Frage mich echt wie hier unterschieden wird:
Drosta: 1.015mg
Nandrolone: 150mg
Man darf also ne Vial Drosta P mit 100mg/ml haben aber bei Nandrolone ist man schon bei einer 1/10 Vial drüber..
Muss man nicht verstehen oder?
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Um zu verstehen, was man gemacht hat, muss man sich die Begründung zur Verordnung anschauen. Dort steht auf S. 16 unten:
"Entsprechend wird die DmMV durch Artikel 2 neu gefasst. Darüber hinaus werden die Mengengrenzen auf die Empfehlung von Sachverständigen hin sowie mit Blick auf den Verbotszweck des § 2 Absatz 3 AntiDopG, das Unterbinden des Handeltreibens, teilweise erhöht. Die Berechnungsgrundlage wird vereinheitlicht. Dabei bleibt die für therapeutische Zwecke vorgesehene Menge als Ausgangspunkt für die Berechnung bestehen. Maßgebend ist nunmehr die Dreimonatsdosis. Die Werte basieren somit einheitlich auf der für drei Monate vorgesehenen Dosierung für die überwiegend genutzte Indikation."
Auf S. 19 steht:
"Um die Empfehlungen der Sachverständigen zum Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen von November 2020 sowie die Ergebnisse der Sachverständigenbeteiligung im Rahmen des Verordnungsverfahrens zu berücksichtigen, wurden die Grenzwerte teilweise erhöht. Die einfache Monatsmenge lässt es in der Regel nicht zu, von einem Handeltreiben auszugehen. Die Grenzwerte richten sich daher nunmehr nach der jeweiligen Menge, die nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand zu therapeutischen Zwecken für drei Monate vorgesehen ist (Dreimonatsdosis). Dabei wird der Berechnung die Indikation zugrunde gelegt, die den Regelfall der therapeutischen Anwendung darstellt. So werden Ausreißer nach oben oder unten aufgrund von besonderen Indikationen vermieden. Zur Festlegung der Dreimonatsdosis werden Angaben zur Dosierung aus dem Zulassungsverfahren oder definierten Tagesdosen (DDD, defined daily doses), die im Rahmen der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) für Zwecke der Arzneimittelforschung berechnet werden, herangezogen. An der Unterscheidung zwischen Monatsmenge für nicht-zugelassene Arzneimittel und Dreimonatsdosis für zugelassene Arzneimittel kann nicht festgehalten werden, da sich sowohl in pharmakologischer Hinsicht als auch mit Blick auf die Schwelle zum Handeltreiben kein Unterschied aus der Zulassung ergibt. Es gilt damit eine einheitliche Berechnungsgrundlage."
Link zur Begründung: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1
Zuvor war der Ansatz:
- in der EU zugelassene Medikamente: therapeutische Dreimonatsmenge
- nicht in der EU zugelassene Medikamente: therapeutische Monatsmenge
- besonders gefährliche Stoffe: Missbrauchsdosis nach ??? Tagen/Wochen (das sind mal 3-6 Tage und dann auch mal 3 Wochen)
Nandrolon hat den ATC-Code A14AB01 und dazu wird eine definierte DDD-Tagesdosis von 2 mg pro Tag angeben. Da Nandrolon nicht in der EU als Medikament zugelassen ist, wäre man bei einer Monatsdosis bei ( 30 x 2 mg =) 60 mg. Festgesetzt wurde zuvor auf 45 mg. Nach der Dreimonatsmenge wäre man bei (90 x 2 mg =) 180 mg. Festgesetzt wurde auf 150 mg. Also immer etwas darunter.
Zu Drostanolon gibt es keine DDD-Tagesdosis. Man wird daher mit Missbrauchsdosierungen gerechnet haben. Das macht man häufiger, wenn man nichts anderes hat. In Betracht kommt Drostanolon-Enanthat mit einem Umrechnungsfaktor von 0,845 und Drostanolon-Propionat mit einem Umrechnungsfaktor von 0,731, um das Wirkstoffgewicht (ohne Esthergewicht) zu ermitteln.
Den jeweiligen Umrechnungsfaktor kann man aus der Umrechnungstabelle der Deutschen Sporthochschule Köln entnehmen.
Link zum Herunterladen: https://www.dshs-koeln.de/inst…dnung-umrechnungstabelle/
Bei 1.200 mg Drostanolon-Propionat kommt man mit dem Umrechnungsfakor 0,845 auf 1.014 mg. Das wäre die noch erlaubte Menge, so dass man den Mengengrenzwert auf 1.015 mg setzen würde, ab dem man sich strafbar machen würde.
Wie könnte man auf die 1200 mg Drostanolon-Propionat gekommen sein?
Eventuell hatte man im Doping-Schwarzbuch nachgeschaut und sich dort dann vertan. Bei Drostanolon-Enanthat steht für den Hobbybereich 200 mg bis 400 mg die Woche und bei Drostanolon-Propionat steht für den Hobbyberiech 50 mg bis 100 mg alle 2 Tage. Möglicherweise hatte man 400 mg die Woche mit 3 Wochen genommen und dabei den Umrechnungsfaktor bei Propionat genommen.
Die Missbrauchsdosierung mit 3 Wochen hatte man auch bei anderen Stoffen genommen. Daher vermute ich das. Wissen tue ich das aber nicht. Was passen dürfte sind 1.200 mg Drostanolon-Propionat. Da kommt man auf ein Wirkstoffgewicht von 1.014 mg. Das passt.
Kleiner Hinweis noch:
Die neue Verordnung stimmt mit dem verbalen Ansatz laut der Begründung bei Stoffen, für die es eine DDD-Tagesdosis gibt, nicht immer überein. Bei Mecasermin liegt man nach wie vor bei 60 mg und die DDD-Tagesdosis liegt bei 2 mg, so dass das nach wie vor bei einer therapeutischen Monatsdosis liegt. Man hätte Mecasermin auf 180 mg hochsetzen müssen. Das hat man vielleicht übersehen.
Interessant ist übrigens, dass in der Begründung zur Verordnung zwar steht, dass die einfache Monatsmenge (therapeutscihe Menge für 1 Monat) es in der Regel nicht zulassen würde, von einem Handeltreiben auszugehen, aber an keiner Stelle steht, dass die Dreimonatsmenge (therapeutische Mengen für 3 Monate) es in der Regel zulassen würde, von einem Handeltreiben auszugehen. Dass bei Erreichen einer therapeutischen Mengen für 3 Monate ein Indiz für Handel vorliegen würde, wird in der Begründung zu der Verordnung an keiner Stelle behauptet, obwohl es bei den Mengengrenzwerten darum geht, dass ab Erreichen des Mengengrenzwertes nicht mehr von einem Besitz zum Eigenkonsum auszugehen ist, also bereits von einer Handelsmenge in Abgrenzung zur Eigenkonsummenge. Dazu schweigt man sich aus und das hat seinen Grund. Lügen will man natürlich auch nicht.