Beiträge von Vizemeister

    Würde mich mal interessieren, ob bei weiteren Betroffenen die Verfahren zwischenzeitlich eingestellt worden sind.


    Also: Gibt es Betroffene, die nun ebenfalls durchatmen können? Das wäre eine nützliche Info, um zu sehen, wie die Gegenseite damit aktuell umzugeht. Bisher wurde hier nur über Verfahrenseinstellungen berichtet. Gibt es auch Betroffene, wo sich die Gegenseite weigert das Verfahren einzustellen?

    Irgendwie ist das doch pervers, dass man zulässt dem Staat die Macht darüberzusteigen überlassen, was man in seinen Körper einnimmt. Bin absolut ggn Drogen, selbst Gras. Aber was andere machen ist mir egal und es geht mich auch nichts an.

    Wer ist "man"? Das sind wir doch selber. Nun ist nicht jeder juristisch ausgebildet. Muss man auch nicht. Wehrt auch gegen den Mist und geht nicht zu irgendwelchen Anwälten, die sich mit dem Antidopingrecht nicht auskennen. Dann kann das auch nicht klappen. Geht zu Anwälten, die sich auskennen. Wir sind hier vernetzt. Das ist eine grosser Vorteil. Dann macht das auch.

    hört sich unentspannt an, wie lang war das her? habe das gefühl mittlerweile ist es selbst in diesen gebieten entspannter geworden aber kann mich auch täuschen

    Die Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaften in Süden Deutschlands wissen ja was derzeit läuft. Die Mengengrenzwerte werden in Frage gestellt. Wollen die vor Gericht darüber diskutieren, ob 632 mg oder 2.520 mg oder vielleicht sogar 6.000 mg richtig sei? Bis drei Vials mit je 10 ml Testo E 250 mg / ml sind wir doch eindeutig im Konsumentenbereich. Da würde ich an deren Stelle die Ermittlungsverfahren einstellen. Und das denken die bestimmt auch. Und wenn nicht: Da würden die vor Gericht keine Freude haben.

    Ist auch eine therapeutische Dosis.

    1000mg Nebido = 632 mg reines Testosteron.

    1x Nebido alle 3 Monate

    Daher kommt ja der Wert.

    Korrekt!


    Der Testo-Wert war übrigens in der Überprüfung.


    Der Vorschlag war, die 3 Monatsmenge für die Unterdrückung eines überdurchschnittlichen Längenwachstums bei Knaben anzusetzen, wo alle 2 Wochen 500 mg Testo E gegeben wird. Das wären nach Abzug des Esthergewichts alle 2 Wochen 360 mg und das wären für 14 Wochen alle 2 Wochen: 7 x 360 mg Testo = 2.520 mg Testo.


    Das hätte schon geholfen. Wurde aber leider nicht gemacht. Wir sind also immer noch bei 632 mg.

    Übrigens:


    GHRH wurde von 1,5 mg auf 180 mg hochgesetzt, weil es bei GHRH eine Zulassung für eine therapeutische Anwendung nicht als Diagnostikum, sondern zur Behandlung einer Erkrankung geben soll, so dass über drei Monate ein viel hörerer Wert rauskommt. GHRP bei 1,5 mg und GHRH bei 180 mg. Da sieht man ja, dass der Ansatz mit therapeutischen Dosen völliger Unsinn ist.

    Sehe gerade, dass in der Verlinkung 100 .../L ( mcgL?) steht. Dss wären bei 5 Liter Blut - wenn das so gemeint sein sollte - 0,5 mg und damit 1,5 mg drei Anwendungen. Also pro Monat 1 Dosis.

    Autsch - das ist echt heftig. Ist das echt Immernoch so streng?


    Meine gelesen zu haben, dass die Behörden über die letzten Jahre es endlich hinbekommen haben ihre Mühen hauptsächlich ggn seller und Leute die wirklich große Bestellungen angehen zu richten. Was natürlich sinnhaft wäre.

    Kommt darauf an, ob das eine Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft ist. Bei Grenzmengenüberschreitungen des 100fachen könnte es noch übel ausgehen. Ohne einen Experten als Strafverteidiger kann man da vor Gericht untergehen. Richter kennen das BtMG, wo eine nicht geringe Menge bei Cannabis zum Beispiel bei 500 Konsumeinheiten anfängt, was Richter wissen müssten. Das 100fache einer nicht geringen Menge bei Cannabis wären damit 50.000 Konsumeinheiten. Das ist richtig viel. Ist das auch beim Doping so? Nein. Nehmen wir zum Beispiel GHRP, wo die nicht geringe Menge bei 1,5 mg liegt. Wie ist man denn darauf gekommen? Die Mengengrenzwerte werden nach der therapeutischen Menge für 3 Monate festgesetzt. Da schaut man zunächst, ob es eine Zulassung gibt. GHRP-2 soll in Japan als Diagnostikum zugelassen sein. Das wird als Diagnostikum bei einem Patienten in drei Monaten aber bestimmt nur einmal angewendet. Deshalb ist das so niedrig. Das soll unter dem Name GHRP-2 KAKEN 100 geführt werden. Ich habe nicht rausgekriegen können was eine Anwendungsdosis ist.


    Link: https://www.wada-ama.org/sites…iles/Dr%20Kageyama%20.pdf


    Wenn das einer weiss was da eine Anwendungsdosis ist, wäre ich für einen Hinweis mit einer Verlinkung zur Textquelle dankbar.


    Wir liegen bei GHRP-2 nicht wie bei Cannabis beim 100fachen bei 50.000 Konsumeinheiten sondern bei 150 mg GHRP-2 bei Missbrauchsdosierungen bis mcg 300 mcg GHRP-2 bei 500 Konsumeinheiten. Das wäre gerade an der Grenze einer nicht geringen Menge bei Cannabis mit 500 Konsumeinheiten. Das weiss aber bestimmt kein Richter. Dass ein GHRP als Diagnostikum zugelassen ist und das sich man daran orientiert hat, war mir neu. Das habe ich gelesen in Unterlagen, an die man legal dran kommen kann, wenn man weiss wie das in diesem Land läuft. Die Unterlagen, die ich aus Quellen habe, auf die ich legal zugreifen kann, sind vertraulich. Die kriegen und haben bereits Strafverteidiger, die ich kenne und wo ich weiss, dass diese sich im Antidopingrecht richtig gut sind. Wer ein Problem hat, kann mir gerne per PM eine Nachricht schreiben. Dann kriegt er eine Empfehlung eines Strafverteidiger. Ich kriege dafür nichts und will dafür auch nichts. Ich mache das, damit die Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaften Strafverteidiger auf der Gegenseite haben, die sich besser auskennen als die selber. Denn diese Unterlagen haben die ganz bestimmt nicht. Wir drehen das um. Die Strafverteidiger haben überlegenes Wissen. Damit kriegt man das zwar nicht kaputt, aber erheblich abgemildert. Es geht mir darum, dass sich dadurch die Strafverfolgungspraxis ändert und die Strafen signifikant niedriger ausfallen. Das hat einen Effekt, wenn die Strafverfolgungsstatistik einbrechen sollte. Das zielt auf die politische Ebene ab, die das ändern soll. Bisher will man das aber nicht. Es gibt wirksame Hebel, wo man auf Bundesebene juristisch ansetzen kann. Das werdet ihr aber nicht mitkriegen. Das läuft nicht sichtbar im Hintergrund.

    Wie sind hoch sind eigentlich die Intentionen der Behörden den kleinen Mann hochzunehmen?

    Oder haben die es eher nur auf größere Fische abgesehen?

    Gefühlt sind ja immer mehr Leute auf Stoff unterwegs und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass da alle super safe vorgehen.

    Die Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft Freiburg hat bereits Erfahrungen mit Experten auf der Gegenseite gemacht. Da müsste bereits ein Umdenkprozess begonnen haben. Die Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft München I scheint noch Probleme zu machen. In Bayern gehen die Uhren eben anders. Ansonsten scheint das keinen zu interessieren.

    ich könnte dir von mindestens 5 Bezirken bei uns zu jeder Hausnummer den Namen sagen, solange es jetzt kein versifftes Mehrfamilienhaus ist. Aber ist auch egal, ihr kennt meinen Job anscheinend was besser

    Super. Ich habe versiffte Nachbarn. Bei mir müsste es also klappen. Wusste doch, dass es für irgendetwas gut sein muss, solche Nachbarn zu haben. :ppp:

    Dann sollte er dort anrufen und sagen, dass er endlich seinen Stoff zurückhaben willst.


    Dann geht das bestimmt schneller.


    Der Besitz von 8 IU HGH ist legal. Mach Dir keinen Kopf. Die haben vermutlich wichtigeres zu tun.

    Vizemeister Weißt du mit was für einer Starfe man rechnen müsste, wenn man mit den hier benannten 10 Vials Testo (=100ml mit je 250mg) zu Hause erwischt wird. Einmal in Bayern und einmal ausserhalb davon. Nur so als Aussicht, falls so etwas wirklich mal passieren sollte.

    Schwer zu sagen. Ich kann nur sagen, was ich dazu lese. 10 Vials Testo 1 ml = 250 mg Testo E wären eine Wirkstoffmenge von 18.000 mg Testosteron (ohne Esthergewicht). Damit wäre man knapp unter dem 30fachen des Mengengrenzwertes. Die in Bayern würden wohl noch von einem Konsumenten ausgehen. In Bayern im unteren vierstelligigen Eurobereich. In Norddeutschland könnte man das (hoffentlich) unter 1000 EUR kriegen. Ohne Gewähr natürlich. Hängt auch davon ab, wen man als Strafverteidiger hat. Vorstrafen etc.

    Leute wir Leben in Deutschland die Behörden haben Narrenfreiheit, die dürfen alles mit dir machen. Da helfen keine Paragraphen oder ähnliches die Polizisten und der ganze Apperat ist geil darauf dich zu -I-I

    Mir geht es nicht um Polizisten, noch nicht einmal um Staatsanwälte, wie z.B. Herrn OStA Kai Gräber. Das Problem liegt im Bundesministerium für Gesundheit, das die Verordnung gemacht haben. Da liegt die Verantwortung dafür was in der Strafverfolgungspraxis läuft und nur dort kann das geändert werden. Das geht gerichtlich ebenso wie bei Corona-Verordnungen des BMG (in der Corona-Zeit waren das nur einstwrilige Rechtsschutzverfahren, wo man fast keine Chance hatte; in Hauptsacheverfahren sieht das anders aus) ist aber auch viel schwerer zu gewinnen als ein Strafverfahren. Geht aber wohl nicht anders, weil das BMG nicht signifikant hochsetzen will. Solche Klagen können Jahre dauern, weil das durch die Instanzen gehen wird. Bis dahin braucht man Strafverteidiger wie Herrn Brill, die das in der Praxis abfedern können. Das ist aber nicht die Lösung. Die Lösung liegt auf auf einem anderen Spielfeld. Es geht um die Frage, inwieweit der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des BMG bei der Festlegung durch den Gesetzgeber eingeengt wurde und wo die Untergrenze liegt, unter die das BMG die Mengengrenzwerte nicht festlegen darf. Dazu gibt es keine gerichtlichen Entscheidungen. Wir bewegen uns damit auf juristischen Neuland. Es muss aber eine Untergrenze geben. Wären die Mengengrenzwerte bei 0,00001 mg, würde man doch sagen, dass hat die Wirkung eines kompletten Besitzverbotes, was aber der Gesetzgeber gerade nicht wollte, woran das Ministerium gebunden ist. Die Daten und Unterlagen, die wir haben, zeigen m.E. sehr klar, dass die DmMV in der Praxis genau diese Wirkung hat. Es ist nicht möglich sich daran zu halten. Das muss man aber auch beweisen können und das ist das Problem. Ich glaube, ich habe nun genug um das vor Gericht beweisen zu können. Es wäre ein Versuch wert. Wenn der scheitert wäre es dann gewesen. Dann lässt sich das leider nicht ändern.

    Als Grund für die HD wird im Beschluss gennant, das Bodybuilder Muskelaufbauende steroide in einem längeren Zeitraum konsumieren (Kuren)

    Und daher anzunehmen bzw der dringende Verdacht besteht, das auch nach 8Monaten etwas zu finden ist.

    Das bedeutet nichts anderes, als dass nach den kriminalistischen Erfahrungswerten der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft München I Bodybuilder für den Eigenkonsum Lagervorräte mit Missbrauchsmengen für einen Zeitraum von mehr als 8 Monaten anlegen.


    Irgendwann einmal werde ich den dortigen Leiter der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft München I, Herrn OStA Kai Gräber, als Zeuge vor Gericht haben, wo es darum geht, ob die DmMV rechtswidrig ist. Dann halte ich dem das alles unter seine Nase. Die wissen, dass die Mengengrenzwerte mit einem Indiz für Handel soviel zu tun haben wie der Besitz einer halben Banane ein Indiz für einen Bananenhandel begründen kann.

    Die Bullen machen oft genug Test-Bestellungen bei den ganzen Shops und haben die ein oder andere Adresse und Bankdaten. So kommen die zwar nicht an den Seller, weil das meistens nur Fake Konten sind die auf falsche Namen laufen ... , aber so können die 1 und 1 zusammenzählen wenn eine solche Adresse auf deinem Bankkonto landet.

    Im BtM-Bereich wird mit verdeckten Ermittlern und Testbestellungen gearbeitet. Im Antidopingbereich habe ich das noch nie gehört. Wer soll das machen? Und was sollte das bringen? Die meisten Shops sitzen doch in Ländern, wo das Doping keinen juckt. Kennst Du denn Fälle mit Testbestellungen von Ermittlern und wenn ja, welche Behörde soll das gewesen sein? Das BKA vielleicht?

    Die haben bei Dir eine Hausdurchsuchung wohl auch deshalb gemacht, weil Du ein Fitnessstudio betreibst. Die haben bei Dir vermutlich unterstellt, dass Du im Fitnesstudio verticken könntest. Für die Annahme, dass Deine berufliche Tätigkeit mitentscheidend für die Frage war, ob man bei Dir eine Hausdurchsuchung machen sollte, spricht, dass die den Stoff bereits im Januar 2023 abgefangen hatten. Hätten die da schon aufgrund der abgefangenen Menge einen Handel angenommen, hätte es mit der Hausdurchsuchung nicht so lange gedauert. Da müssten die in München ansonsten fixer sein. Es hat wohl gedauert, bis die herausbekommen haben, was Du beruflich machst. Und dann warst Du fällig.


    Da hast einen richtig guten Strafverteidiger erwischt. Der kennt sich im Antidopingrecht richtig gut aus.

    MT2 steht nicht auf der DmMV drauf und gilt auch nicht als Arzneimittel. Da ist man als Konsument (nicht Dealer!) safe.


    TB 500 wird in der DmMV zu II. Ziff. 3 mit 100 mg genannt. Link: https://www.gesetze-im-interne…v_2023/BJNR0430B0023.html


    BPC 157 könnte als Derivat von "Thymosin-beta-4" gelten und damit wie TB500 bei 100 mg liegen. Sollte das kein Derivat davon sein, hätte die DmMV insoweit wohl eine Lücke. Dann wäre es aber immer noch ein Verstoss gegen das arzneirechtliche Verbringungsverbot, weil BPC 157 sicherlich ein (nicht zugelassenes) Arzneimittel darstellt.


    Rechtsfolge: Ordnungswidrigkeit

    Ergänzung:


    Bei MK677 soll es z.B. ein Sachverständiger vorgeschlagen haben den Mengengrenzwert von 150 mg auf 4500 mg zu erhöhen. Diesem Vorschlag sollen Missbrauchsdosierungen zugrundegelegen haben, was aber offenbar dem gewollten Ansatz des Bundesministeriums für Gesundheit widersprochen hatte, das sich vermutlich schon vor der Einladung zur Sachverständigenanhörung auf den neuen Ansatz mit der therapeutischen Dreimonatsmenge festgelegt hatte.

    Ich melde mich mal kurz. Ablauf der SV-Anhörung 2022 - was man dazu so erfahren kann - :


    - 1. Sitzung: ganz bestimmte Stoffe sollten überprüft werden, wozu in der Folgezeit Stellungnahmen abgegeben worden sein sollen

    - 2. Sitzung: ein Teilnehmer soll u.a. Ausführungen zur Historie der DmMV getätigt haben, wonach in den ersten Sitzungen zur DmMV

    (das müsste im Frühjahr 2007 gewesen sein) ein Bezug zum Handeltreiben ausdrücklich verneint worden sein soll


    Aktueller Ansatz: Dreimonatsdosis einer (medizinischen) Standardanwendung; kann ebenfalls kein Indiz für Handel begründen

    Wer meinen alten Thread kennt kann sich denken was das war und woher das kommt.


    Ich bereite etwas vor. Soll ab Ende diesen Jahres laufen. Soviel Zeit brauche ich noch, um auf den aktuellen Stand zu kommen.


    Soviel zum aktuellen Stand. Schreibe das im Spamthread, damit nur Insider erkennen können, was ich damit meine.


    Werde mich nun aus dem offenem Forum zurückziehen und nur noch still mitlesen.


    Wer ein Problem hat kann sich per PM bei mir melden. Da bin ich noch zu erreichen.


    Bis irgenwann.

    In meinen Unterlagen habe ich beim Durchblättern etwas Interessantes gefunden. Es handelt sich um eine Auflistung von Studien, die ich als Anhang beigefügt habe. Woher ich das Dokument habe bleibt geheim.


    Interessant ist die Anmerkung in der Spalte "Anmerkung Rote Liste" zu den Zeilen Testosteron-Enantat, wonach zur Behandlung einer aplastischen Anämie 300-750 mg (-1000 mg) pro Woche appliziert wird.


    Im Internet findet man zur Dosierung bei einer medizinischen Behandlung mit Testosteron-Enatat Folgendes:


    - Hypogonadismus: 100-250 mg alle 2-3 Wochen i.m.

    - Aplastische Anämie: 250-1000 mg pro Woche, verteilt auf mehrere Einzeldosen

    - Pubertätsinduktion: 250 mg pro Monat i.m.

    - Verhinderung des Längenwachstums: 500 mg alle 2 Wochen i.m.


    Link: https://www.wirkstoffprofile.de/online/Testosteronenantat


    Bis zu 1000 mg Testosteron-Enantat pro Woche bei einer medizinischen Anwendung zur Behandlung einer aplastischen Anämie! Nach einer Risiko-Nutzen-Abwägung kann also die Applikation von bis zu 1000 mg Testo E pro Woche medizinisch noch akzeptabel sein. Das war mir bisher so nicht bekannt.


    Da fragt man sich doch, wieso der Mengengrenzwert des Wirkstoffs Testosteron bei 632 mg liegt. Das ist ja weniger als die therapeutische Monatshöchstmenge bei einer Behandlung einer aplastischen Anämie mit 1000 mg Testosteron Enantat - und damit mit einer Wirkstoffmenge Testosteron von 720 mg - pro Woche.


    Wo soll da ein Indiz für Handel sein? Interessant nicht?