Glückwunsch! Freut mich sehr für dich.
Würde trotzdem immer zum Anwalt raten.
An sich ja. In dem konkreten Fall aber nicht.
Glückwunsch! Freut mich sehr für dich.
Würde trotzdem immer zum Anwalt raten.
An sich ja. In dem konkreten Fall aber nicht.
1,111 Fache der mindestmenge, richtig knapp gewesen.
Danke dir, das glättet meine Nerven etwas.
Dachte ich mir schon. 2.000 IE / 1.800 IE = 1,111fache an Insulin und dafür bräuchten die auch noch ein Stoffgutachten. Denn die Packungsangabe reicht nicht aus. Könnte ja auch tatsächlich weniger sein. Ein Stoffgutachten wird man bei der geringen Menge nicht machen.
Das wäre natürlich mehr als gut. Hattest du solch einen ähnlichen Fall bereits im Bekanntenkreis?
Ich kenne mich damit aus.
Bei Dir fällt übrigens nur das Insulin unter das AntiDopG. Die nicht geringe Menge liegt bei 1800 IE. Da dürftest Du mit den zwei Fläschchen - wenn überhaupt - nur geringfügig drüber liegen. Ansonsten ist das mit den anderen Stoffen nur eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das arzneirechtliche Verbringungsverbot).
Möglicherweise eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit. Mehr aber auch nicht.
Und ja ich bin natürlich angepisst wegen dem Paket aber das ist jetzt Lehrgeld das ich zahlen muss.
Bleib mal locker. Wenn die Dich dran kriegen wollten würden die Dir nicht bloss einen Anhörungsschreiben schicken. Dann hättest Du eine Hausdurchsuchung gehabt und man hätte Dir eine Blut- und eine Haarprobe entnommen. Das wird also vermutlich eingestellt. Wird bei Dir nochmal was abgefangen dürfte das dann anders laufen.
Mal ein kleines Beispiel, wie das mit den Grundrechten geht.
Link: https://www.bundesverfassungsg…en/DE/2024/bvg24-005.html
Im Steuerrecht klappt das. Man braucht dafür Topanwälte in dem Bereich und eben Geld, um das durch die Instanzen bis zum BVerfG hochzuziehen.
Im Strafrecht passiert das fast nie. Das liegt aber auch daran, dass es selten Rechtskonstruktionen im Strafrecht gibt, die verfassungsrechtlich angreifbar sind.
Bei der Dopingmittel-Mengenverordnung ist das aber der Fall. Da müsste das eigentlich klappen, wenn man das richtig macht. Ist aber nichts für Strafverteidiger. Die können das nicht.
Junge erzähl keine scheiße. In China gibt es genauso Gerichte...
Dein Rechtstaat geschwätz kann ja gerne deine Meinung sein aber wer schonmal vor Gericht war, oder sich damit beschäftigt der sieht die ganze Sache nicht so blauäugig wie du.
Es existiert keine Gewaltenteilung in der BRD und Grundgesetze sind komplett ausgehebelt.
Im Unternehmenssteuerrecht funktioniert das. Kostet aber auch viel Geld. Geht aber auch um viel Geld. Normalbürger haben diese Möglichkeiten nicht. Es ist eben ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht kriegen.
Da sieht man einfach mal wieder wie wichtig Anonymität ist.
Der Staat macht ja heutzutage immer häufiger aus 'nem einfachen Freizeitsportler der sich paar Ampullen Testo knallt und mal 'nen Fatburner benutzt um am Strand gut auszusehen einen Schwerverbrecher!
Echt verrückt und hat mit RECHTstaat absolut nichts zutun denn dem Beschuldigten tut man damit in der Regel UNRECHT.
Ich hoffe die Sache geht gut aus für dich und du bekommst nicht all zu viel Strafe
Na ja. Nur weil einige Sachen nicht ganz richtig laufen ist das dennoch ein Rechtsstaat.
Auch in einem Rechtsstaat gibt es leider hin und wieder Unrecht. In einem Rechtsstaat kann man dagegen aber klagen und wenn man das Gericht davon überzeugen gewinnt man das.
In China würde man als Kläger unliebsamen Besuch kriegen und wenn man dann noch weiterklagen würde, wäre man weg. In einem Lager. Weggesperrt. Oder tot.
Hier ist das nicht so. Hier wird man ganz freundlich behandelt und man versucht sich damit zu verteidigen, dass man die Grenzen des Erlaubten doch nicht überschritten hätte.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Es gab hier noch nie ein besseres Rechtssystem als jetzt. In einem Unrechtstaat hätte ich schon längst Besuch bekommen. Habe ich aber nicht.
Also: Nicht übertreiben. Es ist eine Scheiße. Ein Unrechtsstaat ist das deshalb aber nicht.
Alles anzeigenUpdate:
Habe mit 2 Anwälten geredet, beide wollten einen Festpreis für das ganze Verfahren von 750 und 1000€, gehen von einer Strafe von 30-60 Tagessätzen aus.
Da der Brief aber so geschrieben ist das es durchaus sein könnte das es mit einer schnellen Entsorgung und Geldstrafe getan ist habe ich erstmal meine Personalien Angegeben im Befragungsbogen, die Aussage ohne Anwalt verweigert und einer Entsorgung zugestimmt.
Ich hoffe es bleibt dabei und ich Spar mir den Anwalt, der macht auch nur eine Akteneinsicht und füllt den Bogen in meinem Namen aus. Eine Akteneinsicht ist meiner Meinung eigentlich unnötig, alles Relevante ist bekannt und auch im Brief drin gewesen. Ich hab keine Vorstrafen und denke nicht das in der Akteneinsicht irgendwas anderes steht als im Fundprotokoll.
Das Paket kam übrigens aus Indien also kein Wunder das es Kontrolliert wurde...
Drückt mir dir Daumen.
Um welche Menge an Insulin in IE geht es denn?
Der Typ hat die Geldstrafe nicht bezahlt und wollte mit dem Flugzeug nach DE einreisen trotz Haftbefehl.
Also ist er wegen seiner Dummheit im Knast, nicht wegen Doping.
Sind ganz schön viele, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen.
Link: https://de.statista.com/infogr…afe-im-gefaengnis-sitzen/
Werden sicherlich auch Dumme dabei sein. Viele aber auch aus Armut.