Beiträge von Vizemeister

    Neues Update:


    Der Zoll hat zwar alles entsorgt und fallengelassen aber jetzt kommt nach 3 Monaten auf einmal das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege. Sie laden zur Anhörung zum Bußgeldverfahren ein aufgrund der Ordnungswidrigkeit, die Staatsanwaltschaft hat zwar das Strafverfahren gegen mit eingestellt aber Sie sind jetzt für die Strafe der Ordnungswidrigkeit zuständig die bis zu 25.000€ ausfallen kann.


    Sie wollen wieder angaben und Stellungnahme. Ich werde wieder nur angaben geben aber in dem brief steht ja das alles zeitnah vernichtet wurde und ich hatte dazu keinerlei auskunft gemacht. Wo alles zerstört ist, wie können die jetzt mir eine Strafe dafür geben wenn ich doch nichtmal als schuldig galt vor der Staatsanwaltschaft?

    Na ja. Du warst ja auch nur mit dem 1,111fachen über der nicht geringen Menge. Da kann die Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach dem Opportunitätsprinzip einstellen.


    Jetzt geht es nicht mehr um das AntiDopG, sondern um das AMG und da geht es um das Verbringen von Arzneimitteln in die BRD.


    In der BRD kann man rund um gefi..t werden.


    Das ist doch toll.


    Deutsche lieben Strafen. Bei anderen.

    Und nun zum Plural: Spon-tan-eier-tät.

    Sitze gerade an meiner Stellungnahme zu den Ausführungen der Gegenseite. Sind mittlerweile tief im Verfassungsrecht. Trage u.a. zur Kontrolldichte vor und kann dafür an Corona-Entscheidungen anknüpfen, wo dazu in Urteilen vertiefte Ausführungen gemacht wurden.


    Hätte nicht gedacht, dass mir die Corona-Verordnungen mit den dazu ergangenen Entscheidungen noch eine Hilfe sein werden. Dem kleinen miesen Corona-Virus sei Dank. Schon merkwürdig. Irgendwie scheint das eine ins andere zu greifen. Zufälle gibt es. Ist schon komisch.

    In Österreich gilt das dortige AntiDopG (ADBG 2021) nur für Sportler und wer nicht Mitglied in einer Sportorganisation ist und auch nicht an Wettkämpfen teilnimmt, gilt nicht als Sportler. Der Bodybuilder, der nicht an Wettkämpfen zeilnimmt und nicht Mitglied in einer Sportorganisation ist - darunter fallen kommerzielle Fitnesstudios nicht -, kann sich wegen des Erwerbs und Besitzes von Dopingmitteln zum Eigenkonsum in Österreich nach dem dortigen Antidopinggesetz sowieso nicht strafbar machen. Also locker bleiben.

    Bei einer HD werden auch leere Vials und Verpackungen mitgenommen und dir erstmal zur Last gelegt. Vor Gericht muss man sich dann erstmal selbst herauschlagen.

    Mitnehmen würde man das. Strafrechtlich verwertbar wäre das aber nicht. Man muss sich auch nicht herausschlagen, also seine Unschuld beweisen. Das Gegenteil ist der Fall. Dem Betroffenen muss die Schuld nachgewiesen werden und das geht bei leeren Vials nicht. Sobald man die Dopingmittel konsumiert hat besitzt man diese nicht mehr und die Laufzeit der Strafverfolgungsverjährung beginnt. Wie soll denn die Staatsanwaltschaft bei leeren Vials nachweisen, dass der Betroffene im unverjährten Zeitraum Dopingmittel besessen hatte, ganz abgesehen davon, dass noch nicht einmal bewiesen werden kann, dass die Vials überhaupt mit Dopingmitteln gefüllt waren.

    Also wenn die Behörden Testo und Tren abfangen würden (laut Label) das Lab aber betrügen würde und lediglich (beispielsweise) Olivenöl versendet hätte, würden die sich kaputt lachen und das weiterversenden / bzw. es würde halt so oder so nach der Laboruntersuchung keine HD drohen trotz „VERSUCH“ ?

    Was würde man denn bei dem Betroffenen vermutlich finden, was der aus vorherigen Lieferungen noch zuhause haben könnte?


    Olivenöl in Dopingverpackungen, die man dann zu einem Labor einsenden würde.


    Da macht man keine Hausdurchsuchung.


    So doof sind die Ermittlungsbehörden auch wieder nicht. Hoffe ich zumindest.


    Übrigens: Für eine Hausdurchsuchung bräuchte man auch noch einen richterlichen Beschluss und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung wegen aufgefundenem Olivenöl in Dopingverpackungen mittragen würde.

    Die würden erst nach ein paar Monaten kommen. Zunächst würde der Stoff zu einem Labor geschickt und untersucht werden. Stünde dann fest, dass es sich tatsächlich um Dopingmittel handeln würde, könnte es zu einer Hausdurchsuchung kommen. Das Ganze dauert mehrere Monate. Wenn das Paket nach drei Monate nicht da sein wird, müsste man mit einem Besuch rechnen. Vorher ist das noch kein Problem. So schnell sind die Ermittlungsbehörden nicht. Bleib also locker.