Beiträge von Vizemeister

    Du kannst im Krieg reihenweise Leute umlegen und kriegst dafür einen Orden.


    Dann kannst Du Dich im Krieg mit Drogen zuballern und dopen bis Du randvoll bist.


    Alles egal.


    Wer zuvor ein asosialer Prügelknecht war ist dann ein gefragter Mann.


    Krieg ist geil!


    Ich verlasse dann das Land und schau mir das dann live im Fernsehen an.

    Geil so kenne ich den Vizemeister garnicht mit so viel schwarzem Humor gefällt mir gut 8) normalerweise immer nur seriös sachlich und relativ kurz angebunden -guenni-


    Aber so unterschiedlich sind die Geschmäcker ich trinke meinen Kaffee morgens lieber in Ruhe ohne dass es kracht an der Tür.

    Deshalb nur legale TRT vom Arzt verschrieben und sonst nichts mit illegalem Doping am Hut 8) :sq: :hh:

    Wenn die etwas von Dir wollen, kommen die schon. Dreht man das um, sieht das anders aus. Da wird versucht eine materiell-rechtliche Entscheidung mit Händen und Füßen zu verhindern. Da hätte ich lieber das SEK. Die sind wenigstens ehrlich. Nicht so eine miese Scheiße.

    Auch im Berufungsverfahren käme es nicht zu der vom Kläger gewünschten Klärung der materiell-rechtlichen Frage - sei sie nun grundsätzlicher Bedeutung oder nicht - da die Zulässigkeit der Klage nicht anders beurteilt werden würde.


    Man versucht eine Klärung der Frage, ob die Mengenfestsetzung in der DmMV rechtswidrig ist, dadurch zu verhindern, dass die Klage als unzulässig angesehen wird. Man meint, dass ich mich ja vor dem Strafgericht anklagen lassen könnte, wo das geklärt werden könnte.


    Was für ein Land, in dem ich lebe. Das ist schon schwer zu ertragen. Ich mache dennoch weiter. Noch ist das Verfahren nicht zu Ende.

    Hey, sorry dass ich hier so spät nachhake! :) Heißt das ich kann Dopingmittel unter der Mengenverordnung aus Deutschland straffrei bestellen? Falls ja, wie verhält es sich dann um Substanzen wie Retatrurid oder ähnliche Peptide die sich im Zulassungsprozess befinden? Würden diese unter das AMG fallen wären sie ja effektiv stärker kontrolliert als Dopingmittel oder?! Ich finde die rechtliche Einordnung hier immer extrem gut und spannend! Danke dafür :P

    Ne, wären sie nicht. Dopingmittel fallen unter das AMG. Deshalb an die Mengengrenzwerte nach der Dopingmittel-Verordnung halten und aus dem Inland beziehen. Wer auf dem illegalen Markt aus dem Inland bezieht verstösst als Verbraucher nicht gegen das AMG.

    Die zweite Runde hat nun begonnen. In der 1. Runde war ein harter Fleischfresser. Da sind Blessuren zurückgeblieben. Ich habe nun Herrn B. aus H. in der Ringecke. Er weiss harten Schlägen der Exekutive auszuweichen. Ich befürchte, dass ich in der 2. Runde nachsitzen und wieder den harten Fleischfresser vorgesetzt bekomme. Dann werde ich die Wurst aber knacken. Der Engel, der ihm berichtet, wird mich nicht noch einmal veräppeln. Jetzt bin ich darauf vorbereitet.

    BPC-157 steht auf der Anti-Doping- Grenzmengenverordnung in Österreich nicht drauf.


    Link: RIS - Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2015 Anl. 1 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 02.02.2025 https://share.google/M3u1MIzYzLX7KJJY1


    Damit unterfällt BPC-157 nicht dem eingeschränkten Besitz- und Erwerbsverbotes nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz in Österreich.


    Es wäre daher nur ein Verstoß gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot, was bußgeldbewährt ist.


    Normalerweise dürfte man da als Ersttäter im mittleren dreistelligen EURO-Bereich liegen. Zumindest in der BRD.


    Wie das in Österreich ist, weiß ich nicht. Scheint dort offenbar günstiger zu sein.


    Was das in Österreich als Wiederholungstäter kosten würde: Keine Ahnung.


    Dreistelliger EURO-Bereich würde ich vermuten.


    Die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei einer Lieferung aus einem EU-Ausland ist geringer als aus einem Nicht-EU-Land. Aber auch nicht bei null.