Beiträge von Vizemeister

    Was scheint also beabsichtigt zu sein?


    Das Strafrecht soll nach wie vor als Mittel der Abschreckung dienen, damit Leute sich keine Dopingmittel besorgen. Die, die man nicht abschrecken kann, sollen dafür idR nicht mehr angeklagt werden. Es bleibt damit zwar in der strafrechtlichen Schmuddelecke, aber ein Ermittlungsverfahren reicht dann auch aus. Ihr lasst Euch doch sowieso nicht strafrechtlich abschrecken. Macht doch kein Sinn. Im Gegenteil. Die Betroffenen wenden sich zum Teil vom Staat ab und laufen irgendwelchen Rattenfängern hinterher, die die staatlichen Institutionen an sich ablehnen und delegitimieren wollen, um hier eine autokratische Stastsform zu errichten. Mit strafrechtlichen Verurteilungen wegen blosser Selbstfährdung deligitimiert sich der Rechtsstaat ein wenig sich sogar selbst. Gut gemeint, um Leute dazu zu bewegen, sich nicht selbst zu gefährden, aber eben schlecht gemacht. Das Strafrecht ist dafür einfach das falsche Mittel. Das muss in die Köpfe der politischen Entscheidungsträger rein. Dauert aber. Es sind harte Nüsse, die geknackt werden müssen. Mit dem Strafrecht kann man ja so einfach Politik machen. Man macht ein Stafgesetz und das wars. Total einfach. Nur wird es dadurch sehr häufig nicht besser. Sieht man ja, wie das hier wirkt. Einige (wenige) User hier haben bereits in Abrede gestellt, dass wir noch einen Rechtsstaat haben. Und gedopt wird weiterhin. Es wirkt also genau in die falsche Richtung.

    Glaubst Du wirklich, derjenige weis das es eigentlich nur 10ml vials gibt. Ganz im Ernst, wenn man vorhat das zu ändern sollte man zumindest 1g Hirn haben. Der einzige Grund das so zu machen ist wie Du schon gesagt hast Absicht.

    Wobei ich mir da nicht ganz sicher bin, ob der Typ nicht doch vollkommen ungeeignet ist und sich nicht 1 Sek die Mühe gemacht hat sich zu informieren. 1 Vial wäre ja noch das Mindeste was man erwarten könnte als Freimenge.

    Aber wie zu Hölle sollen wir 1200mg bestellen. Marktlücke ein Lab das genau die max. Menge an erlaubten Wirkstoff herstellt. :rolleyes:

    Das war federführend in der Ausführung übrigens kein Typ, sondern eine Dame und die hat ganz schön viel Hirn. Du musst an Folgendes denken: Über die grundsätzliche Ausrichtung entscheidet die politische Ebene. Da kann die Ebene, die das umzusetzen hat nur noch sehr eingeschränkt etwas machen und was man gemacht hat war eigentlich nur ein symbolischen Akt, in dem man bei einigen wenigen Stoffen die Mengengrenzwerte ein wenig heraufgesetzt hat, der aber in der strafrechtlichen Praxis eine Wirkung entfalten wird, weil in der Begründung dazu etwas steht, dass ganz nützlich erscheint und zwar, dass die einfache Monatsmenge es in der Regel nicht zulassen würde von einem Handeltreiben auszugehen. Das werden die Staatsanwälte der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaften sicherlich lesen und sich die Frage stellen, ob man nicht vielleicht in den Jahren zuvor Leute strafrechtlich verfolgt hatte, bei denen das auch so war und ob man bei Fällen, wo es doch offensichtlich ist, dass es sich bloss um einen Konsument handelt, künftig nicht doch eher einstellen sollte. Nicht die neuen Mengengrenzwerte werden etwas verändert, sondern die Textpassage aus der Begründung zu der Verordnung, die man den Staatsanwälten der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaften künftig unter die Nase halten könnte.

    Diese Mengen sind so willkürlich und dumm aus dem "Arsch" gezogen worden <X 1200mg welcher Idiot "sorry" kommt auf 1200 mg. Es gibt nur 10ml Flaschen Droste E hast meistens 200mg also 2000mg pro Vial. Wie in aller Welt soll man auf die 1200mg kommen.

    Soll ich wirklich Namen nennen? Das bringt doch auch nichts. Es wird doch mit Absicht so niedrig festgesetzt, dass man sich nicht daran halten kann. Als ob die dafür zuständigen Leute das nicht wüssten. Natürlich wissen die das. Es ist politische Absicht. Nennt man Politik!

    Ich bin der Franz, 55 Jahre, aus der Nähe von Osnabrück. Angemeldet habe ich mich, weil ich gehört habe, dass es so etwas wie legales Eigendoping gibt.


    Darüber möchte ich mich informieren.


    Trainiere seiid 20 Jahren BB und habe auch Rudern als Leistungssport gemacht früher.

    Legales Eigendoping! Wo hast Du das gehört? Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann das ja nicht gewesen sein. Hat der Dir das gesagt?


    Oberstaatsanwalt und Dopingjäger Kai Gräber: „Wir sind bereit für weitere  Fälle“


    Wenn er das war, wird es stimmen. Das ist der Leiter der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft München I. Er hat das voll im Blick. ;)

    Um zu verstehen, was man gemacht hat, muss man sich die Begründung zur Verordnung anschauen. Dort steht auf S. 16 unten:


    "Entsprechend wird die DmMV durch Artikel 2 neu gefasst. Darüber hinaus werden die Mengengrenzen auf die Empfehlung von Sachverständigen hin sowie mit Blick auf den Verbotszweck des § 2 Absatz 3 AntiDopG, das Unterbinden des Handeltreibens, teilweise erhöht. Die Berechnungsgrundlage wird vereinheitlicht. Dabei bleibt die für therapeutische Zwecke vorgesehene Menge als Ausgangspunkt für die Berechnung bestehen. Maßgebend ist nunmehr die Dreimonatsdosis. Die Werte basieren somit einheitlich auf der für drei Monate vorgesehenen Dosierung für die überwiegend genutzte Indikation."


    Auf S. 19 steht:


    "Um die Empfehlungen der Sachverständigen zum Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen von November 2020 sowie die Ergebnisse der Sachverständigenbeteiligung im Rahmen des Verordnungsverfahrens zu berücksichtigen, wurden die Grenzwerte teilweise erhöht. Die einfache Monatsmenge lässt es in der Regel nicht zu, von einem Handeltreiben auszugehen. Die Grenzwerte richten sich daher nunmehr nach der jeweiligen Menge, die nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand zu therapeutischen Zwecken für drei Monate vorgesehen ist (Dreimonatsdosis). Dabei wird der Berechnung die Indikation zugrunde gelegt, die den Regelfall der therapeutischen Anwendung darstellt. So werden Ausreißer nach oben oder unten aufgrund von besonderen Indikationen vermieden. Zur Festlegung der Dreimonatsdosis werden Angaben zur Dosierung aus dem Zulassungsverfahren oder definierten Tagesdosen (DDD, defined daily doses), die im Rahmen der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) für Zwecke der Arzneimittelforschung berechnet werden, herangezogen. An der Unterscheidung zwischen Monatsmenge für nicht-zugelassene Arzneimittel und Dreimonatsdosis für zugelassene Arzneimittel kann nicht festgehalten werden, da sich sowohl in pharmakologischer Hinsicht als auch mit Blick auf die Schwelle zum Handeltreiben kein Unterschied aus der Zulassung ergibt. Es gilt damit eine einheitliche Berechnungsgrundlage."


    Link zur Begründung: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Zuvor war der Ansatz:


    - in der EU zugelassene Medikamente: therapeutische Dreimonatsmenge

    - nicht in der EU zugelassene Medikamente: therapeutische Monatsmenge

    - besonders gefährliche Stoffe: Missbrauchsdosis nach ??? Tagen/Wochen (das sind mal 3-6 Tage und dann auch mal 3 Wochen)


    Nandrolon hat den ATC-Code A14AB01 und dazu wird eine definierte DDD-Tagesdosis von 2 mg pro Tag angeben. Da Nandrolon nicht in der EU als Medikament zugelassen ist, wäre man bei einer Monatsdosis bei ( 30 x 2 mg =) 60 mg. Festgesetzt wurde zuvor auf 45 mg. Nach der Dreimonatsmenge wäre man bei (90 x 2 mg =) 180 mg. Festgesetzt wurde auf 150 mg. Also immer etwas darunter.


    Zu Drostanolon gibt es keine DDD-Tagesdosis. Man wird daher mit Missbrauchsdosierungen gerechnet haben. Das macht man häufiger, wenn man nichts anderes hat. In Betracht kommt Drostanolon-Enanthat mit einem Umrechnungsfaktor von 0,845 und Drostanolon-Propionat mit einem Umrechnungsfaktor von 0,731, um das Wirkstoffgewicht (ohne Esthergewicht) zu ermitteln.


    Den jeweiligen Umrechnungsfaktor kann man aus der Umrechnungstabelle der Deutschen Sporthochschule Köln entnehmen.


    Link zum Herunterladen: https://www.dshs-koeln.de/inst…dnung-umrechnungstabelle/


    Bei 1.200 mg Drostanolon-Propionat kommt man mit dem Umrechnungsfakor 0,845 auf 1.014 mg. Das wäre die noch erlaubte Menge, so dass man den Mengengrenzwert auf 1.015 mg setzen würde, ab dem man sich strafbar machen würde.


    Wie könnte man auf die 1200 mg Drostanolon-Propionat gekommen sein?


    Eventuell hatte man im Doping-Schwarzbuch nachgeschaut und sich dort dann vertan. Bei Drostanolon-Enanthat steht für den Hobbybereich 200 mg bis 400 mg die Woche und bei Drostanolon-Propionat steht für den Hobbyberiech 50 mg bis 100 mg alle 2 Tage. Möglicherweise hatte man 400 mg die Woche mit 3 Wochen genommen und dabei den Umrechnungsfaktor bei Propionat genommen.


    Die Missbrauchsdosierung mit 3 Wochen hatte man auch bei anderen Stoffen genommen. Daher vermute ich das. Wissen tue ich das aber nicht. Was passen dürfte sind 1.200 mg Drostanolon-Propionat. Da kommt man auf ein Wirkstoffgewicht von 1.014 mg. Das passt.


    Kleiner Hinweis noch:


    Die neue Verordnung stimmt mit dem verbalen Ansatz laut der Begründung bei Stoffen, für die es eine DDD-Tagesdosis gibt, nicht immer überein. Bei Mecasermin liegt man nach wie vor bei 60 mg und die DDD-Tagesdosis liegt bei 2 mg, so dass das nach wie vor bei einer therapeutischen Monatsdosis liegt. Man hätte Mecasermin auf 180 mg hochsetzen müssen. Das hat man vielleicht übersehen.


    Interessant ist übrigens, dass in der Begründung zur Verordnung zwar steht, dass die einfache Monatsmenge (therapeutscihe Menge für 1 Monat) es in der Regel nicht zulassen würde, von einem Handeltreiben auszugehen, aber an keiner Stelle steht, dass die Dreimonatsmenge (therapeutische Mengen für 3 Monate) es in der Regel zulassen würde, von einem Handeltreiben auszugehen. Dass bei Erreichen einer therapeutischen Mengen für 3 Monate ein Indiz für Handel vorliegen würde, wird in der Begründung zu der Verordnung an keiner Stelle behauptet, obwohl es bei den Mengengrenzwerten darum geht, dass ab Erreichen des Mengengrenzwertes nicht mehr von einem Besitz zum Eigenkonsum auszugehen ist, also bereits von einer Handelsmenge in Abgrenzung zur Eigenkonsummenge. Dazu schweigt man sich aus und das hat seinen Grund. Lügen will man natürlich auch nicht.

    Also könnte ich Nandrolon - aus Deutschland - bestellen, ohne mich strafbar zu machen? Müsste ich das dann durch einen Drogentest naxhweisen?

    Es wäre eine Schutzbehauptung, dass man das Nadrolon nicht für sich, sondern für die Katze nutzen wollte. Das wäre ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, was aber wohl nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde.

    Ging es um Roidstation? Wenn ja, sind Verfahren zwischenzeitlich abgegeben worden. Baden-Württemberg hat eine Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft. Dass die nach Paragraf 153 StPO einstellen, ist schon verwunderlich. Die hätten das verfolgen können. Ansonsten hätten die nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Und solche Fehler wie in Köln machen die nicht. Kannst Du mir mal den Namen des 1. Staatsanwalts per PN geben Bleibt natürlicj vertraulich. Würde mich interessieren, wer das war (Fuchs oder Gehrmann?).

    Es gibt im Internet einen Beitrag eines Rechtsanwalts zu Roidstation. Der heißt Dr. Brauer. Da steht:


    "Viele Kunden werden allerdings nicht mehr so genau wissen, wann sie das letzte Mal bei Roidstation Dopingmittel oder auch Potenzmittel bestellt haben. Die Nachricht von der Razzia sorgte nach Bekanntwerden jedenfalls für große Unruhe in der Pumperszene. Das belegen Beiträge in einschlägigen Foren im Internet. Verständlicherweise gilt das ebenso für die jetzt massenhaft verschickten Anhörungsschreiben."


    Link: https://www.die-anwalts-kanzle…oerungsbogen-strafbefehl/


    Da steht "Das belegen Beiträge in einschlägigen Foren im Internet." Interessant, nicht?


    Ich kenne den nicht. Heißt aber nichts. Ich kann ja nicht jeden kennen. Den könnte man durchaus als Strafverteidiger ausprobieren.

    Nein, türkisch mein lieber, türkisch. 😌

    Mist, Du warst zu schnell. Ich hatte das aus politischen Gründen wieder geändert. Man muss in heutigen Zeiten höllisch aufpassen. Politisch korrekte Witze zu finden ist total schwierig geworden. O.k. dann nehme ich türkisch. Immerhin Teil der NATO.

    Und ein weiser NAC sagt, lieber kein deutsch als arrogantes Arschloch! 😂😂😂

    "lieber kein deutsch als arrogantes Arschloch" oder "lieber kein deutsch als ein arrogantes Arschloch"? Das Wörtchen "ein" verändert den Sinn des Satzes. Ich formuliere den ersten Satz mal um. Dann fällt der Unterschied besser auf. "lieber als arrogantes Arschloch kein deutsch". Was meinst Du? Ich soll Dich von Deinem ehemaligen Deutschlehrer danach fragen. Der stoffst mittlerweile auch. :saint:

    Sie beherrschen ja doch die deutsche Rechtschreibung. Es würde mich freuen, wenn andere auch so schreiben würden. Wieso nicht immer so? Wir sind doch ein Forum mit Niveau. Hoffe ich zumindest. Und ja, der IQ-Test sagt nichts darüber, ob man zum Beispiel die chinesische Schrift beherrscht, in der hier einige offenbar schreiben. Zumindest sieht das teilweise so für mich aus.

    Ist ja nicht schlimm das ich dir noch Lesen beibringen musste aber ich sprach auch vom Interlekt. 131IQ ist ein zeichen von Intelligenz falls dir der wert was sagt Schatzi.
    Kannst du ja gerne nachmachen, durch rutschen wie bei einem BWL Hochschulabschluss ist das leider beides nicht :(

    131IQ! Nicht schlecht. Und das bei der Rechtschreibung. Dann musst Du in anderen Bereichen richtig super sein. Mein Respekt.

    Ich habe seit der Corona-Impfung starke Hodenschmerzen. Ich hoffe, dass die Schwellung durch die Impfung auch mal weg geht. Als ich mit meiner dicken Karre an der Zapfsäule stand, kam eine Lady mit grünen Stapsen vorbei. Ich dachte, die wollte mich heiss machen. Aber was war? Sie schaute ganz komisch auf mein dickes Auto, verdrehte die Augen und jagte mir dann urplötzlich eine Corona-Spritze in meine Eier und kreischte dabei irgendetwas von Klimaneutralität und feministischer Aussenpolitik. Jetzt reite ich nur noch mit meinen Kampf-Elefanten durch die Stadt. Der hätte die mit seinem dicken Rüssel weggehauen. Der ist fast so dick wie meiner.

    Der Besitz ohne Rezept bleibt doch weiterhin illegal, nur der Grenzwert für die nicht geringe Menge steigt.

    Somit wird es eingezogen aber es wird kein Strafverfahren eröffnet.

    Oder täusche ich mich?

    Ist doch bei Cannabis z.B. genau so.

    Nein, der Besitz ist auch ohne Rezept legal, wenn man sich an die Mengengrenzwerte hält. War schon immer so. Man darf das zum Zwecke des Eigendopings im Sport besitzen, es sei denn, man ist ein Spitzensportler und unterfällt damit dem uneingeschränkten Besitzverbot.