Beiträge von Vizemeister

    Das interessiert mich jetzt aber ehrlich gesagt auch brennend Vizemeister 8-] nein wirklich das habe ich mich schon ein paar mal gefragt.

    Kannst du uns die Frage beantworten?


    Wann ist bei dir eigentlich mit Neuigkeiten zu rechnen in deiner Sache?

    Eine Packung des Arzneimittels mit dem Markenname "Nebido".


    Das sind 1.000 mg Testosteron Undecanoat.


    Rechnet man das Esthergewicht heraus, kommt man auf einen Wirkstoffgehalt von 631,6 mg Testosteron.


    Das wurde aufgerundet auf 632 mg. Damit ist eine Packung Nebido erlaubt. Danach wurde festgesetzt.

    Ich verstehe nicht wieso man jmd. bestraft der eigentlich nur sich selbst schadet ich habe niemals wirtschaftlich gehandelt oder irgendwas verkauft oder gar nur für Freunde mitbestellt immer nur für mich jetzt darf ich

    3 k zahlen wie dem auch sei shit Happens 💩

    Man hofft, in dem man die Konsumenten kriminalisiert, an die Dopingdealer dran zu kommen und den Schwarzmarkt auszutrocknen.


    Das sagte z.B. 2015 der damalige Bayerische Staatsminister der Justiz, Herr Prof. Dr. Bausback in einer Rede am 18.11.2015.


    Auszug aus der Rede:


    "Warum ist es so wichtig für die Bekämpfung des Dopings, dass der Besitz von Dopingmitteln schon ab dem allerersten Gramm - und nicht erst ab einer gewissen größeren Menge - strafbar ist?

    Es geht nicht darum, die Sportler zu kriminalisieren, die geringe Mengen Dopingsubstanzen in der Sporttasche dabei haben. Es geht maßgeblich darum, die organisierten Strukturen dahinter zu fassen zu bekommen. Und an die kommen Sie eben mit strafprozessualen Mitteln wie Durchsuchungen nur effektiv heran, wenn Sie auch schon beim Auffinden geringer Mengen von Dopingsubstanzen beim Sportler ein Ermittlungsverfahren eintragen können.

    (...)


    Denken Sie nur an den organisierten Dopingmittelhandel, an die Untergrundlabore, von denen ich Ihnen berichtet habe. Wollen wir
    im Kampf gegen dieses Treiben erfolgreich sein, müssen wir mit einer Schlagrichtung gegen alle am Markt Beteiligten vorgehen - vom
    Händler über den Zwischenhändler und Kurier bis hin zum Abnehmer."


    Link zum Text (steht dort auf den S. 18-19): https://www.bayern.verfassungs…nion_zum_thema_doping.pdf


    Die Strafverfolgung der Konsumenten ist nur ein Mittel zum Zweck, um gegen den Schwarzmarkt vorzugehen. Papa-Staat ist eben Dein Erziehungsberechtigter und wenn Du Dich falsch verhälst gibt es eben (Stuben-)Arrest.


    Wer seine Kinder zu Erziehungszwecken schlägt, um diese davor zu schützen, dass diese sich selbst gefährden, findest die Kriminalisierung von erwachsenen Bürger, die sich mit dem Konsum gefährlichen Stoffe selbst gefährden, bestimmt auch richtig.


    Ich habe damit ein Problem. Ich schlage aber auch meine Tochter nicht, womit ich nicht behaupten will, dass Herr Prof. Dr. Bausback oder andere Politiker ihre Kinder schlagen. Das tun diese bestimmt nicht. Den gedanklichen Schritt, dass man dann aber auch erwachsene Bürger nicht mit Kriminalstrafe überziehen darf, wenn diese sich bloß selbst gefährden, schaffen viele dann aber leider nicht.


    Kant lesen würde helfen. Aber wer macht das schon.

    ...es wurde versucht Handel zu unterstellen etc. am Ende hatte Person X wirklich Glück mit einer relativ humanen Geldstrafe davon zu kommen, da Person X nicht Erstäter war

    Den Handelsvorwurf müsste eigentlich jeder Strafverteidiger kaputt kriegen. Mit einer Grenzmengenüberschreitung kann kein Handel nachgewiesen werden. Schau Dir mal die Textpassage des bayerischen Entwurfs aus 2012 auf S. 29 an, dort der 1. Absatz. Da steht:


    "Soweit in der Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (BT-Drs. 16/5526 S. 9) das Besitzverbot ab dem Vorliegen einer nicht geringen Menge damit gerechtfertigt wurde, dass die nicht geringe Menge ein "Indiz für den Handel" sei, ist dies durch die Lebenswirklichkeit widerlegt. Die praktischen Erfahrungen der Strafverfolger dokumentieren, dass die Konsummengen von Bodybuildern und Kraftsportlern derart erhebliche Mengen erreichen, dass zum Teil selbst bei dreistelligen Überschreitungen der nicht geringen Menge noch von einer Bestimmung zum Eigenkonsum und damit nur von einem hinreichenden Tatverdacht für einen unerlaubten Besitz von Arzneimitteln in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport ausgegangen werden kann."


    Link: https://www.justiz.bayern.de/m…rf_arzneimittelgesetz.pdf


    Natürlich gehen die auf den Vorwurf des Handels, wenn man größere Mengen hat, der aber nicht durchgeht, wenn man neben einer größeren Menge nichts hat. Dann geht man später runter und der Betroffene freut sich. Aber das wäre sowieso nicht durchgegangen.


    Wenn die Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft München I aufgrund einer größeren Menge Handel unterstellt, ist das nur ein Indiz für Handel und die Grenzmengen in der DmMV müssten vom Verordnungsgeber eigentlich auf dieses Mengenniveau festgelegt werden.

    Das ist ein riesen Problem..was der ",Gutachter" als gering ansieht ist ein schlechter Scherz.

    Mit einem guten Anwalt und Argumentation kann man zumindest einen guten Vergleich aushandeln..

    Du meinst einen guten "normalen" Anwalt, der das macht, was er bei jeder anderen Bagatellangelegenheit auch machen würde.


    Die kennen aber die Besonderheiten im Antidopingrecht mit der Grenzmengenfestsetzung nicht und wissen daher auch nicht, wo der juristische Hebel ist.


    Das kann man relativ schnell herausfinden, ob der sich richtig gut auskennt.


    Er müsste zum Beispiel die Frage beantworten können, wieso bei Testosteron in anderen Darreichungsformen die Grenzmenge auf 632 mg festgesetzt wurde.


    Wieso am Ende eine "2"? Wieso nicht gerundet auf "630 mg"? Das müsste ein Spezialist eigentlich wissen.

    Nein Eigendoping ist nicht erlaubt. Der Besitz ist verboten und wird bestraft. Die Mindestmenge sind ein Witz und übertrifft jeder. Selbst mit einer Testo Vial übersteigst du das um ein Vielfaches.

    Das Eigendoping im Amateur- und Freizeitsportbereich ist gesetzlich nicht verboten. Was stimmt ist, dass die Mengengrenzwerte ein Witz sind. Die Frage ist, ob die, die darüber in Kürze entscheiden werden, das witzig finden werden. Ich denke nicht. Also: Wartet ab. Das wird nicht das Ende sein. Aber der Anfang vom Ende.

    Was hat das denn mit der Verordnung zu tun? Könnt ihr das nicht in einem anderen Thread schreiben?

    Hier nun mal ein paar Beispiele, was Sachverständige für Mengengrenzwerte unter Berücksichtigung des Ansatzes einer therapeutischen Menge für drei Monate vorgeschlagen hatten und was dann festgesetzt wurde.


    Vorschläge:


    - Testosteron Transdermale oder orale Darreichungsformen: 11.250 mg

    - Testosteron andere Darreichungsformen: 2.520 mg

    - Erythropoetin human (EPO): 409.500 I.E.

    - PPARδ-Agonisten (GW 501516): 1.800 mg

    - SR9009: 3.600 mg


    Festgesetzt:


    - Testosteron Transdermale oder orale Darreichungsformen: 1.500 mg

    - Testosteron andere Darreichungsformen: 632 mg

    - Erythropoetin human (EPO): 24.000 I.E.

    - PPARδ-Agonisten (GW 501516): 225 mg

    - SR9009: 75 mg


    Festlegung im Verhältnis zum Vorschlag:


    - Testosteron Transdermale oder orale Darreichungsformen: 1.500 mg / 11.250 mg = ca. 13 %

    - Testosteron andere Darreichungsformen: 632 mg / 2.520 mg = ca. 25 %

    - Erythropoetin human (EPO): 24.000 I.E. / 409.500 I.E. = ca. 6 %

    - PPARδ-Agonisten (GW 501516): 225 mg / 1.800 mg = ca. 13 %

    - SR9009: 75 mg / 3.600 mg = ca. 2 %


    Es wurde nicht nach der therapeutischen Dreimonatsenge festgesetzt, was an sich schon nicht passen kann, sondern weit darunter.