dieses rechtswissenschaftliche besserwissertum ist hier fehlt am platz.
was du vergisst ist, dass selbst der untaugliche versuch bewiesen werden muss.
auch deutschland hat ein verfahrensrecht.
wenn ein informatiker nicht nachweisen kann, dass person xy genau dass bestellt hat, was person xy auch erhalten hat, wird das vor gericht schwierig.
wer meine ratschläge in diesem thread einhaltet hat eine sowas von geringe chance bealangt zu werden, da träumt der pumper von...