Wenn man im Zustand der durch einen Arzneimittelmissbrauch herbeigeführten Verkehrsuntauglichkeit ein Kraftfahrzeug führt, ist der Lappen weg. Der Lappen kann aber auch weg sein, wenn man von Medikamenten abhängig ist, die zu einer Verkehrsuntauglichkeit führen. Ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.
Kenne jemanden der sein Führerschein abgegeben musste wegen Blutdrucksenker, weil Bullen ihn für verkehrsunfähig erklärt haben.