1mio fake Corona Tests? Wer zur Hölle kauft sowas
alle die wollen, dass ihre Mitarbeiter immer zur Arbeit kommen. Polizei, Zoll, Ämter, Krankenhäuser...
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1mio fake Corona Tests? Wer zur Hölle kauft sowas
alle die wollen, dass ihre Mitarbeiter immer zur Arbeit kommen. Polizei, Zoll, Ämter, Krankenhäuser...
hat schon mal jemand die Sarms bei denen getestet, sind die legit?
Bellon wieder mal 1A Service !
Mittwoch bestellt heute alles erhalten und wieder 3 Vials extra bekommen,besser geht es nicht 💪🏻
habe noch nie nur 1 goodie bekommen. für wieviel Tausend euro wird bestellt?
Jup genau das Selbe bei mir! Über die Hälfte der Bestellung nicht im Packet (Prime) - gesagt wurde spätestens heute aber weder Post noch Tracking etc. bekommen. Bin auch langjähriger Kunde und eigentlich lief immer alles 1A - vielleicht einfach viel Stress und los im Sommer (hoffen wir es!)
meins kam heute an, naja 3 Wochen lieferzeit aus DE-Lager aber besser spät als nie.
muss als langjähriger Kunde mal aktuelle Kritik am shop äussern.
Bestellung vom 4 Juli aus DE Lager bis heute nicht eingetroffen.
Support ist bisher leider nicht hilfreich...aus es wird am nächsten Tag versendet, wird nach einer Woche der Versender hatte Urlaub und tracking nr folgt, folgt, folgt.
läuft leider im DE Lager nicht ganz rund wie es scheint, gleichzeitige Bestellung aus EU Lager ist dafür zeitnah eingetroffen.
Leute was macht ihr bei durch HGH bedingte Wassereinlagerungen (noch human) und bei tauben Fingerkuppen?
abschneiden.
oder abwarten dass es von selbst weggeht.
meinst du nun HCG oder HGH ?
HCG!
danke fürs testen, wie hast du dosiert wenn ich fragen darf ? Werde es jetzt auch ordern und einsetzen .
Gruss
wüsste ich auch gerne. habe bisher mit HGH anderer Hersteller keine guten Erfahrungen gemacht. tat sich meistens nicht so viel.
weiß jemand wieviel die lila caps Meditrope mit # 103 haben?
Hallo,
Hat jemand bei 3 i.u hgh Erfahrungen wegen Karpaltunnel Problemen ?
merci im Voraus
hat zumeist was mit dem Dimmer im HGH und der Reinheit etc. zu tun. Man kann bei 1 i.u. KTS bei einem Hersteller haben und bei anderen Herstellern bei 2x2,5 /Tag und mehr kein KTS haben.
wobei sich J. Smith jedes mal beschwert das protonmail nicht sicher wäre und unzuverlässig und man wechseln soll.
Es kommt darauf an, was die haben. Also Akteneinsicht über den Anwalt. Dann wird man sehen, was die haben. Bis dahin ist das reine Spekulation. Mit Salatöl drinne bringt nichts. Denn das wäre dann ein untauglicher Versuch, der ebenso strafbar ist. Und Bankdaten wochenlang nicht gecheckt, ist auch keine glaubhafte Einlassung. Roidstation wurde am 03.04.2019 hochgenommen. Wäre eine verdammt lange Depri-Phase. Da müsste es Personen geben, die das auch bestätigen können. Ansonsten wäre das eine blosse Schutzbehauptung, die nicht glaubhaft ist. Und die Schutzbehauptung, dass man das Paket angenommen und dann den Inhalt geschmacklich überprüft hatte, ist crasy. Jeder vernünftige Mensch würde checken, was das ist, was da drauf steht und dann nicht geschmacklich testen. Der Richter entscheidet nach freiem richterlichen Ermessen. Theoretische Zweifel an der Schuld reichen nicht aus um straflos davon zu kommen. Es sollte schon glaubhaft sein, was man erwidert. Aber hoffnungslos ist das sicherlich auch nicht. Es kommt eben auf den Einzelfall an.
in dubio pro reo . mehr bedarf es ja nicht. und ein Freispruch ist für jeden Richter leichter als eine Seitenlange Urteilsgebründung vor allem wenn Zweifel bestehen.
Wenn du post bekommst ohne hd biste meistens schon am arsch
Da gehts nur noch darum wie hoch die strafe ist
Denn ne hd dient zur beweis organisation, bekommst du post haben sie ja logischerweise schon belastendes material gesichert
es gibt keinen größeren Beweis als da die illegale Sache im Besitz des BES sicherzustellen. Das würde sich keine Strafverfolgungsbehörde entgehen lassen.
ohne HD ist so ein Verfahren in der Tatsächlichen Verhandlung kaum zu gewinnen.
Da steht mein Name auf der Kundenliste von RS? ich habe nix bestellt.
Die Bitcoins lassen sich bis zu meinem Bankkonto verfolgen? hat wohl einer von meinem Konto abbuchen lassen, habe ich nicht gemerkt, hatte eine Depressive Phase und meine Bankdaten Wochen nicht kontrolliert. ich habe nix bestellt.
Das Paket kam gem. Sendungsnr an meiner Haustür an? das habe ich nie angenommen. muss einer vor der Haustür in meinem Namen abgefischt haben. soche Waren-betrüge stehen jeden Tag 3x in der Zeitung.
Der Postbote kann sich an das Paket (1 von 10.000) und an mich (1 von 3.000 belieferten Kunden) erinnern oder es war meine Unterschrift auf der Empfangsbestätigung? ja mag sein, auf dem Paket stand mein Name, daher habe ich es angenommen. war komisches Zeug drin. sah aus proben von Salatöl, hat auch so geschmeckt. was das gar keine Probe?
RS hat aber zugegeben, dass sie echte Steroide verschickt haben? kann ja sein, aber in meinem war nur Salatöl. Konnte deswegen aber schlecht einen Anzeige bei der Polizei machen.
Mann muss da echt einen langen Atem haben und sich nicht einschüchtern lassen. Oder man geht den schnellsten und einfachsten Weg und nimmt das "Angebot" von der STA/Zoll etc. an und zahlt 2.000 Euro für Einstellung des Verfahrens und hat den Vorteil nicht vorbestraft und das Ding los zu sein. Ich bin mir aber sicher dass viele Sachen vor der Klage eingestellt werden oder später vor Gericht kaputt gehen wenn man einen guten Anwalt hat.
meine Erfahrungen diesbezüglich kommen nicht aus dem Steroid, sondern dem BTM Bereich und das ist schon lächerlich was da am Ende übrig bleibt.
Ein User hat Post bekommen wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz. RS steht nicht im Schreiben, es wird aber vermutet, dass es damit zu tun hat. Sonst noch jemand Post bekommen?
was heisst denn genau Post?
Müsste man eigentlich aus dem herauslesen können, was einem vorgeworfen wird, ob es RS sein könnte oder was anderes.
Post ist eigentlich sehr gut, dann hat man sich eine HD gespart wo mehr gefunden werden könnte.
Bestellvorgang schnell und unkompliziert.
letzten zwei Bestellungen vom Zahlungseingang bis Lieferung 1x6 Tage, 1x7 Tage.
Ware bisher ebenfalls top. Verpackung top.
Hallo
Nicht Kaufen, hatte 3 sachen geordert und bei Janoshik einsenden lassen, war alles unterdosiert hoch 10, kannst es ja probieren, ich empfehle es dir aber nicht.
wurden die Ergebnisse hier irgendwo hochgeladen?
Tut was es soll, nehme eine halbe Tablette am Tag mit T4 100mcg wegen Hashimoto.
du hast haschimoto und bekommst T3 nicht vom Arzt verschrieben?
hatte kürzlich auch T3 von Hilma. hat gewirkt wie es soll.
Wieso denn auf Kosten des Clubs? Bellon hat doch bereits zugesagt die Kosten für eine erneute Analyse zu übernehmen. Muss man aber auch mal Bellon loben. Finde ihr Vorgehen bisher vorbildlich. Es wurde sofort per Rundmail gemeldet. Ebenfalls merkt man das die Jungs sehr bemüht sind da Klarheit zu schaffen.
weil wcente das geschrieben hatte....
irgendwo wurde was vertauscht. Hab gehört Bellon arbeitet dran. Wird sich noch 2-3 Wochen hinziehen.
Dem Club fehlen leider die Mittel um alle 4 vorhanden Beutel zu testen...
irgendwo wurde was vertauscht. Hab gehört Bellon arbeitet dran. Wird sich noch 2-3 Wochen hinziehen.
Dem Club fehlen leider die Mittel um alle 4 vorhanden Beutel zu testen...
ich denke auch nicht, dass es die Aufgabe des Analyseclubs ist, auf eigene (Analyse)Kosten den Fehler zu finden.
Man sollte die akteulle Batch Oxandrolon meiden bis es Neuigkeiten gibt und gut.
Ich habe kein Zweifel an anderen Produkten von Bellon. die 2. Analyse mit DrostaP war ja auch voll ins Schwarze.
Alles anzeigenGesetzeswortlaut des § 2 Abs. 3 AntidopG:
Es ist verboten, ein Dopingmittel, das ein in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen.
Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/antidopg/__2.html
Es geht hier um das Verbringen in die BRD und eine Einfuhr ist immer auch ein Verbringen in die BRD. In der Gesetzesbegründung zu der Vorgängerregelung (§ 6a Abs. 2a AMG) stand zwar "Indiz für Handel" und in der Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 3 AntiDopG nun "Abgabeabsicht". Das ist aber nur die Begründung für die Strafbarkeit und hat lediglich eine Bindungswirkung für den Verordnungsgeber bei der Festlegung der Grenzmengen. Tatbestandlich geht es bei § 2 Abs. 3 AntiDopG nicht um den Handel, sondern um den Besitz, den Erwerb oder das Verbringen einer nicht geringen Menge zum Zweckes des Dopings beim Menschen im Sport und das Verbringungsverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopG verdrängt eine Strafverfolgung von Steuerstraftaten (vgl. § 372 Abs. 2 AO).
Die Strafbarkeit des Handels mit Dopingmitteln ist in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AntiDopG geregelt. Da gibt es keine Grenzmengen.
ja richtig. aber ist es nicht so dass beim Besitz nicht geringer Mengen der Verdacht des Handels immer im Raum steht?
Alles anzeigenDas sieht noch nicht einmal nach einer Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage aus, sondern nur nach einem Zuschlag auf die festzusetzende Einfuhrumsatzsteuer nach § 32 Abs. 3 ZollVG, es sein denn, es wurde Einfuhrumsatzsteuer von mehr als 250 Euro verkürzt. Dann müsste es sich aber um einen Warenwert von mehr als 1.315,78 Euro ( 250,00 Euro / 0,19) gehandelt haben. Ansonsten wird die Steuerstraftat in der Regel nach § 73 Abs. 1 ZollVG nicht verfolgt. Dann wird mit einem Zuschlag nachgezahlt und das war es dann. Als Bannbruch wird das nicht verfolgt, wenn das ein Verstoß gegen § 2 Abs. 3 AntidopG ist. Da gilt gem. § 372 Abs. 2 AO der Vorrang des Spezialgesetzes (nach § 2 Abs. 3 AntidopG ist auch das Verbringen in die BRD verboten; Einfuhr: aus Nicht-EU-Ausland; Verbringen in die BRD: sowohl aus dem Nicht-EU-Ausland als auch aus dem EU-Ausland; Einfuhr ist immer auch ein Verbringen in die BRD).
Zum Nachlesen:
§ 372 AO (Bannbruch)
https://www.gesetze-im-interne…bu%C3%9Fe%20bedroht%20ist.
§ 32 ZollVG (Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungwidrigkeiten, Erhebung eines Zuschlags)
https://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__32.html
Wenn ein Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird, war es das. Geschützt ist man natürlich nicht. Aber wer trägt schon Pampers.
Es geht auch nicht um die Einfuhr von Dopingmitteln sondern, bei Überschreiten der Mindestmengen um die Annahme des Handels mit Dopingmitteln nach dem AntidopingG und da würde einen keine Verurteilung, Steuernachzahlung oder Geldauflage aus dem Steuergesetz/Verfahren schützen. das läuft analog.
Zu den Steuermindestsätzen kann ich nix sagen, weil ja kaum Infos aus dem Anschreiben der Zollbehörde öffentlich vorliegen.
kann natürlich sein, dass eine evt. Geldauflage nach 153a StPO beides in einem Abwasch macht. dazu bedarf es aber wie schon gesagt mehr Infos zum akutellen Sachverhalt.
Bannbruch ja. Das kann der Zoll machen. Aber nicht nach dem AntiDopG. In dem Fall des Users hier sieht es so aus, dass ein möglicher Verstoß gegen das AntiDopG derzeit nicht im Raum steht. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass das der Zoll selber entscheidet. Da hat der Zoll nicht die Zuständigkeit. Was sein könnte ist, dass das nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Das bedeutet aber nicht, dass das nicht doch noch aufgegriffen werden könnte. Bei einer nur geringen Geldbuße könnte es daher sinnvoll sein, nicht dagegen Einspruch einzulegen, sondern zu zahlen. Denn es bestünde die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen das AntiDopG nachgeschoben wird, wenn man das eskalieren lässt. Dann würde es aus Sicht der Strafverfolgungsorgane keinen Sinn mehr machen, den Tatvorwurf auf den Bannbruch zu beschränken, wenn dies dazu dienen sollte, den Fall schnell und elegant abschließen zu können.
eine Geldauflage wegen 153a STPO schützt nur gegen gleichartige Vergehen, wenn du das Steuerverfahren durch Geldauflage zugiebst, können die praktisch direkt mit dem AntidopG weitermachen. Nur wegen dem Steuervergehen hast du immunität es sei denn es kommen höherwertige Steuerstaftatbestände dazu.
Du glaubst doch nicht das Behörden Mengenrabatt oder Barmherzigkeit zeigen bei Straftaten. Insofern Straftaten nicht von höherwertigen Straftaten subsumiert werden, werden alle vorgebracht zu gegebener Zeit.
Einleiten und abgeben. Aber doch nicht so ein Schreiben. Das halte ich für nicht sinnvoll, wenn das Verfahren doch abgegeben wird und könnte eventuell sogar aus Sicht der Strafverfolgungsorgane schädlich sein, da das Schreiben mittelbar auch eine Warnung darstellt und daher eine Hausdurchsuchung auf Antrag der Staatsanwaltschaft dann ins Leere gehen könnte (der Betroffene hat bereits aufgeräumt).
die Hausdurchsuchung wurde vermutlich vom Richter abgelehnt. zu lange her. bestellte Menge zu gering. etc.
Alles anzeigenSteuerstrafverfahren weil Dopingmittel bestellt? Das ist doch ein schlechter Scherz!
Übertriebenes Beispiel:
Steuerstrafverfahren gegen einen Berufskiller, da er die Kopfgelder nicht als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuert hat. Hinzu kommt auch noch die nicht abgeführte Umsatzsteuer. Denn ein Berufskiller ist ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Und bei einem Steuerschaden von mehr als 1 Mio EURO droht in der Regel Gefängnis. Das könnte also böse ins Auge gehen.
Entweder die haben nichts oder da ist einer an den Kopf gefallen. Die Personalien sind angabepflichtig. Zur Sache braucht man keine Angaben zu machen. Ich würde mir das Schreiben aufbewahren. So ein Schreiben ist eine Rarität! Das muss man aufbewahren.
da hat der faule Beamte vermutlich vergessen den Briefkopf zu ändern. vermutlich wollen sie hier ein Verfahren für den Erwerb/Handeln von Dopingmitteln nach dem Antidopinggesetz usw. eröffnen.
Nein, du verstehst dich nicht, wenn du rechtskräftig verurteilt wirst und daraufhin ein Bußgeld bekommst, dann klagst du dagegen weil man dich nicht verurteilen kann wenn es keine Beweise gibt dass du schuldig bist, blos weil dein Name auf dem Paket steht, es kann ja jemand deinen Namen raufschreiben um dir eins auszuwischen, es ist kein handfester Beweis, im Zweifel gilt in dubio pro reo. Die Behörden verurteilen trotzdem und das ist nicht rechtens und mmn. anfechtbar, ich würde mir einen guten Anwalt nehmen und klagen auf biegen und brechen, sowas wie Körperverletzung durch psychosomatischen Stress aufgrund ungerechtfertigter Strafverfolgung.
Doch ich verstehe mich. Der ist ja noch gar nicht verurteilt. der hat einen Brief vom Zoll mit einer Anschuldigung.
Du haust nur alles durcheinander.
Bußgelder werden bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. wenn man die nicht bezahlt. geht es vor Gericht.
Wovon wir hier reden sind aber Straftaten. Da geht es um Geldstrafen und die werden nach einem Gerichtsverfahren vom Richter verhängt.
Vorher könnte noch die Einstellung des Vefahrens gegen Geldauflage nach §153a StPO angeboten werden. Das bietet die STA i.d.R. an wenn kein gleichartigen Vorstrafen vorliegen und es um "pillepalle" geht.
Auch gerne von der STA genutzt wenn die Chancen vor der Gericht zu gewinnen kaum vorhanden sind aber man hoft dass der Beschuldigte sich vor Angst in die Hosen scheisst.
Aber auch dabei kann man die Zahlung einer Geldauflage ablehnen. Die StA muss dann klagen oder das Verfahren einstellen.
Wenn du nach dem Gerichtsverfahren schuldig gesprochen wurdest, dann kannst du in Berufun gehen. aber dann hast du auch eh schon einen Anwalt vorher genommen wenn du schlau bist.
aber in keiner der Möglichkeiten klagst du selbst, sondern legst maximal Berufung gegen ein bestehendes Urteil ein.