Es kommt darauf an, was die haben. Also Akteneinsicht über den Anwalt. Dann wird man sehen, was die haben. Bis dahin ist das reine Spekulation. Mit Salatöl drinne bringt nichts. Denn das wäre dann ein untauglicher Versuch, der ebenso strafbar ist. Und Bankdaten wochenlang nicht gecheckt, ist auch keine glaubhafte Einlassung. Roidstation wurde am 03.04.2019 hochgenommen. Wäre eine verdammt lange Depri-Phase. Da müsste es Personen geben, die das auch bestätigen können. Ansonsten wäre das eine blosse Schutzbehauptung, die nicht glaubhaft ist. Und die Schutzbehauptung, dass man das Paket angenommen und dann den Inhalt geschmacklich überprüft hatte, ist crasy. Jeder vernünftige Mensch würde checken, was das ist, was da drauf steht und dann nicht geschmacklich testen. Der Richter entscheidet nach freiem richterlichen Ermessen. Theoretische Zweifel an der Schuld reichen nicht aus um straflos davon zu kommen. Es sollte schon glaubhaft sein, was man erwidert. Aber hoffnungslos ist das sicherlich auch nicht. Es kommt eben auf den Einzelfall an.
in dubio pro reo . mehr bedarf es ja nicht. und ein Freispruch ist für jeden Richter leichter als eine Seitenlange Urteilsgebründung vor allem wenn Zweifel bestehen.