Beiträge von Balkanero

    Okay danke dir ☺️
    da blickt man leider 0 durch bei der Kostenaufstellung wenn man nicht vom Fach ist



    Ist die Berechnung so korrekt?
    kommt mir komisch vor das Verfahrensgebühr 2x berechnet wird ..


    Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG

    200 Euro


    Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG

    165 Euro



    Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens,

    Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4141 Abs. 1 S. 1, 4104 VV RVG

    165 Euro


    Zwischensumme der Gebührenposition

    530 Euro

    Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG

    20 Euro


    Dokumentenpauschale für Ablichtungen Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG

    - Ablichtungen / Fax aus Behörden- und Gerichtsakten Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG (66 Seiten, davon s/w: 66) -
    27.40 Euro


    Aktenversendungspauschale

    12 Euro



    16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 RVG

    Zu zahlender Betrag :


    683,70 €

    aufjedendall einen Versuch wert wie man sieht ...

    Hätte solche Ergebnisse nicht erwartet bei drosta und dem dosierungsbereich

    Von Dosis bis hin zum Hersteller treten nw mehr oder weniger auf ...

    Meistens immer im Wechsel nie gleichzeitig die Nebenwirkungen...


    schwitzige Nächte riecht sehr nach Essig und wirklich klatschnass


    Schlaflosigkeit


    Sodbrennen


    Sehr schnell gereizt


    Alles einzeln Phasenweise für tage oder Wochen nie gleichzeitig ...

    Je nach Hersteller mehr oder weniger präsent


    Mit mt2 zusammen ist das Sodbrennen leichter zu bekommen durch etwas Schärfe ..

    Aber durch mt2 hat man weniger Einschlaf/ schlafprobleme


    in kombi deca tren test die besten Ergebnisse erzielt


    mit Thais geht es nicht lange gut bezüglich Sodbrennen unerträglich

    hatte ich garnicht drauf geachtet... aber gut zu wissen warum es eingestellt wurde :


    Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. ... Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt


    ca 680 Euro