Beiträge von Ehemaliger-92

    Offenbar geht es um eine gerichtliche Auflage, mit der dem Betroffenen der Konsum bestimmter Stoff untersagt wurde. Das dürfte für Dopingmittel sehr unwahrscheinlich sein. Der Kollege sollte sich die Auflage durchlesen, damit er weiß, was er nicht konsumieren darf. Danach wird gesucht. Wenn er Sachen konsumiert die da nicht drin stehen ist das egal auch wenn die Stoffe nicht gesund sind, wie zum Beispiel Dopingmittel oder auch Spülmittel. Letzteres ist total gefährlich. Insbesondere i. m.

    GameStop


    In dem Gesetzentwurf steht, dass man während der nächtlichen Ausgangssperre die Wohnung zur Versorgung von Haustieren verlassen darf.


    Damit ist auch das Gassigehen gemeint.


    Dann dürfte man doch die Wohnung verlassen, wenn man einen Vogel hat.


    Das müsste auch gelten, wenn man nicht alle Tassen im Schrank hat.


    Demzufolge dürften Söder-Fans die Wohnung verlassen.


    Hört sich das logisch an?

    Textpassage aus der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur verfassungsrechtlichen Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung:


    "Nach anderer Auffassung ist eine Ausgangssperre für die Erreichung des verfolgten Ziels ungeeignet, soweit verboten wird, sich allein oder mit Haushaltsangehörigen in der Öffentlichkeit aufzuhalten, da ein solcher Aufenthalt im Freien mit keinem relevanten Infektionsrisiko verbunden sei. Nach dem OVG Lüneburg wird die Eignung dadurch beeinträchtigt, dass es Personen erlaubt sei, zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in einer fremden Wohnung zu verweilen, solange sie diese außerhalb dieses Zeitraums betreten haben. Das Verlassen der fremden Wohnung, um nach Hause zu gelangen, dürfte stets einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung darstellen. Nachvollziehbare Gründe für einen Zwang, sich in dem fremden Haushalt ggf. gegen den Willen des Haushaltsvorstands weiter aufhalten oder gar an andere Orte als in den eigenen Haushalt begeben zu müssen, seien nicht ersichtlich. Weiter könnte die Regelung die Wirkung entfalten, dass sich Personen bei einem Aufenthalt in einer fremden Wohnung nach 21 Uhr aus Angst vor einer Rechtsüberschreitung dazu entschließen, in der fremden Wohnung zu übernachten. Dies würde den Kontakt verlängern und damit Zweifel hinsichtlich der Förderung des Infektionsschutzes aufwerfen. Schließlich wird befürchtet, dass Aktivitäten wie Joggen und Einkaufen auf die Zeit vor 21 Uhr vorverlegt werden, was zu größeren Menschenansammlungen und vermehrten Kontakten in der Öffentlichkeit führen könnte."


    Link (steht auf Seite 8): https://cdn.businessinsider.de…2_5460950625082674243.pdf

    Werbung machen und dann war's doch nur Show und dafür noch gefeiert? Bekommen Prominente dafür auch Geld für solche "fake" Kampanien? Finde ich schade hätte sich zum "Schutz" ja impfen lassen können wie alt ist der Mann?



    Jauch sagte, dass er das unentgeltlich gemacht habe und sich habe auch noch nicht impfen lassen, weil er noch nicht dran war und sich nicht vordrängeln wollte. Wer sich nur deshalb impfen lässt, weil sich der Jauch angeblich hat impfen lassen, ist blöd. Soll der Jauch doch Werbung machen. Vielleicht hat er sich ja auch Testo E spritzen lassen. Nötig hätte er es vielleicht. Ist ja ein bisschen schwach auf der Brust. Und richtig dünne Ärmchen.

    Witzig wäre, wenn der Drosten sagen würde, dass er sich leider geirrt habe und es sich um eine Fleischallergie handele.

    Nein. Meine Frage bezog sich auf die Rauchmelderpflicht. Ich sagte, in der Schweiz gebe es keine. Dann hätten Sie fragen müssen, ob es in der Schweiz mehr Brandtote gibt - und wenn ja, wie viele.


    Gibt es in der Schweiz mehr Brandtote, so muss auch ein Weglassen der sinnvollen Corona-Schutzmaßnahmen zu mehr Toten führen.


    Glauben Sie, dass es in der Schweiz mehr Brandtote gibt?

    Brandtote mit Corona oder ohne Corona?

    meinte dies so , das die entscheidung von dem parlament da nichts positives bewirken wird mit ihren öffnungen, die wollen nur auf die gastro und sportvereine wieder zeigen mit dem finger, hatten die bereits auch schon und haben dann behauptet das es deren schuld ist das es soviele neuinfektionen gab im november/dez 2020, denke das ist wieder das ziel von den "möchtegern politikern"

    Jeder der sich infiziert hat, hatte eine Kontakt mit einem Infizierten. Wer hätte das verhindern können? Ich oder der sich angesteckt hat?


    Man könnte doch eine gesetzlich unwiderlegbare Vermutung aufstellen, dass ein Infizierter gegen die Coronaschutzvorschriften verstoßen hat und daher jeder Infizierte ein Bußgeld erhält. Ich denke, dass man damit die Inzidenzen schnell runterkriegen könnte.


    GameStop Frage: Wieso würden dann die Inzidenzen schnell runtergehen?

    In der Gesetzesbegründung zu § 28b IfSG steht ein richtig guter Witz drin. Text:


    "Das Verlassen der Wohnung ist aus Verhältnismäßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die im Einzelnen aufgelistet sind. Das Vorliegen dieser Gründe ist bei Kontrollen durch die Polizei glaubhaft zu machen. Ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe liegen insbesondere im Fall der Wahrnehmung eines Termins zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vor, bspw. aber auch bei Wohnungslosigkeit."


    Ich meine den letzten Halbsatz mit den Wohnungslosigkeit. Bei Wohnungslosigkeit darf man die Wohnung verlassen. Man sollte das präzisieren. Wenn man keine Wohnung hat darf man seine Wohnung verlassen wenn man eine hätte. Wenn man eine hat aber nicht.


    Da steht auf Seite 12. Link:


    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

    Sie vergessen aber das hier Kids mit 12-14 schon mehr am PC drauf haben als wir alten "Hasen" und wissen wie und wo man bestellen kann. Die Seller prüfen auch nicht das Alter. Ganz so einfach ist es nicht. Und Gymdealer waren wir eh nie geheuer. Entweder teuer oder unzuverlässig oder oder..


    Bestellen sich auch dieses legal high zeug oder wie man das nennt mit 12-14 ... NPS irgendwas

    Wohin können 12-14jährige sich das Zeug denn liefern lassen, ohne das die Eltern das abfangen können? Im Fitnessstudio würden die das Zeug in die Hand bekommen. Über das Internet bestellt und an die Wohnadresse geliefert können das die Eltern abfangen. Ein DHL-Paketfach kriegt ein Minderjährige nicht. Es ist über das Internet viel schwieriger für einen Jugendlichen.

    VizionAZ


    Ich will, dass Konsumenten straffrei Dopingmittel konsumieren dürfen. Ich bin nicht dafür, dass Konsumenten auch verticken dürfen. Stell Dir einen Vater vor, der seinen 16jährugen Bub in einem Fitnessstudio angemeldet hat, damit der Sport machen kann, der dann mitbekommt, dass seinem Sohn Dopingmittel im Fitnessstudio angeboten wurde. Der wäre für eine Strafbarkeit des Besitzes, damit das verhindert werden kann. Wenn dann muss man sich im Internet das Zeug besorgen und sich so ersteinmal mühsam darüber informieren. Hier werden doch auch Anfänger gleich geblockt, die nur darauf auf sind Quellen zu erfahren. Man muss sich erst einmal einlesen und sich mit der Thematik beschäftigen. Wenn man sich an die Topshops hält und den Analyse-Club verfolgt hat man doch eine gewisse Sicherheit, dass das Zeug nicht der letzte Schrott ist. Was wird denn in Fitnessstudios vertickt? Da kann man überhaupt nicht wissen was da drin in.

    Gut da stimme ich ihnen gerne zu da ändert sich etwas , gerade im Onlinesektor bzw. Innenstädten.

    Der Bereich des Dopinghandels scheint die Transformation hin zum Internethandel schon gemacht zu haben. Da könnte die verschärfte Gesetzgebung im Bereich des Dopings mitursächlich gewesen sein. Denn durch den Internethandel kann der Marktteilnehmer seine Identität gegenüber dem Vertragspartner geheimhalten, wenn er eine eine Fake-Identität und Fake-Adresse nutzt. Zur Zeit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kronzeugenregelung im Dopingbereich im Deutschen Bundestag, der auf Konsumenten zugeschnitten ist. Damit hofft man vermutlich Konsumenten zur Offenbarung ihrer Lieferquelle zu bewegen, indem man dem Konsumenten eine Straferleichterung verspricht, wenn er aussagt. Im Bereich des Internethandels wird das verpuffen, weil der Konsument den Seller ja nicht kennt. Der Konsument kennt nicht mehr als was die Ermittlungsbehörden durch eine Internetrecherche sowieso rauskriegen können. Es wird daher den face-to-face-Seller treffen, der im Fitnessstudio vertickt. Das finde ich übrigens richtig. Wenn es diese Mini-Seller nicht geben würde, die selber konsumieren aber auch verticken, bräuchte der Staat die eingeschränkte Besitzstrafbarkeit mit der Vermutung der Weitergabeabsicht nicht. Bei Webshops steht ja ausser Frage, dass die verticken. Dafür braucht der Staat kein eingeschränktes Besitzverbot. Die Mini-Seller sind m. E. mit dafür verantwortlich, dass die normalen Konsumenten strafrechtlich sanktioniert werden.

    Das viele kleine Firmen in einer oder einer kommenden Insolvenz stehen ist doch keine Verschwörung? Das wird kommen, sobald die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt wird.

    Das sehe ich nicht so. Die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit war in dem Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 vollumfänglich in Kraft. In diesem Zeitraum war aber nichts mit einer Insolvenzwelle, obwohl die Zahlungsunfähigkeit doch der Hauptinsolvenzeröffnungsgrund ist. Die staatlichen Hilfsmaßnahmen scheinen eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Die Staatsverschuldung gibt noch Spielraum das alles am Laufen zu halten. Es sieht so aus, dass man tatsächlich wird eine Insolvenzwelle vermeiden können. Was passieren wird ist, dass sich das eine oder andere Geschäftsmodell nicht mehr als tragfähig herausstellen wird, weil sich das Verhalten der Verbraucher durch den Lockdown dauerhaft verändert haben könnte. Es könnte sein, dass Innenstadtgeschäfte vermehrt pleite gehen, weil Kunden vermehrt über das Internet kaufen werden. Das würde auch so langfristig passieren. Der Lockdown beschleunigt nur den Veränderungsprozess.