Alles anzeigenIch habe mir den "Spiegel" mit der Ausgabe 42/2019 wegen eines Interviews mit OStA Kai Gräber bestellt (den "Spiegel" lese ich nicht mehr regelmäßig, da dieser m. E. nicht mehr das ist was er früher war; heute m. E. die Bildzeitung für Intellektuelle).
Eine Frage mit einer Antwort werde ich in meiner Petition zitieren, die ich hier euch zur Kenntnis bringen möchte.
"Spiegel: Ab welcher Menge ist der Besitz von Dopingmitteln hierzulande strafbar?
Gräber: Je nach Präparat kann schon eine Zehn-Millimeter-Ampulle die Grenze zur sogenannten nicht geringen Menge überschreiten, bis zu der man straffrei bleibt. Wer sich einer Steroidkur mit mehreren Mitteln unterzieht, gelangt leicht in den Bereich, in dem er mit Strafe rechnen muss....."
Der Text ist super! Herr Gräber bestätigt damit aus seiner beruflichen Erfahrung, dass das eigenverantwortliche Selbstdoping kriminalisiert wird. Das ist ein gutes Argument gegen die Verfassungsmäßigkeit der Dopingmittel-Mengen-Verordnung.
Ich habe mir dann noch die Dissertationsschrift "Grenzwerte im Doping: Naturwissenschaftliche Grundlagen und rechtliche Bedeutung" bestellt. Im Sportausschuss des Bundestages wurde diese Dissertationsschrift im Jahre 2006 im Hinblick auf die Festlegung der nicht geringen Mengen explizit erwähnt. Vielleicht bekomme ich dann endlich Klarheit darüber, auf welcher naturwissenschaftlichen Grundlage die nicht geringen Mengen in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung festgelegt wurden.
Wenn ich die Dissertationsschrift durchgelesen habe, bin ich mit der Recherche fertig. Dann werde ich die Petition schreiben.
krass wie er das so locker raus haut