Falls du mich meinst, bei Bewährung & Führungsaufsicht gibts keine Bluttests, die UKs werden bei speziellen Labors gemacht, bist du positiv dann wars das dann meistens...
Ein positiver Urintest ist juristisch nicht von Bestand und dem zufolge nicht verwertbar/verwendbar. D.h. wenn dein Urintest positiv ist können sie dir noch gar nichts. Es muss ein Bluttest folgen bzw. hast du das Recht auf einen. Egal in welchem Zusammenhang. Es kann aber auch durchaus sein, dass der Bluttest dann so ein Test ist wo nach allem gesucht wird was nicht in dein Blut gehört. Wie nach nem Autounfall bei dem Drogen oder ähnliche Substanzen im Spiel sind.