Beiträge von Enigma

    Impingement Syndrom kommt nicht nur vom Sport. Auch permanent nach vorne gebeugter Oberkörper vorm dem PC oder Smartphone lassen die Schultern nach vorne fallen. Immer gleiche, monotone Bewegungsabläufe sind gift für die Schultern.


    Auch Berufskraftfahrer mit ständig Händen in Vorhalte haben Probleme.


    Ist eine Krankheit der Neuzeit. Wir alle arbeiten zu viel nach vorne und geben keinen Ausgleich für hinten.

    Das stimmt allerdings. Und erst recht wenn der treffend gennante Ausgleichssport fehlt, stellen sich Fehlstellungen ein.

    Hi.Bei meiner ersten Testokur bin ich vom TESG02 -wert von 4.1 auf 69.6 ng/ml.

    Alle 5 Tage 250ml testoE.

    Ist mit dem Wert das Gesamttestosteron gemeint und ich ist der Wert ok?

    Kommt mir spanisch vor.

    100mg /W sollten einen in den Referenzbereich bringen. Du hast den 10 bis 15-fachen Wert der natürlichen Produktion.

    Ich habe aktuell das gleiche Problem. Arzt hat mich zur Physiotherapie geschickt und der meinte die Supraspinatussehne ist beleidigt wegen des Impingementsyndroms.


    Auf meine Frage warum das genau dann auftritt, wo ich doch wegen des Lockdowns kaum trainieren kann: "Genau deswegen". Also ein weiterer Kollateralschaden....


    Bislang habe ich die Therabandübung gemacht. Danke für die weiterführenden Tipps allerseits!


    Mein Beileid, wünsche dir alles gute, Kopf hoch!


    Ich lass mir Ende der Woche meine natural Werte checken, so wie jedes Jahr. Hab leider seit je her niedrige Werte.

    Klingt sehr gut!


    Woher stammen denn die Kontakte zu den Analyseanbietern? Hat man da schon mal (unangekündigt) an zwei Labore gesendet und die Werte verglichen?

    Nicht dass hinter dem Analyselabor ein Gauner steckt, der irgendwas auf den Zettel schreibt ohne tatsächlich analysiert zu haben.


    Ich bin bei sowas von Natur aus vorsichtig. Mein TRT Arzt hat sogar des öfteren Blut aus derselben Probe an unterschiedliche (Krankenkassen-) Blutlabore gesendet und da hat sicher herausgestellt, dass nicht alle sauber arbeiten oder nicht über die beste Technik verfügen.

    Hallo allerseits!


    Habe nun nach Jahren wieder mal hier im Forum herumgeschmökert und nun 2 interessante Neuerungen entdeckt!


    1.) Laboranalysen. Scheint so als würden MS/GC Analysen nun vermehrt vorgenommen werden. Bin ein großer Fan davon. Man muss nur etwas in die Tasche greifen.


    2.) Rechtliche Diskussionen. Juristische Grundbildung ist wichtig. Sollten Fragen bestehen, kann ich (zumindestest zur Österreichischen) Rechtslage Auskunft geben.


    Finde ich eine gute Entwicklung. Ich werde wieder öfters hier vorbei schauen.


    Grüße

    Enigma

    Nö, in § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO steht kein "kann". Da steht wörtlich: "Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein."

    Ach ja stimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass in Balkaneros Benachrichtigung über die Einstellung die Gesetzesstelle zitiert wurde, ohne dass ich sie nachgeprüft habe.



    Man muss sich auch vor Augen halten, dass so ein Brief idR nicht vom Staatsanwalt persönlich verschickt wird. Oft stammen die Benachrichtigungen von Sachbearbeitern bei der Polizei, beim Zoll oder einer anderen Verwaltungsbehörde. Das sind keine Juristen und daher machen die auch oft Fehler, die aus unserer Sicht wie Anfängerfehler aussehen, dabei kennen sich die einfach nicht besonders gut aus und kopieren irgendwelche Textbausteine in ihren Brief rein.


    Die Aussage vom Spahn ist ein Witz ...

    Ich gebe dir recht, dass dieser Text für einen gewöhnlichen Empfänger sehr missverständlich formuliert ist. Das liegt daran, dass kurz die Gesetzesstelle zitiert wird und die enthält dieses "kann".


    Als Beispiel: "Das Parlament kann bei Stimmmehrheit ein neues Gesetz verabschieden". Das Parlament muss nach der Abstimmung das Gesetz in der Form veröffentlichen, es gibt an der Stelle keine alternative Möglichkeit mehr. Verwendet wird das Wort hier, um zu zeigen, dass die Kompetenz des Parlaments besteht, Gesetze zu beschließen.


    Hoffe ich konnte Licht ins Dunkel dieser Formulierung bringen.

    Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. ... Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt


    Paragraf 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu der aEinschätzung gelangt ist, dass in einem Strafverfahren ein Freispruch zu erwarten wäre. Dann muss das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.

    Die Einstellung ist kein "kann", sondern ist gesetzlich zwingend!


    Sofern die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, ist (und nicht nur kann!) das Verfahren einzustellen.

    Es handelt sich hierbei um ein "Kompetenz-Kann":

    Die Staatsanwaltschaft ist also befähigt einzustellen, das hat aber nichts mit einer Wahlmöglichkeit zu tun.

    DavidKosta


    hab mir jetzt mal ab deinem Blutbild auf Seite 138 deine Story verfolgt. Echt schräg, dass niemand die Einheit bzw. den Referenzwert gekrallt hat und dann beinahe Panik ausgebrochen ist :D


    Dabei waren die Werte gar nicht so schlecht. Wie geht´s dir jetzt? Alles im Lot?


    LG