Das ist kantonal abhängig. Für Zürich beispielsweise:
Zitat[...]
Bei der Einkommenssteuer sind Kursgewinne und Kursverluste im Privatvermögen in der Regel steuerlich unbeachtlich.
[...]
Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei (§ 16 Abs. 3 StG) und Kapitalverluste sind steuerlich unbeachtlich.
https://www.zh.ch/de/steuern-f…definition/zstb-16-5.html
Für Privatpersonen also legal steuerfrei. Die Banken/den Fiskus interessiert es in aller Regel gar nicht.