Ich lehne mich mal aus dem Fenster und meine damit ist die Spekulationssteuer gemeint, die fällt bei Immobilien z.b. Nach 10 Jahren nicht mehr an, die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% des Gewinnes musst du sicherlich trotzdem ausweisen.
Kapitalertragsteuer fällt bei Kryptowährungen nicht an. Es handelt sich ebenso wie bei Immobilien im Privatbereich um private Veräusserungsgeschäfte. Im Gegensatz zu Immobilien ist die Spekulationsfrist nicht 10 Jahre sondern nur 1 Jahr.