Postboten dürfen Pakete auch weiterhin nicht einfach so öffnen, selbst wenn sie Drogen oder Waffen darin vermuten

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    Das ist mehr als krass. Da werden sich ein paar Hobbypolizisten unter den Zustellern zu profilieren versuchen.


    Der Stealth wird damit zukünftig perfektioniert werden müssen und zu einem wichtigen Bestellkriterium werden bei der Sellerwahl.

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  • Also auch mir Luftpolsterumschlag usw....

    Man sollte vielleicht nicht direkt schreiben auf wie etwas versendet werden könnte, vielleicht liest der ein oder andere "Postbote" hier mit :/


    Matador


    Ich wusste nicht genau wo ich die Info parken sollte, deshalb habe ich es mal hier hin gesetzt, weil die Lesefrequenz doch hier am höchsten erscheint ;)

    Zum Rechtlichen, wo ich bis heute noch nie war, passt das natürlich ideal :top:

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  • Ist es rechtlich als Beweislast denn ausreichend, wenn der Postbote etwas findet und es an die Polizei übergibt?

    Der Empfänger könnte ja einfach behaupten, der Postbote hätte den Inhalt getauscht und dies kann der Postbote kaum beweisen es nicht zu haben.

    Wenn wir mal davon ausgehen, dass nicht jeder Postbote rechtlich so visiert ist und ein Video von der Öffnung des Paketes macht.

    Würde mich mal interessieren.

  • Ist es rechtlich als Beweislast denn ausreichend, wenn der Postbote etwas findet und es an die Polizei übergibt?

    Der Empfänger könnte ja einfach behaupten, der Postbote hätte den Inhalt getauscht und dies kann der Postbote kaum beweisen es nicht zu haben.

    Wenn wir mal davon ausgehen, dass nicht jeder Postbote rechtlich so visiert ist und ein Video von der Öffnung des Paketes macht.

    Würde mich mal interessieren.

    Sehr interessanter Punkt - ein Postbote könnte so jemandem ziemlich einfach eins auswischen. Würden sich garantiert einiges zu Nutzen machen.

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  • Es wird der § 39 Abs. 4a Postgesetz mit folgendem Gesetzestext eingeführt:


    „Wer nach Absatz 2 Satz 1 geschäftsmäßig Postdienste erbringt, hat den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Postsendungen, über deren Inhalt die Verpflichteten nach Absatz 2 sich gemäß § 39 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 Kenntnis verschafft haben, unverzüglich zur Nachprüfung vorzulegen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach


    - den §§ 29 bis 30b des Betäubungsmittelgesetzes,
    - § 4 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes,

    - den §§ 95 und 96 des Arzneimittelgesetzes,

    - § 4 des Anti-Doping-Gesetzes,

    - den §§ 51 und 52 des Waffengesetzes oder

    - den §§ 40 und 42 des Sprengstoffgesetzes


    begangen werden."


    Link: (steht auf Seite 7 des Gesetzentwurfes):


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/203/1920347.pdf


    Die Befugnis zum Öffnen steht in § 39 Abs. 4 Postgesetz. Da gibt es keine Änderung. Link zum bisherigen Gesetzestext:


    https://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998/__39.html


    Es wird keine zusätzliche Befugnis zum Öffnen durch die Post eingeführt, sondern eine Vorlagepflicht der Postsendung bei der Strafverfolgungsbehörde begründet, wenn die Post die Postsendung öffnet um


    - den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
    - den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,


    und dabei ein Verdacht auf die Begehung einer der genannten Katalogstraftaten (wie z. B. nach dem AntidopG) entsteht.


    Die Presseartikel im Internet, wonach der Postbote aufgrund der Gesetzesänderung verdächtige Pakete öffnen darf, sind nicht richtig. Es muss einer der beiden Öffnungsgründe vorliegen und dann beim Öffnen etwas gefunden werden.


    Für diese Fälle wurde eine Vorlagepflicht der Postsendung bei der Strafverfolgungsbehörde eingeführt. Mehr nicht.


    Bei Postsendungen, bei der Absender und Empfänger unbekannt sind, wird die Vorlageverpflichtung strafrechtlich verpuffen. Nur in Fällen der Beschädigung der Postsendung wird sich praktisch etwas ändern, wenn Absender und/oder Empfänger richtig beschriftet sind.

  • Kleine Änderung. Ich sehe gerade, dass der Gesetzentwurf nochmals angepasst worden ist. Die geänderte Fassung lautet:


    Ein nach Absatz 2 Verpflichteter hat der zuständigen Strafverfolgungsbehörde eine Postsendung, über deren Inhalt er sich nach
    Absatz 4 Satz 1 Kenntnis verschafft hat, unverzüglich zur Nachprüfung vorzulegen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür
    bestehen, dass mit der Postsendung eine strafbare Handlung nach ....


    Link (steht auf Seite 8):


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926583.pdf


    Als Öffnungsgründe reichen also alle Öffnungsgründe nach § 39 Abs. 4 Satz 1 PostG aus und zwar:


    - bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
    - den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
    - den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
    - körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.


    Es kommen also noch zwei weitere Öffnungsgründe hinzu. Hatte ich nicht gesehen.


    Ändert aber nichts daran, dass die Pressemitteilungen Unsinn sind. Es gibt das Postgeheimnis nach Art. 10 GG und da darf ein Postbote nicht Hobby-Ermittlungsbeamter spielen.

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  • Dadadadada Juraman schlägt zu

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    Danke jetzt sieht das ganze schon deutlich anders aus. Ich hatte much gewundert, dass es so leicht ist unser Postgeheimnis abzuschaffen.

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  • Dadadadada Juraman schlägt zu

    Jura ist eigentlich nicht schwer. Man muss nur Lesen können. Das steht im Gesetz und in der Begründung drin.


    Wieso kommt dann vom "Focus" so ein Text? Da kann ich nur spekulieren.


    1. Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung


    "Künftig muss der Postbote ein beschädigtes und beispielswiese verdächtig riechendes Päckchen bei der Polizei melden. Wegen der grundsätzlichen Pflicht zur Wahrung des Postgeheimnisse ist eine gesetzliche Regelung erforderlich."


    Link:


    https://www.drogenbeauftragte.…-polizei-gemeldet-werden/


    Die Post durfte in diesen Fällen bisher auch öffnen. Das ändert sich nicht. Es geht dabei um die Öffnungsründe:


    - den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
    - körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.


    Angenommen, der Postbote hört ein tickendes Geräusch im Paket, dass er an einen Lokalpolitiker zugestellt werden soll, der massiv in der Kritik steht. Das könnte eine Bombe sein. Natürlich darf das Paket geöffnet werden. Das wäre in Ordnung. In diesem Fall würde sicherlich auch die Polizei eingeschaltet werden. Das geht wegen der Gefahrenabwehr und dann kommt ein Beschlagnahmebeschluss.


    Bei unzustellbaren Paketen, bei denen sowohl der Empfänger und der Absender nicht stimmt, geht das Paket zur zentralen Öffnungsstelle der Post (der Postbote vor Ort öffnet nicht!). Dort werden häufiger Drogen in Paketen gefunden und da gab es keine Melde- und Vorlagepflicht an die Strafverfolgungsbehörden. Das hat man jetzt geändert. Da steht so auch im Gesetzentwurf drin. Text:


    "Der Bundesrat stellt in der Begründung des Gesetzentwurfes fest: Unanbringliche oder beschädigte Brief- und Paketsendungen würden in zahlreichen Brief-/Paketermittlungszentren von Postdienstleistern durch Beschäftigte nach Maßgabe des Postgesetzes zur Feststellung der Empfängerin oder des Empfängers oder der Absenderin oder des Absenders oder zur Sicherung des Inhalts der Postsendung geöffnet. Dabei würden vielfach Betäubungsmittel oder andere inkriminierte Stoffe gefunden. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Zunahme dieses Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern zu verzeichnen.


    Die Beschäftigten der Postdienstleister sind zur Mitteilung solcher „Zufallsfunde“ an die Strafverfolgungsbehörden nur in engbegrenzten Fällen verpflichtet (...):"


    Link (steht auf Seite 11 unter II. im 1. und 2. Absatz):


    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926583.pdf


    Presseleute haben vermutlich die Pressemittelung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gelesen und den Text dahingehend falsch verstanden, dass eine weitere Öffnungsbefugnis der Post eingeführt wird. Das stimmt aber nicht. Hätte man den Gesetzestext und die Begründung gelesen, hätte man erkennen können, dass ein Vorlagepflicht und kein Öffnungsrecht eingeführt wird.


    Es wurde vermutlich aufgrund der Pressemittelung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ohne Prüfung der Rechtslage eine Nachricht ins Internet gestellt und die einen schreiben den Unsinn dann eben von den anderen ab. Das ist schlechter Journalismus.



  • Ich habe mir mal genauer angeschaut, wer was im Internet zu der neuen Rechtslage geschrieben hat. Daran kann man erkennen, wer vermutlich von wem abgeschrieben hat und wo der Fehler vermutlich reingerutscht ist.


    1. Pressemitteilung des Portals "Business Insider" vom 13.02.2021 (ohne Angabe der Uhrzeit) mit der Headline:


    "Postdienstleister müssen unzustellbare Pakete bei der Polizei abliefern - wenn sie darin Drogen oder Waffen finden"


    Link:


    https://www.businessinsider.de…i-unzustellbaren-paketen/


    2. Pressemitteilung des Stern vom 13.02.2021, 19:01 Uhr, mit der Headline:


    "Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen - wenn ihm eine Sendung verdächtig vorkommt"


    Link:


    https://www.stern.de/politik/d…ete-oeffnen-30378866.html


    In dem Text wird der Pressetext des Portals "Business Insider" erwähnt.


    3. Pressemitteilung des Fokus vom 13.02.2021, 19:03 Uhr, mit der Headline:


    "Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet"


    Link:


    https://www.focus.de/politik/b…vermutet_id_12977871.html


    Fokus und Stern waren fast gleichzeitig und verdammt ähnlich. Das sind nach Zusammenarbeit aus. Der Stern erwähnt das Portal "Business Inside", die das richtig geschrieben haben. Der Stern hat vermutlich den Fehler gemacht und Focus hat das übernommen. So sieht es aus.

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  • Korrektur:


    In dem oben verlinkten Presseartikel des Portals "Business Insider" steht ganz am Ende folgender Hinweis:


    "Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes wurden die Gesetzesänderung nicht korrekt wiedergegeben. Der Artikel wurde nun aktualisiert und verbessert."


    Das war mir erst beim nochmaligen Lesen aufgefallen.


    Den alten Presseartikel des Portals "Business Insider" kann man nicht mehr finden. Ich kann also nicht checken, was ursprünglich drin stand. Es sieht aber wegen dieser Anmerkung im Gesamtzusammenhang so aus, als ob der "Fehler" bereits dort reingeruscht war.


    Es war wohl das Portal "Business Insider" die das in die Welt gesetzt hatten und der Stern und der Focus haben das übernommen.

    • Offizieller Beitrag

    spricht natürlich für unseren Qualitätsjournalismus, wenn eine Zeitung von der nächsten anschreibt ohne den Inhalt zu verifizieren. Manchmal ist es unglaublich für was Deutschland mittlerweile steht. Aber bevor es jetzt Off topic wird. Der Sachverhalt ist klar und danke Ehemaliger-92 für deine Aufklärung

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  • Z.b. wenn ein Packet an deine Adresse nicht zustellbar sein sollte und ein illegaler Inhalt darin gefunden wird bist du fällig.


    Wenn’s nach Gras stinkt gehts dir auch an den Kragen.


    Wenn dein Packet beim Transport beschädigt wurde und darin Roids entdeckt werden bist du dran.

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  • Kann mir bitte einer genau erklären was es jetzt damit auf sich hat?

    Ist es jetzt erstmal nur ein Entwurf oder schon verabschiedetes Gesetz?

    Ich hoffe es kommen diesbezüglich keine harten Zeiten :(

    Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften am 12.02.2021 beschlossen.


    Nun muss der Bundesrat noch beschließen, dass kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsauschusses gestellt wird. Der Bundesrat wird sich am 05.03.2021 damit befassen (Top 6 der Tagesordnung der 1.001 Sitzung des Bundesrates am 05.03.2021).


    Das wird auch so kommen. Dann wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt daraufhin in Kraft. Das wird voraussichtlich alles im Laufe des Kalendermonats März 2021 erfolgen.

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  • Das mit "wenn es nach Gras riecht" steht in der Presseerklärung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die dummes Zeug erzählt.


    Die Post darf ein Paket nach Paragraf 39 Abs. 4 Nr. 4 PostG öffnen, um "körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen."


    Wenn der Postbote aus dem Paket heraus Haschisch riechen kann, hat die Post nach meiner Rechtsauffassung kein Recht zu öffnen, so dass die Vorlagepflicht an die Strafverfolgungsbehörden auch nicht greift.


    Mit" körperliche Gefahren abzuwenden, die von der Postsendung für Personen und Sachen ausgehen" sind m. E. Inhalte gemeint, die ein Gefahr darstellen, wenn man das Paket in den Händen hält und öffnet. Damit ist nicht die Gefahr gemeint, dass das Paket Drogen enthält. Denn Drogen sind nicht gefährlich, wenn man sie nicht konsumiert. Wieso sollte von so einer Postsendung eine Gefahr im Sinne des Paragrafen 39 Abs. 4 Nr. 4 PostG ausgehen? Es ist nur eine Gefahr, dass man eine Straftat nicht aufklären kann. Dafür ist die Post aber nicht zuständig.


    Wenn man Cannabis in den Händen hält passiert nichts. Die Post hat nach meiner Rechtsaufassung kein Recht solche Pakete zu öffnen und nur wenn die Post das Recht hat zu öffnen und auch öffnet und dann etwas findet, greift die Vorlagepflicht.


    Wenn mein Paket geöffnet werden sollte weil man am Päckchen geschnüffelt hat wäre das nach meiner Rechtsauffassung eine illegale Schnüffelei und ich würde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Postgeheimnis stellen. Das kann dann für den Postbeamten böse ausgehen.


    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat doch den Schuss nicht mehr gehört. Die sollte mal das Gesetz lesen. Und wenn sie das nicht versteht, sollte sie einen Juristen fragen und nicht so einen Unsinn erzählen.

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    Kann mir bitte einer genau erklären was es jetzt damit auf sich hat?

    Ist es jetzt erstmal nur ein Entwurf oder schon verabschiedetes Gesetz?

    Ich hoffe es kommen diesbezüglich keine harten Zeiten :(

    steht doch alles im Thread ...

  • Ruhig Blut Sportsfreunde.


    Irgendwo auf der Welt setzen sich immer Menschen zusammen um gegen andere Menschen vorzugehen.


    Aber zur gleichen Zeit setzen sich andere Menschen zusammen um gegen dass vorzugehen was andere Menschen für sie Planen.


    Das Katz und Maus Spiel ist doch nichts neues ;)

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  • Ich gebe euch einen guten Tipp passt momentan stark auf bei dhl, bei mir bleiben seit dieser scheiss Verkündung von dieser Gesetzeserweiterung 2 Briefsendungen spurlos verschwunden seit 2 Wochen nach absenden warte ich darauf und es wird nur innerhalb DE geschickt was sonst eigentlich maximal 3 tage gedauert hat.

    Seit vorsichtig Leute.

  • Ich gebe euch einen guten Tipp passt momentan stark auf bei dhl, bei mir bleiben seit dieser scheiss Verkündung von dieser Gesetzeserweiterung 2 Briefsendungen spurlos verschwunden seit 2 Wochen nach absenden warte ich darauf und es wird nur innerhalb DE geschickt was sonst eigentlich maximal 3 tage gedauert hat.

    Seit vorsichtig Leute.

    O. K. Vielen Dank. Werde vorsichtig sein und nachts nur noch mit einem Stahlhelm rausgehen.

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  • O. K. Vielen Dank. Werde vorsichtig sein und nachts nur noch mit einem Stahlhelm rausgehen.

    Finde es gibt keinen Grund das ins lächerliche zu ziehen da ich lediglich über meine negativerfahrung berichten möchte.

    Wenn man weiß welche versandtdienstleister probleme machen sollte man sich schon darüber austauschen ist mein empfinden.

    Aber sie es wie du magst...