Lügen als Beschuldigter

  • Nehmen wir an, ich lasse meinen Laptop am Arbeitsplatz unbeaufsichtigt stehen. Nun setzt sich ein Arbeitskollege an den Rechner, findet ein Bild gemäß 184 und alarmiert die Polizei.


    Da ich keine Bilder auf dem Computer speichere, gehe ich davon aus, dass der Kollege es mir aufgespielt hat. Beweissicherung muss her. Als die Polizeibeamten kommen, beschuldigt mich der Kollege. nun behaupte ich gegenüber der Polizei, die Bilder auf dem Rechner seien nicht von mir. Der Kollege habe mir schon gestern Fotos die unter 184 fallen am Smartphone gezeigt, worauf hin ich ihm Gewalt androhe.


    Kalkül dieser Lüge ist, dass man sein Smartphone beschlagnahmt und das findet, was er mir aufgespielt hat. Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht weiß, ob er mir Bilder aufspielte.


    Mache ich mich strafbar? ich lüge als Beschuldigter, das bleibt straffrei, dachte ich?


    Das Spiel kann man auch auf andere Sachverhalte ausdehenen, zum Beispiel bei einer HD unliebsame Arbeitskollegen beschuldigen.


    "Die Ampullen stammen von einem Arbeitskollegen (BTM)"


    Hoffe ich. -guenni-

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  • Bei Aussage gegen Aussage ist die Frage, ob das bewiesen werden kann. Besonders problematisch sind zum Beispiel Vergewaltigungsvorwürfe, die erst viel später erhoben werden, so dass man keine Verletzungen mehr feststellen kann. Da werden häufig Sachverständigengutachten über die Glaubhaftigkeit der Aussagen eingeholt. Bei einer Lüge ist es typisch, dass es darum herum eine Geschichte gibt, die stimmt. Die Aussage bezogen auf diesen Teil ist sehr detailliert. Wenn es um den konkreten Tatvorwurf geht, sinkt auf einmal die Detailtiefe. Auf Nachfrage gibt es dann Erinnerungslücken. Dann werden Aussagen zum Teil nicht mehr schlüssig.


    Was immer geht ist Alternativen aufzuzeigen. Da wird keine andere Person konkret belastet, sondern daraufhin gewiesen, dass das auch ein anderer gewesen sein könnte. In dem Fall mit den Bildern auf dem PC stellt sich doch die Frage, was der Typ an dem fremden PC überhaupt wollte. Wieso hat der sich den fremden Computer überhaupt angeschaut? Offenbar ist das ein Typ, der meint, dass er fremde Computer benutzen darf. Da könnte es doch sein, dass der da auch die Bilder hochgeladen hatte. Man könnte prüfen, wann die Bilder hochgeladen wurden. Wenn das kurz vor dem Tatvorwurf war, spricht das dafür, dass der Typ sich nicht nur den Computer angeschaut hatte, sondern da auch die Bilder hochgeladen hatte. Das Bilder hochladen und der Tatvorwurf stünden dann in einem zeitlichen Zusammenhang.

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  • So ganz habe ich das nicht verstanden. Wenn 2 Männer eine Schlägerei haben, dann sagt jeder, der andere habe zuerst geschlagen. Wird dann der Verurteilte auch wegen 164 StgB verurteilt?

    Nein, da würde man nicht doppelt verurteilen. Bei einer Schlägerei gibt es normalerweise eine Vorgeschichte mit gegenseitigen Provokationen und Drohungen. Häufig wird vor dem ersten Schlag bereits geschubst und weggestossen. Das kann man bereits als Schlagen interpretieren. Das rechtfertigt zwar keinen Faustschlag, kann aber bereits als Schlagen interpretiert werden. Da macht es keinen Sinn auch noch wegen falscher Verdächtigung zu ermitteln. Die strafrechtliche Sanktionierung der Körperverletzung reicht da als Schuldspruch völlig aus.