Nehmen wir an, ich lasse meinen Laptop am Arbeitsplatz unbeaufsichtigt stehen. Nun setzt sich ein Arbeitskollege an den Rechner, findet ein Bild gemäß 184 und alarmiert die Polizei.
Da ich keine Bilder auf dem Computer speichere, gehe ich davon aus, dass der Kollege es mir aufgespielt hat. Beweissicherung muss her. Als die Polizeibeamten kommen, beschuldigt mich der Kollege. nun behaupte ich gegenüber der Polizei, die Bilder auf dem Rechner seien nicht von mir. Der Kollege habe mir schon gestern Fotos die unter 184 fallen am Smartphone gezeigt, worauf hin ich ihm Gewalt androhe.
Kalkül dieser Lüge ist, dass man sein Smartphone beschlagnahmt und das findet, was er mir aufgespielt hat. Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht weiß, ob er mir Bilder aufspielte.
Mache ich mich strafbar? ich lüge als Beschuldigter, das bleibt straffrei, dachte ich?
Das Spiel kann man auch auf andere Sachverhalte ausdehenen, zum Beispiel bei einer HD unliebsame Arbeitskollegen beschuldigen.
"Die Ampullen stammen von einem Arbeitskollegen (BTM)"
Hoffe ich.