Hausdurchsuchung mit Verurteilung

  • Ehemaliger-92 das klingt aber komisch mit dem Studio verbot ? 😂😂

    Ist keine Auflage, sondern eine Weisung.


    Auflagen nach § 56b StGB. Link:


    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56b.html


    Weisungen nach § 56c StGB. Link:


    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56c.html


    Es handelt sich um eine Weisung nach § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB, die die Freizeit betrifft


    Wieso nicht? Wenn der in Studios gedealt haben sollte. Der Richter darf kreativ sein.

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  • Muss man dann einer Weisung Folge leisten oder ist das nur eine Weisung, die ich zur Kenntnis nehmen soll?

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  • Muss man dann einer Weisung Folge leisten oder ist das nur eine Weisung, die ich zur Kenntnis nehmen soll?

    Die Erfüllung der Weisung kann nicht mit Zwang durchgesetzt werden. Es kann aber die Strafaussetzung zu Bewährung widerrufen werden. Dies ist bei Weisungen in § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB geregelt. Link:


    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56f.html


    Das ist aber kein Automatismus bei einem Verstoß gegen die Weisung. Es muss schon "gröblich und beharrlich" gegen die Weisungen verstoßen worden und dadurch der Anlass der Besorgnis geben sein, dass der Betroffene wieder Straftaten begehen wird.


    In einem Fitnessstudio für Rentner würde ich persönlich nicht die Besorgnis der Begehung von Straftaten sehen. Aber das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Man kann immer bei der zuständige Stelle nachfragen. Besser einmal zu viel fragen als einmal zu wenig.

  • Man könnte auch noch nachfragen, ob es denn im Rahmen der Weisung erlaubt sei, unter Beachtung der Grenzmengen der Dopingmittel-Mengenverordnung zu dopen. Das wäre ja nicht strafbar.


    Ich tippe darauf, dass die Antwort "Nein" lauten wird. Aber wer weiss? Vielleicht sagt dann einer freundlich "na klar, das geht".🙄

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  • Man könnte auch noch nachfragen, ob es denn im Rahmen der Weisung erlaubt sei, unter Beachtung der Grenzmengen der Dopingmittel-Mengenverordnung zu dopen. Das wäre ja nicht strafbar.


    Ich tippe darauf, dass die Antwort "Nein" lauten wird. Aber wer weiss? Vielleicht sagt dann einer freundlich "na klar, das geht".🙄

    Kann ich ihnen 100% sagen das die Antwort Nein ist. Aber wäre schon eine "freche" berechtigte Frage 8-]