Ehemaliger-92 das klingt aber komisch mit dem Studio verbot ? 😂😂
Ist keine Auflage, sondern eine Weisung.
Auflagen nach § 56b StGB. Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56b.html
Weisungen nach § 56c StGB. Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56c.html
Es handelt sich um eine Weisung nach § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB, die die Freizeit betrifft
Wieso nicht? Wenn der in Studios gedealt haben sollte. Der Richter darf kreativ sein.