Aktuelle Ermittlungsverfahren

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  • O K.


    Die Geschichte hört sich aber ein wenig nach "verticken" an. Der soll über die Adresse seiner Eltern Stoff im Wert von über 1000 EUR bestellt und von einem Kollegen im Studio verpfiffen worden sein. Hört sich ein wenig so an, als ob das ein Kunde von dem war, der ihn verpfiffen haben könnte, der ausgepackt hatte, als dieser mit Stoff erwischt worden war. Wenn es doch anders gewesen sein sollte und es keine Beweise für Handel geben sollte, wäre das ein geeigneter Fall. Dann könnte ich einen Anwalt empfehlen, der sich im AntiDopG sehr gut auskennt, wenn das gewünscht sein sollte, der sogar in Hessen ansässig ist. Der promoviert im AntidopG und hat meine Unterlagen. Macht aber nur Sinn, wenn es kein Handel ist.

  • 1000 Euro ist schon extrem. Für 200 Euro bekommt man 30 ml Testo, 200 Dbol 10mg und noch ein wenig Ari. Damit ist der Hobbydoper 6 Monate versorgt.


    Mit 1k liegt er also 2x50 mal über der erlaubten Menge.


    Zudem verpfiffen.

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  • #Kollege# ist übertrieben. Ist so ein Gyno Fat- Kid im Golds Gym Stringer. Ich weiß nur dass er auf die Adresse der Eltern bestellt hat und die Order 1000+ Euro war. Wurde von einem aus dem Studio #verpfiffen#.:-thumb2-::D:-thumb2-::D

    Ich nehme jetzt mal an, dass Sie selbst das Gold-Gym-Kid sind. Ansonsten wissen Sie nicht, was an der Geschichte stimmt und was ausgedacht ist.

  • 1000 Euro ist schon extrem. Für 200 Euro bekommt man 30 ml Testo, 200 Dbol 10mg und noch ein wenig Ari. Damit ist der Hobbydoper 6 Monate versorgt.


    Mit 1k liegt er also 2x50 mal über der erlaubten Menge.


    Zudem verpfiffen.

    Für solche Fälle war das eingeschränkte Besitzverbot eigentlich auch gedacht. Da liegt ein Indiz für Handel vor. Jetzt ist es aber so, dass die Mengengrenzwerte so niedrig sind, dass sich in der Praxis keiner daran halten kann, so dass die Verordnung an sich nichtig sein dürfte und es daher keine rechtswirksam festgelegten Mengengrenzwerte geben kann, gegen die man verstossen haben kann, so dass der Handel dann doch konkret nachgewiesen werden müsste, was man mit den Mengengrenzwerten ja eigentlich umgehen wollte. Da hat man sich eben ins eigene Knie geschossen, in dem man bei der Grenzmengenfestsetzung völlig überzogen hat und das rächt sich jetzt, wozu man den Nachweis führen muss, dass die bisher festgelegten Mengengrenzwerte evident reslitätsfern sind, wozu man Spezialkenntnisse haben muss, die sich einige wenige Abwälte zwischenzeitlich angeeignet haben, die ichc emofehlen könnte.

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  • Vizemeister

    Hessen

    Kleine Info zu Hessen.


    Dort hatte die Landesregierung geprüft, ob man auch dort eine Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft errichten sollte. Auf die Frage einiger SPD-Landtagsabgeordneter zum Stand der Prüfung teilte die dortige Landesregierung am 28.04.2020 Folgendes mit:


    "Die Fragen 3 und 4 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Gesetz gegen Doping im Sport ist bis Ende 2020 zu evaluieren. Hierzu hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 beschlossen, die Juristische Fakultät der Universität Augsburg sowie den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medienstrafrecht der Universität Leipzig als Sachverständige einzubeziehen (vgl. BT-Drs. 19/13506). Die Ergebnisse dieser bundesweiten Evaluation gilt es bei der Prüfung einer etwaigen Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingverstöße in Hessen zu berücksichtigen. Die Prüfung bedarf ferner einer bereits stattfindenden genaueren Untersuchung der betreffenden Verfahren im Geschäftsbereich."


    Link (der Text steht auf S. 1 im letzten Absatz des verlinkten Textes): https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/02491.pdf


    Der Evaluierungsbericht kam Ende 2020 raus.


    Dort steht auf S. 71, dass die Sachverständigen empfehlen, die Dopingmittel-Mengen-Verordnung stärker an das vom Gesetzgeber mit § 2 Abs. 3 verfolgte Ziel anzupassen und Mengenwerte festzuschreiben, bei deren Erreichung eine Absicht des Handeltreibens einigermaßen sicher vermutet werden kann.


    Link zum Evaluierungsbericht: https://dserver.bundestag.de/btd/19/250/1925090.pdf


    Dass die Landesregierung Hessen die Einrichtung einer Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft prüft, kam auch in der Presse. Link: https://www.n-tv.de/regionales…ueft-article21770546.html


    Das Ergebnis der Prüfung ist nicht bekannt. Darüber hüllt man sich im Schweigen. Nichts zu lesen. Auch auf Anfragen nichts.


    Was wird wohl das Ergebnis der Prüfung gewesen sein? Nun: Man würde mit einer Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft im Wesentlichen Konsumenten verfolgen, was - freundlich ausgedrückt - rechtlich höchst problematisch ist.


    Werden die Mengengrenzen wie von den Sachverständigen im Evaluierungsbericht der Bundesregierung soweit hochgesetzt, dass bei deren Erreichen eine Absicht des Handeltreibens einigermaßen sicher vermutet werden kann, wären die Konsumenten raus und die Fallzahlen würden vermutlich auf ca. 1/10 fallen, so dass eine Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft fast nichts mehr zu tun hätte.


    Was würde es da für einen Sinn machen, eine Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft einzurichten, die man dann gleich wieder schließen müsste, sobald die Mengengrenzen hochgesetzt worden sind, womit zu rechnen ist.


    In NRW hat man mit Wirkung zum 15.03.2022 eine Sonderzuständigkeit beim ZeOS NRW eingerichtet, die alle Straftaten mit Bezug zum Spitzensport, Verbrechen (§ a Abs. 4 AntiDopG) und organisierte Strukturen mit erheblichen Umfang umfasst. Damit sind die Konsumenten ausgenommen. ZeOS NRW ist die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in NRW.


    In Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 01.01.2020 die Staatsanwaltschaft Rostock zur Bekämpfung von Straftaten im Gesundheitswesen sowie von Doping im Sport zuständig. Die Zuständigkeit soll auf Verfahren beschränkt sein, die aus tatsächlichen Gründen einen erheblichen und überdurchschnittlichen Ermittlungsaufwand erwarten lassen, über Mecklenburg-Vorpommern hinausgehende Bezüge aufweisen und / oder besonderes öffentliches Interesse hervorrufen könnten, womit der Konsument rausfällt.


    Es sieht danach aus, dass sich die Praxis bei der Verfolgung der Dopingkonsumenten bereits geändert hat (NRW und MV hat Sonderdezernate nur mit eingeschränkter Zuständigkeit eingerichtet und Hessen hat das Vorhaben wohl ganz aufgegeben). Es fehlt nur noch die juristische Änderung, ob nun durch eine Hochsetzung der Mengengrenzwerte oder durch eine Änderung des AntiDopG.


    Das wird kommen. Vermutlich aber erst in 2023/2024. Derzeit hat die Bundesregierung ganz andere Probleme, so dass man im Antidopingrecht nicht mit einer zeitnahen Änderung rechnen kann. Es wird also noch eine Weile rumgeeiert werden mit Ermittlungsverfahren, die im Sande verlaufen, weil man bei Konsumenten idR keine Hausdurchsuchungen mehr macht.


    Die Grenze würde ich bei Bestellwerten bis 200 EUR ziehen. Unter 200 EUR Bestellwert handelt es sich typischerweise um einen Konsumenten. Wer mehr bestellt geht das Risiko ein, dass bei einer abgefangenen Lieferung eine Hausdurchsuchung erfolgt, es sei denn, man bestellt auf eine Fakeadresse. Bei Bulk-Bestellungen könnte aber die Lieferung bewusst durchgelassen werden, um die Zustellung zu beobachten, damit der Abholer auf frischer Tat ertappt werden kann. Besser sind daher Bestellungen unter 200 EUR.

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  • Ich habe da mal eine Frage.

    Vizemeister du bist da vlt auch ganz gut im Thema.


    Person X hatte vor 5 Jahren eine Hausdurchsuchung weil mehrere Sachen abgefangen worden sind bzw Shops hochgegangen sind (2x Doping 1x BtMG)


    Daraufhin hat Person X eine HD bekommen weil das alles innerhalb von einem Jahr war. Es wurde nix gefunden, da zu der Zeit auch nix konsumiert oder überhaupt konsumiert gehabt.


    Jetzt ist Person X wieder ins Visier gekommen weil er etwas bestellt hatte (vor 3 Jahren), wurde nie abgefangen, aber Shop wurd hochgenommen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die nochmal vorbeikommen?

    Person X hat konsumiert zwar sowieso nix mehr, aber ich frage bezüglich des Kaffee Kochens am Morgen für den eventuellen Besuch. Finden werden die sowieso nix, weil Karriere am Nagel gehangen.

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  • Unwahrscheinlich. Die sind ja nicht doof. Die wissen doch, dass bei dem zuhause nichts zu finden war. Entweder hatte der nichts oder ein Versteck woanders was die nicht kannten. Wieso nochmals bei dem zuhause vergeblich suchen? Macht doch keinen Sinn.


    Wenn die den auf dem Kicker hätten, würden die ihn observieren um herauszufinden, wo der sein Versteck hat, wenn er eins hätte.


    Dann würden die ihn dort irgendwann einmal abfangen und nicht bei ihm zuhause, wo ja nichts versteckt wird.

  • Zumindest in Bayern wurde die Praxis geändert. Für Doping sind dort die StaA 1 München Abteilung 15 und die Chemiker der SG 201 vom BLKA zuständig. Alles, was in Bayern an Pumperdope irgendwie irgendwo beschlagnahmt wurde, wird von denen in der Gesamtsituation beurteilt und dann entschieden, ob weitere Schritte einzuleiten sind oder nicht. Meistens erfahrt ihr das nicht mal, wenn eure Sendung wieder hopps geht und die im Hintergrund darüber beratschlagen, ob man beim Herrn Schneider nicht ne Hausdurchsuchung machen sollte, weil er sich wieder mal online billiges Galenika Testo und Mittel gegen seine Rückenakne bestellt hat. -guenni-


    Wobei ich auch ehrlich sagen muss, dass deren Chemiker vom Doping im BB überraschend wenig Ahnung haben. Und ihr habt gute Chancen, mit einem Verteidiger, der sich mit der Thematik auskennt, da echt was zu reißen.


    Wenn aus München eine Absage kommt, fragen die kleinen Wixxer dann aber gerne nochmal in der StaA eurer Zuständigkeit nach, ob man da nicht doch was draus drehen kann…


    Mittlerweile wird es so gehandhabt, dass das Augenmerk, der bei einer Hd gefundenen oder beschlagnahmten Gegenstände auf Utensilien liegt, bei denen man auf Handel schließen kann. Z.B. elektrische Bördelmaschine, Feinwaagen, große Magnetrührer, Schlauchpumpen, Bio-Safety Cabinet, Kartons voll leerer Vials, Etikettiergerät, Verpackungsmaterial, DHL Goldkarten etc. pp. Oder eine MySQL Kundendatenbank mit 10 Tausend Einträgen von eurem Tor-Server… -guenni-


    Wenn ihr euren Stoff aber bei Mama Zuhaus in nem 50ml Becherglas auf der Shishaheizplatte kocht oder paar alte Vials rumliegen habt, braucht ihr euch nicht in die Hose machen. Außer, es gibt jetzt Zeugenaussagen, die euch explizit Handel vorwerfen… z.B. von eurer Ex, die euch ficken will. Dann sehen die euren Wochenvorrat von 10 Vials Tren wieder in nem anderen Licht.


    Auch ganz blöd, wenn auf den Vials noch eindeutige Labels drauf sind. Für 10 Ampullen suspektes Rapsöl werden die kein 15.000€ Wirkstoffgutachten machen lassen. Aber wenn da schon drauf steht, was drin ist… dumm gelaufen.


    Wahre Story, ein Bekannter hatte seine ganzen Batzen Tren und Drosta Rohstoff einfach mit Creatin, Vitamin B12 usw. beschriftet. Die Cops haben dann bei der Durchsuchung die Wikipedia-Artikel gegoogelt und gesagt „das ist für Muskelenergie bei Wirbeltieren, alles legal.“ hehehe -guenni-

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  • Vizemeister

    Danke für deine Antwort.


    Person A ist aber von seinem Elternhaus ausgezogen (wo damals auch drauf bestellt worden ist) und lebt mittlerweile woanders. Wo würde dann die HD stattfinden? Bei der neuen Wohnung oder dort, wo bestellt worden ist?

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  • Jep, die kommen mit Sicherheit dahin wo du wohnst, logischerweise.


    Ich bin mir rechtlich nicht mal ganz sicher aber ich glaub die dürfen nur bei Ihm die HD durchführen und nicht bei seinen Eltern, außer der Tatverdacht weißt darauf hin das es bei den Eltern ist oder ?

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  • Ich bin mir rechtlich nicht mal ganz sicher aber ich glaub die dürfen nur bei Ihm die HD durchführen und nicht bei seinen Eltern, außer der Tatverdacht weißt darauf hin das es bei den Eltern ist oder ?

    Ja, durchsucht wird im Zweifelsfall überall, wo Beweismittel vermutet werden.

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  • Arbeitsstelle, Auto, angemietete Lagerräume evtl auch Freundin und Familie. Die gehen überall hin. Aber meistens nur wenn sie sich sehr sicher sind und die Person evtl schon ein paar Wochen abgehört und beobachtet haben. Da wird dann auch meistens die Tür aufgebrochen, Couch etc aufgeschlitzt und die ganze Bude auseinander genommen. Aber bei 2-3 Testo Bestellungen, wird das vermutlich harmloser ablaufen.

  • Arbeitsstelle, Auto, angemietete Lagerräume evtl auch Freundin und Familie. Die gehen überall hin. Aber meistens nur wenn sie sich sehr sicher sind und die Person evtl schon ein paar Wochen abgehört und beobachtet haben. Da wird dann auch meistens die Tür aufgebrochen, Couch etc aufgeschlitzt und die ganze Bude auseinander genommen. Aber bei 2-3 Testo Bestellungen, wird das vermutlich harmloser ablaufen.

    Wollte gerade sagen, dass muss ja irgendwo im Verhältnis zum Vorwurf stehen. Klar werden die jemanden härter dran nehmen der alle 2 Wochen Ware für 5000€ ordert

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  • Arbeitsstelle, Auto, angemietete Lagerräume evtl auch Freundin und Familie. Die gehen überall hin. Aber meistens nur wenn sie sich sehr sicher sind und die Person evtl schon ein paar Wochen abgehört und beobachtet haben. Da wird dann auch meistens die Tür aufgebrochen, Couch etc aufgeschlitzt und die ganze Bude auseinander genommen. Aber bei 2-3 Testo Bestellungen, wird das vermutlich harmloser ablaufen.


    Das kommt auf die Tat an wie du sagst, nur weil jemand sich für 200 Euro Steroide gekauft hat wird bestimmt nicht alles durchsucht abgehört geschweige bei Familie etc durchsucht -guenni-

    Kenne auch ein Fall da wurde eine HD in einer WG durchgeführt wegen Drogenhandel und da durfte nur sein Zimmer und die gemeinsamen Zimmer durchsucht werden, in die Schlfräumer der WG Kollegen durften sie nicht.

  • Sag ich doch immer. Nur kleine Menge zu Hause, Rest irgendwo bunkern (nein, nicht im Auto, Garage, Spind Arbeit). Eigendoping muss offensichtlich sein, indem kein Handel nur ansatzweise ersichtlich werden kann.


    Die Beschriftung zu ändern ist nochmal nen guter Hinweis.

    *****Bitte beachtet bei Euren Aktivitäten hier unbedingt unsere Forenregeln. Diese findet ihr hier: https://www.extrem-bodybuilding.de/forenregeln/ . Insbesondere sind Anfragen und Angaben zum Erwerb oder Verkauf anaboler Steroide verboten!*****

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  • Sag ich doch immer. Nur kleine Menge zu Hause, Rest irgendwo bunkern (nein, nicht im Auto, Garage, Spind Arbeit). Eigendoping muss offensichtlich sein, indem kein Handel nur ansatzweise ersichtlich werden kann.


    Die Beschriftung zu ändern ist nochmal nen guter Hinweis.

    Wie definiert sich denn "kleine Menge"?

  • Sag ich doch immer. Nur kleine Menge zu Hause, Rest irgendwo bunkern (nein, nicht im Auto, Garage, Spind Arbeit). Eigendoping muss offensichtlich sein, indem kein Handel nur ansatzweise ersichtlich werden kann.


    Die Beschriftung zu ändern ist nochmal nen guter Hinweis.

    Sorry aber da hat dein Kollege mehr als Glück gehabt wenn eine HD ansteht wird alles mit genommen sogar der Staubsaugerfilter wurde beim Kollegen mit genommen, kommt wohl auf die Cops an wie gut oder schlecht sie drauf sind ;)

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