Aktuelle Ermittlungsverfahren

  • Ich gebe dir recht, dass dieser Text für einen gewöhnlichen Empfänger sehr missverständlich formuliert ist. Das liegt daran, dass kurz die Gesetzesstelle zitiert wird und die enthält dieses "kann".


    Als Beispiel: "Das Parlament kann bei Stimmmehrheit ein neues Gesetz verabschieden". Das Parlament muss nach der Abstimmung das Gesetz in der Form veröffentlichen, es gibt an der Stelle keine alternative Möglichkeit mehr. Verwendet wird das Wort hier, um zu zeigen, dass die Kompetenz des Parlaments besteht, Gesetze zu beschließen.


    Hoffe ich konnte Licht ins Dunkel dieser Formulierung bringen.

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  • Ich gebe dir recht, dass dieser Text für einen gewöhnlichen Empfänger sehr missverständlich formuliert ist. Das liegt daran, dass kurz die Gesetzesstelle zitiert wird und die enthält dieses "kann".


    Als Beispiel: "Das Parlament kann bei Stimmmehrheit ein neues Gesetz verabschieden". Das Parlament muss nach der Abstimmung das Gesetz in der Form veröffentlichen, es gibt an der Stelle keine alternative Möglichkeit mehr. Verwendet wird das Wort hier, um zu zeigen, dass die Kompetenz des Parlaments besteht, Gesetze zu beschließen.


    Hoffe ich konnte Licht ins Dunkel dieser Formulierung bringen.

    Nö, in § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO steht kein "kann". Da steht wörtlich: "Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein."


    Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html


    Oder meinst Du die Strafprozessordnung in Österreich? Die kenne ich nicht.


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  • Enigma Es wird sprachlicher Unfug getrieben, vermutlich um abzuschrecken. Daher das Wort "kann". Denn das liest sich für den Laien so, dass man auch anders kann. Das ist eine subtile Form der Abschreckung. Darum geht es.


    Schönes Beispiel dafür:


    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Doping ist nicht nur unfair. Es gefährdet auch die Gesundheit. Deswegen war es richtig, den Missbrauch von Medikamenten im Sport gesetzlich zu erschweren. Herstellung und Besitz von Dopingmitteln sind unter Strafe gestellt worden. Das wirkt, wie diese Studie zeigt."


    Link: https://www.bundesgesundheitsm…t-anti-doping-gesetz.html


    im Gesetzestext zu § 2 Abs. 3 AntiDopG steht:


    "Es ist verboten, ein Dopingmittel, das ein in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen."


    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/antidopg/__2.html


    Was hat man in dem Pressetext gemacht?


    Man hat den Begriff "nicht geringe Menge" weggelassen, den Besitz mit der Herstellung von Dopingmitteln auf eine Stufe gestellt und dann noch schnell am Ende weiteren Unsinn rausgehauen mit: "Das wirkt, wie diese Studie zeigt."


    Die Studie zeigt aber genau das Gegenteil und das steht sogar im Gesetzentwurf zur Einführung der Kronzeugenregelung.


    Text:


    "Gemäß Artikel 8 des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport erfolgte im Jahr 2020 eine Evaluierung der Auswirkungen der im AntiDopG enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen. Dabei zeigte sich, dass seit Inkrafttreten des AntiDopG nur
    eine geringfügige Zahl an Strafverfahren wegen Selbstdopings geführt wurde (vgl. Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen, S. 94f.). Den Ermittlungsbehörden lagen selten Informationen vor, die einen Anfangsverdacht für eine entsprechende Straftat begründeten. Ein Grund wird auch darin gesehen, dass die Ermittlungsbehörden keine nennenswerten Informationen von Sportlerinnen und Sportlern über relevante Sachverhalte oder Personen erhalten. Die Ermittlungsbehörden sind jedoch in besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportlern und ihrem Umfeld angewiesen. Denn beim Doping im Sport, insbesondere beim Spitzensport, handelt es sich in der Regel um geschlossene Strukturen, in denen nur schwer ohne Hilfe von Insiderinformationen ermittelt
    werden kann. Dies betrifft nicht nur den Bereich des Selbstdopings, sondern sämtliche Verfahren nach dem AntiDopG. Vor diesem Hintergrund sollen stärkere Anreize geschaffen werden, um die Aussagebereitschaft bei Verstößen gegen das AntiDopG zu erhöhen."


    Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=1


    Der Text steht auf der Seite 1 des Gesetzesentwurfes.


    Ich lese ständig Unsinn. Entweder das Virus greift das Gehirn an oder die wollen mich verarschen.

  • Ergänzung:


    Beispiel für eine standardmäßige Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft.


    Link:


    https://www.kanzlei-hoenig.de/…lt-punkt/?newpage=request


    Kein "kann". Kurz und knackig. Das wars. So wird das gemacht, es sei denn, man verfolgt damit eine bestimmte Absicht. es sieht für mich so aus, als ob es für Einstellungen im Bereich des Antidopingstrafrechts eine ganz bestimmte Formulierung gibt, die vorgegeben ist.


    Wieso sollte der Staatsanwalt so einen langen Text (siehe untenstehender Text) schreiben mit "kann" und am Ende "Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt". Wenn es eine Straftat wäre, wäre angeklagt bzw. der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden. Balkanero hatte nach eigenen Angaben MT2 bezogen. Das ist weder ein Dopingmittel noch ein Arzneimittel. Das war keine Straftat. Dennoch schreiben die "Straftat" und "kann" eingestellt werden. Unglaublich. Das muss Absicht sein!

    hatte ich garnicht drauf geachtet... aber gut zu wissen warum es eingestellt wurde :


    Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. ... Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt


    ca 680 Euro

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  • Nö, in § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO steht kein "kann". Da steht wörtlich: "Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein."

    Ach ja stimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass in Balkaneros Benachrichtigung über die Einstellung die Gesetzesstelle zitiert wurde, ohne dass ich sie nachgeprüft habe.



    Man muss sich auch vor Augen halten, dass so ein Brief idR nicht vom Staatsanwalt persönlich verschickt wird. Oft stammen die Benachrichtigungen von Sachbearbeitern bei der Polizei, beim Zoll oder einer anderen Verwaltungsbehörde. Das sind keine Juristen und daher machen die auch oft Fehler, die aus unserer Sicht wie Anfängerfehler aussehen, dabei kennen sich die einfach nicht besonders gut aus und kopieren irgendwelche Textbausteine in ihren Brief rein.


    Die Aussage vom Spahn ist ein Witz ...

  • Das war sehr wahrscheinlich ein Standardtext, den man verwendet hat. Standardtexte werden von Sekretärinnen verwendet, aber nicht verfasst. Irgendeiner wird sich den Text ausgedacht haben und das wird sicherlich keine Sekretärin sondern ein Jurist gewesen sein. Standardtexte werden nicht einfach so gemacht, sondern mit Bedacht verfasst. Da hat sich einer Gedanken gemacht. Kopierfehler können natürlich passieren. Das Bedenkliche ist, dass es so einen Standardtext überhaupt gibt.

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    • Offizieller Beitrag

    Europäische Ermittler haben bei einem Großeinsatz gegen gefälschte Medikamente und Doping 544 Menschen festgenommen. Substanzen und Präparate im Wert von 63 Millionen Euro seien beschlagnahmt worden, wie Europol in Den Haag mitteilte.


    Weitere Infos im Link


    https://www.zeit.de/news/2021-…und-medikamentenfaelscher

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  • Du stellst hier Fragen ... . Wie wärs mal selbst das Hirn einzuschalten? Am besten noch BEVOR man die scheiße baut. Man meint wirklich, du ballerst dir irgend etwas ohne einen Plan davon zu haben. Dann kommen die ersten NW und du bist total überfordert. So wie jetzt hier auch. So einfach ist das nicht. Du hast illegale Sachen bestellt und wurdest erwischt. Schön wäre das Leben, wenn es immer so laufen würde "einfach abstreiten und die Sache ist erledigt". Was machst du wenn die weiter ermitteln? Die Sendungsverfolgungsnummer sagt aus, dass du das Paket angenommen hast. Deine Bankdaten (ja darauf haben die Zugriff), sagen aus, dass du XXX an ... überwiesen hast. Ich weis ja nicht, wie doof du dich angestellt hast, aber das solltest du lieber mit deinem Anwalt klären als hier bei wildfremden nach deren Meining zu gehen. Du solltest dir auch generell nicht alles reinknallen was du hier und dort so liest oder dir empfohlen wird, sondern dich mal selbst informieren und dann abschätzen ob das was für dich wäre oder nicht.

  • Du stellst hier Fragen ... . Wie wärs mal selbst das Hirn einzuschalten? Am besten noch BEVOR man die scheiße baut. Man meint wirklich, du ballerst dir irgend etwas ohne einen Plan davon zu haben. Dann kommen die ersten NW und du bist total überfordert. So wie jetzt hier auch. So einfach ist das nicht. Du hast illegale Sachen bestellt und wurdest erwischt. Schön wäre das Leben, wenn es immer so laufen würde "einfach abstreiten und die Sache ist erledigt". Was machst du wenn die weiter ermitteln? Die Sendungsverfolgungsnummer sagt aus, dass du das Paket angenommen hast. Deine Bankdaten (ja darauf haben die Zugriff), sagen aus, dass du XXX an ... überwiesen hast. Ich weis ja nicht, wie doof du dich angestellt hast, aber das solltest du lieber mit deinem Anwalt klären als hier bei wildfremden nach deren Meining zu gehen. Du solltest dir auch generell nicht alles reinknallen was du hier und dort so liest oder dir empfohlen wird, sondern dich mal selbst informieren und dann abschätzen ob das was für dich wäre oder nicht.

    Guten Abend mein Guter ;)


    danke für deine Antwort, ich habe nur nach Meinungen gefragt. Soweit ich weiß wird das doch immer so gemacht, mit einfach abstreiten (die müssen mir ja nachweißen, das ich es bestellt habe).Es kann ja sonst jeder ein Paket mit einer illegalen Sendung auf meine Adresse schicken lassen. Das Paket habe ich übrigens Nie erhalten (mit der Sendungsnummer können die nichts nachweisen), und ich bin eigentlich auch der Meinung das MK677 2021 noch nicht auf der Dopingliste aufgeführt war, sondern lediglich halb legal als Research Chemical verkauft wurde. Du hast aber recht, ein Anwalt würde sicher hier besser weiterhelfen können.


    LG

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  • noch ein Nachtrag: MK677 ist seit ende 2019 verboten.... hatte ich mich geirrt....

    Nein, MK677 ist erst seit dem 09.07.2020 auf der DopinfmittelMengen-Verordnung drauf.


    Und MK677 ist auch kein Sarms. Mk677 ist ein GHs. Link: https://www.dshs-koeln.de/inst…ikon/i/ibutamoren-mk-677/

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  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Dopingschwerpunktstaatsanwalten in diesem Forum hin und wieder mal rein schauen.


    Wenn ich dort arbeiten würde, würde ich rauskriegen, wer Du bist, wenn ich das wollte.


    Was meinst Du wie viele solcher Briefe in dieser Woche mit MK677 rausgegangen sind?

  • Zuletzt. Das wird eingestellt. Wegen einer Dose MK677 passiert nichts. Gib Deine Personaldaten an und sonst nichts. Die Gegenseite ist nicht doof. Die gehen doch nicht das Risiko ein wegen einer Dose MK677 vor Gericht zu verlieren. Wenn die Dich anklagen wollten, hätten die bei Dir eine Hausdurchsuchung gemacht. Haben die aber nicht? Wieso wohl nicht? Weil die keinen Durchsuchungsbeschluss hätten kriegen können? Hätten sie, wenn sie das beantragt hätten. Werden die aber nicht gemacht haben. Das wird eingestellt. Ist für die Akte. Mehr nicht. Bist denen nicht wichtig genug. Da machen die nichts. Und hör auf Daten hier reinzustellen, mit denen die rauskriegen könnten, wer Du bist. Dann besuchen die Dich vielleicht doch noch mal.

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  • Zuletzt. Das wird eingestellt. Wegen einer Dose MK677 passiert nichts. Gib Deine Personaldaten an und sonst nichts. Die Gegenseite ist nicht doof. Die gehen doch nicht das Risiko ein wegen einer Dose MK677 vor Gericht zu verlieren. Wenn die Dich anklagen wollten, hätten die bei Dir eine Hausdurchsuchung gemacht. Haben die aber nicht? Wieso wohl nicht? Weil die keinen Durchsuchungsbeschluss hätten kriegen können? Hätten sie, wenn sie das beantragt hätten. Werden die aber nicht gemacht haben. Das wird eingestellt. Ist für die Akte. Mehr nicht. Bist denen nicht wichtig genug. Da machen die nichts. Und hör auf Daten hier reinzustellen, mit denen die rauskriegen könnten, wer Du bist. Dann besuchen die Dich vielleicht doch noch mal.

    HD kann auch trotzdem kommen. Gab schon Fälle da kam ein Brief und kurz danach die HD. Aber ja, wegen einer Dose MK nen Larry machen denke ist übertrieben, aber wer weiß wie viel Langeweile der Staatsanwalt hat

    Bitte keine Roidanfragen oder persönliche Betreuungen per PN - Forum dafür nutzen. Wenn dann noch spezifische Fragen sind, gerne eine PN.

    Darkys LOG

  • Bei so einer geringen Dose einfach Formular ausfüllen und ansonsten den Mund halten.

    Wie andere schon geschrieben haben wird das eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ist jetzt schon so dermaßen Überfordert und die Termine gehen bis hin ins Nirvana.



    Zuhause sauber machen und alles was du noch brauchen könntest wo anders unterbringen. Hd kann sein, muss aber nicht. Auf jeden fall solltest sowieso nichts zuhause haben.


    Aber 5-10 Vials würde ich dann ohne Rechtsanwalt garnichts mehr selber in die Hand nehmen. Die drehen die sachen sowieso wie ea Ihnen passt.


    Falls Hd kommt das Formular und vorallem die sichergestellten Sachen GRÜNDLICHST prüfen.

    Die wiegen Zeug mit Verpackung ab und denen rutscht schnell mal ein 0er unter, was Fatal sein könnte.

    Bei einem Bekannten wurden selbst mal Vials beschlagnahmt wo die ins Beschlagnahmungsprotokoll sowas wie

    10x 10ml Pro Ml 2500mg Testosteron Enanthat.


    Ob das nur ein Zufall war oder nicht, das kann ich nicht sagen. Auf jeden fall hätte er es blind unterschrieben, hätte das einen Strick für ihn machen können.

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  • Man unterschreibt als Beschuldigter gar nichts. Auch kein Beschlagnahneprotokoll.


    Eine abgefangene Lieferung mit Dopingsachen reicht nicht aus, um den Adressaten des Päckchens zu verurteilen.


    Man geht davon aus, dass der illegale Dopingmarkt mit dem illegalen Drogenmarkt vergleichbar ist und auf dem illegalen Drogenmarkt finden auch Bestellungen auf fremde Adressen statt, wo die Lieferung von dem Besteller abgefangen wird wie z.B. durch Rausfischen aus dem fremden Briefkasten.


    Die Gerichte sprechen daher den Adressaten frei und es gibt auch solche Urteile in Dopingsachen. Also braucht man mehr.


    Es würde auch ein Zahlungsnachweis ausreichen. Aber das geht nur, wenn man auch den Shop gebustet hat. Ansonsten könnte man nur feststellen, dass die Adressat Zahlungen geleistet hat, die für den Stoff gewesen sein könnten. Man muss also Stoff finden. Ansonsten kann man nicht anklagen mit der Ausnahme, wenn man die Daten des Shops hat. Dann geht das auch mit diesen Daten, wenn man einen Nachweis hat, dass der Kaufpreis von dem Adressaten an den Shopbetreiber gezahlt wurde. Ansonsten braucht man eine Hausdurchsuchung, um gerichtsfeste Beweise zu haben.


    Bei geringfügigen Überschreitungen der Mengengrenzen bei abgefangenen Lieferungen werden idR keine Hausdurchsuchungen gemacht. Nicht jeder Stoffer hat ständig etwas zu hause. Die Profis auf der Gegenseite wissen, dass in Kuren gestofft wird. Wenn man die Lieferung für eine Kur abfängt, kann es sein, dass der Adressat nichts zu hause hat. In solchen Fällen gibt es das Risiko, dass dort nichts zu finden ist, weil man ja den Stoff, den er bestellt hat, abgefangen hat. Man macht eine Hausdurchsuchung, wenn man relativ sicher ist, dass der etwas auch zu hause haben dürfte. Ansonsten würde man häufiger nichts finden und das wäre eine Verschwendung von Personalkapazitäten. Es muss also eine interne Grenzmengen geben zumindest wenn es sich um einen erstmaligen Fall bei dem Betroffenen handelt und da könnte es sein, dass man bis zu einem Bestellwert von bis zu 200 Euro von einem "normalen" Konsumenten ausgeht, der für eine Kur bestellt, bei dem man daher zuhause nichts finden wird, weil man dem seine Lieferung für eine Kur ja gerade abgefangen hat.


    Man müsste die abgefangene Menge in einen geschätzten Wert umrechnen und da müssten 4 Vial mit geschätzt 50 Euro pro Vial noch gehen.


    Also: Ab 5 Vials könnte es eng werden. Die 5 bis 10 Vials als Problem, wo man bereits einen Anwalt braucht, könnten passen.

  • HD kann auch trotzdem kommen. Gab schon Fälle da kam ein Brief und kurz danach die HD. Aber ja, wegen einer Dose MK nen Larry machen denke ist übertrieben, aber wer weiß wie viel Langeweile der Staatsanwalt hat

    Die Hausdurchsuchung könnte wegen einer weiteren abgefangenen Lieferung erfolgt sein.

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  • Ich hatte mal eine HD bekommen wegen einem Forum Account Namen. Hatte eine nicht ganz legale Seite (keine Drogen oder Doping), und hatte dort als Admin einen Forum Account. Die haben den Account Namen in Googel geworfen und gesucht. Vor X Jahren hatte ich tatsächlich mich schonmal mit dem selben Account Namen in einem anderen (legalen) Forum registriert. Dort hatte ich meine Fanwebsite in der Signatur verlinkt. Und auf der Website stand im Impressum meine (alte) Adresse. Dort war ich aber nicht anzutreffen. Jahre später habe ich dann meinen Wohnort umgemeldet und die kamen innerhalb kurzer Zeit nochmal an die neue Adresse.

    Und ich war wirklich ein kleiner Fisch für die. Das war eine kleine Seite mit geschützten Material. Trotzdem haben die sich so einen Aufwand gemacht und einfach nur auf gut Glück eine HD beantragt aufgrund zwei gleichen Foren Account Namen ... .

  • Ich hatte mal eine HD bekommen wegen einem Forum Account Namen. Hatte eine nicht ganz legale Seite (keine Drogen oder Doping), und hatte dort als Admin einen Forum Account. Die haben den Account Namen in Googel geworfen und gesucht. Vor X Jahren hatte ich tatsächlich mich schonmal mit dem selben Account Namen in einem anderen (legalen) Forum registriert. Dort hatte ich meine Fanwebsite in der Signatur verlinkt. Und auf der Website stand im Impressum meine (alte) Adresse. Dort war ich aber nicht anzutreffen. Jahre später habe ich dann meinen Wohnort umgemeldet und die kamen innerhalb kurzer Zeit nochmal an die neue Adresse.

    Und ich war wirklich ein kleiner Fisch für die. Das war eine kleine Seite mit geschützten Material. Trotzdem haben die sich so einen Aufwand gemacht und einfach nur auf gut Glück eine HD beantragt aufgrund zwei gleichen Foren Account Namen ... .

    Die sind auf Leute scharf, die verticken. Als Admin ragt man bereits aus der Masse der normalen Konsumenten raus. Da könnte man eventuell mehr vermuten. Es kommt darauf an wie das für die Gegenseite aussieht und nicht wie es wirklich ist.

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  • Am besten alles abstreiten, oder ?

    Niemals abstreiten, damit belastet man sich unter Umständen selbst.

    "Dieser Computer wird auch von anderen genutzt" beweist, dass man selbst den Computer genutzt hat.


    Bei geringfügigen Überschreitungen der Mengengrenzen bei abgefangenen Lieferungen werden idR keine Hausdurchsuchungen gemacht.

    Woher wissen Sie das? Und warum sollten sie so handeln?


    Das war eine kleine Seite mit geschützten Material. T

    Ich erspare mir jetzt einschlägige Witze.

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