Aktuelle Ermittlungsverfahren

  • Wegen des Zeitraums kann Balkanero etwas sagen und ob sich der Prozess mit einem Anwalt beschleunigen lässt, kann man so nicht sagen. Das hängt davon ab, welchen Prozess Du meinst. Der Prozess bis zur Verurteilung lässt sich zum Beispiel beschleunigen, wenn man die Tat gesteht.

    ein guter Anwalt kann bei der Staatsanwaltschaft um einstellung bitten und dies begründen u.a. mit fehlendes öffentliche interesse oder mangelnder Beweislage..

    Ob dies wirklich zur beschleunigung führt weiß ich nicht. Das tritt natürlich nur ein, wenn der Staatsanwalt sowieso das Verfahren einstellen würde. Aber das ist doch auch bei Balkanero passiert?

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  • ein guter Anwalt kann bei der Staatsanwaltschaft um einstellung bitten und dies begründen u.a. mit fehlendes öffentliche interesse oder mangelnder Beweislage..

    Ob dies wirklich zur beschleunigung führt weiß ich nicht. Das tritt natürlich nur ein, wenn der Staatsanwalt sowieso das Verfahren einstellen würde. Aber das ist doch auch bei Balkanero passiert?

    Das ist bei Balkenaro passiert, weil da nach dem von ihm geschilderten Sachverhalt nun wirklich nichts dran war. Es ging um eine Zahlung an einen illegalen Shop. Mehr hatte man nicht. Balkenaro sagte, er hätte MT2 bestellt. Das ist weder ein Dopingmittel noch ein Arzneimittel. Es ist ein Bräunungsmittel. Nicht alles, was illegale Shops vertreiben, führt beim Konsumenten zu einer Strafbarkeit, wenn er das bezieht. Der blosse Nachweis einer Zahlung ohne zu wissen, was denn genau bestellt und bezogen wurde, ist ein Nichts.

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    irgendwie gehst du mir langsam auf den Sack. Bist du Ermittler oder warum gräbst hier die Busts aus und fängst an Fragen zu stellen. Wir sind ein Bodybuilding Forum. Gründe ein Uboard, hol dir deine Kumpanen und fang da an das ganze zu „ermitteln“

    • Offizieller Beitrag

    ich hab den Vogel mal gesperrt. Schnüffelt hier rum, belästigt User per PN etc. Der Account extremebb01 ist gemeint.


    Wenn ihr seltsame PNs bekommt von so Schnüffeltypen oder vollparanoiden, die denken wir wären die Homebase von Polizei, Zoll und Stasi, bitte immer melden

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  • Es sagen immer alle, dass sämtliche daten gelöscht werden etc. aber irgendwie scheint das auch noch nicht ganz ausgereift oder? gibt es für so eine Kommunikation nicht auch noch bessere Verschlüsselungen oder "richtiges" löschen?


    Klar Fake ID oder Briefkasten etc. aber rein für die kommunikation

  • Es sagen immer alle, dass sämtliche daten gelöscht werden etc. aber irgendwie scheint das auch noch nicht ganz ausgereift oder? gibt es für so eine Kommunikation nicht auch noch bessere Verschlüsselungen oder "richtiges" löschen?


    Klar Fake ID oder Briefkasten etc. aber rein für die kommunikation

    Text kopieren oder Screenshots zu machen, lässt sich wohl nicht verhindern.

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    • Offizieller Beitrag

    Wir haben hier nen kleinen Psycho der immer wieder Mitglieder anschreibt und wirre Verschwörungstheorien verbreitet. Accounts waren extremebb01  extremebb02 und zuletzt apo01. Heute wieder ein Account.


    Bitte meldet diesen Psycho, wenn er euch anschreibt und reagiert nicht auf Pinnwandeinträge, wo ein euch fremder, meist neuer Account, bittet das ihr diesen anschreibt.

  • Wir haben hier nen kleinen Psycho der immer wieder Mitglieder anschreibt und wirre Verschwörungstheorien verbreitet. Accounts waren extremebb01  extremebb02 und zuletzt apo01. Heute wieder ein Account.


    Bitte meldet diesen Psycho, wenn er euch anschreibt und reagiert nicht auf Pinnwandeinträge, wo ein euch fremder, meist neuer Account, bittet das ihr diesen anschreibt.

    Manche haben echt zu viel Zeit..

    Meisterdetektiv

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  • Ich habe den Eindruck gewonnen, dass Betroffene nicht optimal verteidigt werden. Das scheint wohl daran zu liegen, dass es sehr wenige Strafverteidiger zu geben scheint, die sich im Antidopingrecht richtig gut auskennen. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten einen Vereidigungsansatz entwickelt, von dem ich überzeugt bin, dass man damit vor Gericht gewinnt. Der Verteidigungsansatz beschäftigt sich mit der Dopingmittel-Mengen-Verordnung. Ich bin zu der Auffassung gelangt, dass die Verordnung rechtswidrig ist. Es gibt Strafverteidiger, die ich kontaktiert habe, die meine Unterlagen haben und das auch durchziehen würden.


    Ich möchte, dass der Verteidigungsansatz vor Gericht kommt und habe mich daher dazu entschlossen, einen Fall zu sponsern. Ich übernehme die Kosten der 1. Instanz und der Revisionsinstanz. Er darf aber nur ein Fall sein, bei dem es nur um das eingeschränkte Besitzverbot geht. Sonst nichts. Es sollte ein User hier sein, der den "Anfänger"-Status überschritten hat und der seriös zu sein scheint.


    Ich mache das nur einmal. Es soll wie folgt gehen:


    Der Betroffene meldet sich bei mir per PM und teilt mir die Paragraphen mit, die in der Beschuldigtenanhörung drin stehen und sagt mir, um wieviel Prozent er über der nicht geringen Menge liegt. Alternativ kann er mir auch sagen um welche Stoffe in welcher Menge es dabei geht, wenn er die Prozentzahl nicht kennen sollte bzw. nicht ausrechnen kann. Des weiteren sagt er mir, in welchem Bundesland er wohnt und ich gebe ihm dann eine Telefonnummer eines Strafverteidigers, den er anruft. Der Strafverteidiger darf und wird mir euren Namen etc. nicht sagen. Er unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Und Euer Name interessiert mich auch nicht. Wenn ihr den Strafverteidiger nehmen wollt, dann sagt ihr mir das per PM. Ich überweise dem Strafverteidiger dann 3.000 € zur Deckung der Kosten des 1. Instanz und der Revisionsinstanz. Dann erhaltet ihr eine Info von dem Strafverteidiger, dass das Geld dort eingegangen ist und ihr könnt den Strafverteidiger beauftragen. Alles andere macht ihr dann mit dem Strafverteidiger. Sobald das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (Urteil, Einstellung etc.), erhalte ich von dem Strafverteidiger das Geld zurück, das dann noch übrig ist. Gleiches gilt für eine Erstattung durch die Landeskasse für die Kosten der Strafverteidigung. Der Betroffene erhält also kein Geld, sondern nur eine kostenlose Verteidigung. Die Verteidigung ist für den Betroffenen kostenlos, weil ich die Kosten übernehme. Ich mache das nur für einen Fall. Wer zuerst kommt malt zuerst. Aber ich nehme nicht jeden Fall. Ich behalte mir vor auch nein zu sagen. Es muss schon der richtige Fall sein.


    Was habe ich davon?


    Ich erwarte (das ist eine Bitte und kein muss!), dass mir der Betroffene am Ende des Verfahrens sagt, wie das Verfahren ausgegangen ist. Sollte es - womit ich fest rechne - zu einem Freispruch kommen, sollte der Betroffene den Strafverteidiger die Erlaubnis geben, dass das Urteil in anonymisierter Form in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht wird. Ich hätte dann gerne gewusst (das ist eine Bitte und kein muss!), wann und in welcher Fachzeitschrift die Veröffentlichung erfolgt soll/wird (Das kann ihm der Strafverteidiger sagen).


    Mehr nicht. Das war es.

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  • Ein Ehrenmann wie er im Buche steht. Großes Lob an dich mein Freund. Du kannst damit sicherlich jemandem einen riesen Gefallen tun. Wer auch immer letzten Endes dran kommt, hat sicherlich ein paar Freudentränen in den Augen. Reputation + :-thumb2-:

    Meisterdetektiv

  • Ein Ehrenmann wie er im Buche steht. Großes Lob an dich mein Freund. Du kannst damit sicherlich jemandem einen riesen Gefallen tun. Wer auch immer letzten Endes dran kommt, hat sicherlich ein paar Freudentränen in den Augen. Reputation + :-thumb2-:

    Vielen Dank für die freundlichen Worte.


    Es geht mir darum, die Verordnung zu kippen und das geht nur mit Eurer Hilfe. Ich kann das nachvollziehen, dass man skeptisch ist, wenn einer anonym etwas schreibt. Ihr könnt ja nicht wissen, ob das stimmt was ich schreibe. Ich habe lange darüber nachgedacht, wie ich Euch zeigen kann, dass das juristisch durchgeht. Ich habe mir in meinem Thread "Rechtslage" die Finger wundgeschrieben. Aber es bleibt dann eben doch ein Restzweifel bei Euch und den will ich damit ausräumen, dass ich die Kosten des Verfahrens übernehme.


    Ich bin mir sicher, dass das gewonnen wird und bei einem Freispruch werden die Kosten der notwendigen Verteidigung von der Landeskasse übernommen. Dann kriege ich mein Geld auch wieder zurück. Und notwendig ist die Verteidigung. Das sieht man ja.


    Ihr könnte Euch nicht sicher sein. Also strecke ich die Kosten vor. Dann habt Ihr Sicherheit. Mein Risiko ist, dass der User mit einem Deal rausgeht, in dem er im laufenden Verfahren kalte Füße bekommt und der User einen Vorschlag der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage annimmt. Die Geldauflage müsste der User selber zahlen. Die Verfahrenskosten aber nicht. Die sind von mir gedeckt. Es würde dann keinen Kostenerstattungsanspruch gegen die Landeskasse geben und ich würde auf den Kosten sitzen bleiben. Ich kann die Zahlung der Verfahrenskosten aber nicht davon abhängig machen, dass der User auf Freispruch geht. Dann würde ich ihm mittelbar in seinem Recht beeinträchtigen einen Deal zu machen. Das ist mein also Risiko. Aber was sollst. Das ist es mir wert.

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  • Dann hoffe ich sehr, dass du an jemanden kommst, der das dann auch durchzieht. Alles Gute :)

    Meisterdetektiv

  • hi ich habe mal in einen shop bestellt nur um zu wissen wie das abläuft..also rein informativ. also eine ware in den warenkorb getan, versandadresse eingegeben und bestellt ohne zu bezahlen, weil ich wusste, dass die so ja sowieso nicht liefern, wenn ich nichts bezahle. mach ich mich mit der handling also nicht strafbar?

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  • also ich habe (um mich genau auszudrücken) die bestellung getätigt, dann war der status für ein paar tage "warte auf zahlungseingang" dann hatte ich sie sicherheitshalber gecancelt.

    hatte aber meine echten daten angegeben. email adresse hatte ich gelöscht danach, weil ich nicht wusste, ob man mir letztenendes kaufabsicht vorwirft.

  • also ich habe (um mich genau auszudrücken) die bestellung getätigt, dann war der status für ein paar tage "warte auf zahlungseingang" dann hatte ich sie sicherheitshalber gecancelt.

    hatte aber meine echten daten angegeben. email adresse hatte ich gelöscht danach, weil ich nicht wusste, ob man mir letztenendes kaufabsicht vorwirft.

    Naja, deine Adresse wird bei denen egal was sie sagen irgendwo hinterlegt werden. Demnach wenn sie hochgenommen werden bist du evtl dran, weil deine Adresse auftaucht. War früher bei einigen Shops schon so

    Meisterdetektiv

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  • also ich habe (um mich genau auszudrücken) die bestellung getätigt, dann war der status für ein paar tage "warte auf zahlungseingang" dann hatte ich sie sicherheitshalber gecancelt.

    hatte aber meine echten daten angegeben. email adresse hatte ich gelöscht danach, weil ich nicht wusste, ob man mir letztenendes kaufabsicht vorwirft.

    Der Shop hat halt deine Adresse vermutlich gespeichert und kann die weitergeben wenn er hochgenommen wurde. Wenn es richtig blöd läuft kannst du ne Hausdurchsuchung bekommen das kann man nie ausschließen. Da die dann aber nichts finden werden und die auch keine richtige Bestellung (mit Bezahlung) nachweisen können solltest du keine Probleme kriegen.

  • Wenn die Website unsicher ist oder der Seller hochgenommen wird und man an die Website Daten kommt, dann wird dort sicherlich noch deine Bestellung mit Adresse in der Datenbank hinterlegt sein. Email Account löschen bringt in der Regel auch nichts. Die Sachen sind meist trotzdem weiterhin gespeichert und werden rausgerückt, sobald der email Provider vom Rechtsanwalt angeschrieben wird. Aber bei einer Anklage wirst du da keine Probleme bekommen, da quasi jeder dort eine x beliebige Adresse eingeben kann. Deswegen wird es auch dazu nicht kommen und du brauchst dir keine Gedanken machen. Ohne Geldtransfers oder Sendungsnummern, wird garnicht erst ermittelt.

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  • Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. ... Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt


    Paragraf 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu der aEinschätzung gelangt ist, dass in einem Strafverfahren ein Freispruch zu erwarten wäre. Dann muss das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.

    Die Einstellung ist kein "kann", sondern ist gesetzlich zwingend!


    Sofern die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, ist (und nicht nur kann!) das Verfahren einzustellen.

    Es handelt sich hierbei um ein "Kompetenz-Kann":

    Die Staatsanwaltschaft ist also befähigt einzustellen, das hat aber nichts mit einer Wahlmöglichkeit zu tun.

  • Es handelt sich hierbei um ein "Kompetenz-Kann":

    Die Staatsanwaltschaft ist also befähigt einzustellen, das hat aber nichts mit einer Wahlmöglichkeit zu tun.

    So war das von der Staatsanwaltschaft gemeint. Aber versteht das ein Beschuldigter auch so, der juristisch nicht vorgebildet ist? Ein juristischer Laie kann das auch so verstehen, dass sich das "kann" auf die "Einstellung des Verfahrens" bezieht. Sprache ist ein Kommunikationsmittel. Das bedeutet, dass man sich so ausdrücken sollte, dass der Adressat das auch so versteht, wie es gemeint ist. Juristen tendieren dazu eine Sprache zu verwenden, die nur Juristen so verstehen wie es gemeint ist. Was hat das "Kompetenz-kann" in einem Schreiben einer Staatsanwaltschaft für den Adressaten für einen relevanten Informationswert? Es bedeutet, dass dafür die Staatsanwaltschaft und nicht zum Beispiel die Strahlenschutzbehörde zuständig ist. Eine wahnsinnig wichtige Information für den Adressaten, die so missverständlich formuliert ist, dass ein Laie das auch so verstehen könnte, dass es sich um ein Entschliessungsermessen handeln könnte. Und wenn man das ein juristischer Laie falsch verstehen kann ist es sprachlich auch nicht die richtige Formulierung. Deshalb ist die Formulierung meines Erachtens falsch. Nicht juristisch falsch, aber sprachlich falsch, da sprachlich unpräzise = für einen Laien missverständlich.

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  • Korrektur: Wohl eher "Auswahlermessen" als "Entschliessungsermessen". Und das Kompetenz-Kann bezieht sich auch nicht auf die Zuständigkeit, sondern auf die Befugnis der Behörde. Die Staatsanwaltschaft hat die rechtliche Befugnis zur Einstellung des Verfahrens. Es bleibt aber dabei. Die Formulierung "kann" ist diesem Zusammenhang kann so verstehen, dass die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht unbedingt einstellen muss.