Hast du nur zum testen deine richtige Adresse angegeben?
ja..habe aber keine stofferfahrung und noch nie etwas richtig bestellt. also außer diese testbestellung war da nichts
Hast du nur zum testen deine richtige Adresse angegeben?
ja..habe aber keine stofferfahrung und noch nie etwas richtig bestellt. also außer diese testbestellung war da nichts
also ich habe (um mich genau auszudrücken) die bestellung getätigt, dann war der status für ein paar tage "warte auf zahlungseingang" dann hatte ich sie sicherheitshalber gecancelt.
hatte aber meine echten daten angegeben. email adresse hatte ich gelöscht danach, weil ich nicht wusste, ob man mir letztenendes kaufabsicht vorwirft.
also ich habe (um mich genau auszudrücken) die bestellung getätigt, dann war der status für ein paar tage "warte auf zahlungseingang" dann hatte ich sie sicherheitshalber gecancelt.
hatte aber meine echten daten angegeben. email adresse hatte ich gelöscht danach, weil ich nicht wusste, ob man mir letztenendes kaufabsicht vorwirft.
Naja, deine Adresse wird bei denen egal was sie sagen irgendwo hinterlegt werden. Demnach wenn sie hochgenommen werden bist du evtl dran, weil deine Adresse auftaucht. War früher bei einigen Shops schon so
also ich habe (um mich genau auszudrücken) die bestellung getätigt, dann war der status für ein paar tage "warte auf zahlungseingang" dann hatte ich sie sicherheitshalber gecancelt.
hatte aber meine echten daten angegeben. email adresse hatte ich gelöscht danach, weil ich nicht wusste, ob man mir letztenendes kaufabsicht vorwirft.
Der Shop hat halt deine Adresse vermutlich gespeichert und kann die weitergeben wenn er hochgenommen wurde. Wenn es richtig blöd läuft kannst du ne Hausdurchsuchung bekommen das kann man nie ausschließen. Da die dann aber nichts finden werden und die auch keine richtige Bestellung (mit Bezahlung) nachweisen können solltest du keine Probleme kriegen.
Wenn die Website unsicher ist oder der Seller hochgenommen wird und man an die Website Daten kommt, dann wird dort sicherlich noch deine Bestellung mit Adresse in der Datenbank hinterlegt sein. Email Account löschen bringt in der Regel auch nichts. Die Sachen sind meist trotzdem weiterhin gespeichert und werden rausgerückt, sobald der email Provider vom Rechtsanwalt angeschrieben wird. Aber bei einer Anklage wirst du da keine Probleme bekommen, da quasi jeder dort eine x beliebige Adresse eingeben kann. Deswegen wird es auch dazu nicht kommen und du brauchst dir keine Gedanken machen. Ohne Geldtransfers oder Sendungsnummern, wird garnicht erst ermittelt.
danke für eure antworten. dann muss ich mir deswegen schonmal keine sorgen machen.
danke für eure antworten. dann muss ich mir deswegen schonmal keine sorgen machen.
Wsl erstmal die Krise bekommen, als wir das grade alle geschrieben haben
Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. ... Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt
Paragraf 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu der aEinschätzung gelangt ist, dass in einem Strafverfahren ein Freispruch zu erwarten wäre. Dann muss das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.
Die Einstellung ist kein "kann", sondern ist gesetzlich zwingend!
Sofern die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, ist (und nicht nur kann!) das Verfahren einzustellen.
Es handelt sich hierbei um ein "Kompetenz-Kann":
Die Staatsanwaltschaft ist also befähigt einzustellen, das hat aber nichts mit einer Wahlmöglichkeit zu tun.
Es handelt sich hierbei um ein "Kompetenz-Kann":
Die Staatsanwaltschaft ist also befähigt einzustellen, das hat aber nichts mit einer Wahlmöglichkeit zu tun.
So war das von der Staatsanwaltschaft gemeint. Aber versteht das ein Beschuldigter auch so, der juristisch nicht vorgebildet ist? Ein juristischer Laie kann das auch so verstehen, dass sich das "kann" auf die "Einstellung des Verfahrens" bezieht. Sprache ist ein Kommunikationsmittel. Das bedeutet, dass man sich so ausdrücken sollte, dass der Adressat das auch so versteht, wie es gemeint ist. Juristen tendieren dazu eine Sprache zu verwenden, die nur Juristen so verstehen wie es gemeint ist. Was hat das "Kompetenz-kann" in einem Schreiben einer Staatsanwaltschaft für den Adressaten für einen relevanten Informationswert? Es bedeutet, dass dafür die Staatsanwaltschaft und nicht zum Beispiel die Strahlenschutzbehörde zuständig ist. Eine wahnsinnig wichtige Information für den Adressaten, die so missverständlich formuliert ist, dass ein Laie das auch so verstehen könnte, dass es sich um ein Entschliessungsermessen handeln könnte. Und wenn man das ein juristischer Laie falsch verstehen kann ist es sprachlich auch nicht die richtige Formulierung. Deshalb ist die Formulierung meines Erachtens falsch. Nicht juristisch falsch, aber sprachlich falsch, da sprachlich unpräzise = für einen Laien missverständlich.
Korrektur: Wohl eher "Auswahlermessen" als "Entschliessungsermessen". Und das Kompetenz-Kann bezieht sich auch nicht auf die Zuständigkeit, sondern auf die Befugnis der Behörde. Die Staatsanwaltschaft hat die rechtliche Befugnis zur Einstellung des Verfahrens. Es bleibt aber dabei. Die Formulierung "kann" ist diesem Zusammenhang kann so verstehen, dass die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht unbedingt einstellen muss.