Okay danke dir ☺️
da blickt man leider 0 durch bei der Kostenaufstellung wenn man nicht vom Fach ist
Alles anzeigen- Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG: Grundgebühr (40,00 € bis 360,00 €; Mittelgebühr damit 200,00 €)
- Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG: (40,00 € bis 290,00 €; Mittelgebühr damit 165,00 €)
- zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG: in Höhe der Verfahrensgebühr (also als Mittelgebühr 165,00 €)
Die zusätzliche Gebühr hat sich Dein Anwalt verdient, weil es gelungen ist, dass das Verfahren eingestellt wird.
Link zum Vergütungsverzeichnis: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html
Vergütungsrechtlich ist das in Ordnung.
Alles anzeigen- Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG: Grundgebühr (40,00 € bis 360,00 €; Mittelgebühr damit 200,00 €)
- Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG: (40,00 € bis 290,00 €; Mittelgebühr damit 165,00 €)
- zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG: in Höhe der Verfahrensgebühr (also als Mittelgebühr 165,00 €)
Die zusätzliche Gebühr hat sich Dein Anwalt verdient, weil es gelungen ist, dass das Verfahren eingestellt wird.
Link zum Vergütungsverzeichnis: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html
Vergütungsrechtlich ist das in Ordnung.