Aktuelle Ermittlungsverfahren

  • Also nur Bestelldaten.


    Das ist ein bloßer Anfangsverdacht, der ausreichend ist, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.


    Es müsste zumindest ein strafbarer Versuch nachgewiesen werden.


    Da nimmt man die Rechtsprechung zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln (BayObLG NJW 1994, 2164).


    Auf das Antidopinggesetz übertragen bedeutet dies, dass nachgewiesen werden muss, dass der Verkäufer vereinbarungsgemäss die Sendung mit dem Dopingmittel - in nicht geringer Menge nach der DmMV zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport - bei der Post zur Weiterleitung an den Käufer einliefert hat.


    Der Zusatz in Paranthese dient zur Vervollständigung. Die nicht geringe Menge nach der DmMV ist das verfassungsrechtliche Einfallstor und dem Doping beim Menschen im Sport kann man bei älteren Menschen das Anti-Aging entgegenhalten. Letzteres zieht bei älteren Menschen mit dicken Muckis aber nicht.


    Eine Bestellung ist eine straflose Vorbereitungshandlung. Denn ohne Kohle wird der Seller auf einem illegalem Markt im Internethandel niemals liefern. Der Kunde geht immer in Vorleistung. Es handelt sich bei elder Bestellung also um eine blosse straflose Vorbereitungshandlung des Konsumenten.


    Der Beschuldigte muss angehört werden bevor das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb bekommen die Besteller Post.


    Einen Strafverteidiger benötigt man in so einem Fall nicht. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Die haben nichts.


    Freut mich, dass sich Dein Juristisches Problem in Luft aufgelöst hat.


    Brauchst Dich nicht entschuldigen. Ist schon o. k.

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  • Warum haben wir in DE solche beschissene Gesetze??? Überall ist Erwerb, Besitz oder Selbstkonsum erlaubt und wird nicht Strafrechtlich verfolgt. Nur bei uns ist das so schlimm. Warum verdammt nochmal???

    Frag das die Politiker und warum die Mindestmengen so gering und jenseits logisches denken sind. Politiker sollten selber einmal alle Stoff nehmen und werden dann feststellen das man etwas mehr als die Mindestmenge braucht. Würde manchen ganz gut tun ^^

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  • Warum haben wir in DE solche beschissene Gesetze??? Überall ist Erwerb, Besitz oder Selbstkonsum erlaubt und wird nicht Strafrechtlich verfolgt. Nur bei uns ist das so schlimm. Warum verdammt nochmal???

    Das war im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag in 2007 auch nicht so beabsichtigt. Das erfolgte erst später über die erste Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium. Wie es dazu kam kann ich nur spekulieren. Es gab damals in der SPD Politiker, die einen sehr harten Antidopingkurs wollten und das Bundesgesundheitsministerium war damals bei der SPD. Ich könnte Namen nennen. Aber das lasse ich lieber. Später wurde das dann so weitergemacht. Wieso wurde das so weitergemacht? Eventuell hatte man bei den späteren Verordnungen einfach darauf vertraut, dass das passt.

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  • hey, update gibt es noch nicht, dafür ein anderes Problem:

    Eine Alte Bestellung , wohl aus der Türkei, ist beim Zoll hängen geblieben. Es handelt sich um paar orals und Schildis (keine besondere Mengen).


    Nun kam Post und ich soll ein Fragebogen ausfüllen und zurück schicken. Folgende Optionen sind gegeben:


    ()Mit Der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden


    ()Auf der Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden [wtf? Es wurde doch bei mir nix sichergestellt, gibt ja auch nix zum sicherstellen, würd hier etwas angekündigt?]


    ()Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeiten eines Täter-Opfer Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird (fällt glaube ich weg, da ich kein Merkblatt hierfür erhielt)



    Danke für die Hilfe, ich denke der ein oder andere hatte dieses Problem bei einer nicht-EU Bestellung schon

    __

    bleibt Gesund !

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  • Ich würde mich für den Täter-Opfer-Ausgleich entscheiden und daher beim Zoll nachfragen, wer denn der Täter ist.


    Nein Spaß beiseite. Ich würde denen schreiben, dass ich Akteneinsicht beantrage. Dafür braucht man keinen Anwalt.

  • Schreibe, dass die Dir Kopien des Akteninhalts schicken sollen. Das kostet ein wenig Geld. Ansonsten könnte es sein, dass man Dir vor Ort die Einsichtnahme gestattet. Das könnte teurer werden, wenn man weit fahren muss. Dann sollte man noch schreiben, dass man nach Erhalt der Unterlagen schriftlich Stellung nehmen wird. Man muss auf jeden fall die Personaldaten angeben. Welche die Pflichtangaben sind, wird normalerweise auf dem Anhörungsbogen kenntlich gemacht. Wenn Du Dir die Unterlagen angeschaut hast, kannst Du viel besser entscheiden. Dann weißt Du, was die an Beweismitteln haben. Du hast als Beschuldigter, der nicht anwaltlich vertreten ist, ein eigenes Akteneinsichtsrecht. Das sollte man nutzen. Ansonsten wäre das ein Blindflug, bei dem man abstürzen kann.

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  • Eine Alte Bestellung , wohl aus der Türkei, ist beim Zoll hängen geblieben. Es handelt sich um paar orals und Schildis (keine besondere Mengen).


    Nun kam Post und ich soll ein Fragebogen ausfüllen und zurück schicken. Folgende Optionen sind gegeben:

    ehm jede option wäre zeitgleich ein eingeständnis dass das paket für dich war,
    ich dachte du ewartest kein paket ausn ausland? i-oo=T-oo

  • Schreibe, dass die Dir Kopien des Akteninhalts schicken sollen. Das kostet ein wenig Geld. Ansonsten könnte es sein, dass man Dir vor Ort die Einsichtnahme gestattet. Das könnte teurer werden, wenn man weit fahren muss. Dann sollte man noch schreiben, dass man nach Erhalt der Unterlagen schriftlich Stellung nehmen wird. Man muss auf jeden fall die Personaldaten angeben. Welche die Pflichtangaben sind, wird normalerweise auf dem Anhörungsbogen kenntlich gemacht. Wenn Du Dir die Unterlagen angeschaut hast, kannst Du viel besser entscheiden. Dann weißt Du, was die an Beweismitteln haben. Du hast als Beschuldigter, der nicht anwaltlich vertreten ist, ein eigenes Akteneinsichtsrecht. Das sollte man nutzen. Ansonsten wäre das ein Blindflug, bei dem man abstürzen kann.

    vielen Dank,

    Beim Rücksenden des Anhörungbogens also keine der gegebenen optionen unterstreichen? Also auch, dass ich auf die Rückgabe verzichte?

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  • vielen Dank,

    Beim Rücksenden des Anhörungbogens also keine der gegebenen optionen unterstreichen? Also auch, dass ich auf die Rückgabe verzichte?

    Ich würde den Anhörungsbogen nicht zurückschicken, sondern mit einem gesonderten Schreiben Akteneinsicht mit der Bitte um Überlassung von Abschriften der Aktenstücke bitten und daraufhin weisen, dass erst nach erfolgter Aktenprüfung eine schriftliche Stellungnahme abgehen wird.

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  • hatte ich garnicht drauf geachtet... aber gut zu wissen warum es eingestellt wurde :


    Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. ... Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt


    ca 680 Euro

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  • hatte ich garnicht drauf geachtet... aber gut zu wissen warum es eingestellt wurde :


    Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. ... Dies bedeutet, dass keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden und die Straftat nicht weiter verfolgt


    ca 680 Euro

    Paragraf 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu der aEinschätzung gelangt ist, dass in einem Strafverfahren ein Freispruch zu erwarten wäre. Dann muss das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.


    Die Einstellung ist kein "kann", sondern ist gesetzlich zwingend!


    Sofern die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, ist (und nicht nur kann!) das Verfahren einzustellen.


    Leicht verdientes Geld für den Anwalt. Damit war ja von Anfang an zu rechnen.

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  • Ist die Berechnung so korrekt?
    kommt mir komisch vor das Verfahrensgebühr 2x berechnet wird ..


    Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG

    200 Euro


    Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14 RVG, Nr. 4104 VV RVG

    165 Euro



    Mitwirkung an nicht nur vorläufiger Einstellung des Verfahrens,

    Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4141 Abs. 1 S. 1, 4104 VV RVG

    165 Euro


    Zwischensumme der Gebührenposition

    530 Euro

    Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG

    20 Euro


    Dokumentenpauschale für Ablichtungen Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG

    - Ablichtungen / Fax aus Behörden- und Gerichtsakten Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG (66 Seiten, davon s/w: 66) -
    27.40 Euro


    Aktenversendungspauschale

    12 Euro



    16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 RVG

    Zu zahlender Betrag :


    683,70 €

  • - Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG: Grundgebühr (40,00 € bis 360,00 €; Mittelgebühr damit 200,00 €)

    - Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG: (40,00 € bis 290,00 €; Mittelgebühr damit 165,00 €)

    - zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG: in Höhe der Verfahrensgebühr (also als Mittelgebühr 165,00 €)


    Die zusätzliche Gebühr hat sich Dein Anwalt verdient, weil es gelungen ist, dass das Verfahren eingestellt wird.


    Link zum Vergütungsverzeichnis: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html


    Vergütungsrechtlich ist das in Ordnung.

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  • Okay danke dir ☺️
    da blickt man leider 0 durch bei der Kostenaufstellung wenn man nicht vom Fach ist



  • Okay danke dir ☺️
    da blickt man leider 0 durch bei der Kostenaufstellung wenn man nicht vom Fach ist

    Kleiner Tipp:


    Wenn man Dich wegen der Sache angeklagt hätte, hätte die Landeskasse Deine Anwaltskosten in voller Höhe als notwendige Auslagen zahlen müssen.


    Bei so einer Sache sollte sich daher der Betroffene überlegen, ob er nicht selbst Akteneinsicht beantragt und das erst einmal ohne Anwalt laufen lässt.


    Denn das das auf eine Einstellung hinausläuft, war doch zu erwarten.


    Denn das wäre ansonsten Geld zulasten der Landeskosten verbrennen.


    Das machen die doch nicht.

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  • Ja, Ares wusste unter anderem Ehemaliger-94 etwas. Heißt es gab vereinzelt Ermittlungsverfahren

    Die müssten doch schon ausgelaufen sein, weil über 3 Jahre alt?

    Gibt es eine Auflistung der Shops, die irgendwie grad (oder vermutlicherweise) nachträglich geprüft werden?

    Also ein Bekannter hat gehört über drei Ecken, dass folgendes passiert sein könnte.


    Es betrifft die Seiten beststeroids.at, beststeroids.eu und magnuspharmaceuticals.at. Datenträger gefunden mit ca. 40.000 Datensätzen über Bestellungen und Kundenkommunikation für einen Zeitraum von 2 Jahren ca. Davon fallen auf Deutschland ca. 3000 Datensätze, die zur Verfolgung an deutsche Behörden übergeben wurden

    Ich gebe nur das wieder was man mir erzählt hat. Mehr Infos habe ich nicht...


    Was zieht ihr denn für Schlüsse aus dieser Info?

    War bestroids dieser "polnische" Shop oder so ein Pharmacom Laden?

  • hey, wie viel zeit verging ca. zwischen 1. Brief und Einstellung?

    Denkt ihr man kann mit einem Anwalt diesen Prozess beschleunigen? Ein kumpel möchte im öff.Dienst tätig sein, bis zu den Prüfungen sollte alles geregelt sein!

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  • hey, wie viel zeit verging ca. zwischen 1. Brief und Einstellung?

    Denkt ihr man kann mit einem Anwalt diesen Prozess beschleunigen? Ein kumpel möchte im öff.Dienst tätig sein, bis zu den Prüfungen sollte alles geregelt sein!

    Wegen des Zeitraums kann Balkanero etwas sagen und ob sich der Prozess mit einem Anwalt beschleunigen lässt, kann man so nicht sagen. Das hängt davon ab, welchen Prozess Du meinst. Der Prozess bis zur Verurteilung lässt sich zum Beispiel beschleunigen, wenn man die Tat gesteht.