Aktuelle Ermittlungsverfahren

  • Also nur Bestelldaten.


    Das ist ein bloßer Anfangsverdacht, der ausreichend ist, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.


    Es müsste zumindest ein strafbarer Versuch nachgewiesen werden.


    Da nimmt man die Rechtsprechung zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln (BayObLG NJW 1994, 2164).


    Auf das Antidopinggesetz übertragen bedeutet dies, dass nachgewiesen werden muss, dass der Verkäufer vereinbarungsgemäss die Sendung mit dem Dopingmittel - in nicht geringer Menge nach der DmMV zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport - bei der Post zur Weiterleitung an den Käufer einliefert hat.


    Der Zusatz in Paranthese dient zur Vervollständigung. Die nicht geringe Menge nach der DmMV ist das verfassungsrechtliche Einfallstor und dem Doping beim Menschen im Sport kann man bei älteren Menschen das Anti-Aging entgegenhalten. Letzteres zieht bei älteren Menschen mit dicken Muckis aber nicht.


    Eine Bestellung ist eine straflose Vorbereitungshandlung. Denn ohne Kohle wird der Seller auf einem illegalem Markt im Internethandel niemals liefern. Der Kunde geht immer in Vorleistung. Es handelt sich bei elder Bestellung also um eine blosse straflose Vorbereitungshandlung des Konsumenten.


    Der Beschuldigte muss angehört werden bevor das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb bekommen die Besteller Post.


    Einen Strafverteidiger benötigt man in so einem Fall nicht. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Die haben nichts.


    Freut mich, dass sich Dein Juristisches Problem in Luft aufgelöst hat.


    Brauchst Dich nicht entschuldigen. Ist schon o. k.

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  • Warum haben wir in DE solche beschissene Gesetze??? Überall ist Erwerb, Besitz oder Selbstkonsum erlaubt und wird nicht Strafrechtlich verfolgt. Nur bei uns ist das so schlimm. Warum verdammt nochmal???

    Frag das die Politiker und warum die Mindestmengen so gering und jenseits logisches denken sind. Politiker sollten selber einmal alle Stoff nehmen und werden dann feststellen das man etwas mehr als die Mindestmenge braucht. Würde manchen ganz gut tun ^^

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  • Warum haben wir in DE solche beschissene Gesetze??? Überall ist Erwerb, Besitz oder Selbstkonsum erlaubt und wird nicht Strafrechtlich verfolgt. Nur bei uns ist das so schlimm. Warum verdammt nochmal???

    Das war im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag in 2007 auch nicht so beabsichtigt. Das erfolgte erst später über die erste Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium. Wie es dazu kam kann ich nur spekulieren. Es gab damals in der SPD Politiker, die einen sehr harten Antidopingkurs wollten und das Bundesgesundheitsministerium war damals bei der SPD. Ich könnte Namen nennen. Aber das lasse ich lieber. Später wurde das dann so weitergemacht. Wieso wurde das so weitergemacht? Eventuell hatte man bei den späteren Verordnungen einfach darauf vertraut, dass das passt.

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  • hey, update gibt es noch nicht, dafür ein anderes Problem:

    Eine Alte Bestellung , wohl aus der Türkei, ist beim Zoll hängen geblieben. Es handelt sich um paar orals und Schildis (keine besondere Mengen).


    Nun kam Post und ich soll ein Fragebogen ausfüllen und zurück schicken. Folgende Optionen sind gegeben:


    ()Mit Der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden


    ()Auf der Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden [wtf? Es wurde doch bei mir nix sichergestellt, gibt ja auch nix zum sicherstellen, würd hier etwas angekündigt?]


    ()Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeiten eines Täter-Opfer Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird (fällt glaube ich weg, da ich kein Merkblatt hierfür erhielt)



    Danke für die Hilfe, ich denke der ein oder andere hatte dieses Problem bei einer nicht-EU Bestellung schon

    __

    bleibt Gesund !

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  • Ich würde mich für den Täter-Opfer-Ausgleich entscheiden und daher beim Zoll nachfragen, wer denn der Täter ist.


    Nein Spaß beiseite. Ich würde denen schreiben, dass ich Akteneinsicht beantrage. Dafür braucht man keinen Anwalt.

  • Schreibe, dass die Dir Kopien des Akteninhalts schicken sollen. Das kostet ein wenig Geld. Ansonsten könnte es sein, dass man Dir vor Ort die Einsichtnahme gestattet. Das könnte teurer werden, wenn man weit fahren muss. Dann sollte man noch schreiben, dass man nach Erhalt der Unterlagen schriftlich Stellung nehmen wird. Man muss auf jeden fall die Personaldaten angeben. Welche die Pflichtangaben sind, wird normalerweise auf dem Anhörungsbogen kenntlich gemacht. Wenn Du Dir die Unterlagen angeschaut hast, kannst Du viel besser entscheiden. Dann weißt Du, was die an Beweismitteln haben. Du hast als Beschuldigter, der nicht anwaltlich vertreten ist, ein eigenes Akteneinsichtsrecht. Das sollte man nutzen. Ansonsten wäre das ein Blindflug, bei dem man abstürzen kann.

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