Alles anzeigenHallo zusammen,
dachte ich meld mich mal direkt zu Wort.Die Infos über beststeroid hat Matador von mir. Matador und ich kennen uns schon ziemlich lange und er weiß, dass er mir vertrauen kann, denke das wird Matador so auch bestätigen.
An die deutschen Behörden wurden nur Bestellungen über 200€ übermittelt. Und die Behörden haben nur die Bestellungen. An dieser Stelle bitte ich Ehemaliger-92 den unwissenden Mitlesern doch bitte mal zu erläutern, was das für eventuelle Ermittlungsverfahren für eine Bedeutung hat.An dich, hallohallo... geht auch noch eine Entschuldigung. Hast mir deine Hilfe angeboten, habe mich aber nicht mehr gemeldet. Das lang zum einen daran, dass ich die Akten gesehen habe und mir ziemlich siegessicher war, zum anderen hab ich zur Zeit einfach nicht die Möglichkeiten. Das werd ich dir in ein paar Wochen noch genauer erklären, dann unterhalten wir uns mal.
Aber an alle anderen: Nehmt die Hilfe an! Der Mann (oder Frau? Weiß ich gar nicht ) hat Ahnung!
Also nur Bestelldaten.
Das ist ein bloßer Anfangsverdacht, der ausreichend ist, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Es müsste zumindest ein strafbarer Versuch nachgewiesen werden.
Da nimmt man die Rechtsprechung zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln (BayObLG NJW 1994, 2164).
Auf das Antidopinggesetz übertragen bedeutet dies, dass nachgewiesen werden muss, dass der Verkäufer vereinbarungsgemäss die Sendung mit dem Dopingmittel - in nicht geringer Menge nach der DmMV zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport - bei der Post zur Weiterleitung an den Käufer einliefert hat.
Der Zusatz in Paranthese dient zur Vervollständigung. Die nicht geringe Menge nach der DmMV ist das verfassungsrechtliche Einfallstor und dem Doping beim Menschen im Sport kann man bei älteren Menschen das Anti-Aging entgegenhalten. Letzteres zieht bei älteren Menschen mit dicken Muckis aber nicht.
Eine Bestellung ist eine straflose Vorbereitungshandlung. Denn ohne Kohle wird der Seller auf einem illegalem Markt im Internethandel niemals liefern. Der Kunde geht immer in Vorleistung. Es handelt sich bei elder Bestellung also um eine blosse straflose Vorbereitungshandlung des Konsumenten.
Der Beschuldigte muss angehört werden bevor das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb bekommen die Besteller Post.
Einen Strafverteidiger benötigt man in so einem Fall nicht. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Die haben nichts.
Freut mich, dass sich Dein Juristisches Problem in Luft aufgelöst hat.
Brauchst Dich nicht entschuldigen. Ist schon o. k.