Aktuelle Ermittlungsverfahren

  • mein Freund, ebenfalls betroffen und Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, hat eigtl. nur bei Stero, Akra und 1mal bei hilmabiocare.in geordert. er hört den namen greenline zum erstenmal heute

    Das sind alles die Namen wo wir ( ich) ausdrücklich in meiner Signatur gewarnt haben. Also dazu gehört wohl auch hilma Biocare.in allerdings weis ich nicht ob die in der Zeit ein EU Konto genützt haben. Und die Briefe hingen alle mit Überweisung auf ein EU Konto zusammen.


    Noch einmal alle wo auf das genannte Konto bezahlt haben , werden Post bekommen, den die Shops hängen, über das Konto zusammen. Egal ob ihr Greenline kennt oder nicht.

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  • auch deine Account Daten? Würde mich sehr interessieren ob der Staat soweit geht und die Chats hier als "hinweise" verwendet (beweis ist das ja noch lange nicht aber vlt ein Indiz)

    man weiß nicht was ich bestellt habe ... unbekannte Dopingmitte heißt es ... zum Nachteil bei mir eher da es mt2 war und man nur von Greenline Produkten ausgeht.. und es geht mehr als nur um das Konto was offen gelegt wurde... Bt sollen genauso betroffen sein

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  • Das sind alles die Namen wo wir ( ich) ausdrücklich in meiner Signatur gewarnt haben. Also dazu gehört wohl auch hilma Biocare.in allerdings weis ich nicht ob die in der Zeit ein EU Konto genützt haben. Und die Briefe hingen alle mit Überweisung auf ein EU Konto zusammen.


    Noch einmal alle wo auf das genannte Konto bezahlt haben , werden Post bekommen, den die Shops hängen, über das Konto zusammen. Egal ob ihr Greenline kennt oder nicht.

    Es geht nicht nur um das Konto es geht um vieles mehr das gefunden wurde... das Konto war beiläufig gefunden wurden bei der HD

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  • Es geht nicht nur um das Konto es geht um vieles mehr das gefunden wurde... das Konto war beiläufig gefunden wurden bei der HD

    Er wollte wissen, woher z.b. die Briefe kommen könnten ( wegen zahlungen usw.) . Die kommen von 4-5 Shops bzw. die Information. Was noch alles kommt und verwertet worden ist, wird sich noch zeigen. Das noch mehr gefunden wurde ist leider traurige Wahrheit und da kommt auch noch mehr zum Vorschein.

  • man weiß nicht was ich bestellt habe ... unbekannte Dopingmitte heißt es ... zum Nachteil bei mir eher da es mt2 war und man nur von Greenline Produkten ausgeht.. und es geht mehr als nur um das Konto was offen gelegt wurde... Bt sollen genauso betroffen sein

    Unbekannte Dopingmittel🤔 Alpecin! Doping für die Haare😇


    Wenn die Ermittlungsbeamten alle eine Glatze haben sollten, bist Du dran. 😎

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  • Ich kann nur soviel sagen es gab einen fall da wurde jemand auch angeklagt mit tel. Überwachung und co. Wenn man euch was zu 100 prozent nachweisen kann das ihr etwas bessen habt auf eigenbedarf gehen sind max. 2 Jahre bewerhung kommt auf die menge halt an das urteil kam von einen Landgericht.


    Wenn Post gekommen ist.


    1. Der weg zum Anwalt

    2. Alles denn Anwalt klären lassen.

    3 Wenn kein Geld da ist Gerichtskostenbeihilfe beantragen, denn jedem steht Rechtsbeistand in Deuschland zu

  • Das heisst Prozesskostenhilfe (abgekürzt PKH), die es im Strafrecht aber nicht gibt.


    Im Strafrecht gibt es nur die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers.


    Dies ist auf Fälle der sog. notwendigen Verteidigung nach Paragraph 140 StPO beschränkt, der bei einem Vorwurf des Verstoßes gegen das eingeschränkte Besitzverbot nach Paragraph 2 Abs. 3 AntiDopG aber normalerweise nicht vorliegen kann.


    Also: Wenn kein Geld da kein Anwalt da😭

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  • Strafrecht offizialdelikt dürfte das dann aber aushebeln oder etwas nicht ?

  • Strafrecht offizialdelikt dürfte das dann aber aushebeln oder etwas nicht ?

    Offizialdelikt ist das Gegenteil von Antragdelikt. Beim Antragsdelikt kann nur bei Vorliegen eines Strafantrages des Geschädigten verfolgt werden. Bei einem Offizialdelikt erfolgt die Strafverfolgung von Amts wegen.


    Prozesskostenhilfe ist in den §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt, auf die die StPO nicht verweist. In der StPO gibt es nur die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 141 StPO für den Fall einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO.


    Die Fälle der notwendigen Verteidigung sind in § 140 StPO abschließend geregelt. Link:


    https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html


    - § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO: mindestens Schöffengericht: Wenn Straferwartung über 2 Jahre liegt (§§ 25, 28 GVG)

    - § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO: Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr, § 12 Abs. 1 StGB)

    - § 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO: Berufsverbot

    - § 140 Abs. 1 Nr. 4 - 10 StPO: ebenfalls nicht einschlägig bei einem Verstoß gegen das eingeschränkte Besitzverbot

    - § 140 Abs. 1 Nr. 11 StPO: seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter


    Nr. 1 geht, wenn einiges an Vorstrafen vorliegt, so dass die Straferwartung über 2 Jahre liegen sollte. Hoffentlich krasse Ausnahme!

    Nr. 11 StPO klappt! Aber Vorsicht: Einfach nur "doof" reicht als Behinderung nicht aus!_-O-_

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  • In meinem Fall war es eine andere Ecke des Landes.

    Was ist denn für Euch auffällig. Wenn sich das häuft stellt bitte Fotobeispiele mehr ein. Denn, wenn Behörden Pakete durchleuchten und öffnen gehen sie normal nicht so vor das man es sofort auf den ersten Blick erkennt.


    Glaube also nicht das so unvorsichtig agiert wird wenn wirklich.

  • Was ist denn für Euch auffällig. Wenn sich das häuft stellt bitte Fotobeispiele mehr ein. Denn, wenn Behörden Pakete durchleuchten und öffnen gehen sie normal nicht so vor das man es sofort auf den ersten Blick erkennt.


    Glaube also nicht das so unvorsichtig agiert wird wenn wirklich.

    Das dachte ich mir ebenfalls. Das hat man sofort gesehen. War nur merkwürdig das davon soviele Pakete gleichzeitig betroffen waren. Zudem wurde in meinem Fall seitens DHL versichert das alles vollständig sei. Weiß nicht wie die das sagen können aber gut. Dazu hätte man das Paket ja mit dem Lieferschein vergleichen müssen. Hab sogar noch ein Bild gefunden.


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  • Ziemlich bedenklich. Räum mal lieber auf.

    Was passiert den bei einer HD wenn nachweislich klar ist, dass etwas bestellt wurde man aber direkt von vorneherein sagen wir 1ml Testo den Beamten gibt und die sonst nichts mehr finden.


    Wäre ja alles im Toleranzbereich ? Und was ist wenn Sie nichts finden aber die Bestellungen vorliegen? Und wie reagiert man wenn die 1ml gefunden wird aber die online Bestellung nicht zu 100% nachweisbar ist und man sagt hab ich von irgendwo von jemanden der Straße, ich habe aber nie online bestellt.


    Ist die alleinige Bestellung schon eine Straftat?


    Ehemaliger-92

  • Es geht um den versuchten Erwerb von Dopingmitteln in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport.


    Das ist rechtstechnisch so wie beim versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln, wo es Rechtsprechung gibt, die man in Dopingsachen heranzieht, wonach beim Erwerb über Postversand dann ein Versuch gegeben ist, wenn der Verkäufer vereinbarungsgemäß die Sendung mit dem Rauschgift bei der Post zur Weiterleitung an den Käufer einliefert (BayObLG NJW 1994, 2164).


    Die Bestellung alleine reicht nicht aus. Auch nicht die Zahlung. Der Stoff muss zur Weiterleitung an den Kunden aufgegeben worden sein. Erst dann hat der Stoff den Machtbereich des Sellers verlassen, der das aber erst machen wird, wenn bezahlt worden ist.


    Im Übrigen: Nur weil der Betroffene weiß, dass er der Besteller ist, heißt das noch lange nicht, dass das dem Betroffenen auch nachgewiesen werden kann. Bei der Hausdurchsuchung kennt der Betroffene den Inhalt der Ermittlungsakte ja noch nicht.


    Zur Hausdurchsuchung: Kann man nicht sagen. Man kann die suchen lassen. Dann könnten die aber eventuell auch noch ganz andere Sachen finden, die man dann als Zufallsfund bezeichnet. Es kann daher Sinn machen, das Zeug gleich herauszugeben.


    Eine Ampulle mit einer Menge, die unter der nicht geringen Menge der DmMV liegt, geht! Aber die suchen dann sehr wahrscheinlich weiter. Und wenn die dann den Rest finden, kann das dahingehend negativ ausgelegt werden, dass der Besitz einer geringen Menge vorgetäuscht wurde. Täuschen ist da zwar nicht strafbar. Aber man könnte sagen, der Typ ist ganz schön abgewichst. Auch nicht gut.


    Dann sollte man auch nur eine geringe Menge zu hause haben. Dann wär man wohl der erste Fall, bei dem nur eine geringe Menge gefunden wurde. Da könnte man sagen, hier eine Ampulle. Das ist straflos. Ansonsten ist hier nicht. Ich halte mich an Recht und Gesetz.


    Dann stellen die aber die Bude eventuell auf den Kopf. Die Wohnung muss daher ansonsten total clean sein.


    Aber besser wäre es, man hast nichts. Man will die ja nicht ärgern. Sind bestimmt nette Leute und habe da auch keinen Bock drauf.

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