Hamburg scheint ein gutes Pflaster zu sein.
Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage bei einer 400fachen Überschreitung der Mengengrenzwerte.
Link: https://www.kanzlei.law/news/s…n-das-anti-doping-gesetz/
In Bayern wäre man dafür strafrechtlich "gegrillt" worden. Soviel zum Nord-Süd-Gefälle