ist zwar noch nen Alter gesetztes text da nach 2015 noch mal änderungen eingetreten sind aber ok
Soll mir ja egal
Das ist der aktuelle Gesetzestext.
Richtig ist, dass es in 2015 in der Tat zu einer Veränderung kam. Mit der Einführung des AntiDopG im Jahre 2015 wurden die Regelungen aus dem Arzneimittelgesetz zum Doping in das AntiDopG überführt und der Strafrahmen für bestimmte Fälle auf 10 Jahre hochgesetzt, bei denen nun die Verjährungsfrist 10 Jahre greift. Bei Webshopinhabern gilt nun eine 10jährige Verjährungsfrist. Für den Konsumenten hat sich bei der Verjährung aber nichts geändert. Früher war man beim Vorsatz immer bei einer 5-jährigen Verjährung. Jetzt muss man differenzieren. Das wird immer komplizierter und das wird in der Presse nicht immer sauber abgegrenzt.