Aktuelle Ermittlungsverfahren

  • ist zwar noch nen Alter gesetztes text da nach 2015 noch mal änderungen eingetreten sind aber ok


    Soll mir ja egal

    Das ist der aktuelle Gesetzestext.


    Richtig ist, dass es in 2015 in der Tat zu einer Veränderung kam. Mit der Einführung des AntiDopG im Jahre 2015 wurden die Regelungen aus dem Arzneimittelgesetz zum Doping in das AntiDopG überführt und der Strafrahmen für bestimmte Fälle auf 10 Jahre hochgesetzt, bei denen nun die Verjährungsfrist 10 Jahre greift. Bei Webshopinhabern gilt nun eine 10jährige Verjährungsfrist. Für den Konsumenten hat sich bei der Verjährung aber nichts geändert. Früher war man beim Vorsatz immer bei einer 5-jährigen Verjährung. Jetzt muss man differenzieren. Das wird immer komplizierter und das wird in der Presse nicht immer sauber abgegrenzt.

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  • Glaube das mit dem neu verpacken ist einfach zufall :D und Mike wird definitiv auf irgend einer Liste vermerkt sein. Aber sind die blauen echt so dumm und glauben das er noch irgendwas nicht legales aus dem Inet bezieht ? Zumal was passiert wenn ich was nicht rechtes bestelle, es ist auf dem Paket meine Name drauf gehört es dann automatisch mir und ich kann dafür in Schwierigkeiten kommen ? Ich kann doch selbst nicht wissen was mir irgendwer zuschickt. Und deswegen eine HD zu bekommen auch eher unwahrscheinlich ?

    Klar ist da ne HD realistisch, wenn ein Paket mit illegalen Mitteln an dich adressiert ist.

    Selbst wenn du es nicht bestellt hast, warten die halt ab, bis sicher ist, dass du es angenommen hast und dann reicht dass als Verdacht, dass du was illegales zu hause hast.


    Meistens warten die auch immer 3 Monate, bevor die die Bude stürmen...

    "Lieber breit sterben, als dünn zu leben" :-O-:

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  • Klar ist da ne HD realistisch, wenn ein Paket mit illegalen Mitteln an dich adressiert ist.

    Selbst wenn du es nicht bestellt hast, warten die halt ab, bis sicher ist, dass du es angenommen hast und dann reicht dass als Verdacht, dass du was illegales zu hause hast.


    Meistens warten die auch immer 3 Monate, bevor die die Bude stürmen...

    ah nice to know :D

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  • Ergänzung: Es gibt auch noch die verbandsrechtliche Verjährung von Dopingverstößen, die zehn Jahre beträgt.


    Das hat aber nichts mit dem Strafrecht zu tun. Da geht es um Verbandssperren/-sanktionen.

    auf welche verbände trifft das den zu?


    IFBB ist ausgeschlossen oder?

    "Lieber breit sterben, als dünn zu leben" :-O-:

  • Klar ist da ne HD realistisch, wenn ein Paket mit illegalen Mitteln an dich adressiert ist.

    Selbst wenn du es nicht bestellt hast, warten die halt ab, bis sicher ist, dass du es angenommen hast und dann reicht dass als Verdacht, dass du was illegales zu hause hast.


    Meistens warten die auch immer 3 Monate, bevor die die Bude stürmen...

    waren keine illegalen Sachen drin

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  • auf welche verbände trifft das den zu?


    IFBB ist ausgeschlossen oder?

    Die 10-jährige Verjährung gilt gemäß Art. 17 des Wada-Codes. Link:


    https://www.wada-ama.org/sites…es/2015-wadc-final-de.pdf


    Das gilt für internationale Verbände, die den Wada-Code akzeptiert und übernommen haben.


    Dazu gibt es eine Wada-Liste. Link:


    https://www.wada-ama.org/en/code-signatories


    "IFBB" steht in der Liste unter dem Posten "AIMS (Allianz unabhängiger anerkannter Sportmitglieder)" an dritter Stelle von oben.


    In der BRD gibt es dann noch den Nada-Code, der in Art. 17 ebenfalls die 10jährige Verjährung enthält.


    Den Nada-Code kann man herunter laden. Link:


    https://www.nada.de/recht/anti…le-anti-doping-code-nadc/


    Ob deutsche BB-Verbände das übernommen haben, weiß ich nicht. Ist aber sehr wahrscheinlich.

  • waren keine illegalen Sachen drin

    War auf die Antwort von BrustTrizeos bezogen auf die Aussage, dass ein Paket mit illegalem Inhalt, wo mein Name drauf steht, nicht zu bedeuten hat, dass die Substanzen für mich sind und ich sie beziehe... das ist jedoch egal, man macht sich ja bereits mit dem Besitz strafbar, also reicht es aus, wenn man so ein Paket annimmt und es anschließend nach dem Öffnen nicht entsorgt oder der Polizei meldet...

    "Lieber breit sterben, als dünn zu leben" :-O-:

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  • Wer auch immer dieses Gesetz der Menge entworfen hat ... steht wahrscheinlich genauso ahnungslos da wie die Beamten die eine hd durchfuhren ..

    Ein Beispiel von einem Freund;

    Hd wegen 1000 Thais die im Ausland gefunden wurden adressiert an ihn ... verdachte des handels wegen 1000 Thais ?? Das ist eine Packung für eine Person wenn man sparsam ist ..

    Wer gibt da überhaupt die Ermittlung raus wegen Handel zu ermitteln ?

    Bei der Hd holt beamter eine Liste raus mit der Eigenbedarf Menge ... er guckt die 10 ml Tests Ampullen an wo teilweise 3-4 ml drin sind und sagt zu wenig .. wird garnicht erst notiert .. deca tren selbe ...


    zum aktuellen Fall:


    wenn Datensätze gefunden wurden wer bestimmt welche Menge da bestellt wurde angeblich ??? 1x clen bedeutet was bitte ???

    Der Shop weiß was bestellt wurde was 1x Clen an Menge bedeutet ... aber welcher Ermittler kann das bitte genau beweisen was das in Menge an stückzahl Dosierung etc. bedeutet... 1x deca 300 mg ... wieviel ml sollen das sein ?? Das wird doch kein Shop der Welt für dich selber notieren was genau das bedeutet

  • Wer auch immer dieses Gesetz der Menge entworfen hat ... steht wahrscheinlich genauso ahnungslos da wie die Beamten die eine hd durchfuhren ..

    Dr. Peter Danckert (SPD) und Klaus Riegert (CDU) sollen das eingeschränkte Besitzverbot in einem ca. 1 stündigem Vieraugenkonsensgespräch Mitte Januar 2007 als Kompromisslösung der damaligen CDU/CSU/SPD-Koalition gefunden haben. So schrieb das Dr. Peter Dankert in seinem Buch "Kraftmachine Parlament Der Sportausschuss und die Sportpolitik des Bundes" auf Seite 182. Wer dann später die Festlegung der Grenzmengen nach der therapeutischen Menge für einen Monat veranlasst hat, weiss ich nicht. Das versuche ich noch rauszukriegen. Es könnte eventuell eine politisch motivierte Anweisung an das für die DmMV zuständige Referat im Bundesgesundheitsministerium als Verordnungsgeber gegeben haben.

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