Ja, sehr kreativ.
Ich mache mir gerade andere Gedanken. Einige Städte haben bereits nächtliche Ausgangssperren beschlossen und in den Allgemeinverfügungen sind triftige Gründe aufgeführt, wie zum Beispiel die Begleitung Sterbender und das Ausführen von Haustieren. Das geht bestimmt auch kumulativ. Das wäre das Ausführen sterbender Haustiere. Ganz am Ende gibt es dann eine Öffnungsklausel mit "vergleichbare gewichtige Gründe" .
Was könnten vergleichbare gewichtige Gründe sein? Meine Überlegungen:
- das eigene Haus fluchtartig verlassen, weil von der eigenen Ehefrau im Haus beim Fremdgehen erwischt worden
- Zoff mit Kumpel, bei dem man in der Wohnung war, der einen rausgeschmissen und ein Hausverbot erteilt hat, so dass man sich strafbar gemacht hätte, wenn man nicht gegangen wäre
- Haustier beim Gassigehen weggelaufen
- es gab mittags Bohneneintopf und die Ehefrau und die Kinder haben die ganze Wohnung vollgepupst und der Gestank war nicht mehr auszuhalten
- krankhafte Sexsucht, die einen zwingt, jede Nacht auf die Suche nach einem Sexualpartner zu gehen (geht vermutlich nur mit einer ärztlichen Bescheinigung einer krankhaften Sexsucht und auch nur für Singles oder wenn der eigene Lebenspartner total hässlich ist)
- Zigarette rauchen (in der Wohnung raucht man wegen der Kinder nicht)
Was wahrscheinlich kein vergleichbarer gewichtiger Grund sein dürfte
- Stoff alle und deshalb auf dem Weg zum Dealer um neuen Stoff zu besorgen
- unterwegs um in eine Bank einzubrechen
- auf dem Weg zur Polizei, um den Nachbarn anzuzeigen, weil der gegen die nächtliche Ausgangsperre verstossen hat
- auf dem Weg zur nächsten Querdenkerdemo
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