Die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Impfpflicht ist gegeben. Das geht nach Paragraf 20 Abs. 6, 7 IfSG. Dafür braucht man übrigens Spahn nicht. Das können die Bundesländer auch alleine. Es ist nur eine politische Absichtserklärung. Daran ist man rechtlich nicht gebunden.
Gut zzu wissen, danke dir. Nun wer sich einfach nicht impfen lassen will und das die Mehrheit ist, was will die Regierung dann schon machen?