Solange Sie die Impfung in Ihrem Pass finden ist alles gut.
***Coronavirus*** - Offene Diskussion
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Hab ich was verpasst? Laseur hat einen Beitrag von Günni geliked? Hat er sich verdrückt?
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Nach Matadors Anweisung drücke ich seitdem nur noch "Gefällt mir" oder "Gefällt mir nicht" wenn das tatsächlich meiner Meinung entspricht. Das geht dann mit den Forenregeln im Einklang.
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Nach Matadors Anweisung drücke ich seitdem nur noch "Gefällt mir" oder "Gefällt mir nicht" wenn das tatsächlich meiner Meinung entspricht. Das geht dann mit den Forenregeln im Einklang.
Na, dann drück mal schön. Wem es gefällt.
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Denkt ihr in Zukunft wird es eine Pflicht sein sich impfen zu lassen um zu verreisen?
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Natürlich. Die Impf Pflicht muss kommen.
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Zitat:
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann demnach mit Zustimmung des Bundesrats anordnen, „dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“, es sei denn eine Schutzimpfung ist medizinisch kontraindiziert.
Um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, sehe das Infektionsschutzgesetz eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs. 2, Satz 1) vor. Bei der kontroversen Einführung der verpflichtenden Masernimpfung für Kinder sei dies zum Tragen gekommen, so Tonti. Eilanträge gegen das Masernschutzgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
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Zitat:
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann demnach mit Zustimmung des Bundesrats anordnen, „dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“, es sei denn eine Schutzimpfung ist medizinisch kontraindiziert.
Um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, sehe das Infektionsschutzgesetz eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs. 2, Satz 1) vor. Bei der kontroversen Einführung der verpflichtenden Masernimpfung für Kinder sei dies zum Tragen gekommen, so Tonti. Eilanträge gegen das Masernschutzgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
§ 20 Abs. 6 Satz 1 IfSG:
"Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist."
§ 20 Abs. 7 Satz 1 IfSG:
"Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt."
Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
Laschet oder Söder? Wer wird der erste sein? Ich tippe auf Söder! Söder ist mein Favorit.
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Laschet klar nicht. Der schaut zu sehr auf die Zustimmungsrate des NRWlers.
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Laschet klar nicht. Der schaut zu sehr auf die Zustimmungsrate des NRWlers.
Sehe ich auch so. Viel zu geringe Zustimmungsrate. Übrigens auch hier im Forum. Es fehlt eine unabhängige (Impf-)Stoffüberprüfung. Man hätte frühzeitig den Analyseclub mit einbeziehen sollen. Das könnte sich noch als ein schwerer politischer Fehler herausstellen.
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