Alles anzeigenDa irrst Du Dich aber gewaltig. Juristisch ist das ein nullum.
Auf Seite 16 in der 4. Zeile von oben steht "Vielmehr lassen sich Ihnen die Schäden durchaus als Ihr Werk zurechnen."
"Zurechnen" ist eine rechtliche Bewertung. Das setzt zunächst Kausalität voraus. Die Eltern eines Mörders haben durch das Zeugen ihres Kindes eine kausale Ursache für den später begangenen Mord ihres Kindes gesetzt. Können die Eltern für den Mord verantwortlich gemacht werden?
Sicherlich nicht!
Kann man einen Wissenschaftler dafür verantwortlich machen, daß andere seinen Ratschlägen folgen? Ja! Wenn man einen Wissenschaftler beauftragt eine Empfehlung auszuarbeiten, haftet der Wissenschaftler gegenüber seinem Auftraggeber aus dem Vertrag heraus, wenn er die wissenschaftlichen Standards verletzt. Dritte sind davon aber nur umfasst, wenn es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter bzw. mit Schutzwirkung zugunsten Dritter handelt. Das ist hier nicht der Fall. Man kann daher nur gegen den Staat klagen, der sich bei dem Wissenschaftler schadlos halten kann, wenn der Wissenschaftler aus dem Vertrag heraus eine Pflichtverletzung begangen haben soll. Das wird man aber sicherlich ausgeschlossen haben. Ansonsten wäre kein Wissenschaftler bereit zu beraten. Die Regressmöglichkeit beschränkt auf den Auftraggeber kann man nicht mit einer weiten Auslegung der Grenzen der Wissenschaftsfreiheit aushebeln. Das widerspricht dem Grundrechtsschutz der Wissenschaftsfreiheit, der nicht einschränkend ausgelegt werden kann.
Also:
Das ist ganz einfach. Erlaubte Tätigkeit im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit und deshalb nicht sittenwidrig = keine sittenwidrige Schädigung. Es fehlt eine Sittenwidrigkeit im Sinne von Paragraf 826 BGB.
Abwarten und Tee trinken in DE habe ich ja schon gesagt herrschen andere Gesetze die Klage in den USA ist weit aus erfolgreicher einzuschätzen! Und ganz ehrlich das was in der Anklageschrift steht wird vor Gericht eh wieder anders formuliert solltest du aber auch wissen Das machen schon die Rechtsverdreher...