Sehr guter Text. Und wie man sieht versuchen Sie auch so zu handeln bzw. zu reagieren.
Hin und wieder übertrete ich auch eine Regel. Das kommt auch bei mir vor. In NRW gilt zum Beispiel die Regel, dass man im Umkreis von 50 Metern um ein Restaurant, wo man Essen zum Mitnehmen bezogen hat, nicht essen darf. Wenn ich mir einen Burger beim Drive in hole, beisse ich im Auto sofort in den Burger rein. Das ist zwar verboten, aber nicht bußgeldbewährt. Ein illegales aber strafloses Verhalten. Diese Freiheit nehme ich mir. Bisher hat da noch keiner rumgezickt. Wäre aber bestimmt lustig. Denn ich kann das anhand der CoronaSchVO NRW nachweisen, dass das nicht bussgeldbewährt ist. Erst wenn mir ein Ordnungs- oder Polizeibeamter hierzu eine Anweisung gibt und ich mich dann nicht daran halten würde, könnte ich abkassiert werden. Oder der Burgerladen gibt mir ein Verbot zum Betreten des Grundstücks. Dann fahre ich eben woanders hin. Mir ist völlig schleierhaft, wieso das ein Infektionsrisiko sein soll, wenn ich in alleine in meinem Auto sitze und sofort in den Burger reinbeisse und nicht erst 50 Meter wegfahre. Ich habe zweimal über die Coronahotline auf diesen Unsinn hingewiesen und in der neusten Verordnung ab dem 01.12.2020 steht das Verbot wieder so drin. Da hätte man doch schreiben können, dass das nicht für das Essen in Autos gilt. Aber nein. Man zieht so einen Unsinn einfach weiter durch. Aber O. k., ist wenigstens nicht bussgeldbewährt. Das war auch schon nach der alten Verordnung so. Die Landesregierung geht wohl selber davon aus, dass das vor Gericht nicht halten würde. Dann kann man den Quatsch aber auch gleich sein lassen.