So wie ich das lese ..........ist neben dem vom ZDF klar formulierten Betrug bzgl der Infektionszahlen seitens RKI.........was alleine schon die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage stellt........nach Absatz 1 Pkt 15 die Aussage aufgeführt die anfechtbar ist.
Du meinst wohl den Passus mit der Verhältnismäßigkeit, der für alle Punkte gilt (und nicht nur für Punkt 15). Dazu ist zu sagen, dass jede Maßnahme verhältnismäßig sein muss, egal worum es geht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt aus dem Verfassungsrecht. Das wurde meines Wissens bisher noch nie in ein Gesetz reingeschrieben. Also was soll das? Nun, das sieht so aus, als ob man damit zum Ausdruck bringen möchte, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen, die nun in § 28a IfSG aufgelistet werden, allesamt verhältnismäßig seien. Dass bereits getroffene Maßnahmen verhältnismäßig sind kann aber nicht gesetzlich bestimmt werden. Nicht in der Bundesrepublik Deutschland. In China geht das bestimmt. Hier aber nicht. Hier unterliegt das der Prüfungskompetenz der Gerichte.