bis dieser gesetzesentwurf kommt kann man aber ohne problem ein einschreiben verfassen mit dem datum der aktuellen Rechtslage wenn ich nicht falsch liege
In dem Gesetzesentwurf wird lediglich die Rückzahlungsverpflichtung des Unternehmers zeitlich ausgesetzt. Davon zu trennen ist die Frage, ob der Kunde zahlen muss. Das muss er nicht und das wird durch den Gesetzesentwurf auch nicht geändert. Das bleibt so. Wer gezahlt hat soll zunächst mit einem Gutschein abgespeist. Wer nicht gezahlt hat braucht auch weiterhin nicht zahlen. Wäre auch sehr komisch, wenn man verpflichtet wäre zu zahlen wenn man schon weiss das der Unternehmer wird nicht leisten können.