Coronavirus und Fitnessstudio

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  • Aber was ist mit Mitfahrgelegenheiten zur Arbeit? Greift da die Ausnahme in § 12 Abs. 1 Nr. 4 CoronaSchVO NRW? Text: "Ausgenommen sind zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen." Darf ein Fahrer drei andere Personen mit zur Arbeit nehmen? Wenn die zur Frühschicht müssen und der öffentliche Personennahverkehr noch nicht fährt ist das doch ein riesen Problem. Muss dann der Dritte mit dem Taxi fahren? Das kann doch nicht gewollt sein, hoffe ich.

    Und genau für diese Fahrgemeinschaften zur Arbeit wird diese eine Ausnahmeregelung gelten.

    Hier gibt es auch mal eine Gruppe von 3 Personen die an einem Treffpunkt abgeholt wird.

    Es würde mich aber nicht wundern, wenn die netten Ordnungshüter ermahnen würden, doch im Abstand von 2 meter auf ihre Mitfahrgelegenheit zu warten.

  • Und genau für diese Fahrgemeinschaften zur Arbeit wird diese eine Ausnahmeregelung gelten.

    Hier gibt es auch mal eine Gruppe von 3 Personen die an einem Treffpunkt abgeholt wird.

    Es würde mich aber nicht wundern, wenn die netten Ordnungshüter ermahnen würden, doch im Abstand von 2 meter auf ihre Mitfahrgelegenheit zu warten.

    zwingend notwendige Zusammenkünfte aus beruflichen Gründen = Mitfahrgelegenheiten zur Arbeit


    Könnte sein.


    Das ist aber auch sehr schwammig mit "zwingend notwendig". Wann ist etwas "zwingend notwendig"? Wenn man dringend kacken muss? Dann ist eine Toilette zwingend notwendig, es sei denn man liebt die Natur und macht dort gerne einen Haufen.


    Was sollen solche Regelungen? Damit kann man in der Praxis nur bedingt etwas anfangen. Das ist für mich eine nicht geglückte Niederkunft = eine rechtliche Fehlgeburt. Und damit werden nun Geldbußen verhängt! Das ist schon krass. Meine Meinung!

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  • Was gilt für die eigene Wohnung?

    Hier gilt die Zwei-Personen-Regel nicht ausdrücklich. Natürlich darf die vierköpfige Familie in der Wohnung zusammen sein. Aber es gilt: Keine Partys, keine Feiern, keine Treffen mit Nicht-Familienmitgliedern. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen auch bestraft werden.


    https://afdkompakt.de/2020/03/…f-ich-was-darf-ich-nicht/


    https://www.ksta.de/region/cor…ach-nrw-gebracht-36439428

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  • Es ist am ende ziemlich viel schwammig wo und wie etwas verhängt wird.

    Ich schlage vor, dass jeder gezwungen wird, sich freiwillig eine App aufs Phone zu laden. Phone muss angeschaltet bleiben. So ist es in Taiwan geltendes Recht. Sobald 3 Leute zusammenstehen, wird Geld abgebucht. Bargeld wird verboten.

    https://www.theregister.co.uk/…rus_quarantine_cellphone/



    Kollege ist gestern mit 3 weiteren personen im auto gefahren da nicht alle einen führerschein besitzen zum einkaufen gefahren.....die polizei hat sie angehalten und 800 euro kassiert.....unfassbar..


    Was sollen solche Regelungen?

    1. Handyapp mit Anschnallpflicht äh Anschaltpflicht regelt.

    2. Da Ihr Rauchmelder schon Ultraschall hat, schlage ich der Regierung vor, damit Bewegungsprofile zu erstellen. Die Anzahl der Personen im Haushalt kann Datenschutzfreundlich ermittelt werden.

    3. Aus Brandschutzgründen müssen demnächst in allen Häusern Rauchmelder mit Wärmebildkamera einbauen. Diese Kamera kann in Krisenzeiten genutzt werden, um Infizierte an Hand der Körpertemperatur zu erkennen.

  • Die Regelungen in den Bundesländern sind nicht identisch. Von daher kann man keine allgemeinen Aussagen treffen.


    In Bayern gibt es in § 1 der Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen und es wird angehalten zur Kontaktreduzierung (was soll das sein "angehalten"?)


    https://www.verkuendung-bayern…0/130/baymbl-2020-130.pdf


    In NRW gilt ein eingeschränktes Kontaktverbot nach § 12 CoronaSchVO. Link:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…text?anw_nr=6&vd_id=18354


    Wo steht in der CoronaSchVO NRW das man sich in der eigenen Wohnung nicht mit Nicht-Familienangehörigen treffen darf? Das kann man in die Bayerische Verordnung in "angehalten zur Kontaktreduzierung" noch reinlesen. In der NRW-Verordnung wäre ein "Treffen" in Form von Veranstaltungen und/oder Versammlungen nach § 11 verboten sein. Denn dieses Verbot gilt auch für die eigene Wohnung. Unter Veranstaltungen fallen begrifflich auch private Familienfeiern (Familienveranstaltungen). Aber ein Treffen mit einem Nicht-Familienangehörigen in der eigenen Wohnung ist begrifflich weder eine Veranstaltung noch eine Versammlung. Das wären zwei Personen. Der Wohnungsinhaber und ein Besucher.


    Glaubt nicht alles was so geschrieben wird. Der eine schreibt vom anderen ab. Es kommt darauf an was in den Verordnungen steht. Und wenn die Regelungen unklar sind müssen diese ausgelegt werden. Da kann man bei den Behörden nachfragen. In NRW sind in der eigenen Wohnung Veranstaltungen und Versammlungen verboten. Wenn die AFD mit "Treffen mit Nicht-Familienangehörigen" eine Feier meint, ist das richtig. Das wäre eine Veranstaltung. Aber nicht jedes Treffen ist eine Veranstaltung und/oder eine Versammlung. Es kann sich auch nur um einen Besuch handeln. Zwei Leute treffen sich. Ist sicherlich nicht die beste Idee zur Zeit. Aber in NRW wäre das immer noch legal! Ob das in Bayern noch geht? Wer weiß.


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  • Damit wird man aber nicht durch kommen.

    Den dann hängen sich alle anderen Geschäftszweige mit dran die nur in irgend einem Sinn mit "Gesunderhaltung/Wohlfühlen" etc. zu tun haben.

    Und am ende definiert jeder für sich was er braucht um sich Gesund zu erhalten.


    Da wären, Massagestudios, Nagelstudios, Solarien, Barbier/Frisör, sonstige Wellness Einrichtung und auch das Bordell.

    Zumindest würde ich es so auslegen.

    Und diese Zweige könnten durchaus noch besser auf Hygiene achten, da der Kundenverkehr im einzelnen weniger wäre.

  • Würde da einen riesen Unterschied sehen. Nagelstudios, Solarien und ähnliches ist nicht gleichzusetzen mit Fitness Studios zudem kann man von den Menschen nicht erwarten das jetzt gewisse Einrichtungen über Monate geschlossen bleiben. Das funktioniert einfach nicht Virus hin oder her.

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  • Würde da einen riesen Unterschied sehen. Nagelstudios, Solarien und ähnliches ist nicht gleichzusetzen mit Fitness Studios zudem kann man von den Menschen nicht erwarten das jetzt gewisse Einrichtungen über Monate geschlossen bleiben. Das funktioniert einfach nicht Virus hin oder her.

    Ich stimme dir schon zu, aber von Normalos aus betrachtet ist ein Solarium und Nagelstudio wichtiger als das Gym.


    Kommt auf die Sichtweise an

  • Stop, it's hammer time de de de dum

    Ok... Stabil

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  • Die Regelungen in den Bundesländern sind nicht identisch. Von daher kann man keine allgemeinen Aussagen treffen.


    Und da fragt man sich ob dieser ganze von den Ländern angeordnete "Spaß" überhaupt rechtens ist.

    Stichworte hierfür wären :

    -Gesetzesvorbehalt

    -Gewaltenteilung


    In wie weit darf denn eine Executive die Aufgaben des Parlaments ausüben ?

    Komisch....die Soforthilfengeschichte wurde vom Bund beschlossen und dann an die Länder weitergegeben.....diese ganze Ausgangsgeschichten kommen von den Ländern.....


    Aber vielleicht haben die Nazis da doch recht gehabt, als sie die Parlamente und Parlamentarier lächerlich machten?


    Wehret den Anfängen ...........dieses Maxime gilt erst recht, wenn die Gewaltenteilung aufgeweicht .............ein schleichender Totalitarismus der Exekutive Platz greift!


    Wie können "demokratische" Politiker dermaßen versagen ???


    Den 1. Selbstmörder haben wir ja nun schon aus der hessischen Landesregierung! Wird nicht der letzte sein in der Krise der sich der Verantwortung für sein Handeln entziehen möchte.......

    Normal is 'ne Einstellung am Wäschetrockner!



    Dies dient lediglich der Information und stellt keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Steroid-Konsum da! Ich rate ausdrücklich von der Einnahme von AAS aus gesundheitlichen und strafrechtlichen Gründen ab! Hochachtungsvoll Frau Dr. Harleen Quinzel


  • Totaler Quatsch...es gibt überhaupt keine verlässlichen Zahlen zu irgendetwas im Zusammenhang mit dem Coronavirus....ausser die Zahl der verkauften Klopapierrollen ......

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  • § 32 IfSG (Infektionsschutzgesetz) enthält eine Ermächtigung zum Erlass von Verboten und Geboten zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen, womit folgende Grundrechte eingeschränkt werden dürfen:


    - Freiheit der Person

    . Freizügigkeit

    - Versammlungsfreiheit

    . Unverletzlichkeit der Wohnung

    - Brief- und Postgeheimnis


    Link;


    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__32.html


    Nach Art. 80 Abs. 1 GG (Grundgesetz) ist das zulässig. Text:


    Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.


    Link:


    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html


    Mir fällt aber nun auf, dass in der Verordnungsermächtigung die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG nicht als einschränkbares Grundrecht genannt wird. Nach Art. 19 Abs. 1 GG gilt das Zitiergebot. Text:


    Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.


    Die Schließung von Geschäften greift meines Erachtens doch in die Berufsausübungsfreiheit der Inhaber der Geschäfte ein.


    Ich kann aber keine Verordnungsermächtigung der Landesregierungen zu einem Eingriff in die Grundrechte nach Art. 12 GG finden. Vielleicht habe ich aber auch nur Tomaten auf den Augen und das steht irgendwo anderes. Finde ich aber bisher nicht.


  • Das VG München hat in zwei Eilentscheidungen bereits die Rechtsgrundlagen für die Ausgangsbeschränkungen bezweifelt und für 2 Kläger außer Kraft gesetzt: Beschl. v. 24.03.2020, Az. 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255.


    .......kann doch nicht sein das jeder Gesetze biegen und beugen darf wie es ihm passt.....wir leben alle in einem demokratischen Staat und nicht irgenwo in ner Bananenrepublik....Es gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Eine Maßnahme muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein.....Jeder Deutsche hat derzeit eine Wahrscheinlichkeit von 99,2%, virenfrei zu sein. Mit 0,8% Verdachtsgrad ist man wohl kaum im rechtlichen Sinne ein "Verdächtiger", insbesondere wenn eine freiheitsbeschränkende Maßnahme im Raum steht.

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  • Das VG München hat in zwei Eilentscheidungen bereits die Rechtsgrundlagen für die Ausgangsbeschränkungen bezweifelt und für 2 Kläger außer Kraft gesetzt: Beschl. v. 24.03.2020, Az. 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255.


    .......kann doch nicht sein das jeder Gesetze biegen und beugen darf wie es ihm passt.....wir leben alle in einem demokratischen Staat und nicht irgenwo in ner Bananenrepublik....Es gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Eine Maßnahme muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein.....Jeder Deutsche hat derzeit eine Wahrscheinlichkeit von 99,2%, virenfrei zu sein. Mit 0,8% Verdachtsgrad ist man wohl kaum im rechtlichen Sinne ein "Verdächtiger", insbesondere wenn eine freiheitsbeschränkende Maßnahme im Raum steht.

    Das ist derzeit die Holzhammermethode und ist rechtlich zum Teil sehr bedenklich.


    Haltet euch bitte dennoch daran. Länger als bis Ende der Osterferien ist das politisch meines Erachtens so nicht länger durchzuhalten.


    Bis dahin haben wir "Kriegsrecht". Der Feind ist das miese kleine Corona-Virus.


    Den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat kann man derzeit nicht mehr so richtig erkennen. Das könnte hier jetzt auch China sein. Aber das dauert nicht mehr lange. Und dann merkt man was ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat doch für eine richtig tolle Staatsform ist.

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