Coronavirus und Fitnessstudio

  • NRW

    § 12 Abs. 1 CoronaSchVO NRW:


    (1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind


    1. Verwandte in gerader Linie,


    2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,


    3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,


    4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,


    5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs).


    Worauf bezieht sich die Ausnahme?


    Die Ausnahme könnte sich auf die Berechnung der Anzahl der Personen der Zusammenkünfte und Ansammlungen beziehen. Dann könnte man sich mit einer "normalen" Person (jedermann) und mit beliebig viele Ausnahmepersonen treffen und spazieren gehen.


    Beispiel:


    Zwei beste Freundinnen gehen spazieren. Während des Spaziergangs treffen sie den Ehemann einer der beiden Freundinnen. Muss die eine Freundin sich in dem Augenblick von ihrer Freundin entfernen wenn der Ehemann ihrer Freundin auf die beiden zugeht um mit seiner Ehefrau zu reden?


    Kann das mit der Regelung gemeint sein?


    Wenn ja, würde sich die Ausnahmeregelung nicht nur auf die Berechnung der Anzahl der Personen der Zusammenkünfte und Ansammlungen beziehen sondern auf Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen an sich. Dann müsste bei Zusammenkünften und Ansammlungen von mehr als zwei Personen jede Person unter die Ausnahmeregelung fallen. Eine "normale" Person wäre bereits zuviel.


    Nach Angaben der Landesregierung NRW sollen öffentliche Ansammlungen von mehr als 10 Personen eine Straftat darstellen, die mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG steht: "sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen" und nicht "von mehr als 10 Personen"; sind mehr als 10 Personen eine größere Ansammlung? Das werden später eventuell die Gerichte entscheiden müssen).


    Link:


    https://www.land.nrw/de/presse…s-kontaktverbots-erlassen


    10köpfige Familie geht spazieren und trifft einen Nachbarn. Man unterhält sich kurz: Straftat?


    Bis ich den Fall hier im Forum mit den beiden Schwestern und dem Ehemann gelesen habe bin ich selbstverständlich davon ausgegangen das mit der Ausnahme die Berechnung der Anzahl der Personen gemeint ist; also beliebig viele Ausnahmepersonen und eine Person extra.


    Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher wenn das abkassiert worden ist mit zwei Schwestern und dem Ehemann. Ich rufe dann mal bei der hotline der Landesregierung NRW an ob das wirklich so gemeint sein kann. Ich würde mich wundern, aber in der heutigen Zeit kann alles sein. Kranke Welt!

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  • Ja, hilft alles nix....scheinbar wissen die selber nicht was gehauen und gestochen ist....aber werde morgen mal beim ordnungsamt nachfragen ob das alles seine richtigkeit hat....danke dir für die info

    Normal is 'ne Einstellung am Wäschetrockner!



    Dies dient lediglich der Information und stellt keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Steroid-Konsum da! Ich rate ausdrücklich von der Einnahme von AAS aus gesundheitlichen und strafrechtlichen Gründen ab! Hochachtungsvoll Frau Dr. Harleen Quinzel


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    Das gesamte Team von extrem-bodybuilding distanziert sich klar von Verkauf und Handel mit illegalen Substanzen. Alles, was mit Handel oder Beschaffung zu tun hat, ist absolut tabu und wird entsprechend geahndet.


    Meine Computertastatur ist extra schwergängig, damit ich auch die Finger trainiere!

  • Ja, hilft alles nix....scheinbar wissen die selber nicht was gehauen und gestochen ist....aber werde morgen mal beim ordnungsamt nachfragen ob das alles seine richtigkeit hat....danke dir für die info

    Ich hatte die Regelungen in der CoronaSchVO bisher nur kurz überflogen und beim Lesen des § 12 gedacht: O. k., zwei sind erlaubt und dann kommen noch die Ausnahmen dazu. Ich wäre niemals darauf gekommen das die eine Freundin weggehen muss wenn der Ehemann der anderen sich nähert.


    Ich kann mit meinem Bauchgefühl aber auch völlig falsch liegen. In "normalen" Zeiten wäre so etwas völlig absurd. Aber es sind keine "normale" Zeiten.

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  • 25 000 € Strafe, wenn jemand heimlich das Fitness-Studio öffnet. Was bezahlen die Leute, die reingehen? Ich finde die Strafen echt zu gering.


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    Fitnessstudios sind in § 3 Abs. 1 Nr. CoronaSchVO NRW aufgeführt. Link:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…text?anw_nr=6&vd_id=18354


    Die Geldbuße beim Betrieb einer Einrichtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 CoronaSchVO NRW liegt bei € 5.000,00.


    https://www.land.nrw/sites/def…verordnung_22.03.2020.pdf


    In NRW beläuft sich die Geldbuße für das Betreiben eines Fitnesstudios also auf € 5.000,00.

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  • Müsste härter sein? Findet ihr nicht?

    Nein, finde ich nicht.


    Interessant ist übrigens die Frage, ob es erlaubt ist, ein geschlossenes Fitnessstudio nur zum Training für eine Person zu mieten. Der Inhaber vermietet während der Dauer des shout-downs jeweils für eine Stunde das Studio an eine Person die dort alleine trainiert. Im Studio wäre nur der Betreiber zur Kontrolle und der Gast. Aus Gründen des Infektionsschutzes dürfte dagegen nichts einzuwenden sein. Denn Training alleine kann kein Risiko darstellen.

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  • Nein, finde ich nicht.


    Interessant ist übrigens die Frage, ob es erlaubt ist, ein geschlossenes Fitnessstudio nur zum Training für eine Person zu mieten. Der Inhaber vermietet während der Dauer des shout-downs jeweils für eine Stunde das Studio an eine Person die dort alleine trainiert. Im Studio wäre nur der Betreiber zur Kontrolle und der Gast. Aus Gründen des Infektionsschutzes dürfte dagegen nichts einzuwenden sein. Denn Training alleine kann kein Risiko darstellen.

    Das Problem ist daran, das das ganze Studio dann Kontaminiert ist und sich jeder nacheinander Anstecken würde, derzeit gilt was vermeidbar ist soll man vermeiden

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    In schweden macht das gym wieder auf (einer der größten Ketten)

    Hab ich auch gerade gelesen SATS heißt die...

    mit freundlichen Gruessen


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  • Was ist mit der Ausgangssperre? Die muss er verletzen um zum Studio zu gelangen.

    Es gibt keine Ausgangssperre. Zumindest in NRW nicht. Ob die Bayern eine Ausgangssperre haben ist mir nicht bekannt. Ich kann mir das aber nicht vorstellen. Vielleicht vom Namen her, aber nicht von der Wirkung. Denn dann wären alle laufenden Strafverfahren "kaputt". Jedes Urteil würde im Revisionsverfahren aufgehoben werden. Man müsste daher alle Strafverfahren aussetzen und das geht nur für 21 Tage (wenn die Hauptverhandlung bereits an 10 Tagen stattgefunden hat bis zu einem Monat). Nach Ablauf dieser Frist müsste man dann wieder ganz von vorne beginnen. In kleinen Verfahren wäre das kein Problem. Aber in "Großverfahren", die zum Teil über Monate laufen, wäre das ein Fiasko. Und das wäre fast in NRW passiert.


    Im ersten Erlass des Justizministerium NRW vom 17.03.2020 wurde geregelt, dass Personen, die keine Justizbediensteten sind, Gerichte und Staatsanwaltschaften vorerst nur zur Wahrung von Terminen, zu denen sie geladen sind, betreten dürfen, wovon Personen ausgenommen sind, die die Gerichte und Behörden in unterschiedlichen Funktionen (z. B. Anwälte, Polizeibeamte, Handwerker usw.) zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes oder zur Gewährung der Sicherheit und Ordnung betreten müssen.


    Noch am 17.03.2020 kam dann folgende Ergänzung zu dem Erlass:


    "Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zwecke des Besuchs von öffentlichen Verhandlungen ist mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz gestattet. Ausgenommen sind Personen, die

    • Symptome einer Corona Erkrankung zeigen, oder
    • innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten, oder
    • sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch Instituts aufgehalten haben."

    Wenn das nicht gekommen wäre hätten die Strafurteile der laufenden Verfahren alle in der Revision aufgehoben werden können. Das hätten die Strafverteidiger sicherlich auch alle gemacht. Da hatten sich bestimmt schon einige die Hände gerieben. Ich war geschockt. So ein krasser Fehler!


    Man kann eine Ausgangssperre nur machen, wenn man die Strafverfahren unterbricht. Ansonsten wäre das ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit, der besagt, dass beliebige Zuhörer, sei es auch nur in sehr begrenzter Zahl, die Möglichkeit des Zutritts zur mündlichen Verhandlung haben. Ein Verstoß dagegen wäre ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO und würde zur Aufhebung der Strafurteile führen. Es müsste dann komplett neu verhandelt werden. Und das bei einer Vielzahl von Strafverfahren. Das wäre ein juristischer Supergau. Das macht man nicht.





    Erster Era

  • "Mein Bruder lebt in Norwegen! Da ist die Handyüberwachung zu Corona schon weit fortgeschritten!

    Wenn mehrere Leute zusammenstehen bekommen sie plötzlich eine SMS: Bitte lösen Sie die Gruppe auf!


    Da wird wohl die Reise hingehen!


    Gerne kann diese Mail veröffentlicht werden!"


    "Sehr geehrte Frau Herman,


    eine Bekannte hat mir heute berichtet, dass sie bei einem Spaziergang eine SMS ihres Providers (vodafone) bekommen hat mit dem Wortlaut:

    "stay at home". Also läuft die Handy Überwachung."


    Finde ich gut. Nur fehlt mir die automatische Geldabbuchung.

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  • Ansonsten wäre das ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit, d

    Warum nicht abschaffen? Wollen Sie den Richter infizieren? Sobald die Infektion bekämpft ist, kann man Öffentlichkeit wieder zulassen.


    Die beste Möglichkeit scheint es zu sein, Urteile per Strafbefehl zu erlassen. Wer unschuldig ist, kann Einspruch einlegen. Entlastet die Justiz.

  • Wenn jeder zu Hause bleiben würde, gäbe es nicht nur keine medizinische Versorgung, sondern auch kein Trinkwasser, Energie sprich Strom, Heizung, Gas, Lebensmitteleinzelhandel, usw.

    Da wir das brauchen, müssen recht viele Leute zur Arbeit, also brauchen wir wiederum Kindernotbetreuung, Tankstellen, Öffis, also noch mehr systemrelevant Berufe usw.

    Hinzu kommt, dass Deutschland technisch nicht vorbereitet ist.


    Kann halt nicht jeder zu Hause bleiben.

    Ich zumindest fahre jeden Tag zur Arbeit. Ich muss arbeiten. Homeoffice ist nur bedingt möglich, da ich auf einen Sicherheitsserver zugreifen muss und das geht nur genau von meinem Arbeitsplatz. Weiterhin ist ein Minimum an FaceTime mit Klienten nötig und sei es eben mit als Notfallbesetzung.


    Na ja ansonsten arrangiert man sich mit Homeworkouts mit eher beschränkten Mitteln. Viel Kraftausdauer und Ausdauer ist angesagt.

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  • .....wenn die dinge im supermarkt so stark limitiert werden muß man gezwungener maßen ja öfters einkaufen.....1 liter Milch würde bei uns keinen tag halten.....


    ergo hält man mit solchen maßnahmen nicht nur die hamster aus dem laden sonder sorgt für ein regelmässiges "treffen" der "gutmenschen"

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  • eine Bekannte hat mir heute berichtet, dass sie bei einem Spaziergang eine SMS ihres Providers (vodafone) bekommen hat mit dem Wortlaut:

    "stay at home". Also läuft die Handy Überwachung."


    Finde ich gut. Nur fehlt mir die automatische Geldabbuchung.


    sicher dass da in der SMS das exakt so gemeint war, weil sie einen Spaziergang macht?

    --> mir wird auch #stayhome im Display oben angezeigt neben 4G, weil kostenpflichtige Dienste von Vodafone teilweise verschenkt werden (Datenvolumen/Social Pass) damit die Leute zu Hause bleiben und Internet haben.


    denke das ist Quatsch was Du da erzählst.

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  • sicher dass da in der SMS das exakt so gemeint war, weil sie einen Spaziergang macht?

    --> mir wird auch #stayhome im Display oben angezeigt neben 4G, weil kostenpflichtige Dienste von Vodafone teilweise verschenkt werden (Datenvolumen/Social Pass) damit die Leute zu Hause bleiben und Internet haben.


    denke das ist Quatsch was Du da erzählst.

    genau das wird es sein, da steht nur anstatt dem Providername jetzt #stayhome, nicht mehr und nicht weniger, genauso kann es auch jeder über die Einstellungen (keine Provideranzeige) verbergen.

    Aber die Aktion von VF mit dem kostenlosen Social Pass finde ich gut, wer ihn schon davor aktiviert hatte wählt ein anderer aus dann hast 2 umsonst.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

  • Die Bestie hat uns erreicht.... eine Allee und tausend Stricke, das wäre ein Anfang..

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