Hallo Zusammen,
ich möchte hier Überlegungen dazu darlegen, ob ein ärztlichen Attest über eine Testosteronunterfunktion strafmildernd oder sogar strafbefreiend wirken kann.
Mein Grundfall:
Bei einer Hausdurchsuchung wird von den Strafverfolgungsbehörden eine nicht mehr geringe Menge an Testosteron Enantat aufgefunden.
1. Unterfall
Der Bewohner hat die gesamte Menge mit ärztlichem Rezept wegen einer Testosteronunterfunktion bezogen. Ergebnis: kein Doping, sondern TRT!
2. Unterfall
Der Bewohner hat ein Teil der Menge mit ärztlichem Rezept wegen einer Testosteronunterfunktion bezogen und hat sich den Rest auf dem Schwarzmarkt besorgt.
Frage: Sind die mit ärztlichem Rezept bezogenen Ampullen bei der Ermittlungen der Menge der Dopingmittel nach § 2 Abs. 3 AntiDopG mitzurechnen?
Gesetzestext des § 2 Abs. 3 AntiDopG:
Es ist verboten, ein Dopingmittel, das ein in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen.
Ich meine: Nein! Die mit ärztlichem Rezept bezogene Menge ist doch medizinisch indiziert wegen der festgestellten Testosteronunterfunktion. Also insoweit kein Doping
3. Unterfall:
Der Bewohner hatte auf ärztlichem Rezept Testosteron wegen einer Testosteronunterfunktion bezogen, sich dann aber - auf welchen Gründen auch immer - entschieden, die Behandlung abzubrechen und hat sich dann Testosteron besorgt um eine eigene TRT durchzuziehen. Er hat nur soviel zuhause wie zuvor auf Rezept.
Strafbar: Nö, der will nicht dopen, sondern sich selbst behandeln. Ich zwar merkwürdiger Typ. Aber das reicht alleine für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus.
Problem: Glaubt das der Richter mit der Eigen-TRT? Nun, der Bewohner kann ein ärztliches Attest vorlegen und hat auch einen Grund wieso er die Therapie abgebrochen hat. Er wollte nicht ständig zu dem Arzt laufen und jedesmal sehr lange in dem Arztzimmer warten nur um eine Spritze gesetzt zu bekommen.
Aber das wollte der Arzt nicht. Vermutlich mehr gegenüber der Krankenkasse abkassieren zu können. Das dachte sich der Bewohner: Das mache ich jetzt alles selbst!
Es gibt aber auch noch andere Gründe. Streit mit dem Arzt und kein Bock sich mit einem neuen Arzt rumzuschlagen. Also: Selbst ist der Mann. Das ist Freiheit.
4. Unterfall
Der Bewohner hatte auf ärztlichem Rezept Testosteron wegen einer Testosteronunterfunktion bezogen, sich dann aber - wieso auch immer - entschieden, die Behandlung abzubrechen und hat sich Testosteron besorgt. Er besorgt sich aber mehr als für eine TRT nötig, da derer ärztlich verordnete Stoff ihn völlig begeistert.
Er wurde also angefixt und will jetzt mehr. Er dopt also.
Nun, der Bewohner hat aber immer noch eine Testosteronunterfunktion. Kann in so einem Fall die gesamte aufgefundene Menge als zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport angesetzt werden oder muss die Menge, die der Bewohner für seine eigene TRT benötigt, rechnerisch nicht in Abzug gebracht werden?
Problem: Glaubt das der Richter? Nun, der Bewohner hat ein ärztliches Attest über eine Testosteronunterfunktion hat während der damaligen Behandlung bei dem Arzt Testosteron gespritzt bekommen hat. Wäre ich der Strafrichter, hätte ich schon erhebliche Bedenken, das als völlig unerheblich unter den Tisch fallen zu lassen.
Kann man von einem Arzt ein Attest bekommen? Ja! Wer an organisierten Sportveranstaltungen teilnimmt und Dopingmittel ärztlich verordnet bekommt, muss sich ein ärztliches Attest besorgen und mit sich führen, um das bei einem Dopingtest vorzuzeigen. Das Attest darf bei der Dopingkontrolle nicht älter als 12 Monate sein. Link:
https://www.nada.de/fileadmin/…edizin/Attest-Vorlage.pdf
In dem Formular wird aber nur das Präparat angegeben. Ich denke, dass ein Arzt wird auf Bitten auch das Vorliegen einer Testosteronunterfunktion vermerkt.
So ein Attest stellt ein Arzt aber nicht kostenlos aus. Ich meine das kostet zwischen 10 bis 20 EURO.
Das Attest kann man im Falle des Falles der Staatsanwaltschaft vorlegen. Dafür kann das auch älter als 12 Monate sein. Es geht ja nicht um eine Dopingkontrolle, sondern um den Nachweis einer Testosteronunterfunktion und da gibt es keine Wunderheilung. Einmal TRT immer TRT. Das wird jeder Arzt bestätigen können.
Ob das wirklich wegen einer Herabsetzung der festgestellten Dopingmenge zu einer Strafmilderung führt, kann ich nicht sagen. Das wurde meines Wissens bisher noch nicht richterlich entschieden. Es sprechen aber gute Gründe dafür.
Im günstigsten Fall kann das auch komplett straffrei ausgehen. Dann darf die aufgefundene Menge aber nicht zu hoch sein. Dann könnte man argumentieren, dass die aufgefundene Menge der Vorrat für die nächsten drei Monate der TRT ist. Da könnte man sich an die Reiseeinfuhrregelungen mit dem Drei-Monatsbedarf orientieren.
Das wären bei einer Eigen-TRT mit 250 mg Testosteron Enantat alle 2 Wochen dann ca. 1500 mg Testosteron Enantat. Das könnte vielleicht klappen. Aber nur vielleicht