Ärztliches Attest

  • Ja, das würde mich auch interessieren, wieviel Gel bräuchte ich, um Injektionen von 500mg Testosteron Enantat zu ersetzen?

    Wie immer gibt es zu jedem Ereignis oder Produkt immer Vor- und Nachteile, dieses Testo-Gel hat doch bestimmt auch seine eigenen Vorteile.


    Danke hallohallohallohallo, das ist ein sehr interessanter Beitrag. Ich finde es gut, dass du nach legalen Wegen suchst und auch handelst, manchmal kommt es nicht auf wenige Euro an, die man sparen kann.

    In der amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben für Deutschland aus dem Jahre 2019 werden für Testosteron (ATC-Code G03BA03) folgende Tagesdosen angegeben:


    0,12 g O,R; 18 mg P; 60 mg SL; 3 mg TD; 50 mg TD Gel; 12 mg P bezogen auf Testosteronundecanoat; 60 mg TD Lösung


    O: oral

    R: rektal

    P: parental

    SL: sublingual/bukkal/oromukosal

    TD: transdermal


    Die amtliche Fassung für 2019 kann im Internet heruntergeladen werden. Link:


    https://www.dimdi.de/dynamic/.…/atc-ddd-amtlich-2019.pdf


    Die Daten für Testosteron sind dort auf Seite 70 zu finden.


    25 mg Testosteron enthalten ca. 18 mg Testosteron (Umrechnungsfaktor 0,720).


    Da 18 mg Testo parental in etwa die gleiche Tagesdosis wie 50 mg Testo-Gel darstellen soll, errechnet sich für 500 mg Testo E eine vergleichbare Menge von 20 * 50 mg Testo-Gel, also 1000 mg Testo-Gel = 20 Beutel je 50 mg Testo-Gel.


    Ob das wirklich so umgerechnet werden kann, habe ich aber so meine Zweifel.


    Interessant wäre übrigens ob es Testosteron für die rektale Einnahme gibt. Das habe ich noch nie gehört.

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  • Mal ganz im Ernst Mike.....ich bin es langsam so ziemlich leid hier im Forum überhaupt noch etwas zu schreiben.....mir sind die Leute hier alle viel zu schlau und allwissend......meinst Du tatsächlich ich würde hier irgendetwas an den Haaren herbei ziehen oder irgendwelche Geschichten erfinden ?

    Das was ich schreibe hat IMMER Hand und Fuß und ist so geschehen bzw. wird so praktiziert. Jeder scheiß Arzt stellt Dir als Kassenpatient ein für Dich KOSTENLOSES PRIVATREZEPT aus.

    Habe ich noch nie gehört das jemand beim Arzt nen Privatrezept extra zahlen musste. Also ich zumindest (und auch "Kollegen" ) mussten in den letzten 25 Jahren bei verschiedenen Hausärzten noch nie für ein Rezept löhnen......


    Bei der Apo bestelle ich ne 10er Schachtel zu 69,73 € zahle diese und hole je nach Bedarf 2 oder 3 Ampullen dort ab. Kein Problem......keine Ahnung was ihr alle für Problemchen mit Euren Hausärzten und Apothekern habt ......


    Aber sich jetzt wieder hier hin zu stellen und zu sagen ....."Selten so viel Zeugs gelesen" finde ich mal wieder oberwitzig......


    Sehe hier auch keinen Ansatz warum der Apotheker sich hier strafbar machen sollte......gerade weil er gesetzeskonform 3 Ampullen abgibt, statt die ganze 10er Schachtel.....

    Normal is 'ne Einstellung am Wäschetrockner!



    Dies dient lediglich der Information und stellt keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Steroid-Konsum da! Ich rate ausdrücklich von der Einnahme von AAS aus gesundheitlichen und strafrechtlichen Gründen ab! Hochachtungsvoll Frau Dr. Harleen Quinzel


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  • Zur Not gibts auch 3er Schachteln, die etwas teurer wären.....

    Bilder

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  • Ich kenne auch 2 Hausärzte, die mir Testo verschreiben ohne Indikation per Privatrezept. Nutze ich aber nicht mehr, ist mir zu teuer bei den guten Ulabs heutzutage.


    Ein User hier hat mit meinen Tipps auch schon innerhab ner Woche einen Arzt ausfindig gemacht der im Testo verschreibt, ist alles möglich wie Dr. Harleen F. Quinzel schreibt

    Bitte keine Roidanfragen oder persönliche Betreuungen per PN - Forum dafür nutzen. Wenn dann noch spezifische Fragen sind, gerne eine PN.

    Darkys LOG

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  • Jeder scheiß Arzt stellt Dir als Kassenpatient ein für Dich KOSTENLOSES PRIVATREZEPT aus.

    Ich kenne auch 2 Hausärzte, die mir Testo verschreiben ohne Indikation per Privatrezept.

    Lauch1977,


    na klar wird das stimmen, wenn Du das hier berichtest. Wieso solltest Du lügen? Was hättest Du davon?


    Aber "Jeder scheiß Arzt" ist eine Verallgemeinerung. Du kennst nicht jeden Arzt. Richtig wäre wohl: In jedem Fall den Du kennst, hatte der Arzt dem Kassenpatienten kostenlos ein Privatrezept ausgestellt.


    Das macht aber nicht jeder Arzt. Mein damaliger Hausarzt hatte mir ein Privatrezept für Testo-Gel ausgestellt und für die Ausstellung des Privatrezeptes nichts verlangt. Mein späterer Urologe hatte die Ausstellung eines Privatrezeptes verweigert. Er sagte zu mir, dass er Rezepte nur dann ausstellt, wenn das auch medizinisch indiziert wäre. Dann gäbe es ein Kassenrezept.


    Wenn ein Arzt ein Privatrezept (und eben kein Privatrezept) ausstellt, kann das drei Gründe haben:


    - nicht medizinisch indiziert

    - medizinisch noch zu rechtfertigen, aber keine Kassenleistung

    - das verordnete Medikament wird von der Kasse nicht erstattet (es gibt ein billigeres Medikament)


    Gibt es deutsche Apo-Ware mit Testo E, die nicht von der Kasse bezahlt wird, weil es ein günstigeres Medikament mit Testo E gibt? Das ist mir nicht bekannt. Selbst wenn, der Arzt könnte doch die Kassen-Apo-Ware verordnen.


    Bei einem Privatrezept für Testo E hält der Arzt eine medizinische Indikation für eine Kassenleistung nicht für gegeben. Es könnte sich um eine Verordnung zur Therapie der häufig vorkommenden Life-Style-Indikationen bei älteren Männern mit niedrigem Testo-Level handeln, z. B. erektile Dysfunktion, Abgeschlagenheit und Müdigkeit. Das ist aber keine Kassenleistung.


    Wenn nun ein junger muskulöser Mann ein Privatrezept bekommt, was ist dann wohl der Grund für die Rezepterstellung? Eine medizinische Indikation für eine Kassenleistung liegt offenbar nicht vor. Ansonsten gäbe es ein Kassenrezept. Verordnung zur Therapie von Life-Style-Indikationen bei älteren Männern mit niedrigem Testo-Level? Das ist doch ein Witz! Doping, was sonst.


    Natürlich wird es Ärzte geben, die Privatrezepte für Testo E an Bodybuilder ausstellen. Entweder die sind kriminell ("Dopingarzt") oder die handeln einfach nur sorglos ("netter Arzt"). Ein "Dopingarzt", wie zum Beispiel der Erfurter Arzt Mark Schmidt, der im Zuge der Operation "Aderlass" verhaftet wurde, wird sich des strafrechtlichen Risikos voll bewusst gewesen sein. Solche Ärzte rechnen die Behandlung nicht über die Kasse ab. Da wird man wohl für das Privatrezept bezahlen müssen.


    Bei einem "netten Arzt" kann das mit einem "kostenlosen Privatrezept" für einen Bodybuilder klappen.


    Aber wer ist schon nett? Wenn ich Arzt wäre, würde ich keine Privatrezepte für Dopingmittel ausstellen. Das strafrechtliche Entdeckungsrisiko dürfte zwar sehr gering sein. Aber wofür? Für die paar Euros von der Kasse für die Rezepterstellung?

  • Ergänzung:


    Ich habe nicht die Absicht auf die Suche nach einem "netten" Arzt zu gehen. Dadurch könnte ich meinen Ruf versauen und das kann ich mir beruflich nicht erlauben. Natürlich gibt es die ärztliche Schweigepflicht. Aber wenn ich anfangen sollte Ärzte abzuklappern könnte sich irgendwann irgendein ein Arzt vielleicht doch verplappert. Jede gesetzliche Regelung wird irgendwann von irgendwelchen Menschen gebrochen. Wieso sollte ich dieses Risiko eingehen? Dann kaufe ich doch lieber anonym im Internet.

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  • Dass man Privatrezepte splitten kann ist aber gang und gäbe - ich weiss es aus eigener Erfahrung, Privatrezept vom Tierarzt (fuers lungenkranke Pferd - das ist KEIN Witz) mit Kortison Inhalerlösung und Ventipulmin-Gel (Clen), immer auf aktuellen Bedarf gesplittet, weil sonst zu teuer - meist auf 3-4 mal


    nur weil etwas „komisch“ klingt, heisst es noch lange nicht dass es so praktiziert wird

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  • Da hast Du aber viel hineininterpretiert...es geht grundsätzlich um ein Privatrezept.....dies ist in D von einem Arzt für den Patienten unentgeldlich auszustellen......

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  • Da hast Du aber viel hineininterpretiert...es geht grundsätzlich um ein Privatrezept.....dies ist in D von einem Arzt für den Patienten unentgeldlich auszustellen......

    Kein Arzt in de stellt ein Privatrezept kostenlos aus... Er muss es unterschreiben usw usw..

    Den Arzt der kostenlos Papier, Druckkosten und Zeit investiert existiert nicht..

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    • Offizieller Beitrag

    Kein Arzt in de stellt ein Privatrezept kostenlos aus... Er muss es unterschreiben usw usw..

    Den Arzt der kostenlos Papier, Druckkosten und Zeit investiert existiert nicht..

    Mike bei allem Respekt das stimmt nicht.


    Ich letztens beim neuen Hausarzt: Herr Doktor ich hab ein Problem. Ich bekomme kaum noch einen hoch. Meine Ehe leidet darunter, ich werde davon depressiv, hab viel Stress auf Arbeit blablabla. (Das war jetzt die Kurzversion und verheiratet bin ich auch nicht) Sagt der Doc: Herr Matador, kein Problem, machen Sie sich keine Vorwürfe, das geht vielen Männern so. Ich verschreibe Ihnen Cialis. Eine Pille reicht für ein Wochenende. Damit wird er zumindest hart. Auf die Libido hat es keine Auswirkungen. Aber davor machen wir noch ein EKG und dann kamen Fragen zum Gesundheitszustand.


    Rausgegangen bin ich mit Privatrezept Cialis. KOSTENLOS


    PS. Genau dieses Rezept wollte ich haben und hab dem alles verklickert was er braucht, damit er seine medizinische Indikation hat.

  • Ich zahle jedesmal noch Gebühren wenn ich ein Medikament will steht drauf tel Beratung aber kostenlos ist das nicht..


    11euro extra kann ich gern mal suchen


    Mom. Sie sind nicht privat versichert oder?

    Da ist die Katze begraben :)


    Kann dann sein wenn man gesetzlich ist das es mit verrechnet wird und die Beratung und rest die Kasse zahlt.

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  • So ist es. Das rechnet der Arzt bei Kassenpatienten mit der Krankenkasse ab, es sei denn, das war eine sog. ILG-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung). Dann bekommt auch der Kassenpatient eine Rechnung und muss das selber zahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ja Hartz 4, Medico hatte es aufgedeckt, demnach Kassenpatient. Ich zahle für Privatrezept gar nix, nur für das Medikament.


    Das gleiche bei grünen Rezepten über Naturarzneimittel. Grünes Rezept = Privatrezept genauso wie ein blaues Privatrezept. Wird kostenlos ausgestellt. Ich weiß natürlich nicht, ob der Arzt dafür eine Position hat, die er mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

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  • So ist es. Das rechnet der Arzt bei Kassenpatienten mit der Krankenkasse ab, es sei denn, das war eine sog. ILG-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung). Dann bekommt auch der Kassenpatient eine Rechnung und muss das selber zahlen.

    Dachte ich mir fast, denn kein Arzt arbeitet gratis. Habe nur nicht dran gedacht das viele ja Kassen-Patienten sind. Ging von mir aus. Und ob Kasse oder Privat sagt über die finanzielle Lager erstmal gar nichts aus :)


    Ich bin ja Hartz 4, Medico hatte es aufgedeckt, demnach Kassenpatient.

    Sie auch :ppp:, doch super gibt schlimmeres andere wollen Amazon-Gutscheine für Infos. Dann lieber dieses Harz.


    Mike

  • Normal is 'ne Einstellung am Wäschetrockner!



    Dies dient lediglich der Information und stellt keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Steroid-Konsum da! Ich rate ausdrücklich von der Einnahme von AAS aus gesundheitlichen und strafrechtlichen Gründen ab! Hochachtungsvoll Frau Dr. Harleen Quinzel


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  • Ja meine ich, denn es geht um Kassenpatienten und Privatpatienten. Das müssen Sie schon bedenken und genau ausführen. Kein Arzt in DE arbeitet kostenlos.

    Ein PRIVATREZEPT kostet Geld das ist so und wird nie anders sein. Natürlich zahlt ein Kassenpatient es nicht, sondern die Kasse, trotzdem ist es nicht kostenlos. Und, wenn ein Arzt merkt, dass es nicht med. nötig ist kostet es auch einen Kassenpatienten Geld.

    Aber ja sie haben recht in der Regel bekommt ein Kassenpatient "gratis" in den meisten Fällen :)

    Ging darum sie haben geschrieben Privatrezept kostenlos ist es nicht. Irgendwer zahlt es Kasse bzw. Patient.

    Müssen da nicht beleidigt sein ist nur eine Diskussion, Forum ganz normal, also entspannen.


    Und ein Apotheker der gratis bzw. ohne Rezept TESTO verteilt ist wirklich ein dummer SCHERZ. Er macht sich strafbar! Denn es ist rezeptpflichtig (Mindestmenge hin oder her), ende der Geschichte da gibts nichts zu rütteln.


    Kopiere jetzt ihren Text und geh gleich in die Apotheke 3 Ampullen DE Testo kaufen, weil ist ja alles normal und legal ;) . Müssen mal unseren Juristen fragen wie er das mit der Rechtlage sieht @hallohallohallohallo wenn jetzt jeder Apotheker einfach die Mindestmengen ohne Rezept verkauft. Weil ist ja "üblich" und legal da Mindestmenge.


    Mike

  • Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel durch einen Apotheker ohne Vorliegen eines Rezeptes: Verstoß gegen § 48 Abs. 1 AMG. Der Verstoß des Apothekers wird wie folgt sanktioniert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 96 Nr. 13 AMG).


    Soweit ich Lauch1977 verstanden habe, hat er ein Rezept. Das ist doch super. Schafft eben nicht jeder so einen Arzt zu finden.

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  • Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel durch einen Apotheker ohne Vorliegen eines Rezeptes: Verstoß gegen § 48 Abs. 1 AMG. Der Verstoß des Apothekers wird wie folgt sanktioniert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 96 Nr. 13 AMG).


    Soweit ich Lauch1977 verstanden habe, hat er ein Rezept. Das ist doch super. Schafft eben nicht jeder so einen Arzt zu finden.

    Mit dem Apotheker quatschen, ihm die Situation erklären und immer nur 3 Stück abholen..... Das meine ich , wenn er ein Privatrezept hat, mit 10 Ampullen ist ja alles ok. Geht darum das man mit dem Apotheker Quatschen soll und 3 Ampullen ohne Rezept kaufen soll das geht ja nicht?


    Wenn ich vom Doc 10 Ampullen Rezept habe passt, ja alles ist legal da muss ich keine 3 Stück holen oder mit dem Apotheker quatschen. Hab es so verstanden mit dem Apotheker quatschen und dann 3 Ampullen ( legale Menge) ohne Rezept kaufen.

    Das ist quatsch macht kein Apotheker.


    Also vielleicht auch falsch ausgedrückt wie ein Privatrezept ist kostenlos ist es ja nicht.


    Ich habe z.b. immer ein Privatrezept von 10 Ampullen Testo bekommen. Somit alles legal, ob jetzt 3 oder 10 rum liegen habe ein Rezept dafür. Da muss, ich nicht nur 3 abholen, wenn ich 10 besitzen darf laut Rezept.



    Mike

  • Glaube aber Dr. Harleen F. Quinzel meinte er hat ein


    10Ampullen Rezept und will nur 3 holen was auch nicht nötig ist.


    Sag ja evlt. falsch ausgedrückt wie ein Privatrezept ist gratis ist es ja auch nicht irgendwer zahlt es immer :) Einfach nur falsch geschildert, aber nötig nur 3 Ampullen zu holen, wenn man ein Rezept ober 10 hat ist es nicht.

    Habe immer nur 10 Ampullen Rezepte bekommen und konnte sie mir einteilen. Lasse das Rezept in der Packung und wenn was wäre habe ich einen Nachweis das sie "legal" bezogen worden sind mit Rezept. Und somit gilt die Mindestmenge nicht oder @hallohallohallohallo


    Mike

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  • Das wäre so nicht legal. Die einzige mit bekannte erlaubte (!) Ausnahme der Abgabe rezeptpflichtiger Rezepte durch einen Apotheker ohne Vorliegen eines Rezeptes ist in § 4 AMVV (Arzneimittelverschreibungsverordnung) geregelt.


    Geetzestext:


    (1) Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen.

    (2) Für den Eigenbedarf einer verschreibenden Person bedarf die Verschreibung nicht der schriftlichen oder elektronischen Form. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

    (3) Die wiederholte Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig.


    Link:


    https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__4.html


    Ich sehe keine Möglichkeit, diese gesetzliche Ausnahmeregelung in legaler Art und Weise auszunutzen. Man braucht einen Arzt, der bei der Apotheke anruft. Dann kann der Arzt auch gleich ein Rezept ausstellen.


    Und zu den 10 Ampullen auf Rezept:


    Der Apotheker verhält sich legal, wenn er den Stoff auf Rezept abgibt. Hat der Bodybuilder das Rezept von einem "Dopingarzt" bekommen zum Zwecke des Dopings bei Menschen im Sport, macht sich der Bodybuilder strafbar, wenn er die 10 Ampullen erwirbt, da dadurch die geringe Menge nach der Dopingmittel-Mengenverordnung überschritten wird.


    Ein Rezept macht das Doping nicht legal. Es spricht bei Vorliegen eines Rezeptes nur den Anschein dafür, dass der Stoff für eine Therapie und eben nicht zum Doping war/ist. Dieser Anschein kann aber auch widerlegt werden.

  • Das wäre so nicht legal. Die einzige mit bekannte erlaubte (!) Ausnahme der Abgabe rezeptpflichtiger Rezepte durch einen Apotheker ohne Vorliegen eines Rezeptes ist in § 4 AMVV (Arzneimittelverschreibungsverordnung) geregelt.


    Ja ich hab gesehen er hatte dazu 2 Post einmal mit Rezept und einmal mit mit dem Apotheker quatschen.


    Denke, er meinte, er hat ein 10 Ampullen Rezept und redet mit dem Apotheker dass er das 10 Pack für ihn lagert und er immer nur 3 Stück holt. Was aber unnötig ist, wenn er ein Rezept über 10 Ampullen hat, somit gilt die Mindestmenge nicht. Er kann dann einfach 10 Stück mit heim nehmen.


    Mike

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  • Ja ich hab gesehen er hatte dazu 2 Post einmal mit Rezept und einmal mit mit dem Apotheker quatschen.


    Denke, er meinte, er hat ein 10 Ampullen Rezept und redet mit dem Apotheker dass er das 10 Pack für ihn lagert und er immer nur 3 Stück holt. Was aber unnötig ist, wenn er ein Rezept über 10 Ampullen hat, somit gilt die Mindestmenge nicht. Er kann dann einfach 10 Stück mit heim nehmen.


    Mike

    Wenn es herauskommt, dass die 10 Ampullen zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport waren, wird auch das Rezept nicht helfen. Die Idee mit der Abholung von immer nur drei Ampullen ist also nicht so schlecht. Aber auch das könnte nicht reichen. Denn durch eine bloße Auslagerung der zehn Ampullen kann das eingeschränkte Besitzverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopinG nicht umgangen werden. Zahlt man auf einmal den Preis für alle zehn Ampullen und bittet den Apotheker die Ampullen für sich bei ihm aufzubewahren, damit man dann immer nur drei Ampullen abholen kann, wird der Kunde wohl bereits Eigentümer aller zehn Ampullen. Die für eine Übereignung erforderliche körperliche Übergabe wird durch einen unentgeltlichen Verwahrvertrag ersetzt. Der Apotheker ist dann unmittelbarer Fremdbesitzer und der Kunde mittelbarer Eigenbesitzer. Und das reicht für den Kunden aus um gegen das eingeschränkte Besitzverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopG zu verstoßen. Das kann nur dadurch vermieden werden, dass man den Stoff entweder nur so bezahlt wie man ihn bezieht oder ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde trotz der Vorabzahlung in einer Summe noch nicht Eigentümer und Besitzer wird. Ansonsten könnte das als mittelbarer Eigenbesitz ausgelegt werden. Bei einem Bezug von einem illegalen Online-shop sehe ich bei einer Vorauszahlung keinen mittelbaren Eigenbesitz des Kunden. Denn der Kunde kennt den shop-Betreiber nicht, weiss nicht wo das gelagert wird und muss sogar damit rechnen, dass er beschissen wird, also den Stoff doch nicht bekommt. Da kann man meines Erachtens keinen mittelbaren Eigenbesitz annehmen. Bei einer deutschen Apotheke sieht das aber wohl anders aus.

  • Wenn es herauskommt, dass die 10 Ampullen zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport waren, wird auch das Rezept nicht helfen. Die Idee mit der Abholung von immer nur drei Ampullen ist also nicht so schlecht. Aber auch das könnte nicht reichen. Denn durch eine bloße Auslagerung der zehn Ampullen kann das eingeschränkte Besitzverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopinG nicht umgangen werden. Zahlt man auf einmal den Preis für alle zehn Ampullen und bittet den Apotheker die Ampullen für sich bei ihm aufzubewahren, damit man dann immer nur drei Ampullen abholen kann, wird der Kunde wohl bereits Eigentümer aller zehn Ampullen. Die für eine Übereignung erforderliche körperliche Übergabe wird durch einen unentgeltlichen Verwahrvertrag ersetzt. Der Apotheker ist dann unmittelbarer Fremdbesitzer und der Kunde mittelbarer Eigenbesitzer. Und das reicht für den Kunden aus um gegen das eingeschränkte Besitzverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopG zu verstoßen. Das kann nur dadurch vermieden werden, dass man den Stoff entweder nur so bezahlt wie man ihn bezieht oder ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde trotz der Vorabzahlung in einer Summe noch nicht Eigentümer und Besitzer wird. Ansonsten könnte das als mittelbarer Eigenbesitz ausgelegt werden. Bei einem Bezug von einem illegalen Online-shop sehe ich bei einer Vorauszahlung keinen mittelbaren Eigenbesitz des Kunden. Denn der Kunde kennt den shop-Betreiber nicht, weiss nicht wo das gelagert wird und muss sogar damit rechnen, dass er beschissen wird, also den Stoff doch nicht bekommt. Da kann man m. E. keinen mittelbaren Eigenbesitz annehmen. Bei einer deutschen Apotheke sieht das aber wohl anders aus.

    Für was lasse ich mir dann ein Rezept ausstellen, wenn es illegal ist. Ein Arzt hat es mir für meine TRT verschrieben. Und wenn da 10 drauf stehen kann es doch nicht illegal sein. Den Nachweis des Dopings wie soll das denn bitte aussehen.


    Mike

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  • Wenn es herauskommt, dass die 10 Ampullen zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport waren, wird auch das Rezept nicht helfen. Die Idee mit der Abholung von immer nur drei Ampullen ist also nicht so schlecht. Aber auch das könnte nicht reichen. Denn durch eine bloße Auslagerung der zehn Ampullen kann das eingeschränkte Besitzverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopinG nicht umgangen werden. Zahlt man auf einmal den Preis für alle zehn Ampullen und bittet den Apotheker die Ampullen für sich bei ihm aufzubewahren, damit man dann immer nur drei Ampullen abholen kann, wird der Kunde wohl bereits Eigentümer aller zehn Ampullen. Die für eine Übereignung erforderliche körperliche Übergabe wird durch einen unentgeltlichen Verwahrvertrag ersetzt. Der Apotheker ist dann unmittelbarer Fremdbesitzer und der Kunde mittelbarer Eigenbesitzer. Und das reicht für den Kunden aus um gegen das eingeschränkte Besitzverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopG zu verstoßen. Das kann nur dadurch vermieden werden, dass man den Stoff entweder nur so bezahlt wie man ihn bezieht oder ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde trotz der Vorabzahlung in einer Summe noch nicht Eigentümer und Besitzer wird. Ansonsten könnte das als mittelbarer Eigenbesitz ausgelegt werden. Bei einem Bezug von einem illegalen Online-shop sehe ich bei einer Vorauszahlung keinen mittelbaren Eigenbesitz des Kunden. Denn der Kunde kennt den shop-Betreiber nicht, weiss nicht wo das gelagert wird und muss sogar damit rechnen, dass er beschissen wird, also den Stoff doch nicht bekommt. Da kann man meines Erachtens keinen mittelbaren Eigenbesitz annehmen. Bei einer deutschen Apotheke sieht das aber wohl anders aus.

    Dann zahlt man am besten nur das was man abholt....also max 3 stück.....

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