Nebido oder was anderes

  • Hallo zusammen. Ich bin seit einiger Zeit in Behandlung wegen zu niedrigen Testosteron. Nach 2 monatigen Behandlung mit Testogel sank der Wert von 2,3 auf 1,3. Dann erfolgte ein Umstieg auf Testovir worauf der Wert auf 4,2 stieg und nach 3 Wochen wieder auf 2,3 sank. LH und Fsh waren jedesmal auch zu niedrig. Letzte Woche hab ich meine erste Nebido bekommen und habe seitdem starkes Herzrasen und bin noch depressiver und erschöpft. Ist eine Behandlung mit Testosteron in meinem Fall vielleicht kontraproduktiv. Gibt es eine Möglichkeit LH und Fsh zu erhöhen (mit Tabletten oder Spritzen)?

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    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo zusammen. Ich bin seit einiger Zeit in Behandlung wegen zu niedrigen Testosteron. Nach 2 monatigen Behandlung mit Testogel sank der Wert von 2,3 auf 1,3. Dann erfolgte ein Umstieg auf Testovir worauf der Wert auf 4,2 stieg und nach 3 Wochen wieder auf 2,3 sank. LH und Fsh waren jedesmal auch zu niedrig. Letzte Woche hab ich meine erste Nebido bekommen und habe seitdem starkes Herzrasen und bin noch depressiver und erschöpft. Ist eine Behandlung mit Testosteron in meinem Fall vielleicht kontraproduktiv. Gibt es eine Möglichkeit LH und Fsh zu erhöhen (mit Tabletten oder Spritzen)?

    Naja LH und FSH waren eh zu niedrig, durch die Ersatztherapie ist die Achse nun komplett platt.


    Du könntes es mit Tamox/Clomid probieren nach gängigen Schema, aber da die Achse vorher schon nicht lief wird das nix. Dazu sind die Medis ziemlich giftig.


    Ich würde schauen das du auf Testo Enanthat gesetzt wirst, am besten 1 mal die Woche Injektion. Wird schwierig aber nicht unmöglich. Ansonsten selbst Testo besorgen und zB alle 5 Tage injekten. zB 125mg.

    Bitte keine Roidanfragen oder persönliche Betreuungen per PN - Forum dafür nutzen. Wenn dann noch spezifische Fragen sind, gerne eine PN.

    Darkys LOG

  • Ich denke das bei mir irgendwas nicht stimmt. Kurz vor der Nebido war der Testowert bei 2,6ng/ml, am 12.11. war die Nebido Injektion mit 1000mg,am 25.11. Testo bei 4,6 ng/ml körperlicher und psychischer Zustand minimal besser. Testowert jetzt aktuell 1,4 ng/ml. Ich bin am Ende, ich fühle mich wie ein hundertjähriger. Ich hätte jetzt am 23.12. Die zweite Nebido bekommen und weiß jetzt nicht ob ich weitermachen soll oder mir selbst was besorge zur wöchentlichen Injektion. Hat wer einen Rat für mich?

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  • Testo selbst ballern. Wenn ich mich so fühlen würde würde ich es so machen,. 100%.

    Bitte keine Roidanfragen oder persönliche Betreuungen per PN - Forum dafür nutzen. Wenn dann noch spezifische Fragen sind, gerne eine PN.

    Darkys LOG

  • Testosteron kann man derzeit bei Akra Labs/Darkbb für deutsche Kunden legal beziehen. Man muss dafür im Prime bestellen und darf nie mehr als drei Ampullen mit 1 ml Testo E zu 250 mg/ml ordern. Die drei Ampullen müssen aufgebraucht sein bevor die neue Lieferung kommt. Ich bestelle so und der shop liefert das auch so. Ich hoffe das das langfristig klappt. Was ich so gehört habe könnte das eine Dauerlösung für Kunden werden die mit der ärztlichen Versorgung mit Testosteron unzufrieden sind und sich das Zeug daher selbst spritzen wollen. Ist bisher aber nur ein Gerücht. Ich habe das irgendwo von irgendwem aufgeschnappt.

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  • Hatte bei Nebido die selben Symptome. Bin nun auf Selbst-Medikation umgestiegen...wie schon beschrieben, alle 5 Tage 125mg Test von Akra.

    Für mich...perfekte Lösung. Test lt. Blubild dauerhaft an der oberen Grenze.

  • Hatte bei Nebido die selben Symptome. Bin nun auf Selbst-Medikation umgestiegen...wie schon beschrieben, alle 5 Tage 125mg Test von Akra.

    Für mich...perfekte Lösung. Test lt. Blubild dauerhaft an der oberen Grenze.

    Wie sichern Sie sich in strafrechtlicher Hinsicht ab falls die Ermittlungsbehörden bei Ihnen etwas abfangen/finden sollten?

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  • Wieso bestellt ihr euch dann nicht einfach ein paar 10ml vials? Selbst wenn mal die Ermittlungsbehörden bei euch was finden? (wegen Eigenbedarf bewegen die sich selten übrigens)


    Ihr verkauft nix und bei diesen Leidensdruck passiert euch sowieso nix, außer das euch das Zeug halt weggenommen wird. Jeder Richter gibt euch da mildernde Umstände, sowieso kommt es bei zwei drei 10ml vials nichtmal zur Anklage sondern wird fallen gelassen.

  • Wieso bestellt ihr euch dann nicht einfach ein paar 10ml vials? Selbst wenn mal die Ermittlungsbehörden bei euch was finden? (wegen Eigenbedarf bewegen die sich selten übrigens)


    Ihr verkauft nix und bei diesen Leidensdruck passiert euch sowieso nix, außer das euch das Zeug halt weggenommen wird. Jeder Richter gibt euch da mildernde Umstände, sowieso kommt es bei zwei drei 10ml vials nichtmal zur Anklage sondern wird fallen gelassen.

    Nein, das ist nicht zutreffend. Wer gegen das eingeschränkte Besitzverbot nach Paragraph 2 Abs. 3 AntidopgG verstösst ist dran. Das ist ein Offizialdelikt und unterliegt daher dem Verfolgungszwang. Da kann ein Staatsanwalt nicht beide Augen zu drücken. Was aber möglich ist, ist eine Einstellung wegen geringer Schuld. Da können ein paar Vials aber auch schon zu viele sein. Ich rechne bei ein paar Vials eher mit einem Strafbefehl. Ist aber wohl vom Bundesland abhängig. Dort wo es Dopingschwerpunktstaatsanwaltschafteb gibt kann man keine Milde erwarten.

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  • Nein, das ist nicht zutreffend. Wer gegen das eingeschränkte Besitzverbot nach Paragraph 2 Abs. 3 AntidopgG verstösst ist dran. Das ist ein Offizialdelikt und unterliegt daher dem Verfolgungszwang. Da kann ein Staatsanwalt nicht beide Augen zu drücken. Was aber möglich ist, ist eine Einstellung wegen geringer Schuld. Da können ein paar Vials aber auch schon zu viele sein. Ich rechne bei ein paar Vials eher mit einem Strafbefehl. Ist aber wohl vom Bundesland abhängig. Dort wo es Dopingschwerpunktstaatsanwaltschafteb gibt kann man keine Milde erwarten.

    Ich kann dir aus persönlicher Erfahrung sagen, dass du dies zu arg siehst. Solange du nichts verkaufst und keine Dealer Mengen zuhause hast. Passiert dir gar nichts (außer Zeug weg) . Dann lässt den Ermittlungsakten noch nen schönen Facharztbrief zukommen, wo dein Hypogonadismus bestätigt ist und ein schreiben von einem Anwalt, dass du die Therapie wo dir hilft von der Steinzeit Ärzteschaft in Deutschland nicht bekommen hast und aufgrund unendlichen Leidensdruck keine andere Wahl hattest. Schluss aus Ende Akte geschlossen.

  • Ich kann dir aus persönlicher Erfahrung sagen, dass du dies zu arg siehst. Solange du nichts verkaufst und keine Dealer Mengen zuhause hast. Passiert dir gar nichts (außer Zeug weg) . Dann lässt den Ermittlungsakten noch nen schönen Facharztbrief zukommen, wo dein Hypogonadismus bestätigt ist und ein schreiben von einem Anwalt, dass du die Therapie wo dir hilft von der Steinzeit Ärzteschaft in Deutschland nicht bekommen hast und aufgrund unendlichen Leidensdruck keine andere Wahl hattest. Schluss aus Ende Akte geschlossen.

    Das liegt dann aber daran, dass die tatsächliche Vermutung erschüttert werden kann, dass das Dopingmittel zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport besessen wurde. Und dafür ist die ärztliche Bestätigung von Hypogonadismus erforderlich.


    Ich bitte dann aber auch noch zu Bedenken, dass ab einer bestimmten bevorrateten Menge auch nicht mehr glaubhaft ist, dass der Stoff für eine eigene TRT besessen wurde.


    Und da würde ich die Regelungen im Reiseverkehr (Einreise in die BRD) für Medikamente im Blick behalten mit dem 3-Monatsbedarf.


    Die ärztlichen Leitlinien empfehlen für eine TRT alle 2 bis drei Wochen 250 mg Testo E.


    Die definierten Tagesdosen nach der amtlichen Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC) Klassifikation liegen bei der parentalen Anwendung von Testosteron bei 18 mg.


    Das wäre nach der definierten Tagesdosis bei einem Umrechnungsfaktor von 0,720 eine Gesamtmenge für drei Monate von ca. 2.250 mg Testo E (18 mg / 0,720 *90 Tage) und nach den Leitlinien für drei Monate ca. 1500 mg Testo E ( 250 mg * 6 Wochen).


    Mehr als eine Vial Testo E könnte daher bereits Zuviel sein.

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  • Ergänzung:


    Auch wer an einer Testosteronunterfunktion leidet kann dopen. Er nimmt dann eben Zuviel. Ab einer bestimmten Menge wird man sich nicht mehr damit "rausreden" können, dass der Stoff nicht zum Doping beim Menschen im Sport besessen wurde.


    Ab welcher Menge kann man trotz einer nachweisbaren Testosteronunterfunktion von einer Dopingabsicht ausgehen?


    Keine Ahnung! Da gibt es keine definierten Mengen. Weder im Gesetz noch gibt es hierzu meines Wissens Gerichtsurteile. Es kommt daher auf den Einzelfall an. Wer wie ein Bodybuilder aussieht hat da ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem.


    Allerdings kann der Staatsanwalt und/oder der Richter nicht einfach so davon ausgehen, dass der Beschuldigte dopen wollte, wenn eine Testosteronunterfunktion nachgewiesen werden kann. Ich halte es daher für naheliegend, dass man sich an Mengen aus anderen Regelungen orientiert. Und da halte ich die Regelungen im Reiseverkehr mit der 3-Monatsmenge für naheliegend.

  • Wie sieht das denn zB bei Slin aus...unser Oma hat 35 Pens im Kühlschrank die sie verordnet bekommen hat.....jetzt bekomme ich 100 ml Testo vom Arzt auf Privatrezept verschrieben......


    Meines Wissens nach schützt dies vor einer Strafverfolgung nicht.....aber theoretisch dürfte Oma den gleichen Tatbestand erfüllen....


    Oder habe ich da nen Denkfehler ?

    Normal is 'ne Einstellung am Wäschetrockner!



    Dies dient lediglich der Information und stellt keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Steroid-Konsum da! Ich rate ausdrücklich von der Einnahme von AAS aus gesundheitlichen und strafrechtlichen Gründen ab! Hochachtungsvoll Frau Dr. Harleen Quinzel


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  • Der Ermittlungsaufwand muss sich auch lohnen, vergesst das nicht.

    Der Staat kalkuliert nach Finanzielle Aspekte.

    Wisst ihr überhaupt was eine Hausdurchsuchung , Ermittlungsverfahren, Gerichtsverhandlung kostet?!


    Das machen die nie und nimmer, wegen zum Beispiel zwei 10 ml Vials und das auch noch bei nem Hypogonadismus Patient.

    Der kranke Mensch ist ja fast schon genötigt sich Testosteron auf dem Schwarzmarkt zu kaufen und mal ganz ehrlich, wer springt schon alle 4 Wochen los Nachschub holen^^

    Es geht auch um die Psyche, der kann ja nicht immer mit nix dastehen, bei seinem Krankheitsbild.


    Da wird der Einzelfall abgewogen, glaubt mir einfach. Kenne mehrere Fälle.

  • Wenn ein Shop aufgeflogen ist und den Strafermittlungsbehörden die Daten des Kunden (Bestellung, Bezahlung, Lieferung) vorliegen, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das ist sicher. Wieweit die dann gehen ist dann die Frage des Einzelfalls.


    Der Einwand "eigene TRT" ist super. Dagegen sage ich nichts. Aber man kann sich nicht sicher sein, ob das auch klappen wird.


    Ich habe bereits die Idee mit einem Attest hier erwähnt. Link:


    Ärztliches Attest


    Ich kenne leider keine Fälle, bei denen das geklappt hat; d. h. das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Offenbar hast Du Erkenntnisse aus der Praxis. Mich würde interessieren, welche Mengen bezogen auf Testo E noch so "durchgelaufen" sind.


    Bei größeren Mengen werden die Ermittlungsbehörden das mit der eigenen TRT sicherlich nicht mehr glauben. Aber ab wann fängt das an? Dreimonatsvorrat für eine TRT (alle 10-21 Tage 250 mg Testo E)? Oder ging sogar ein Jahresvorrat noch durch?


    - Dreimonatsvorrat: 1 Vial mit 10 ml Testo E mit 250 mg/ml

    - Jahresvorrat: 3 - 4 Vials mit 10 ml Testo E mit 250 mg/ml


    Kannst Du Daten liefern? Wenn ja, wäre das super! I

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  • Wie sieht das denn zB bei Slin aus...unser Oma hat 35 Pens im Kühlschrank die sie verordnet bekommen hat.....jetzt bekomme ich 100 ml Testo vom Arzt auf Privatrezept verschrieben......


    Meines Wissens nach schützt dies vor einer Strafverfolgung nicht.....aber theoretisch dürfte Oma den gleichen Tatbestand erfüllen....


    Oder habe ich da nen Denkfehler ?

    Strafbarkeit nach § 2 Abs. 3 AntidopG:


    Es ist verboten, ein Dopingmittel, das ein in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen.


    Es muss also eine Dopingverwendungsabsicht bestehen. Das ist ein innerer Vorgang, der an sich nicht bewiesen werden kann. Die Juristen helfen sich mit Erfahrungssätze. Muskulöser Mann ohne ärztliche Verordnung = Doping; Oma mit Rezept = Therapie.


    Wenn man der Oma nachweisen kann, dass die das Zeug nicht für sich, sondern für einen anderen besorgt haben sollte: Oma + anderer = jeweils strafbar.


    100 ml Testo vom Arzt auf Privatrezept:


    Wer vom Arzt ein Rezept zum Dopen bekommt, macht sich strafbar, wenn er über die Apotheke nicht geringe Mengen bezieht (der Arzt macht sich sowieso strafbar). Ein Rezept führt also nicht zu einer Strafbefreiung an sich, sondern spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung (Erfahrungssätze) nur dafür, dass eben keine Dopingverwendungsabsicht besteht/bestand.


    Du musst Dich in einen Staatsanwalt hineinversetzten. Würdest Du das glauben? 100 ml Testo auf Privatrezept für TRT? Seit wann gibt es vom Arzt ein Rezept damit sich der Patient einen Lagervorrat für mehrere Monate für eine TRT anlegen kann? Das ist doch absurd. Wieso dann nicht 10 Liter Testo? Du bist doch bestimmt noch jung. Das wäre der Vorrat für ein ganzes Leben.


    Wenn ein Arzt mit (einem!) Privatrezept 100 ml Testo verschreibt, ist der - ich muss das so sagen - völlig wahnsinnig geworden. Der Patient geht zur Apotheke und ordert mit dem Rezept 100 ml Testo. Was macht der Apotheker? Der ruft die Polizei.


    Also: in kleinen Trachen, ja das geht. Und dann immer zu anderen Apotheken, damit das nicht auffällt. Aber wenn das rauskommt, helfen auch die Rezepte nicht. Wer zum Beispiel jede Woche eine Vial mit einem Rezept bezieht, ist ebenso dran.


    Da würde jeder vernünftige Mensch Doping unterstellen. Aber das kommt sehr wahrscheinlich nicht raus.

  • Bei mir wurde 2009 ein Päckchen vom Zoll abgefangen, es waren 10 Ampullen test e, hab dann vom Zoll ein Schreiben bekommen und musste mich dazu äußern. Hab alles abgestritten 8-]

    Dann wurde das Verfahren eingestellt.

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  • Bei mir wurde 2009 ein Päckchen vom Zoll abgefangen, es waren 10 Ampullen test e, hab dann vom Zoll ein Schreiben bekommen und musste mich dazu äußern. Hab alles abgestritten 8-]

    Dann wurde das Verfahren eingestellt.

    Danke für die Info. Hilft aber hier nicht weiter. Denn das Verfahren wurde sehr wahrscheinlich eingestellt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass Du das auch bestellt hattest. Hättest Du gesagt, ja das habe ich bestellt, brauche das aber für meine eigene TRT und hättest hierfür ein ärztliches Attest vorgelegt, woraufhin das dann eingestellt worden wäre, sähe das anders aus.

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  • Guten Morgen,


    also es gibt Ärtzte und Apotheker die dies problemlos tun , ohne die Polizei zu rufen.....das kann ich Dir zu 100 Prozent garantieren......!


    Da wäre es doch sehr interessant wer hier nun der "böse Bub" ist. Der "unwissende" Patient der guten Gewissens sich bevorraten möchte, da er es aus zeitgründen nicht immer zum Arzt schafft, oder der Arzt, der es ja besser wissen müsste es aber trotzdem verschreibt oder der Apotheker der die Ware bestellt und verkauft / aushändigt? Den monitären Profit an der Sache haben ja Arzt / Apotheker / und der Staat selbst. Die Mehrwertsteuer (100 Ampullen Testo E kosten in der Apo ca. 700 €) i.H.v. ca. 140 € (Gewerbesteuer und Einkommenssteuer kämen ja noch obendrauf) sackt sich der Staat vom mutmaßlich illegalem Geschäft des Apothekers ein. Somit wäre er ja Nutzniesser aus einer Straftat....??? Sowas ist aber scheinbar ok, solange es der Staat selbst ist der verdient an solch "Geschäften".

    Muß ich mich als "Patient" überhaupt mit dem Dopinggesetzen auskennen ? Bin ich mir überhaupt der Strafbarkeit bewusst ? (Klar, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht) Gehe gutgläubig und naiv zum Hausarzt, frage Ihn ob er mir,für welchen Zweck auch immer, solch Rezept ausstellen kann. Er sagt Klar, kein Problem. Somit für mich als Patient ein legal erworbenes Medikament, welches von einem Arzt verschrieben wurde. Alles weitere interessiert mich in dem Moment nicht mehr da für mein Verständniss absolut legal erworben, ohne wenn und aber......


    Zur Oma zurück zu kommen


    Wenn Omas Unmengen an Insulin bunkern dürfen (legal) , dies vom Arzt verschrieben bekommen da Diabetis 2 vorliegt .....wo ist da nun der rechtliche Unterschied zum Sportler ü40, der aus Nichtdopingzwecken, zu Verbesserung seiner Lebensqualität sich ein paar Ampullen Testo im Monat reinballert und sich aus den gleichen Gründen wie Oma einen Vorrat anlegt ? Sehe hier, wenn das eine OK ist NICHT warum das andere dann auch nicht OK sein sollte. Zumindest schon einmal vom moralischen Standpunkt aus gesehen.


    Der Patient hat auch keinerlei Verkaufsabsichten. Somit wäre ein Handel, auch bei dieser Menge, aussen vor zu lassen. Auch wenn es die StA wohl versuchen würde zu unterstellen.....unterstellen kann man ja erst mal, aber man muß auch beweisen....da Patient nie etwas verkauft, ja, noch nicht einmal weitergegeben hat dürfte die Beweisführung wohl im Keim ersticken.......


    Es kann doch nicht sein, das der einzige der guten Gewissens zum Arzt geht um sich "legal" ein Medikament verschreiben zu lassen, da er keine Schwarzmarktgeschäfte tätigen möchte, der als einziger aus dem Gefüge keinerlei finanziellen Nutzen hat nun den Kopf hinhalten muß / soll.......


    Ist doch an Lächerlichkeit nicht zu übertreffen die Nummer.......


    Haben wir nicht eine im Grundgesetz verankerte / zugesicherte Selbstbestimmung über unseren eigenen Körper ? Zu Tode saufen und rauchen darf sich ja auch jeder.....klar ...wird ja auch wieder viel Geld mit verdient.....finde den Fehler ;)


    Mein Fazit: Patient hat alles richtig gemacht, den schwarzen Peter können sich nun die 3 anderen solange gegenseitig in die Schuhe schieben bis er irgendwo hängen bleibt.


    Jede StA die das anders sieht müsste ihres Amtes enthoben werden ......oder man tritt als Beschuldigter direkt im gleichen Verfahren als Nebenkläger auf...und verklagt Apo Arzt und Staat .....wäre bestimmt lustig anzusehen ......

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    Dies dient lediglich der Information und stellt keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Steroid-Konsum da! Ich rate ausdrücklich von der Einnahme von AAS aus gesundheitlichen und strafrechtlichen Gründen ab! Hochachtungsvoll Frau Dr. Harleen Quinzel


  • Was der Staatsanwalt glaubt oder nicht ist doch wurscht wenn man die Rezepte vorlegen kann....da hat er es dann schwarz auf weiss.....

    Normal is 'ne Einstellung am Wäschetrockner!



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  • Hallo Lauch1977,


    für die Frage der Strafbarkeit ist es nach dem Gesetz (§ 2 Abs. 3 AntiDopG) irrelevant ob einer ein Rezept hat oder nicht. Es kommt tatbestandlich lediglich auf die Verwendungsabsicht an.


    Beispiele:


    - Oma hat Dopingmittel in nicht geringer Menge auf Rezept zu Therapiezecken: nicht strafbar

    - Oma hat Dopingmittel in nicht geringer Menge auf Rezept zum Doping beim Menschen im Sport: strafbar

    - Bodybuilder hat Dopingmittel in nicht geringer Menge auf Rezept zu Therapiezecken: nicht strafbar

    - Bodybuilder hat Dopingmittel in nicht geringer Menge auf Rezept zum Doping beim Menschen im Sport: strafbar


    Die Verwendungsabsicht kennt aber nur die Person selbst. Keiner kann in das Gehirn reinschauen. Deshalb arbeiten Juristen mit Erfahrungssätzen. Mit Rezept: zu Therapiezwecken / ohne Rezept: zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport.


    Allerdings kann es auch Ausnahmen geben. Beispiel: Ein überführter "Dopingarzt" hatte einem Sportler Dopingmittel verordnet. Da wird dann die Staatsanwaltschaft weitergehend prüfen, ob das nicht vielleicht doch Doping war.


    Ich denke hier zum Beispiel an den Erfurter "Dopingarzt" Mark Schmidt der im Zuge der von der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft München I im Frühjahr 2019 geführten Operation "Aderlass" verhaftet wurde.


    Schlussendlich entscheidet der Strafrichter und da gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 ZPO). Kommt der Strafrichter zu dem Ergebnis, das begründete Zweifel gegen die Strafbarkeit bestehen, erfolgt ein Freispruch.


    Die richterliche Überzeugung erfordert aber keine absolute, das Gegenteil oder andere Möglichkeiten denknotwendig ausschliessende Gewissheit. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen lässt. Lediglich denktheoretische, abstrakt mögliche Zweifel sind unbeachtlich.


    Was bedeutet das für Fälle mit und Fälle ohne Rezept?


    Ohne Rezept:


    Ist es glaubhaft, dass der Konsument den Stoff für eine eigene TRT verwenden wollte/hatte? Wieso hatte er dann die TRT nicht über einen Arzt durchführen lassen? Unzufrieden mit der Behandlung! Dafür braucht man eine gute Geschichte. O.K., kann sein. Aber passen denn die bezogenen Mengen oder war das viel zu viel? Was ist denn der Zeitraum, für den man bestellt? Die Begründung der Dopingmittel-Mengenverordnung spricht von 1 Monat und die Regelungen im Reiseverkehr von 3 Monaten.


    Also: Stoff für 3 Monate ist m. E. o.k. In welcher Tagesdosis? 18 mg nach den definierten Tagesdosen der amtlichen Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC) Klassifikation. Mit dem Umrechnungsfaktor 0,720 errechnen sich 25 mg Testo E pro Tag. Aufrundung auf 30 mg Testo E pro Tag * 90 Tage = 2700 mg Testo E = 1 Vial (10 ml / 250 mg/ml) ist m. E. o.k.


    Mit Rezept:


    Ist es nach der Lebenserfahrung ausgeschlossen, dass der Stoff für eine TRT war? Wenn ausgeschlossen = Doping! Wann könnte das sein? Der Arzt, der das Rezept ausgestellt hatte, konnte als "Dopingarzt" überführt werden. Reicht das alleine aus? Nein! Das könnte trotzdem eine TRT gewesen sein! Auch "Dopingärzte" haben "normale" Patienten. Aber: Bei älteren Männern wurden Kassenrezepte mit geringen Mengen verschrieben und bei jungen Männern Privatrezepte mit sehr großen Mengen!


    100 ml Testo E sind 100 Ampullen Testo E mit je 1ml! Das ist sehr viel für einen Einmalbezug über eine Apotheke! Da könnte sich der Apotheker bzw. dessen Angestellten schon Gedanken machen ob da nicht vielleicht etwas "faul" daran sein könnte.


    Handlungsalternativen des Apothekers bei einem Privatrezept:


    - Mir doch egal. Der Kunde hat bezahlt und das reicht oder

    - Nachfrage beim Arzt ob das Rezept denn auch passt.


    Im zweiten Fall:


    -O.k., das reicht mir oder

    - Nachfrage bei der Apothekenkammer


    Rat der Kammer:


    - Ist o.k., musst nichts machen oder

    - aus Vorsicht Info an die Polizei oder an die Apothekenaufsichtsbehörden, die das dann ggfls. an die Polizei weiterleitet


    Was macht die Polizei? Die prüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Denn die große Menge alleine reicht sicherlich nicht aus ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Sollte es bereits anderweitige Hinweise geben, dass es sich um einen "Dopingarzt" handeln könnte, könnte das dann der Hinweis sein der dazu führt das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wenn nicht, würde die Akte abgelegt werden und sollten später dann noch weitere Hinweise auftauchen, dass das ein "Dopingarzt" sein könnte, könnte dann mit einer Telekommunikationsüberwachung des Arztes begonnen werden. Wenn dann Gespräche abgehört werden könnten, die den Dopingverdacht nochmals erhärten würden, würde dann die Praxis durchsucht und verdächtige Patientendateien/Unterlagen zur umfassenden Auswertung beschlagnahmt werden.


    Das ist das worst-case-Szenario, dass zwar sehr unwahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich ist. Und das hätte eventuell vermieden werden können, wenn nicht verdächtige Rezepte ausgestellt worden wären.


    Also:


    Wieso 1 Rezept mit 100 ml und nicht 10 Rezepte mit 10 ml? Dann könnte man bei 10 unterschiedlichen Apotheken einkaufen und das Risiko, dass das als verdächtig auffallen und daher bei der Polizei aktenkundig werden könnte, wäre viel geringer.

  • Hab hab jetzt nicht alles gelesen, aber ich Schreibe mal zwei Fälle von meinem Bekanntenkreis.


    1 Fall:


    Hausdurchsuchung wegen verdacht auf Handelstreiben von Arzneimittel an Minderjährige.

    An 16 Jährigen 2 mal 10ml Testosteron Enanthat verkauft und 2 mal Deca 10ml.


    Zusätzlich ca 150ml Injektions Steroide, beim Verdächtigen gefunden. Unter anderem Testo, Deca, Trenbolon.


    Ergebnis: 1 Jahr Bewährung + 800 Euro Geldstrafe.


    2 Fall:


    Paket abgefangen an ältern Herren(Rentner 50 % behindert) , mit ca 80 ml Trenbolon und 60 ml Testosteron.


    Verfahren eingestellt.




    Meine Persönliche Meinung, mach dir wegen bisschen Testo für Eigenbedarf keinen Kopf ;)

    Das juckt keine Sau. Wenn du nen ganz übergenauen Staatsanwalt erwischt kriegst vllt ne kleine Geldstrafe und das wars, wenn überhaupt.


    Einfach keine Aussage zur Sache machen, würde ich allgemein nie. Wird dann zu 99% Fallen gelassen. Auf weiss nicht 20 bis 30 ml Testo Enanthat scheissen die.


    Ich gebe dir aber noch einen Tipp:


    Lass es doch einfach an einen harmlosen Rentner deines Vertrauens schicken, dem passiert sowieso nichts. ;) Die können dann nie nachweisen , dass es für dich war.

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  • Vielen Dank für Deine ausführliche Schilderung....


    "Die Verwendungsabsicht kennt aber nur die Person selbst. Keiner kann in das Gehirn reinschauen"


    Also sind das wie zB 86 / 86a StGb Gummi§ ...dehn und beugbar wie man es gerade gerne hätte....die so oder auch mal so ausgelegt werden können......


    Kann ja niemand jemanden ins Hirn schauen....Patient sagt nein nicht zu Dopingzwecken.....StA sagt doch bei nem 50er Arm bestimmt zu Dopingzwecken....Richter wirft dann ne Münze :-thumb2-:


    Die Definition von Doping wäre interessant....für mich einen Illegalen Vorteil bei einem sportlichen Wettkampf verschafft dur leistungssteigernde Substanzen.....keine Ahnung ob Koffein noch auf der Dopingliste ist.....also muß ich demnächst als Sportler acht geben das mich bei meiner Expressobevorratung keiner erwischt .....

    Patient ist aber nirgends gelistet, gehört keinem Sportverein an und hat auch weder in der Vergangenheit noch für die Zukunft geplant an einem Wettkampf teilzunehmen bzw. teilgenommen.....


    Somit nach meinem Verständniss egal was er besitzt keine Dopingabsicht unterstellbar.....


    Ja, ich weiß, kenne die Gesetzgebung bla bla.....aber es ist doch lächerlich was da abläuft......;(

    Normal is 'ne Einstellung am Wäschetrockner!



    Dies dient lediglich der Information und stellt keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Steroid-Konsum da! Ich rate ausdrücklich von der Einnahme von AAS aus gesundheitlichen und strafrechtlichen Gründen ab! Hochachtungsvoll Frau Dr. Harleen Quinzel