Testosteron mitnehmen in Karibik Urlaub?

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  • Bei Dopingmitteln für den Reisebedarf bei einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist auch noch die Dopingmittelmengenverordnung zu beachten. Deshalb schrieb ich in diesem Zusammenhang auch von geringen Mengen zum Eigenverbrauch. Im übrigen ist zum Beispiel das Arzneimittelpräparat "TESTOVERON" mit dem Wirkstoff Testosteron Enantat in der Bundesrepublik Deutschland gem. § 21 Abs. 1 AMG verkehrsfähig. Du meinst sicherlich rezeptpflichtig. Aber das ist etwas anderes.


    Und was bedeutet "Schwachfug"? Diesen Begriff habe ich noch nie gehört!

    Schwachfug = deine Aussage ist Schwachsinn.

    Selbst für eine Ampulle Testoviron mit 250mg musst du bei der Eineise ein Rezept vorlegen.

    Und mit verkehrsfähig meine ich, dass es sich um ein unbedenkliches und zugelassenes Arzneimittel handelt, entweder in D oder dem Land aus dem du kommst.
    Sollte es ULab Ware sein, ist es definitiv als bedenklich und somit als nicht verkehrsfähig einzustufen und auch kein Arzt kann dir dafür ein Rezept ausstellen.
    Die sogenannte 3 Monatsregelung für Arzneimittel gilt nur für rezeptfrei, unbedenkliche und zugelassene Arzneimittel.

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  • Schwachfug = deine Aussage ist Schwachsinn.

    Selbst für eine Ampulle Testoviron mit 250mg musst du bei der Eineise ein Rezept vorlegen.

    Und mit verkehrsfähig meine ich, dass es sich um ein unbedenkliches und zugelassenes Arzneimittel handelt, entweder in D oder dem Land aus dem du kommst.
    Sollte es ULab Ware sein, ist es definitiv als bedenklich und somit als nicht verkehrsfähig einzustufen und auch kein Arzt kann dir dafür ein Rezept ausstellen.
    Die sogenannte 3 Monatsregelung für Arzneimittel gilt nur für rezeptfrei, unbedenkliche und zugelassene Arzneimittel.

    Also "Schwachfug" ist eine Mischung aus "Unfug" und "Schwachsinn". Interessant! Und ich soll also "Schwachfug" schreiben?


    in § 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG ist die Erlaubnis für das Mitbringen im Reiseverkehr von Arzneimitteln in das Inland geregelt. Da steht nichts von der Vorlage eines Rezeptes drin. Text:


    "Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Arzneimittel, die bei der Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes in einer dem üblichen persönlichen Bedarf oder dem üblichen Bedarf der bei der Einreise mitgeführten nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Tiere entsprechenden Menge eingebracht werden."


    § 73 Abs. 1 AMG regelt das sogenannte Verbringungsverbot von Arzneimitteln in das Inland. Es handelt sich bei § 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG um eine Ausnahme des Verbringungsverbots bei der Einreise in das Inland im Reiseverkehr.


    Die Zollverwaltung definiert den "üblichen persönlichen Bedarf" unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen als einen Bedarf von in der Regel max. drei Monaten, vgl. Dienstvorschrift zum AMG, VuB S V 06 22 v. 30.7.2005.


    Dann muss auch noch § 73 Abs. 1b AMG beachtet werden. Hierbei handelt es sich um das Verbringungsverbot gefälschter Arzneimittel sowie gefälschter Wirkstoffe.


    Bei Dopingmitteln ist auch noch § 2 Abs. 3 AntiDopG in Verbindung mit der Dopingmittelmengenverordnung zu beachten. Danach ist das Verbringen von Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings bei Menschen im Sport in das Inland in nicht geringer Menge verboten.


    Es geht aber in dem Fall des User hier nicht um die BRD. Ich hatte lediglich erwähnt, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Verbringen in die BRD im Reiseverkehr erlaubt ist und es möglicherweise in der Karibik ebenso derartige Ausnahmen geben könnte.


    Das kann man zum Beispiel herauskriegen, wenn man (höflich!) beim Auswärtigen Amt nachfragt. Die können dann die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Karibik fragen, ob das möglich ist und was man in der Karibik dafür an Belege benötigt.


    Wieso wird man hier eigentlich ständig angehatet?


    Ich kann mich in juristischen Dingen durchaus irren, obwohl ich vom Fach bin. Dann aber bitte doch nicht mit "Schwachfug" titulieren. Wenn ich mich irren sollte und einer das besser weiß bitte keine Beleidigungen und bitte auch nachprüfbare Quellen/Daten bringen.


    Ansonsten ist das nur eine unbegründete Behauptung. Was soll ich damit anfangen? Woher weiß der User das? Persönlich erfahren oder vom Hörensagen? Und hatte sich der Zoll auch rechtmäßig verhalten? Also was steht im Gesetz und in den Dienstvorschriften!


    Mir reicht es mit diesem Thread. Ich lasse mich nicht beleidigen und bin deshalb hier raus.

  • Jedes Land und Zoll hat eine andere Vorgehensweise. Mich haben die auf Bali auseinandergenommen bis zum letzten Fetzen Papier. Hatte Testosteron und Viagra dabei.

    Musste eine Tablette und Ampulle opfern, die wurden wie auch immer analysiert ob es wirklich das ist was drauf steht. Musste mir dann eine Rede annhören sowas nicht wieder mitzubringen aber durfte alles behalten und hatte eine geile Zeit auf Bali ......


    Wenn es für zwei Wochen ist, sollte es besser vorher injeziert werden da hat man sicher keine Einbußen.

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  • und selbst wenn man für einige Tage unter den Spiegel fällt macht das 1. gesubdheitlich sicher nichts aus, 2. baut man dennoch keine 2kg Muskeln ab bzw gar nichts baut man ab.


    Daher, baller dir einfach 1... 1,2... 1,5g TE und genieß deinen Urlaub.


    1,5g wäre nach 5 Tagen noch 750mg drin, weitere 5 Tage noch wie 350mg, 5 Tage später wie 175mg.... easy...


    Also warum sich in Gefahr begeben, absolut grundlos.


    Ich hab 1,8g TE und 300mg TP (weils über war) vor einem Kanada ausflug, 3 Wochen lang, geballert. Mit stoff wäre ich nicht stressfrei geflogen...