Rauchmelder abnehmen wird fahrlässige Tötung

  • Will der Vorgesetzte die Wohnung überwachen? 5

    Das Ergebnis ist nur für Teilnehmer sichtbar.

    Noch lacht ihr über mich. Aber jetzt wird es ernst. Wer keine Rauchmelder anbringt, kann wegen fahrlässiger Tötung angezeigt werden. Der Vermieter muss sich nun absichern. Dazu hat er nur einen Weg: Er bringt Rauchmelder mit Kabelanschluss über eurem Bett an, die zudem sehen, wenn man sie abdeckt.


    Demnächst erfolgen Wohnraumkontrollen, dann werden alle Rauchmelder von privaten Firmen ferngesteuert. Wer es nicht tut, verliert den Versicherungsschutz.

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    "Anklage gegen drei Mitarbeiter der Stadt Hann. Münden. Sie sollen für den Tod einer 38 Jahre alten Frau verantwortlich sein. Die Frau starb laut Staatsanwaltschaft bei einem Wohnungsbrand, weil kein Rauchmelder installiert war.

    Gutachten: Rauchmelder hätte Frau das Leben gerettet

    Mitte März 2017 brennt es in einer Notunterkunft der Stadt Hann. Münden. Die 38-Jährige stirbt später an ihren Brandverletzungen. Das wäre nicht passiert, wenn ein Rauchmelder Alarm geschlagen hätte, sagt ein Gutachten.

    Vermieter muss für Rauchmelder sorgen

    In Niedersachsen und auch in Hessen muss sich der Vermieter darum kümmern, dass es einen Rauchmelder gibt. Doch den gab es in der Notunterkunft nicht. Die zuständigen Stadt-Mitarbeiter sind deshalb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt"

    https://www.ffh.de/nachrichten…gen-stadtmitarbeiter.html



    Meine Meinung: Ohne Pflicht kann ich mein Auge selbst anbringen, durch die Pflicht verliere ich dieses Recht.






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  • Hierzu kann ich auf folgenden link verweisen:


    http://www.rauchmelder-shop.de…aftet-im-schadensfall.php


    Ich frage mich übrigen, wie der Sachverständiger festgestellt haben will, dass das Leben gerettet worden wäre, wenn der Rauchmelder Alarm geschlagen hätte. Dafür müsste man wissen,


    - ob und wenn ja, wann die Verstorbene den Brand bemerkt hatte,

    - wann die Verstorbene den Brand bemerkt hätte, wenn der Rauchmelder Alarm geschlagen hätte und

    - wann der Brand so stark war, dass die Person nicht mehr mit ihrem Leben gerettet werden konnte


    Die bloße Möglichkeit einer Rettung im Falle eines Brandmelderalarms reicht für eine Verurteilung nicht aus. Es muss zur Überzeugung des Gerichts feststehen, dass die Frau im Falle der Installation eines Brandmelder nicht verstorben wäre.


    Ich würde den Sachverständigen in dem Prozess die obigen Fragen stellen und dann nachhaken.



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  • Ja, stimme zu. aber der Gutachter wird wahrscheinlich von den Herstellern bezahlt, die sich dumm und dämlich verdienen.


    Ich höre oft, Richter tun, was die Gutachter sagen. Also braucht man Geld für einen Gegengutachter?


    Mir gefällt diese Nanny Republik nicht

  • Ja, stimme zu. aber der Gutachter wird wahrscheinlich von den Herstellern bezahlt, die sich dumm und dämlich verdienen.


    Ich höre oft, Richter tun, was die Gutachter sagen. Also braucht man Geld für einen Gegengutachter?


    Mir gefällt diese Nanny Republik nicht

    In Zivilprozessen gibt es statistische Werte: In ca. 97 % der Fälle folgen die Gerichte den Feststellungen des gerichtlich bestellten Gutachters. Es ist daher sehr schwierig dagegen zu argumentieren. Man muss dazu die Lücken im Gutachten finden. Denn fast jedes Gutachten enthält Annahmen, die nicht begründet werden können. Man muss also die auf nicht begründbare Annahmen getroffenen Feststellungen erschüttern. Da wäre ein Gegengutachten sicherlich sehr hilfreich.

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  • Ich habe ein Beispiel:


    In Deutschland wird die Aussage eines Polizisten vor Gericht, dass ein Verkehrsteilnehmer zu schnell gefahren ist, nicht als Beweismittel anerkannt. Denn eine derartige Aussage das kann man sehr einfach erschüttern.


    Frage an den Polizisten. Wie schnell ist der denn nun genau gefahren.

    Antwort des Polizisten: 70 km

    Frage: 70 km oder nicht vielleicht doch nur 69 km/h.

    Antwort des Polizisten: vielleicht doch nur 69 km/h

    Frage: 69 km/h oder vielleicht doch nur 68 km/h

    Antwort des Polizisten: vielleicht doch nur 68 km/h

    Frage: 68 km/h oder vielleicht doch nur 67 km/

    und so weiter und so weiter


    Wann soll der Polizist sagen: Nein, 1 km/h weniger schließe ich mit Sicherheit aus! Das kann doch keiner.


    Übrigens. In Österreich soll das anders sein. Da sollen Gerichte Geschwindigkeitsangabe von Polizisten akzeptieren.


    Die Ösis sind da komisch! Aber vielleicht haben dort die Polizisten auch eine Radarpistole im Gehirn direkt hinter dem Auge.


    Wer weiss das schon.

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  • Ja, ich meinte damit, dass man einen Gegengutachter bestellt. Wird die allgemeine Sinnhaftigkeit der Rauchmelderpflicht eine Rolle spielen? Dass man die Leute nicht überwachen möchte?


    Dann frage ich mich, wie gut die Angeklagten ihre Aussagen abstimmen. Sind sie schlau, haben sie die Aussage verweigert, jeder schiebt die Schuld auf den anderen. Oder ein Mitarbeiter behauptet, er habe Melder angebracht, diese seien entfernt worden.

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  • Todesopfer wegen fehlender Rauchmelder? Vermieter bleibt straffrei


    16.09.2019

    Konnte der Tod von fünf Menschen durch Rauchmelder verhindert werden? Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen den Vermieter wurde eingestellt. Er bleibt straffrei.


     
     


    Nach einem Wohnungsbrand im pfälzischen Lambrecht wurde gegen den Vermieter wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt. Nach sieben Monaten wurde das Verfahren nun eingestellt. Der Grund: Es bestünde kein Anfangsverdacht für eine Straftat, so die Staatsanwaltschaft Frankenthal

    Ermittlungen zufolge waren Zigarettenreste im Müll Auslöser für den Brand am 7. Februar 2019 in der Dachgeschosswohnung gewesen, bei dem fünf Menschen ums Leben kamen. Todesursache waren Rauchgasvergiftungen. Die Staatsanwaltschaft nahm auch die Ermittlungen auf, um zu klären, ob Rauchmelder die Tragödie hätten verhindern können. Die Geräte warnen vor dem toxischen Rauchgas.


    Abschließend teilte die Anklagebehörde mit, dass das Fehlen der Rauchmelder nicht ursächlich für den Tod der fünf Bewohner gewesen sei. "Nach einem ergänzenden rechtsmedizinischen Gutachten kann nicht festgestellt werden, dass der Tod bei ordnungsgemäßen Einbau der Rauchwarnmelder überhaupt hätte verhindert werden können", hieß es. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Todesopfer stark alkoholisiert waren und "nicht ausgeschlossen sei", dass sie deswegen den Rauchmelder-Alarm überhaupt wahrgenommen und angemessen reagiert hätten.


    Der Gesetzgeber schreibt für Vermieter eine Sorgfaltspflicht vor. Demnach muss dieser sicherstellen, dass die im Mietvertrag enthaltenen Objekte in Ordnung sind und keiner zu Schaden kommt. Dies schließt die Rauchmelderpflicht, also die Verpflichtung zur Montage von Rauchmeldern, ein. Der Vermieter haftet, wenn keine Melder installiert sind bzw. diese nicht ordnungsgemäß funktionieren. Allerdings hatte der angeklagte Vermieter angegeben, mehrere Rauchwarnmelder angebracht zu haben und den Mietern weitere Geräte zur Verfügung gestellt zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass die Wohnung am Brandtag nicht mit installierten Rauchwarnmeldern ausgestattet war.


    Jedoch fanden die Ermittler fünf teilweise verpackte Rauchmelder in der Wohnung. Bei einigen war die Batterie eingelegt - was für vorherige Verwendung sprechen könnte.


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