Führerscheinentzug bei Einnahme von Ritalin

  • Hallo


    Ich würde gerne die Frage klären, ob die Einnahme oder der Besitz von Ritalin zum Führerscheinentzug führt. Damit meine ich nicht die Teilnahme am Straßenverkehr. Das Strafrecht bezieht sich auf den Straßenverkehr, die MPU unterliegt anderen Gesetzen.


    Gesetze der MPU

    • Es können auch Fußgänger auf Drogen getestet werden
    • Bei Fußgängern und BTM gibt es keine Mindestmenge. Mindestmengen gibt es nur bei Autofahrern
    • Der Besitz einer Tablette BTM führt zum sofortigen unbefristeten Führerscheinentzug

    Wollt ihr den Führerschein wiederhaben, müsst ihr ein Jahr verdachtsunabhängige Drogentests machen. Danach kommt die MPU. Die Behörde MPU ist nämlich eine Firma, die Geld verdienen will.


    Soweit meine Theorie-guenni-



    Zitat

    Nachdem die Polizei anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung eines Autofahrers Drogen wie Amphetamine und Marihuana vorgefunden hatte, forderte die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens. Dabei sollte festgestellt werden, ob er Betäubungsmittel einnimmt, durch die die Fahreignung in Frage gestellt wird. Dabei kam heraus, dass der Fahrer über Monate das Medikament Ritalin – mit dem Wirkstoff Methylphenidat eingenommen hatte, ohne dass er dafür eine ärztliche Verordnung erhalten hatte. Daraufhin wurde ihm seine Fahrerlaubnis einbehalten. Hiergegen begehrte er nach Einlegung eines Widerspruches vorläufigen Rechtsschutz. Doch er hatte keinen Erfolg damit.


    https://www.juraforum.de/verke…bnis-wegen-ritalin-514043


    "

    Als Überprüfungsmaßnahme ist dann entsprechend § 46 Abs. 3 FeV i.V.m. § 14 Abs. 1 S.1 Nr.2 bzw. Nr. 3 FeV ein fachärztliches Gutachten anzordnen. Dieses Gutachten hat gem. § 14 Abs. 1 S. 2 FeV auszuführen und ggf. zu begründen, ob Konsum von Drogen nach dem BtMG oder missbräuchliche Einnahme anderer psychoaktiv wirkender Stoffe vorliegt. Ausführungen hinsichtlich evtl. Eignungsmängel sowie evtl. Prognosen über das zukünftige Konsumverhalten sind entsprechend § 14 Abs. 2 FeV ausschließlich in einer medizinisch psychologischen Begutachtung zu klären, so dass das fachärztliche Gutachten sich auzsschließlich auf die Frage des Konsumverhaltens zu beschränken hat."

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    Noch was zum Lachen: https://www.123recht.de/forum/…hrerschein-__f518889.html

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