Rauchmelder: Wohnungsöffnung bei Fehlalarm

    • Piept der Rauchmelder, darf die Feuerwehr die Tür aufbrechen. Kosten 800 € pro Einsatz plus Tür
    • Wahrscheinlich darf das auch der Vermieter oder Nachbar wegen Gefahr im Verzug
    • Die Kostenverlagerung geht immer mehr zum Mieter hin.

    Ein Problem sehe ich bei funkgesteuerte Rauchmeldern. Der Vermieter kann sie per Fernsteuerung auslösen und so die Wohnung betreten. Feuerwehrleute neigen dazu, die Wohnung zu durchsuchen, um schutzbedürftige Personen zu finden oder einfach mal an der Damenunterwäsche zu schnuppern.

    Dabei werden auch Zufallsfunde verwertet.


    Türöffnung ab 1:50


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Werbung
  • Werbung
  • Werbung
  • Die Rauchmelder in den Müll zu schmeißen ist keine gute Idee. Denn Rauchmelder können Leben retten!!!!!!!!!!

    Das ist gelogen. Wir können das gerne mal an anderer Stelle diskutieren, auch VisionAZ wollte Ähnliches beweisen.


    Kleiner Test: Sachsen ist das einzige Bundesland in Deutschland ohne Rauchmelderpflicht. Dort gibt es 2 Brandtote auf eine Million Einwohner und Jahr.

    Der Rest Deutschlands hat geschlossen eine Rauchmelderpflicht und 4 Brandtote auf eine Million Einwohner.

    Die Schweiz hat als einziges Land in Europa keine Rauchmelderpflicht und 2 Brandtote auf eine Million Einwohner.


    Noch mehr: https://www.wiwo.de/politik/de…erhersteller/7334810.html


    Rechnen Sie mal nach -guenni-


    Autsch, 800 Euro tut weh.

    800 € plus Tür. Soweit ich verstanden habe.

  • Ich habe geschrieben, dass Rauchmelder Leben retten können. Es geht dabei um die bloße Möglichkeit der Lebensrettung und dies lässt sich nach denkbaren Lebenssachverhalten darlegen; wie z. B. das ein eingeschlafener Bewohner durch einen ausgelösten Rauchmeldealarm geweckt werden kann der ansonsten an einer Rauchvergiftung hätte sterben können.


    Ich kann anhand von Zahlen nicht beweisen, dass durch Rauchmelder Leben gerettet wurden. Ich habe daher auch nur von "können" geschrieben! Und dafür reicht es aus, wenn es denkbare Fälle geben kann, bei denen dies so geschehen kann.


    Also: Wo habe ich gelogen? Ich habe geschrieben, dass Rauchmelder Leben retten können. Und das ist eine Frage der Logik und nicht eine Frage von statistisch signifikanten Daten. Wer erst einen statistisch signifikanten Effekt anhand von Daten geliefert bekommen möchte, könnte dann auch der Todesfall werden, bei dem die Statistik den Effekt nachweisen wird.


    Doof ist aber, das derjenige dann nicht mehr unter den Lebenden weilt! Und ich möchte nicht dieser Fall werden!

  • Werbung
  • Zur Klarstellung:


    die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern kann durchaus kritisiert werden. Ich halte wenig von einer staatlichen Zwangsbeglückung und sehe ebenso wie "Das Auge des Vorgesetzten" finanzielle Interessen von Lobbygruppen.


    Ich aber halte einen Rauchmelder gleichwohl für sinnvoll. Denn die finanziellen und sonstigen Nachteile, die z. B. durch einen Fehlalarm entstehen könnten, sind für mich unerheblich, wenn durch einen Rauchmelder die Wahrscheinlichkeit der Lebensrettung im Brandfall erhöht wird, auch wenn dies statistisch nicht nachgewiesen, sondern nur gedacht werden kann.

  • Werbung
  • Wo habe ich gelogen?

    Die Lobby hat gelogen. Lassen Sie uns ein Spiel machen und so tun, als wollten wir Webseiten abmahnen. Dazu verwenden wir

    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    § 5a Irreführung durch Unterlassen


    Ich zitiere die Webseite eines Herstellers:

    "In Großbritannien besteht seit 1992 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in neuen Gebäuden, auch in Privathaushalten (Building Regulations Doc. B 1992), da dort erfahrungsgemäß die meisten Brandtoten und -verletzten zu beklagen sind. Pflicht ist dabei mindestens ein Rauchmelder je Etage. Seit Einführung der Ausstattungspflicht ist die Anzahl der Brandtoten bis zu 40 % gesunken. "


    Der Hersteller verschweigt aber, dass es in Deutschland keine Rauchmelderpflicht gibt und die Zahl der Brandtoten dort im gleichen Zeitraum um 43% sank. Mit dieser Information ist es nicht mehr anzunehmen, dass die Senkung von Rauchmeldern kommt.


    800px-Statistik_Brandtote_in_Deutschland.svg.png



    Ich sehe hier ein Verstoß gegen das Gesetz, da wichtige informationen weggelassen wurden.siehe letzter Satz.



    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    § 5a Irreführung durch Unterlassen

    (1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.


    (2) Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,

    1.die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
    2.deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

  • Die Rauchmelder in den Müll zu schmeißen ist keine gute Idee. Denn Rauchmelder können Leben retten!!!!!!!!!!

    Ein eigener Rauchmelder kann problemlos verwendet werden. Diesen kann man vor dem Urlaub deaktivieren. Ich habe Rauchmelder seit 15 Jahren und noch nie einen Fehlalarm.


    Wenn ein Fremder den Rauchmelder anbringt, sieht es anders aus. Dieser ist nicht zu kontrollieren. Per Funk kann er ferngesteuert ausgelöst werden. Mit Kabel wird er zum Sexspielzeug und filmt heimlich Frauen und kinder.

  • Werbung
  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
    Werbung
  • Hallo,


    dass die Lobby die Datenlage interessengeleitet auslegt, ist sicherlich richtig.


    In den gezeigten Beispiel kann man durch von einer bewussten fehlerhaften Interpretation der Datenlage sprechen.


    Aber nicht jeder, der sich mit Gesetzen beschäftigt, ist ein Lobbyist! Ich bin das zumindest nicht.


    Nun zur gesetzlichen Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern:


    Wie ich bereits ausgeführt habe, bin ich kein Freund einer gesetzlichen Zwangsbeglückung. Der Bürger sollte selbst entscheiden dürfen, was für ihn das Beste ist.


    Das Problem ist aber, dass das Verhalten des Einzelnen auch andere betreffen kann. Denn bei Brandfällen kann auch der Wohnungsnachbar betroffen sein. Es ist daher dem Einzelnen durchaus zuzumuten, ein Frühwarnsystem einzurichten.


    Und dieses Frühwarnsystem sollte eben der Rauchmelder sein.


    Dadurch sollten Brände früher entdeckt werden können. So könnten Brände nicht nur früher gelöscht, sondern auch noch Leben gerettet werden. Denn die meistens Brandtoten sterben nicht wegen einer Verbrennung sondern durch eine Vergiftung. Und da die heißen Gase noch oben steigen, kann der Alarm vom Rauchmelder an der Decke noch so früh ausgelöst werden, dass der im Bett schlafende Bewohner noch nicht durch die giftigen Gase bewusstlos geworden ist.


    Das ist alles Theorie!


    Ob durch einen Rauchmelder auch in der Praxis Todesfälle verhindert werden konnten, können wir nicht wissen. Denn dazu müssten wir wissen, ob und wenn ja, wieviele Betroffene eines Brandes durch einen Rauchmelder aus dem Schlaf geweckt wurden, die es ansonsten wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig geschafft hätten, die Brandstelle zu verlassen.


    Es kommt also nicht auf die Anzahl der Brandtoten, sondern auf die Anzahl der Geretteten an. Aber Daten/Zahlen zur Anzahl der durch Rauchmelderwarnungen Geretteten werden derzeit nicht erhoben, so dass man eben nur versuchen kann, aus der Anzahl der Brandtoten auf die Anzahl der Geretteten zu schließen. Da gibt es dann aber folgende Probleme:


    - je weniger Brände, um so weniger Tote: Es kommt also nicht auf die Anzahl der Brandtoten an sich an, sondern auf das

    Verhältnis der Brandtoten zur Anzahl der Brände

    - je dichter bebaut, um so mehr Personen können durch einen Brand betroffen sein: Es kommt also nicht auf die Anzahl

    der Brandtoten zur Anzahl der Gesamtbevölkerung an, sondern auf die Anzahl der Brandtoten zur Anzahl der durch einen Brand potentiell Betroffenen


    Im Übrigen gibt es auch noch das Problem, dass man überhaupt nicht wissen kann, bei wie vielen Haushalten seit der Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern erstmalig Rauchmelder im Betrieb sind.


    Wieso weiss man das nicht?


    - Man weiss nicht in wievielen Haushalten bereits zuvor Rauchmelder im Betrieb waren und

    - man weiss nicht in wievielen Haushalten die installierten Rauchmelder nicht in Betrieb sind


    Annahme/Unterstellung:


    Die meisten Haushalte hatten bereits vor der Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Installation Rauchmelder im Betrieb und bei den Haushalten, bei denen vermieterseitig erst aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung Rauchmelder installiert wurden, wurden die Rauchmelder von den Mietern wieder außer Betrieb gesetzt (wie hier im Forum berichtet!):


    Es könnte also durchaus sein, dass sich trotz der Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern die Anzahl der Haushalte, bei denen Rauchmelder im Betrieb sind, überhaupt nicht signifikant erhöht hat.


    Denn die Einhaltung der Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern wird meines Wissens nicht überprüft!


    Die aktuelle Datenlage reicht also nach meinem Dafürhalten für eine belastbare Aussage, ob Rauchmelder bisher in der Praxis Leben gerettet haben, einfach nicht aus. Es könnte also durchaus sein, dass das alles überhaupt nichts bringt!


    Denn Rauchmelder können nur einen Schlafenden, aber nicht einen Ohnmächtigen wecken. Wenn der Brand zum Beispiel dadurch verursacht wurde, dass der Bewohner einen Herzinfarkt bekommen hatte und deshalb in Ohnmacht gefallen war mit der Folge, dass das in der Pfanne befundene Essen überhitzte und dadurch einen Wohnungsbrand ausgelöst wurde, hätte kein Rauchmelder helfen können, dass der Bewohner rechtzeitig das Bewusstsein wiedererlangt um sich zu retten.


    Gleiches gilt für bewegungsunfähige Menschen! Die hören zwar das piepen, können aber sich nicht retten!


    Hierzu habe ich einen interessanten Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 05.11.2018 gefunden. Der link lautet:


    https://www.sueddeutsche.de/pa…ewsml-dpa-com-20090101-18


    Ich hoffe, dass die Verlinkung klappt.


    Wenn der Gesetzgeber Gesetze mit der Zielrichtung verabschiedet, dass ein bestimmter Effekt eintreten soll, dann sollte später auch überprüft werden, ob der gewünschte Effekt eingetreten ist (gewünschter Effekt: weniger Brandtote!).


    Derzeit scheint es so, dass man den gewünschten Effekt (weniger Brandtote) anhand der - meines Erachtens nicht dafür ausreichenden - Datenlage nicht erkennen kann, man aber noch am rätseln ist, wieso das bisher nicht so geklappt hat.


    Dabei geht es aber nur um die gesetzliche Verpflichtung zur Installation! Denn das muss man anhand von Daten auch begründen können. Eine freiwillige Installation halte ich dennoch für sinnvoll. Denn es geht doch um das eigene Leben!

  • Die Verlinkung hat offenbar nicht geklappt.


    Bitte folgenden Text in "Google" eingeben:


    braende-hamburg-mehr-brandtote-feuerwehr-und-mediziner-eroertern-ursachen-dpa


    Dann müsstet ihr den Text finden, der in mehreren überregionalen Zeitungen stand.

  • Werbung
  • Ein eigener Rauchmelder kann problemlos verwendet werden. Diesen kann man vor dem Urlaub deaktivieren. Ich habe Rauchmelder seit 15 Jahren und noch nie einen Fehlalarm.


    Wenn ein Fremder den Rauchmelder anbringt, sieht es anders aus. Dieser ist nicht zu kontrollieren. Per Funk kann er ferngesteuert ausgelöst werden. Mit Kabel wird er zum Sexspielzeug und filmt heimlich Frauen und kinder.

    Ich denke, wir liegen gar nicht soweit auseinander.


    Vielleicht können wir uns auf Folgendes verständigen.


    gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern: problematisch, da keine belastbare Datenlagen

    fremdinstallierte Rauchmelder: nein

    freiwillig installierte eigene Rauchmelder: ja

  • Werbung
  • Werbung
  • Ne das überlasse ich euch -guenni-

    Das ist o.k.


    Ich habe aber ein Problem damit, dass ein User auf einen Beitrag über Rauchmelder seine Rauchmelder in den Müll wirft.


    Dass man die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern durchaus kritisch sehen kann, ist das eine. Das andere ist aber, dass man wegen einiger weniger fehlerhafter Rauchmelder das theoretische Risiko eingeht zu krepieren.


    Ich habe daher auf die beiden letzten Beiträge von "Das Auge des Vorgesetzten" geantwortet. Dabei gab es Probleme mit der Verlinkung mit einem Beitrag. Auch habe ich zur besseren Verständlichkeit auf beide Beiträge separat geantwortet.


    Also: Ich bin weder "Günni" noch führe ich Selbstgespräche!


    Ich mache mir aber Sorgen, dass noch weitere User ihre Rauchmelder in den Müll verwerfen könnten und das darunter genau derjenige sein könnte, bei dem die Rauchmelder später geholfen hätten sein Leben zu retten.


    Aber was hilfts. Wer das für "Günni-Müll" hält soll eben seine Rauchmelder in den Müll werfen. Es ist nicht mein Leben.


    Das wars für mich in diesem Thread.

  • Werbung
  • Ich denke Sie sind eventuell bezahlt worden von der Rauchmelder Lobby, man kann klar eine Agenda aus Ihren Texten herauslesen.


    Ein V-Mann der Lobby das es so weit kommen musste..


    Muerte al detector de humo

  • Ich denke Sie sind eventuell bezahlt worden von der Rauchmelder Lobby, man kann klar eine Agenda aus Ihren Texten herauslesen.


    Ein V-Mann der Lobby das es so weit kommen musste..


    Muerte al detector de humo

    Hein, ich bin der kommende Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und werde im Wahlkampf von der deutschen Rauchmelderlobby mit Milliardenbeträgen finanziell unterstützt. Also unterstützt mich. Denn ich bin auch für die Freigabe von Dopingmitteln. Davon ausgenommen sind aber bewusstseinserweiternde Drogen, die einige hier vielleicht konsumieren.

  • Werbung
  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
    Werbung
  • Ich denke Sie sind eventuell bezahlt worden von der Rauchmelder Lobby, man kann klar eine Agenda aus Ihren Texten herauslesen.

    Der Vorwurf ist unberechtigt, denn er räumt Ihnen das Recht ein, den Rauchmelder selbst zu kaufen. Hätte er vor, Sie beim Sex zu filmen, würde er das nicht tun.


    Hierzu habe ich einen interessanten Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 05.11.2018 gefunden. Der link lautet:

    Der Artikel zeigt ein Steigen der Brandtoten durch Rauchmelder. Das war schon lange bekannt.


    2-format7001.jpg



    "Dabei ist der Zusammenhang zwischen Brandmeldern und Brandopfern nicht bewiesen. Vergleicht man die Entwicklung der Zahl der Brandtoten in Bundesländern mit und ohne Installationspflicht, so fällt auf, dass nichts auffällt: Überall sinkt die Zahl der Todesfälle, von gut 600 um die Jahrtausendwende auf zuletzt knapp 400. Die Unterschiede scheinen eher vom Zufall als vom Gesetz abzuhängen: In Bayern, wo bisher noch keine Pflicht gilt, sank die Opferzahl zwischen 2002 und 2010 um 54 Prozent, in Rheinland-Pfalz, Installationspflicht seit 2003, um lediglich vier Prozent"


    Das wars für mich in diesem Thread.

    Moment bitte. Lassen sie uns die rechtliche Seite diskutieren. So lernen wir alle.



    Ich habe noch ein Beispiel, das unlauterer Wettbewerb sein könnte. Es geht um die Sulzburger Studie. Sie wurde von der Rauchmelderfirma Hekatron veröffentlicht.


    "Die Ergebnisse der Sulzburger Studie

    Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, ob die Zahl der Brandtoten mit der Einführung der Rauchmelderpflicht tatsächlich sinkt. Hierfür wurde zur Ermittlung des Brandopferrisikos die Anzahl der Brandopfer in Deutschland in den Jahren 1998 bis 2010 erfasst. Nach der Auswertung der Daten zeigte sich erstens, dass das Risiko, bei einem Brand ums Leben zu kommen, in den eigenen vier Wänden am höchsten und zweitens, dass die Zahl der Brandtoten von 522 (1998) auf 373 (2010) gesunken ist.

    • Das ergibt eine beachtliche Reduzierung um 29%."

    https://rauchmeldungen.de/rech…melder-sind-lebensretter/


    Was man hier verschweigt: Die Zahl der Brandtoten sank auch in den Bundesländern ohne Rauchmelderpflicht, und das um 40%. Siehe oben.


    "In Berlin, Brandenburg und Sachsen sank die Zahl der Todesopfer ebenso, in Baden-Württemberg und Niedersachsen blieb sie gleich und in Bayern und Niedersachsen stieg sie an."

    https://rauchmeldungen.de/rech…melder-sind-lebensretter/


    Bei Bayern widersprechen sich die Autoren. Weiter oben wird von minus 54% in Bayern gesprochen.


    "zweitens, dass die Zahl der Brandtoten von 522 (1998) auf 373 (2010) gesunken ist."

    Die Rauchmelderpflicht wurde erst 2003 eingeführt. Also hat man hier schon gemogelt.

  • Minikameras in Rauchmeldern Trainer filmt heimlich nackte Mädchen: Bewährung für Spanner

    John Schneider, 22.01.2018 - 17:53 Uhr


    media.media.c623b5e7-1ca4-45b9-a03b-c4efdc3d453e.original1024.jpg


    Widerlicher Prozess am Amtsgericht München: Der damalige Jugendtrainer eines Sportvereins aus dem Münchner Umland hat Minikameras in Rauchmeldern, Bewegungsmeldern oder Lufterfrischern versteckt, um die Mädchen seiner Einrad-Mannschaft heimlich nackt zu filmen. Vor Gericht hat er nun ein Geständnis ablegt.


    Erst seine damalige Lebensgefährtin soll die Polizei 2015 auf die Spur gebracht haben. Die Ermittler durchsuchten am 22. Dezember 2015 die Wohnung des Unterschleißheimers und fanden außer jeder Menge Kinderpornos (mehr als 4.000 Dateien) auch die Nacktaufnahmen von 49 Einrad-Sportlerinnen.


    Amtsrichterin Tauscher verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung."


    2 Jahre Bewährung ist das falsche Zeichen. Ich hätte ihn 2 Jahre in eine Zelle mit Rauchmeldern gesperrt, die jede Nacht klingeln. -guenni-

  • Werbung
  • Moment bitte. Lassen sie uns die rechtliche Seite diskutieren. So lernen wir alle.

    Sehr geehrter Das Auge des Vorgesetzten,


    ich habe mich über die Aussage von DarkTyr ("Führt Günni wieder Selbstgespräche xD") geärgert.


    Wer der Meinung ist, dass ich Unsinn schreibe kann das sagen, dann bitte aber auch begründen.


    Was soll so eine Aussage? Ich bin doch kein Troll!


    Das war also nicht auf Sie bezogen. Mit Ihnen, sehr geehrter Das Auge des Vorgesetzten, diskutiere ich gerne.


    Ich bin immer noch von Ihrer Kreativität beeindruckt, die Sie in meinem Thread "Rechtslage" haben aufblitzen lassen.


    Aber meinen Sie wirklich, dass mit fremdinstallierten Rauchmeldern gefilmt wird? Dass es perverse Spinner geben könnte, die das machen könnten, schließe ich nicht aus. Aber doch nicht massenhaft. Es geht doch der Lobby "nur" ums Geld.


    Wie kommen Sie auf diesen Verdacht? Ist das nur das Gefühl überwacht werden zu können oder sind Ihnen Fälle bekannt?


    Zur Rechtslage:


    Mit Abmahnungen dürfte das schwierig werden, wenn "nur" Studien zitiert werden. Häufig sind das Studien, die nur eine Korrelation belegen können. Korrelationsstudien sind an sich o.k. Das Problem sind aber die daraus gezogenen Schlüsse.


    Ich habe da zwei interessante Youtube-Beiträge über die Aussagekraft von Studien. Die links lauten:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Kann man diesen Blödsinn abmahnen? Nein, denn da gilt die Wissenschaftsfreiheit! Schlechte Wissenschaft ist eben auch noch Wissenschaft. Etwas völlig anderes ist, wenn Studien zugunsten des Auftraggebers absichtlich manipuliert werden.


    Das wird man aber nur sehr schwer nachweisen können.


    Also was macht man als Lobbyist?


    Man gibt eine Studie an einen "Wissenschaftler" in Auftrag, der - ich sage das mal so - durchaus als kreativ bezeichnet werden kann. Passt die Studie dann, wird diese in "Fachzeitschriften" veröffentlicht. Dann gibt man das an die Presse.


    Das haben under-cover-Journalisten mit einer Schokoladenstudie probiert und das hat geklappt. Link:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Ich hoffe, dass das mit der Verlinkung auch klappt.

  • Diesen Beitrag habe ich erst jetzt gesehen, da ich längere Zeit an dem vorherigen Beitrag schrieben habe.


    Also, es gibt in der Tat kranke Leute, die mit einer in einem Rauchmelder installierten Kamera filmen.


    Echt krank die Welt!

  • Werbung
  • Die Sulzburger Studie wurde aber von einem Hersteller von Rauchmeldern gemacht. Die haben also ihre Studien manipuliert. Zumindest könnte man versuchen, auf Unterlassung zu klagen.


    Aber meinen Sie wirklich, dass mit fremdinstallierten Rauchmeldern gefilmt wird?

    Es gilt das Gesetz der großen Zahl. In Deutschland gibt es 19 700 000 Mietwohnungen. Selbst wenn nur einer von 10 000 Rauchmeldern fremdinstalliert wird, macht das immer noch 1970 Fälle. Das bedeutet 10 000 Fälle in den nächsten 5 Jahren.


    Schon bald wird es Livestreams aus deutschen Kinderzimmern geben.


    "Überwachung via Rauchmelder: Bundesnetzagentur warnt vor versteckten Mini-Kameras"

    1. https://www.berliner-zeitung.d…ten-mini-kameras-23952896


    "Rauchmelder: Mirko Borsche testet Geräte, die Wohnungen überwachen sollen – Teil 3"

    https://www.zeit.de/zeit-magaz…ng-sicherheit-unter-strom


    ich habe mich über die Aussage von DarkTyr ("Führt Günni wieder Selbstgespräche xD") geärgert.

    Vielleicht langweilen ihn die Zahlen. Ich glaube, wir ahnen hier eine große Sache voraus.





    ": Vom Suchen und Finden versteckter Kameras

    Heimliche Videoaufnahmen in Airbnb-Wohnungen sind verboten, dennoch entdecken Mieter in ihren Unterkünften immer wieder versteckte Überwachungskameras. Es kann sich also lohnen, gezielt nach solchen Kameras zu suchen. Wir erklären, wie man das am besten macht"

    https://www.golem.de/news/uebe…-kameras-1906-142168.html


    "AirBnb-Vermieter filmte

    Gäste im Schlafzimmer

    veröffentlicht am 12.10.2017 - 11:30 Uhr

    Ein Paar aus Indiana hatte über Airbnb ein Apartment in Longboat Key (Florida) gemietet, bewegte sich in der Wohnung frei wie im eigenen Zuhause. Bis der Mann, der in der Technikbranche arbeitet, ein kleines schwarzes Loch am Rauchmelder im Schlafzimmer entdeckte, das ihn irritierte.

    Derek Starnes schaute sich das Teil genauer an und fand darin eine Kamera und ein Mikrofon versteckt – der Vermieter hatte das Paar heimlich gefilmt!

    Starnes alarmierte die Polizei. Diese fand in der Wohnung dem Lokalsender WFTS zufolge eine weitere Kamera, die in einem Rauchmelder versteckt war, stellte Computer und SD-Karten und andere Speichermedien sicher."

    https://www.bild.de/news/ausla…partys-53504878.bild.html