Ich weiß gar nicht mit welchen recht die hunde vom zoll nen paket nach mexiko fischen
Bei denen gelten nicht die gesetze wie hier in deutschland
Zumal unnötig steuergelder verbrannt werden für angelegenheiten die unseren staat nix angehen
Nach deutschem Recht. Konkret: Paragraf 2 Abs 3 AntiDopG mit dem Tatbestandsmerkmal "durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen". Damit ist die Lieferung über das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gemeint. Dafür reicht ein Zwischenstop in der BRD aus. Deutsches Staatsgebiet = deutsches Recht anwendbar.