Spam Lounge - Der Laberthread

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  • Im Übrigen enthält eine einzige Verpackung mit Testosteron aus der Apotheke mit 10 Durchbrechampullen mit je 1 ml Testosteron Enantat 250 mg/ml


    Da ist man jetzt aber in einem Begründungszwang.


    Das kann ich euch sagen, wie die das begründen: Wenn Sie 10 Ampullen haben, dann haben Sie eventuell einen Freund im Studio, der auch Testo nimmt. Dem könnte das Testo ausgehen und er fragt Sie, ob Sie ihm aushelfen können. Dann geben Sie ihm 3 Ampullen für 15 Euro.


    Das wird erfahrungsgemäß passieren, wenn sehr viele Menschen 10 Ampullen Testo besitzen. Damit würde der Gesetzgeber also eine Vorstufe zum Handel ermöglichen, wenn er jedem Bürger 10 Ampullen zugesteht.


    Ob dieser Handel oder die Weitergabe im Einzelfall geschieht, ist für das Gesetz unerheblich, es reicht die abstrakte Gefahr, also dass es bei 100 Nutzern im Einzelfall geschehen könnte.

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    Beispielfall: Bodybuilder besitzt kleine Mengen Steroide zum Eigenkonsum und nimmt nicht an Wettkämpfen teil.


    Zitat

    Anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung im Juni 2016 wurden bei einem Bodybuilder verschiedene Dopingpräparate aufgefunden. Darunter befanden sich 24 mg Anastrozol, 248 mg Dehydrochlormethyltestosteron, 1,35 g Stanozol, 1,55 g Testosteron und 373 mg Trenbolon.

    https://www.kanzlei-engelhard.…-nicht-geringer-menge-zum

    Der Mann wird verurteilt, denn:

    Zitat

    Ob im Einzelfall ein Handel oder eine Weitergabe konkret beabsichtigt sei, sei keine Voraussetzung der Strafbarkeit.

    https://juris.bundesgerichtsho…=188&anz=3127&Blank=1.pdf



    Besonders interessant finde ich folgende Begründung, da sich hier das Strafrecht in Beliebigkeit verliert. Mensch könnte ja auch behaupten, ein Bodybuilder mache sich strafbar, auch wenn er keine Steroide nimmt, denn die Erfahrung zeige, dass viele Bodybuilder irgendwann Steroide nehmen, ob dies im Einzelfall zutreffe, sei unerheblich.




    Zitat

    In der Kraftsportszene des Angeklagten war es jedoch üblich, Bekannten bei Bedarf kleinere Mengen Dopingmittel zum Selbstkostenpreis oder gar umsonst zu überlassen – in der Erwartung, der Gefallen werde gelegentlich erwidert. Der Angeklagte wusste dies und war ebenfalls zur Weitergabe von Präparaten in dieser Form bereit.

    https://rewis.io/urteile/urteil/tfn-05-12-2017-4-str-38917/


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  • Ja, das wäre das Gegenargument. Aber wer hat denn Apo-Ware? Der Opa, der das auf Rezept aus der Apotheke kriegt, weil er einen zu geringen Testo-Spiegel hat, könnte eine Durchbrechampulle durchaus verticken. Auf dem illegalen Markt werden überwiegend Durchstechampullen mit 10 ml gehandelt und wer zapft sich schon was aus einer fremden Vial ab? Das sind doch keine Junkies.


    Und es reicht keine theoretisch abstrakte Gefahr einer Abgabe aus. Das wäre bei einem uneinschränkten Besitzverbot ausreichend. Bei einem eingeschränkten Besitzverbot muss der Handel nach der Menge auch wahrscheinlich sein. Der Verordnungsgeber soll so festsetzen, dass ein bei Erreichen der Mengrenze ein Indiz für Handel besteht und das BMG räumt selber ein, dass die therapeutische Monatsmenge kein Indiz für Handel begründet.

  • Ja, das wäre das Gegenargument. Aber wer hat denn Apo-Ware? Der Opa, der das auf Rezept aus der Apotheke kriegt, weil er einen zu geringen Testo-Spiegel hat, könnte eine Durchbrechampulle durchaus verticken. Auf dem illegalen Markt werden überwiegend Durchstechampullen mit 10 ml gehandelt und wer zapft sich schon was aus einer fremden Vial ab? Das sind doch keine Junkies.


    Und es reicht keine theoretisch abstrakte Gefahr einer Abgabe aus. Das wäre bei einem uneinschränkten Besitzverbot ausreichend. Bei einem eingeschränkten Besitzverbot muss der Handel nach der Menge auch wahrscheinlich sein. Der Verordnungsgeber soll so festsetzen, dass ein bei Erreichen der Mengrenze ein Indiz für Handel besteht und das BMG räumt selber ein, dass die therapeutische Monatsmenge kein Indiz für Handel begründet.

    Günni, zum Verständnis. Es geht nicht darum, dass der Handel nachgewiesen werden kann, sondern ob die Verordnung rechtswidrig ist, weil die Mengenwerte kein Indiz für Handel begründen. Ist die Verordnung rechtmässig, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine Handelsabsicht bestand. Du wirst kein Urteil findet, was sich mit der Verordnung beschäftigt. Lass den Einzelfall weg. Es geht darum, wie tief das BMG setzen darf. Setzt das BMG zu tief, ist die Verordnung rechtswidrig und kann nicht angewendet werden. Es geht bei der Verordnung um eine typisierende Betrachtungsweise.

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    Wie offizieller Beitrag, bekomm, eich ein „qualifizierter“ Beitrag.

    Dafür gibt es jetzt eine extra Formular mit dem man solche Dinge beantragen kann. 8o

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    Bei mir werden die ungelesenen Posts leider nicht mehr in Fettschrift angezeigt. Ich finde das sehr unübersichtlich.

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    wenn meine posts auch "offizieller beitrag" wären, würd ichs bissl besser finden

    Habe vorgeschlagen, das wieder abzuschalten. :D

    Das gesamte Team von extrem-bodybuilding distanziert sich klar vom Verkauf und Handel mit illegalen Substanzen. Alles, was mit Handel oder Beschaffung zu tun hat, ist absolut tabu und wird entsprechend geahndet.

  • wenn meine posts auch "offizieller beitrag" wären, würd ichs bissl besser finden

    flipper hat sehr schnell reagiert. Sollte jetzt nicht mehr auftauchen.

    Das gesamte Team von extrem-bodybuilding distanziert sich klar vom Verkauf und Handel mit illegalen Substanzen. Alles, was mit Handel oder Beschaffung zu tun hat, ist absolut tabu und wird entsprechend geahndet.

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