Spam Lounge - Der Laberthread

  • Wenn Doping im Freizeitsportbereich mit einer Geldbusse bewährt wäre, die sich im Bereich von nicht angeschnallt oder falsch geparkt bewegen würde, wäre das doch in Ordnung

    Es scheint mir sinnvoller, für den Dopingkonsum einen Führerschein einzuführen. Wenn dieser 2k kostet, ist es kein Problem. Zeitgleich möchte ich die MPU abschaffen, da diese willkürlich den FS entziehen kann ohne Gerichtsurteil.


    Wenn jemand denkt, die Inflation müsse abgeschafft werden, dann muss er/sie auch die Gesetze ändern, die dazu geführt haben.


    Die Anschnallpflicht ist eines der ersten Gesetze, die das Wirtschaftswachstum in DE gestoppt haben. Die Pflicht ist sinnlos, weil mensch kann sich auch alleine anschnallen ohne Pflicht - warum den Nachbarn dazu zwingen? Die Bürger mache Gesetze nur deshalb, um anderen zu schaden.


    In der Schweiz gibt es keine Rauchmelderpflicht und kein Dopingverbot. Allerdings gibt es eine Anschnallpflicht. Dann schaffen wir doch einfach die Anschnallpflicht ab, zusammen mit der Rauchmelderpflicht und dem Dopingverbot und werden reicher als die Schweiz.

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    • Offizieller Beitrag

    So, ich bin zwar noch nicht gesund, aber ich weiß endlich was ich habe und wie es wahrscheinlich zu bekämpfen ist. Ich hatte eine Blasenentzündung durch die wiederum eine Rippenfellentzündung entstanden ist. Dazu hatte ich Fieber, Schüttelfrost und Hitzewallungen. Starke Luftnot kam dann auch noch dazu.

    Heute habe ich mein 5tes Antibiotikum sowie 2 andere Medikamente bekommen. Bin jetzt ziemlich zuversichtlich, dass bald alles wieder gut wird. War ja in den letzten Wochen nur im Bett, Couch oder auf Toilette weil ich auch Durchfall hatte und durch verschiedene Antibiotika extreme Bauchschmerzen mit einem richtig aufgeblähtem Bauch.

    Weil aber der heutige Arztbesuch sehr positiv war, bin ich sicher bald wieder richtig gesund zu sein. Bin heute das erste mal gute 10 Stunden beschwerdefrei. Jetzt schaue ich mal wie das neue Antibiotikum meinen Körper in den nächsten 10 Tagen wieder in Ordnung bringt.

    Ich möchte endlich wieder trainieren können.


    Danke an alle für die Genesungswünsche.:top:

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  • Günni, das lesen Leute hier. Bei so einem Unsinn könnte man glatt den Eindruck gewinnen, dass dopende Freizeitbodybuilder so doof seien, dass man sie vor sich selbst schützen müsse. Schreib doch bitte nicht so einen Quatsch.

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  • Mal ein paar Zahlen. Im letzten Entwurf zur DmMV stand u.a. Folgendes:


    "Durch den Anstieg der gelisteten Dopingmittel ergibt sich eine analoge Erhöhung der Beanstandungen durch die Zollverwaltung um rund 15 %, d.h. etwa 400 zusätzliche Verfahren p.a. Diese Verfahren sind in der Regel durch die Straf- und Bußgeldstellen zu bearbeiten, die im Weiteren die Abgabe der Verfahren an die Staatsanwaltschaften vornehmen. Dies führt bei der Zollverwaltung zu einem Erfüllungsaufwand in Höhe von 0,62 AK mD / 0,38 AK gD, der finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen wird."


    Link: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Der Text steht auf S. 15 der Drucksache 259/20 unter "4. Erfüllungsaufwand".


    - AK md: Arbeitskosten mittlerer Dienst (vermutliche Bedeutung)

    - AK gD: Arbeitskosten gehobener Dienst (vermutliche Bedeutung)


    Das bedeutet:


    - jährliche Verfahren der Zollverwaltung im Dopingbereich: 400 / 0,15 = (aufgerundet) 2.667

    - Gesamtarbeitskosten pro Jahr: 1 AK / 0,15 = (aufgerundet) 6,67 AK; davon 4,13 AK mD und 2,52 AK gD


    Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Richtwerte bei einer 40-Stunden-Woche:


    • 1 Personentag: 8 Stunden,
    • 1 Personenmonat: 134 Stunden,
    • 1 Personenjahr: 200 Arbeitstage.


    Link zum Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung:

    https://www.destatis.de/DE/The…32?__blob=publicationFile


    Die Richtwerte stehen auf S. 51 des verlinkten Dokuments.


    Also:


    200 Arbeitstage x 8 Stunden/Arbeitstag =) 1600 Stunden bzw.

    (134 Stunden pro Monat x 12 Monate =) 1608 Stunden


    pro Mann/Frau pro Jahr.


    Zeitaufwand pro Fall bei Ansatz von 1600 Stunden pro AK:


    - (6,67 AK x 1.600 Stunden/AK) / 2.667 Fälle = (abgerundet) 4,0 Stunden pro Fall


    Die Ermittlungen führt die Straf- und Bußgeldstellen der Zollverwaltung, die pro Fall ca. 2,5 Std im mittleren Dienst und ca. 1,5 Stunden im gehobenen Dienst aufwendet. In der Gesamtzeit wird auch die Aktenanlage und Durchführung der Beschuldigtenanhörung enthalten sein.


    Das sieht eher so aus, als ob man das schleifen lässt. I.d.R. keine Hausdurchsuchungen, keine umfangreichen Kontoermittlungen.

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  • Mal eine Frage an alle die sich DEFINITIV auskennen, kein Larifari hörensagen oder ich denke/vermute:


    Ich mache gerade nen Lehrgang zum Citylogistiker, mit dabei ist der Führerschein Klasse B (Auto). Hatte vorher noch keinen, ist also ersterwerb. Nun habe ich mir einen Auszug aus dem Verkehrregister besorgt und sehe, ich habe noch 4 Punkte in Flensburg (1 Urteil, 2x 2 Punkte fahren ohne Fahrerlaubnis) von 2019. Verjährt erst 2024.


    Frage: kriege ich jetzt Probleme? Oder kann ich wenn ich unter 8 Punkten bin den Lappen ohne Probleme machen? Hab gehört nur bei Drogen und Alk gibt's MPU, aber bei 4pkt ohne Drogen/Alk sollte es keine Probleme geben bei der Beantragung oder?


    Frage weil ich schon Mal den Lappen machen wollte vor 10 Jahren ca, aber da hatte ich noch ne Sperre wegen zu vielen Punkten aus der Jugendzeit. Die sind alle weg aus dem Register, bis auf die 4 Punkte habe ich mir nix zu schulden kommen lassen.

    Bitte keine Roidanfragen oder persönliche Betreuungen per PN - Forum dafür nutzen. Wenn dann noch spezifische Fragen sind, gerne eine PN.

    Darkys LOG

  • Nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 FEV (Fahrerlaubnis-Verordnung) kann die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahrzeugeignung zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, angeordnet werden, worunter auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach § 21 StVG) fällt.


    Link zu § 11 FEV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

    Link zu § 21 StVG: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html


    Die Frage ist, ob das ernsthafte Zweifel an der Eignungsfähigkeit begründet.


    Ich habe dazu ein Urteil des VGH München gefunden. Link: https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8102.php


    Da ging es um vier Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das war wohl ein renitenter Gesetzesbrecher im Straßenverkehr. Da hätte ich auch meine Zweifel, ob der geeignet ist. So schlimm ist es bei Dir auch wieder nicht. Sollte hoffentlich klappen, wenn Du brav bleibst.

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  • die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahrzeugeignung zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, angeordnet werden, worunter auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach § 21 StVG) fällt.

    Das Zitat ist falsch. Es gibt in der MPU keinen Bezug zum Straßenverkehr.

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  • Schwer zu Sagen..


    Ich bin auch 2006 ohne Führerschein von der Polizei gestoppt worden. Dann musste Ich Geldstrafe Zahlen, als Ich dies nicht konnte, musste Ich 2 Monate in die Jva.


    Im Jahr 2018 war Ich bei der Führerscheinprüfstelle und wollte fragen wie es aktuell mit dem Führerschein aussieht. Der Typ meinte zu mir Ich muss eine Mpu machen.

    Daraufhin sagte Ich dass es doch doch nach 10 Jahren verjährt, er sagte erst nach 16 Jahren.


    Die entsprechenden dass wie sie wollen.

    Wenn du Glück hast, hast du einen netten Sachbearbeiter. Ansonsten stell dich schon mal drauf ein.

    Mit freundlichen Grüßen


    Skull

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  • Dann lies mal den Gesetzestext von Paragraf 11 Abs. 3 Nr. 5 FEV. Steht da genau so drin.

    Zitat

    Nr. 7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html


    Da steht "Zusammenhang mit der Kraftfahreignung". Das kann auch eine Körperverletzung sein. Oder man hat den Chef in der Firma A****loch genannt. Vielleicht zählt auch das Besuchen von Querdenker-Demos dazu.


    Die entsprechenden dass wie sie wollen.

    Die MPU kann leider machen, was sie will.

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  • Da steht "Zusammenhang mit der Kraftfahreignung". Das kann auch eine Körperverletzung sein. Oder man hat den Chef in der Firma A****loch genannt. Vielleicht zählt auch das Besuchen von Querdenker-Demos dazu.


    Die MPU kann leider machen, was sie will.

    Ich spreche von § 11 Abs. 3 Nr. 5 FEV und Du sagst, das wäre falsch zitiert, weil in § 11 Abs. 3 Nr. 7 FEV etwas anderes drin steht. Bei Nr. 7 geht es um Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, und bei Nr. 5 geht es um Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Nr. 7: "Zusammenhang mit der Kraftfahreignung"; Nr. 5: "Zusammenhang mit dem Straßenverkehr". Bei Darky geht es um § 11 Abs. 3 Nr. 5 FEV wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Darum geht es. Du weichst davon ab.

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    So, mit geht es schon deutlich besser. Das neue Antibiotikum scheint anzuschlagen.

    Nur die Rippenfellentzündung macht sich immer noch mal bemerkbar.


    Werde also jetzt wieder öfters hier mitlesen.:w

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  • So, mit geht es schon deutlich besser. Das neue Antibiotikum scheint anzuschlagen.

    Nur die Rippenfellentzündung macht sich immer noch mal bemerkbar.


    Werde also jetzt wieder öfters hier mitlesen.:w

    Freut mich, das zu hören, das es Ihnen besser geht. Ich hoffe, Sie können bald wieder als Mod arbeiten, denn das Forum braucht Zucht und Ordnung.