Doping wird in Großbritannien nicht mehr strafrechtlich verfolgt

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    Um als Profi Bodybuilder etwas zu erreichen, muss man schon lange nicht mehr nur über eine gute Genetik verfügen, sondern auch auf Steroide und andere verbotene Substanzen zurückgreifen. Doch in anderen Sportarten, zu denen beispielsweise Radfahren, Mixed Martial Arts und weitere zählen, steht Doping ebenfalls an der Tagesordnung und deshalb kommt es immer wieder zu Skandalen, die zum Teil durchaus massiv ausfallen!


    Beim Bekanntwerden des Einsatzes von Dopingmitteln steht Athleten, die in getesteten Sportarten antreten, in vielen Ländern nicht nur einem Ausschluss von der Teilnahme an Wettkämpfen bevor, sondern zusätzlich auch die strafrechtliche Verfolgung, da der Besitz und das Verwenden derartiger Substanzen teilweise illegal ist. So kommt es zum Beispiel in Deutschland, Frankreich, Italien und Australien zu derartigen Maßnahmen seitens des Gesetzgebers.
    Großbritannien scheint hier jetzt allerdings einen anderen Weg einzuschlagen. Wie nämlich die Zeitung „The Guardian“ berichtete, habe der dortige Sportminister Tracey Crouch die Anti Doping Richtlinien genauer begutachtet und kam dabei zu der Schlussfolgerung, dass die strafrechtliche Verfolgung der nachhelfenden Sportler nicht wirklich sinnvoll sei. Aus diesem Grund möchte man in Zukunft wohl davon absehen.


    In den meisten Ländern werden dopende Sportler nicht nur vom Wettkampfgeschehen ausgeschlossen, sondern zusätzlich auch noch strafrechtlich verfolgt. In Großbritannien scheint man jedoch nach reichlicher Überlegung darauf gekommen zu sein, dass ein derartiges Vorgehen im eigenen Land nicht wirklich zielführend ist und deshalb verkündete der Sportminister, dass man das Ganze zukünftig anders handhaben werde!


    Quelle
    http://www.gannikus.com/news/d…-strafrechtlich-verfolgt/

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    Englaender.jpg
    :lol::lol::lol:

    Da steht aber CHINA drauf -guenni-



    Ja, wie @Leanryr123 schon erwähnte, war der Eigenbedarf/Konsum schon immer bzw schon lange erlaubt in Großbritannien.
    Schönes Land.

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    ich glaube ich werde jetzt engländer :D:D

    Du solltest definitiv auswandern bei deinem Glück :):lol:

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    Das ist das was du meintest letztens @MSC glaub ich. Weiß jemand was daraus geworden ist? Ein Anwalt ist wohl damals aktiv geworden.



    Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Anti-Doping-Gesetzes


    -
    Mit der Petition wird gefordert, das Anti-Doping-Gesetz aufzuheben.


    Begründung:
    Das AntiDopG ist meiner Auffassung nach verfassungswidrig. Aus diesem Grunde habe ich fristgerecht vor Ablauf der 1 Jahresfrist eine Verfassungsbeschwerde erhoben, Zitat:"Alle mündigen Bürger (Grundrechtsträger) auch Sportlerinnen und Sportler, sind im Rahmen ihrer ihnen in Art. 2 (1) GG zugesicherten Rechte für ihre Gesundheit ausschließlich selbst verantwortlich.Das Recht auf Gesundheit als Schutzpflicht des Staates ist hier nicht anwendbar, da es dem mündigen Bürger obliegt zu entscheiden, ob er dieses Recht in Anspruch nehmen möchte oder nicht.Meiner Auffassung nach, darf der Staat diese Schutzpflicht nicht gegen den Willen des mündigen Bürgers durchsetzen.Für Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sind die Veranstalter der Sportwettbewerbe und die teilnehmenden Sportlerinnnen und Sportler verantwortlich.Die Erhaltung der Integrität des Sportes ist, nach meinem Verständnis, kaum vertretbar den Aufgaben der öffentlichen Gewalt zuzuordnen, weshalb ich meine Grundrechte hier als verletzt erachte.Ich habe als mündiger Bürger Anspruch darauf, dass der Staat hier untätig bleibt." Und weiter:DeFacto wurde hier das Grundgesetz ergänzt und damit geändert (ganz ohne 2/3 Mehrheit im BT und BR), indem ein zusätzliches Staatsziel geschaffen wurde, ein schützenswertes Rechtsgut.Das AntiDopG kriminalisiert grundsätzlich alle Wettkampfsportler, bezieht sich aber speziell auf "Leistungssportler", wodurch es nicht mehr als allgemeingültig gelten kann.Da bereits der "Besitz" von Doping relevanten Substanzen strafbewährt ist, kann man sagen, daß hier die Beweispflicht umgekehrt wurde. In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Unschuldsvermutung mit das höchste Rechtsgut. Das Sportler muss beweisen, daß z.B. in der Sporttasche gefundene Dopingsubstanzen nicht das Sportler gehören, was Mannipulationen Tür und Tor öffnet. Es werden desweiteren sport- und strafrechtliche Erkenntnisse vermischt und unverhältnismäßig hart ermittelt (Haus-und Hotelzimmerdurchsuchungen, Telephonüberwachung). Unter anderem diese Vermischung führt zu nicht überschaubaren Problemen im Datenschutz.Obwohl es bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren gibt, ist nach einem Jahr keinerlei Wirksamkeit des Gesetzes im Bezug auf seinen Zweck erkennbar. Sehr wohl erkennbar sind aber die negativen Auswirkungen die solch unnötige und vorallem schlecht gemachte Gesetze immer haben: Prohibitionseffekte. Es wird ein krimmineller Markt geschaffen oder erhalten und erweitert, das Vertrauen der das Sportler untereinander wird untergraben.Die Wirksamkeit, egal welcher Maßnahme, gegen das Doping lässt sich ganz einfach daran erkennen ob die sportlichen Spitzenleistungen signifikannt absinken. Es gibt wirksame Methoden/Werkzeuge, ganz ohne neue und verfassungswidrige Gesetze, sich mit unsportlichem Verhalten zu befassen aber es geht erst wenn sich der Gesetzgeber eingestanden hat, daß sich in einer freien Gellschaft nicht alles durch Gesetze regeln lässt.


    Quelle
    https://www.openpetition.de/pe…-des-anti-doping-gesetzes

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  • Doping gehörte seite jahrzehnten zum Leistungssport und hat sich dort festgesetzt. Wie soll Athlet x die selbe Leistung naturell bringen wenn Athlet y gedopt ist. Hier zwingt der Leistungsdurck schon die Athleten zu dopen. Gerade beim Radsport (EPO) und BB. Oder denkt ihr jemand kann wirklich naturell über 100 kg trocken auf die Bühne bringen. Alles Illusion, der Mensch hat körperliche Grenzen. Doping gehört dazu, obwohl es wirklich interessant wäre mal die BB stars zu sehen wie sie aussehen würden wen nsie niemals gepopt hätten.

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  • Nö, im Nachgang ist hierbei nix passiert.


    Es gab zum Anti Dopinggesetz noch keine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie gesagt wurde von dem Gesetz meines Wissens nach erst einmal auf Profiebene gebrauch gemacht, ansonsten wurden bisher nur Hobbydoper belangt. Finanzstarker Profisport wird hier über Interessensvertreter (Lobbyismus) wohl auch entsprechende Agreements vereinbart haben.


    Natürlich steht es jedem erwischten Hobbydoper frei Einspruch einzulegen bei Verurteilung und Verfassungsbeschwerde einzureichen. Würde man den finanzstarken Profisport angehen, würde genau das passieren. Gesetzesänderungsvorgaben (da in Teilen verfassungswidrig) nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts wären dann die Folge meiner Meinung nach.


    Man muss bedenken, dass dieses Gesetz recht neu ist. In 5 Jahren wird dieses Gesetz in der Form nicht mehr stehen.

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  • Schon interessant wenn man bedenkt, dass bei geringen Cannabisumfang einer zwangsläufigen strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden kann. Geringe Menge ist dann 6-10 g, je nach Bundesland. Deutschland halt, das Land der unbegrentzt dummen Politiker. Wer hier mit 4 Kinder noch arbeiten geht wird dafür bestraft, indem jemand anders mit 4 Kindern den selben Lohn als Sozialleistung bekommt.

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