Steroide im Internet bestellen

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  • Muss ich widersprechen. Touch ID und FaceID Sensorik abgeklebt nie genutzt, 18 stelliges Passwort und 2 Wochen in NRW gewesen und alles konnte gelesen werden.

    Mussten Sie das bezahlen? Mich interessiert schon, wie die das gemacht haben. Private Firma? Hatten Sie einen Anwalt und Akteneinsicht?

  • Mussten Sie das bezahlen? Mich interessiert schon, wie die das gemacht haben. Private Firma? Hatten Sie einen Anwalt und Akteneinsicht?

    Weißt du aus der Akteneinsicht das es gelesen werden konnte oder hat dir das jemand gesagt?

    Dieses umrüsten für mehrere tausend Euro finde ich ziemlich lächerlich, eher Google Phone > Graphene OS und dann bestimmte Einstellungen

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  • Ohne dass ich mir *JEMALS* solches Zeug wirklich Beschaffen würde, immerhin ist das in Deutschland ja unter Strafe verboten, finde ich es trotzdem komisch, dass etwas was im Hobbysport nur meinen eigenen Körper betrifft, so nieder gemacht wird! Wenn ich mir den Thread so durchlese, bekommt man ja Angst und Bange...


    Als Außenstehender, der das Thema noch nicht so lange verfolgt habe ich jetzt einige male gelesen "die Zeiten waren schlimm", dann heißt es wieder "die Zeiten jetzt haben sich etwas entspannt". Was ist denn nun Sache? Also müssen sich Hobbysportler in Deutschland, die sich nicht gleich eine ganze Wagenladung Testo bestellen, wirklich ernsthaft Gedanken über einen "Drop" oder eine "Fake Packi" etc. machen?! Ist es nicht einfach Möglich an eine Firmenadresse zu bestellen und gut ist?


    Wie gesagt, das Thema kommt für mich generell nicht in Frage, ich finde es sollte nur mal generell gesagt sein: Meiner Meinung nach gibt es echt schlimmeres was bestraft werden müsste, als dass sich Hugo B. für 50€ Steroide aus dem Internet bestellt... Was meint Ihr zum Thema "Drop" / "Fake Packi" / "Firmenadresse" etc.?

  • Mein Nachbar hat vor 3 Jahren des öfteren bei Stereoass bestellt, immer kleine Mengen 3-5 Vials, dann wurde ein Paket vom Zoll geöffnet und daraufhin kam ein Brief mit dem Tatvorwurf Verstoß gegen das Antidopinggesetz um das 16 Fache, er hat daraufhin alles abgestritten und es kam nichts mehr, weder, dass irwas eingestellt wurde.


    Er hat bis heute nichts mehr bestellt...


    Jetzt würde er gerne etwas bei DBB bestellen und gesehen, dass die Ware teilweise aus einem De Warenhaus versendet wird, also nix Grenze?! Sollte doch wesentlich ungefährlicher sein.


    Wie sieht es aus wenn man dennoch aus der EU Ware bekommt, werden dort beim Zoll Einträge gemacht?


    Die Idee mit dem falschen Namen auf dem Briefkasten findet er gut, mittlerweile ist er auch umgezogen.

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  • Umziehen wird dir nichts bringen. Du warst ja immer gemeldet. Wenn die jetzt wieder ein Paket von dir rausfischen, dann ist das eine Sache von 5 Minuten, umzusehen, dass du schon einmal ein "Verfahren" hattest. Dann wird dir beides zur Last gelegt. Die "alte" Sache wird dann einfach nochmal neu aufgerollt. Diesmal haben die dann einen Beweis mehr weil bereits das zweite Paket an dich adressiert war.

    Unwahrscheinlich ist es trotzdem das Inland Lieferungen vom Zoll geöffnet werden. Sicher ist man aber nie.

  • Umziehen wird dir nichts bringen. Du warst ja immer gemeldet. Wenn die jetzt wieder ein Paket von dir rausfischen, dann ist das eine Sache von 5 Minuten, umzusehen, dass du schon einmal ein "Verfahren" hattest. Dann wird dir beides zur Last gelegt. Die "alte" Sache wird dann einfach nochmal neu aufgerollt. Diesmal haben die dann einen Beweis mehr weil bereits das zweite Paket an dich adressiert war.

    Unwahrscheinlich ist es trotzdem das Inland Lieferungen vom Zoll geöffnet werden. Sicher ist man aber nie.

    Inlandslieferungen werden nicht vom Zoll kontrolliert und daher auch nicht vom Zoll geöffnet.


    Die Gerichte verurteilen nicht den auf einem Päckchen stehen Empfänger abgefangener Lieferungen wenn man nicht mehr hat.


    Dss ist ständige Rechtsprechung in BtM-Sachen und das wenden Richter auch bei Dopingsachen an.


    Link (letzter Absatz des Artikels):


    Doping-Prozess in Haßfurt: Im Zweifel für den Angeklagten - Neue Presse Coburg
    Ein 57-Jähriger wird am Amtsgericht Haßfurt für den Besitz von Dopingmitteln verurteilt. Den Handel mit Anabolika kann das Gericht aber nicht nachweisen.
    www.np-coburg.de


    Was aber passieren könnte, wäre eine Hausdurchsuchung. Das macht man aber eigentlich nur bei Mengen, die schon deutlich die Mengengrenzwerte überschreiten oder wenn mehrfach etwas abgefangen wurde.

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