Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Mengen von Dopingmitteln

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  • Vizemeister Ich weiß nicht, ob das hier im Thread bzw. irgendwo bereits erwähnt worden ist, da die durch dich angeregten Diskussionen bereits weitere Seiten des Threads füllen ABER ich denke ich spreche hier für alle, die sich mit dem Thema befassen bzw. betroffen sind, und bedanke mich für deinen geleisteten Input. Ich kommentiere hier nicht viel bzw. gar nicht aber lese alles mit. Du bist für mich ein wertvolles Mitglied in diesem Forum besonders im Bezug auf das diese Thematik mit welche sich hier theoretisch die meisten hier auseinandersetzen müssten bzw. die Problematik immer im Hinterkopf haben.


    Wollte ich nur mal gesagt haben :)



    Frohe Ostern/schöne Feiertage

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  • Danke! Nett das Du das sagst. Ich habe nicht nur Jura studiert sondern Jura ist mein Leben. Die Rechtskonstruktion mit den festgelegten Grenzmengen verstösst gegen elementare Rechtsgrundsätze. Recht hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Hier geht es aber offensichtlich nur noch um die negative Generalprävention mit einer Rechtskonstruktion mit festgelegten Mengenwerten, die evident realitätsfern sind, um moralische Wertvorstellungen der Mehrheitsgesellschaft mit dem Mittel des Strafrechts zu schützen, ohne das dafür jemals eine parlamentarische Mehrheit gab. Ihr begeht kein Unrecht. Ihr seit mit dem was ihr tut für die Mehrheitsgesellschaft allerhöchstens lästig. Das reicht für eine Kriminalstrafe nicht aus.

  • Danke! Nett das Du das sagst. Ich habe nicht nur Jura studiert sondern Jura ist mein Leben. Die Rechtskonstruktion mit den festgelegten Grenzmengen verstösst gegen elementare Rechtsgrundsätze. Recht hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Hier geht es aber offensichtlich nur noch um die negative Generalprävention mit einer Rechtskonstruktion mit festgelegten Mengenwerten, die evident realitätsfern sind, um moralische Wertvorstellungen der Mehrheitsgesellschaft mit dem Mittel des Strafrechts zu schützen, ohne das dafür jemals eine parlamentarische Mehrheit gab. Ihr begeht kein Unrecht. Ihr seit mit dem was ihr tut für die Mehrheitsgesellschaft allerhöchstens lästig. Das reicht für eine Kriminalstrafe nicht aus.

    Leider liegen "Recht haben" und "Recht bekommen" oft Welten.

    Zwischen "sollte Recht bekommen" noch mehr

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  • Leider liegen "Recht haben" und "Recht bekommen" oft Welten.

    Zwischen "sollte Recht bekommen" noch mehr

    Es gibt viele Fälle, wo man juristisch unterschiedlicher Meinung sein kann. Wenn es nur um die Frage gehen würde, ob man dopende Freizeitsporler kriminalisieren könnte oder dies verfassungswidrig wäre, wären die Erfolgsaussichten allerhöchstens bei über 50 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht billigt dem Gesetzgeber einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Frage zu, was mit Krimimalstrafe belegt werden kann. Neben dem Individualgüterrechtsschutz (Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum etc.) darf der Gesetzgeber auch besondere gewichtige Gemeinwohlinteressen mit dem Mittel des Strafrechts schützen und da kommt dann auch die sog. Volksgesundheit ins Spiel. Es käme damit auf das sog. Übermassverbot (Verhältnismässigkeit im engeren Sinne) an, ob dagegen verstossen werden würde und das kann man juristisch so oder auch anders sehen. In unserem Fall hatte sich der Gesetzgeber aber dazu entschieden, dopende Freizeitsportler gerade nicht zu kriminalisieren. Mengen, die typischerweise nur dem Eigenkonsum dienen, sollten daher straffrei bleiben. Daran ist der Verordnungsgeber bei der Festzsetzung der Mengengrenzwerte rechtlich gebunden, der dazu nur einen eingeschränkten Beurteilungsspielraum hat. Man muss nachweisen können, dass der Verordnungsgebers diesen eingeengten Beurteilungsspielraum dadurch verletzt hat, dass er die Mengengrenzwerte so niedrig festgelegt hat, dass das strafreie Doping faktisch nahezu unmöglich gemacht wird. Das ist nicht so einfach und kostet sehr viel Zeit und Mühe. Dafür einen Anwalt zu beauftragen wäre extrem teuer und wer macht das schon. Da muss man schon die juristische Argumentationslinie haben wenn man das machen will und juristische Laien können das nicht beurteilen. Deshalb ist Recht haben und Recht kriegen ein Unterschied. Das gilt in solchen Fällen aber nicht für Juristen. Wir können das, brauchen dafür aber auch den richtigen Fall. Wenn für den Betroffenen eine Einstellung erreichen kann, zieht man das vor Gericht nicht durch und derzeit scheint die Gegenseite zumindest bei Roidstation die Verfahren ja alle einzustellen. Das ist kein Zufall. Die für Roidstation zuständige Staatsanwaltschaft hatte zusätzliche Mittel angefordert aber nicht bekommen. Man hat die völlig hängen lassen, so dass die das gar nicht verfolgen können. Das ist politisch nicht gewollt und das kommt nicht einfach so. Die wissen, dass das juristisch hochproblematisch ist und droht vor Gericht kaputt zu gehen. Eigentlich müsste man endlich mal das Antidopinggesetz überarbeiten. Das wird man aber wohl erst machen, wenn man mit der Legalisierung von Cannabis durch ist. Es gibt schon genügend politischen Widerstand gegen die geplante Legalisierung von Cannabis. Wenn man da die Entkriminalisierung dopenden Freizeitsportler vorziehen würde, wäre das ein gefundenes Fressen für die CDU/CSU, die dann sagen könnte, dass die Bundesregierung nicht nur das Kiffen sondern auch noch das Dopen zulassen will, obwohl das Doping im Freizeitsportbereich eigentlich nie gesetzlich kriminalisiert werden sollte und man nur das Gesetz vom Kopf wieder auf die Füsse stellen würde. Das würde der "Normalbürger" aber nicht verstehen, dessen Simme bei Wahlen wichtig ist. Also geht das politisch nicht. Später vielleicht, wenn sich zeigen sollte, dass die Legalisierung von Cannabis der bessere Weg ist um die Volksgesundheit zu schützen als die Kriminalisierung der Konsumenten.

  • Politisch kann man Doping und Cannabis nicht getrennt sehen und zu Cannabis stellen der Gesundheitsminister und der Bundeslandwirtschaftsminister morgen (13.04.2023) um 11:30 Uhr auf der Bundespressekonferenz den seit langem erwarteten Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung (oder doch nur eine Cannabisentkriminalisierung mit einem Modellprojekt zum legalen Verkauf von Cannabis) vor.


    Link: https://www.bundespressekonfer…pressekonferenzen/termine

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  • Ich melde mich mal kurz. Ablauf der SV-Anhörung 2022 - was man dazu so erfahren kann - :


    - 1. Sitzung: ganz bestimmte Stoffe sollten überprüft werden, wozu in der Folgezeit Stellungnahmen abgegeben worden sein sollen

    - 2. Sitzung: ein Teilnehmer soll u.a. Ausführungen zur Historie der DmMV getätigt haben, wonach in den ersten Sitzungen zur DmMV

    (das müsste im Frühjahr 2007 gewesen sein) ein Bezug zum Handeltreiben ausdrücklich verneint worden sein soll


    Aktueller Ansatz: Dreimonatsdosis einer (medizinischen) Standardanwendung; kann ebenfalls kein Indiz für Handel begründen

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  • Ergänzung:


    Bei MK677 soll es z.B. ein Sachverständiger vorgeschlagen haben den Mengengrenzwert von 150 mg auf 4500 mg zu erhöhen. Diesem Vorschlag sollen Missbrauchsdosierungen zugrundegelegen haben, was aber offenbar dem gewollten Ansatz des Bundesministeriums für Gesundheit widersprochen hatte, das sich vermutlich schon vor der Einladung zur Sachverständigenanhörung auf den neuen Ansatz mit der therapeutischen Dreimonatsmenge festgelegt hatte.

  • Mahlzeit zusammen,


    wie sieht es mit der Einfuhr, von Peptiden die sich im Graubereich befinden aus ?

    Da viele noch ziemlich unerforscht sind, sind einige Peptide gesetzlich nirgends eingestuft.

    Für den Besitz kann einem keiner was, das habe ich bereits herausgefunden, solange man natürlich keine extremen Mengen im Haus hat.

    Wie sieht es aber mit der Einfuhr aus ?

    Wenn sich jemand bspw MT2,BPC, TB500 etc direkt aus China bestellt, wie würde der Zoll reagieren und könnte man hierfür eine Strafe erhalten ?


    Leider findet man allgemein bzgl Peptiden kaum Infos auf deutsch. Evtl hat jemand Erfahrung oder Wissen darüber. Ich hoffe die Frage ist gestattet falls nicht einfach löschen, dann stelle ich sie woanders

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  • MT2 steht nicht auf der DmMV drauf und gilt auch nicht als Arzneimittel. Da ist man als Konsument (nicht Dealer!) safe.


    TB 500 wird in der DmMV zu II. Ziff. 3 mit 100 mg genannt. Link: https://www.gesetze-im-interne…v_2023/BJNR0430B0023.html


    BPC 157 könnte als Derivat von "Thymosin-beta-4" gelten und damit wie TB500 bei 100 mg liegen. Sollte das kein Derivat davon sein, hätte die DmMV insoweit wohl eine Lücke. Dann wäre es aber immer noch ein Verstoss gegen das arzneirechtliche Verbringungsverbot, weil BPC 157 sicherlich ein (nicht zugelassenes) Arzneimittel darstellt.


    Rechtsfolge: Ordnungswidrigkeit

  • Sehr Interessant! Vielen Dank für die Infos. Bedeutet der Zoll kassiert die Ware auf jeden Fall ein. Stellt sich nur die Frage, wie die rausfinden, was für ne Substanz das ist, wenn das unlabeled ist. Aber das ist ein anderes Thema. Thanks 👌🏻

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  • Sehr Interessant! Vielen Dank für die Infos. Bedeutet der Zoll kassiert die Ware auf jeden Fall ein. Stellt sich nur die Frage, wie die rausfinden, was für ne Substanz das ist, wenn das unlabeled ist. Aber das ist ein anderes Thema. Thanks 👌🏻

    Das schicken die in ein Labor ein.

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  • Ronin75


    Schon klar, war ja auch meinerseits eher rhetorisch gemeint😉


    Sorry für etwaiges Offtopic, Ronin, aber wäre es Dir möglich mich irgendwie via PN ö.ä zu kontaktieren. Ich hätte da eine Frage an Dich in Bezug auf eine Sache die schon länger zurückliegt. Leider ist es mir nicht möglich Dir eine PN zu schreiben.

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  • Er wollte wissen, welche Farbe die Tangas haben sollten, die du dir gewünscht hast. -ooO-ooO -ooO-+ooO .ooO--ooO i-oo=T-oo

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