Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Mengen von Dopingmitteln

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  • Jap 😂

    Also eingezogen wird es schon bei einer HD aber es wird zu keinem Strafverfahren dafür kommen.

    Wenn es legal ist, wird es nicht eingezogen. Weil die Polizeibeamten sicherlich nicht die Grenzwerte kennen, wird es zunächst sichergestellt. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass der Besitz legal war, kriegt man das zurück, wenn man möchte. Dann sollte man sich das persönlich abholen und davon ein Foto machen lassen wie man das von dem Polizeibeamten zurückbekommt. Das Foto hängt man vergrössert in sein Wohnzimmer für die nächste Hausdurchsuchung. Kommt bestimmt gut an.

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  • Sobald die neue Verordnung in Kraft getreten ist.

    Der Besitz ohne Rezept bleibt doch weiterhin illegal, nur der Grenzwert für die nicht geringe Menge steigt.

    Somit wird es eingezogen aber es wird kein Strafverfahren eröffnet.

    Oder täusche ich mich?

    Ist doch bei Cannabis z.B. genau so.

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  • Der Besitz ohne Rezept bleibt doch weiterhin illegal, nur der Grenzwert für die nicht geringe Menge steigt.

    Somit wird es eingezogen aber es wird kein Strafverfahren eröffnet.

    Oder täusche ich mich?

    Ist doch bei Cannabis z.B. genau so.

    Nein, der Besitz ist auch ohne Rezept legal, wenn man sich an die Mengengrenzwerte hält. War schon immer so. Man darf das zum Zwecke des Eigendopings im Sport besitzen, es sei denn, man ist ein Spitzensportler und unterfällt damit dem uneingeschränkten Besitzverbot.

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  • Frage mich echt wie hier unterschieden wird:


    Drosta: 1.015mg

    Nandrolone: 150mg


    Man darf also ne Vial Drosta P mit 100mg/ml haben aber bei Nandrolone ist man schon bei einer 1/10 Vial drüber..


    Muss man nicht verstehen oder?

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  • Bodybuilder Shirt, Bodybuilder Kleidung, Klamotten für Bodybuilder, Kleidung für Bodybuilder
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  • Nein, der Besitz ist auch ohne Rezept legal, wenn man sich an die Mengengrenzwerte hält. War schon immer so. Man darf das zum Zwecke des Eigendopings im Sport besitzen, es sei denn, man ist ein Spitzensportler und unterfällt damit dem uneingeschränkten Besitzverbot.

    Also auch kein verstoß gegen 73 AmG?

  • Drosta ist nicht androgen , deshalb -guenni-

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  • Um zu verstehen, was man gemacht hat, muss man sich die Begründung zur Verordnung anschauen. Dort steht auf S. 16 unten:


    "Entsprechend wird die DmMV durch Artikel 2 neu gefasst. Darüber hinaus werden die Mengengrenzen auf die Empfehlung von Sachverständigen hin sowie mit Blick auf den Verbotszweck des § 2 Absatz 3 AntiDopG, das Unterbinden des Handeltreibens, teilweise erhöht. Die Berechnungsgrundlage wird vereinheitlicht. Dabei bleibt die für therapeutische Zwecke vorgesehene Menge als Ausgangspunkt für die Berechnung bestehen. Maßgebend ist nunmehr die Dreimonatsdosis. Die Werte basieren somit einheitlich auf der für drei Monate vorgesehenen Dosierung für die überwiegend genutzte Indikation."


    Auf S. 19 steht:


    "Um die Empfehlungen der Sachverständigen zum Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen von November 2020 sowie die Ergebnisse der Sachverständigenbeteiligung im Rahmen des Verordnungsverfahrens zu berücksichtigen, wurden die Grenzwerte teilweise erhöht. Die einfache Monatsmenge lässt es in der Regel nicht zu, von einem Handeltreiben auszugehen. Die Grenzwerte richten sich daher nunmehr nach der jeweiligen Menge, die nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand zu therapeutischen Zwecken für drei Monate vorgesehen ist (Dreimonatsdosis). Dabei wird der Berechnung die Indikation zugrunde gelegt, die den Regelfall der therapeutischen Anwendung darstellt. So werden Ausreißer nach oben oder unten aufgrund von besonderen Indikationen vermieden. Zur Festlegung der Dreimonatsdosis werden Angaben zur Dosierung aus dem Zulassungsverfahren oder definierten Tagesdosen (DDD, defined daily doses), die im Rahmen der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) für Zwecke der Arzneimittelforschung berechnet werden, herangezogen. An der Unterscheidung zwischen Monatsmenge für nicht-zugelassene Arzneimittel und Dreimonatsdosis für zugelassene Arzneimittel kann nicht festgehalten werden, da sich sowohl in pharmakologischer Hinsicht als auch mit Blick auf die Schwelle zum Handeltreiben kein Unterschied aus der Zulassung ergibt. Es gilt damit eine einheitliche Berechnungsgrundlage."


    Link zur Begründung: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Zuvor war der Ansatz:


    - in der EU zugelassene Medikamente: therapeutische Dreimonatsmenge

    - nicht in der EU zugelassene Medikamente: therapeutische Monatsmenge

    - besonders gefährliche Stoffe: Missbrauchsdosis nach ??? Tagen/Wochen (das sind mal 3-6 Tage und dann auch mal 3 Wochen)


    Nandrolon hat den ATC-Code A14AB01 und dazu wird eine definierte DDD-Tagesdosis von 2 mg pro Tag angeben. Da Nandrolon nicht in der EU als Medikament zugelassen ist, wäre man bei einer Monatsdosis bei ( 30 x 2 mg =) 60 mg. Festgesetzt wurde zuvor auf 45 mg. Nach der Dreimonatsmenge wäre man bei (90 x 2 mg =) 180 mg. Festgesetzt wurde auf 150 mg. Also immer etwas darunter.


    Zu Drostanolon gibt es keine DDD-Tagesdosis. Man wird daher mit Missbrauchsdosierungen gerechnet haben. Das macht man häufiger, wenn man nichts anderes hat. In Betracht kommt Drostanolon-Enanthat mit einem Umrechnungsfaktor von 0,845 und Drostanolon-Propionat mit einem Umrechnungsfaktor von 0,731, um das Wirkstoffgewicht (ohne Esthergewicht) zu ermitteln.


    Den jeweiligen Umrechnungsfaktor kann man aus der Umrechnungstabelle der Deutschen Sporthochschule Köln entnehmen.


    Link zum Herunterladen: https://www.dshs-koeln.de/inst…dnung-umrechnungstabelle/


    Bei 1.200 mg Drostanolon-Propionat kommt man mit dem Umrechnungsfakor 0,845 auf 1.014 mg. Das wäre die noch erlaubte Menge, so dass man den Mengengrenzwert auf 1.015 mg setzen würde, ab dem man sich strafbar machen würde.


    Wie könnte man auf die 1200 mg Drostanolon-Propionat gekommen sein?


    Eventuell hatte man im Doping-Schwarzbuch nachgeschaut und sich dort dann vertan. Bei Drostanolon-Enanthat steht für den Hobbybereich 200 mg bis 400 mg die Woche und bei Drostanolon-Propionat steht für den Hobbyberiech 50 mg bis 100 mg alle 2 Tage. Möglicherweise hatte man 400 mg die Woche mit 3 Wochen genommen und dabei den Umrechnungsfaktor bei Propionat genommen.


    Die Missbrauchsdosierung mit 3 Wochen hatte man auch bei anderen Stoffen genommen. Daher vermute ich das. Wissen tue ich das aber nicht. Was passen dürfte sind 1.200 mg Drostanolon-Propionat. Da kommt man auf ein Wirkstoffgewicht von 1.014 mg. Das passt.


    Kleiner Hinweis noch:


    Die neue Verordnung stimmt mit dem verbalen Ansatz laut der Begründung bei Stoffen, für die es eine DDD-Tagesdosis gibt, nicht immer überein. Bei Mecasermin liegt man nach wie vor bei 60 mg und die DDD-Tagesdosis liegt bei 2 mg, so dass das nach wie vor bei einer therapeutischen Monatsdosis liegt. Man hätte Mecasermin auf 180 mg hochsetzen müssen. Das hat man vielleicht übersehen.


    Interessant ist übrigens, dass in der Begründung zur Verordnung zwar steht, dass die einfache Monatsmenge (therapeutscihe Menge für 1 Monat) es in der Regel nicht zulassen würde, von einem Handeltreiben auszugehen, aber an keiner Stelle steht, dass die Dreimonatsmenge (therapeutische Mengen für 3 Monate) es in der Regel zulassen würde, von einem Handeltreiben auszugehen. Dass bei Erreichen einer therapeutischen Mengen für 3 Monate ein Indiz für Handel vorliegen würde, wird in der Begründung zu der Verordnung an keiner Stelle behauptet, obwohl es bei den Mengengrenzwerten darum geht, dass ab Erreichen des Mengengrenzwertes nicht mehr von einem Besitz zum Eigenkonsum auszugehen ist, also bereits von einer Handelsmenge in Abgrenzung zur Eigenkonsummenge. Dazu schweigt man sich aus und das hat seinen Grund. Lügen will man natürlich auch nicht.

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  • Diese Mengen sind so willkürlich und dumm aus dem "Arsch" gezogen worden <X 1200mg welcher Idiot "sorry" kommt auf 1200 mg. Es gibt nur 10ml Flaschen Droste E hast meistens 200mg also 2000mg pro Vial. Wie in aller Welt soll man auf die 1200mg kommen.

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  • Diese Mengen sind so willkürlich und dumm aus dem "Arsch" gezogen worden <X 1200mg welcher Idiot "sorry" kommt auf 1200 mg. Es gibt nur 10ml Flaschen Droste E hast meistens 200mg also 2000mg pro Vial. Wie in aller Welt soll man auf die 1200mg kommen.

    Soll ich wirklich Namen nennen? Das bringt doch auch nichts. Es wird doch mit Absicht so niedrig festgesetzt, dass man sich nicht daran halten kann. Als ob die dafür zuständigen Leute das nicht wüssten. Natürlich wissen die das. Es ist politische Absicht. Nennt man Politik!

  • Soll ich wirklich Namen nennen? Das bringt doch auch nichts. Es wird doch mit Absicht so niedrig festgesetzt, dass man sich nicht daran halten kann. Als ob die dafür zuständigen Leute das nicht wüssten. Natürlich wissen die das. Es ist politische Absicht. Nennt man Politik!

    Glaubst Du wirklich, derjenige weis das es eigentlich nur 10ml vials gibt. Ganz im Ernst, wenn man vorhat das zu ändern sollte man zumindest 1g Hirn haben. Der einzige Grund das so zu machen ist wie Du schon gesagt hast Absicht.

    Wobei ich mir da nicht ganz sicher bin, ob der Typ nicht doch vollkommen ungeeignet ist und sich nicht 1 Sek die Mühe gemacht hat sich zu informieren. 1 Vial wäre ja noch das Mindeste was man erwarten könnte als Freimenge.

    Aber wie zu Hölle sollen wir 1200mg bestellen. Marktlücke ein Lab das genau die max. Menge an erlaubten Wirkstoff herstellt. :rolleyes:

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  • Glaubst Du wirklich, derjenige weis das es eigentlich nur 10ml vials gibt. Ganz im Ernst, wenn man vorhat das zu ändern sollte man zumindest 1g Hirn haben. Der einzige Grund das so zu machen ist wie Du schon gesagt hast Absicht.

    Wobei ich mir da nicht ganz sicher bin, ob der Typ nicht doch vollkommen ungeeignet ist und sich nicht 1 Sek die Mühe gemacht hat sich zu informieren. 1 Vial wäre ja noch das Mindeste was man erwarten könnte als Freimenge.

    Aber wie zu Hölle sollen wir 1200mg bestellen. Marktlücke ein Lab das genau die max. Menge an erlaubten Wirkstoff herstellt. :rolleyes:

    Das war federführend in der Ausführung übrigens kein Typ, sondern eine Dame und die hat ganz schön viel Hirn. Du musst an Folgendes denken: Über die grundsätzliche Ausrichtung entscheidet die politische Ebene. Da kann die Ebene, die das umzusetzen hat nur noch sehr eingeschränkt etwas machen und was man gemacht hat war eigentlich nur ein symbolischen Akt, in dem man bei einigen wenigen Stoffen die Mengengrenzwerte ein wenig heraufgesetzt hat, der aber in der strafrechtlichen Praxis eine Wirkung entfalten wird, weil in der Begründung dazu etwas steht, dass ganz nützlich erscheint und zwar, dass die einfache Monatsmenge es in der Regel nicht zulassen würde von einem Handeltreiben auszugehen. Das werden die Staatsanwälte der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaften sicherlich lesen und sich die Frage stellen, ob man nicht vielleicht in den Jahren zuvor Leute strafrechtlich verfolgt hatte, bei denen das auch so war und ob man bei Fällen, wo es doch offensichtlich ist, dass es sich bloss um einen Konsument handelt, künftig nicht doch eher einstellen sollte. Nicht die neuen Mengengrenzwerte werden etwas verändert, sondern die Textpassage aus der Begründung zu der Verordnung, die man den Staatsanwälten der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaften künftig unter die Nase halten könnte.

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  • Was scheint also beabsichtigt zu sein?


    Das Strafrecht soll nach wie vor als Mittel der Abschreckung dienen, damit Leute sich keine Dopingmittel besorgen. Die, die man nicht abschrecken kann, sollen dafür idR nicht mehr angeklagt werden. Es bleibt damit zwar in der strafrechtlichen Schmuddelecke, aber ein Ermittlungsverfahren reicht dann auch aus. Ihr lasst Euch doch sowieso nicht strafrechtlich abschrecken. Macht doch kein Sinn. Im Gegenteil. Die Betroffenen wenden sich zum Teil vom Staat ab und laufen irgendwelchen Rattenfängern hinterher, die die staatlichen Institutionen an sich ablehnen und delegitimieren wollen, um hier eine autokratische Stastsform zu errichten. Mit strafrechtlichen Verurteilungen wegen blosser Selbstfährdung deligitimiert sich der Rechtsstaat ein wenig sich sogar selbst. Gut gemeint, um Leute dazu zu bewegen, sich nicht selbst zu gefährden, aber eben schlecht gemacht. Das Strafrecht ist dafür einfach das falsche Mittel. Das muss in die Köpfe der politischen Entscheidungsträger rein. Dauert aber. Es sind harte Nüsse, die geknackt werden müssen. Mit dem Strafrecht kann man ja so einfach Politik machen. Man macht ein Stafgesetz und das wars. Total einfach. Nur wird es dadurch sehr häufig nicht besser. Sieht man ja, wie das hier wirkt. Einige (wenige) User hier haben bereits in Abrede gestellt, dass wir noch einen Rechtsstaat haben. Und gedopt wird weiterhin. Es wirkt also genau in die falsche Richtung.

  • Aber wie zu Hölle sollen wir 1200mg bestellen. Marktlücke ein Lab das genau die max. Menge an erlaubten Wirkstoff herstellt. :rolleyes:

    Es muss auch aus Deutschland versendet werden. 150 mg Deca, 50 ie Wachs und 3 Ampullen Susta. Wäre toll, wenn ein Lab fertige Warenkörbe anbietet, die wir legal bestellen können.


    999 mg Bolde sind erlaubt. Es gibt aber nur 2000 mg Flaschen.

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  • Es muss auch aus Deutschland versendet werden. 150 mg Deca, 50 ie Wachs und 3 Ampullen Susta. Wäre toll, wenn ein Lab fertige Warenkörbe anbietet, die wir legal bestellen können.


    999 mg Bolde sind erlaubt. Es gibt aber nur 2000 mg Flaschen.

    Labs werden jetzt extra für jedes Land die passenden Mengen herstellen 8) und anpassen bei Änderungen + domestic versenden.

    Ist eine Nische für einen kleinen Seller, trotzdem hätte er das gleiche Risiko wie ein größerer. Von dem her denke ich nicht das es einer extra machen wird. Für den Seller wird sich ja nichts ändern auch wenn er nur die legale Menge versendet?

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