Wie waere denn die Rechtslage, wenn Du von privat Brechampullen geschickt bekommst?
Das macht keinen Unterschied. Ich halte aber die Dopingmittel-Mengenverordnung für verfassungswidrig. Es sieht für mich so aus, als ob die Grenzmengen gegen den äußerten politischen Willen des Gesetzgebers absichtlich vom Verordnungsgeber soweit herabgesetzt worden sind, dass faktisch das eigenverantwortliche Selbstdoping doch kriminalisiert wird. Das ist meines Erachtens ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Der Verordnungsgeber ist nicht befugt politische Entscheidungen zu treffen, sondern hat den geäußerten politischen Willen des Gesetzgebers durch die Festlegung der nicht geringen Mengen umzusetzen. Die Mengen wurden dabei nach der therapeutischen Dosis für einen Monat festgelegt, also Stoffkurlänge einen Monat mit der Dosis in therapeutischer Menge. Wer mehr im Besitz hat, will die Mehrmenge nicht selber konsumieren, sondern an Dritte abgeben und ist daher zu bestrafen. Das ist die Logik hinter der geltenden Regelung, aufgrund dessen die Konsumenten angeklagt werden. Jedes Jahr mehrere hunderte Strafverfahren. Das ist völlig absurd und nur verständlich, wenn man weiss, dass eigentlich eine vollständige Besitzstrafbarkeit beabsichtigt war, die man aber nicht ins Gesetz schreiben wollte bzw. konnte, da man befürchtet hatte, dass das verfassungswidrig sei. Man hatte daher eine Doppelkonstruktion gewählt. Es wurde ein Gesetz verabschiedet in dem der verfassungsrechtlich gebotene Freiraum des Selbstdopings gewahrt blieb, den dann aber der Verordnungsgeber mit der Festlegung viel zu geringer Mengen faktisch wieder einkassiert hatte. So etwas wäre illegal! Das ist bisher aber noch keinem Richter aufgefallen. Denn welcher Richter weiss schon, was für Mengen beim eigenverantwortlichen Selbstdoping konsumiert werden. In der Verordnung kann man nur nachlesen, dass die Festsetzung nach der therapeutischen Menge für einen Monat erfolgte aber nicht wieso das danach festgelegt worden ist. Im Gesetz steht drin, dass vor der Festlegung der nicht geringen Mengen Sachständige anzuhören sind. Anhören bedeutet nur zuhören. Wenn man dann das genaue Gegenteil macht, was die Sachverständigen sagen, ist das formaljuristisch völlig in Ordnung. Man kann nirgends nachlesen, wer angehört worden ist und was die Sachverständigen gesagt haben. Man kann ansonsten jeden Pieps zu einer Regelung nachlesen. Ich habe die Wortprotokolle im Bundestag und im Sportausschuss zum Dopingrecht gelesen. Aber man kann nichts finden, was die Sachverständigen zu diesem Thema gesagt haben. Wenn ich das in der Finger bekomme und da drin steht, was da eigentlich drinstehen müsste, dann hätte ich endlich das in der Hand, was ich noch brauche. Bisher kann ich nur mit Logik argumentieren und habe Indizien. Mir fehlt noch der ultimative Beweis, die juristische Nuklarwaffe, die alles vernichten kann.