Alles anzeigenWas aber komisch ist, das die Post extra dazu schreibt:
Hinweis: Die bevollmächtigte Person benötigt für die Paketabholung in der Filiale neben dieser Vollmacht ihren amtlichen Lichtbildausweis. Und damit meint sie doch den Aussteller. Ich erstelle die Vollmacht also muss ich dem "bevollmächtigten" meinen Ausweis mitgeben? Oder meinen sie explizit den Ausweis des Abholers. Ein wenig komisch geschrieben.
Aber wenn es langt den "eigenen" mitzunehmen ist das ja wirklich einfach. Kenne es nur mit Lichtbildkopie vom Besitzer aber das war in UK der Fall.
So macht es die Post ja einem super leicht, wenn man nicht mal Kopie braucht.
IHREN ist klein geschrieben, also wird der Ausweis des Abholenden gemeint. Beim Ausweis des Empfänger wäre "Ihren" die Anrede.