Servus meine Herren
Ich weiss das hier viele Personen mit Erfahrung unterwegs sind und hoffe dadurch auf vielleicht Erfahrungsberichte die mir weiter helfen dürften. Im weiteren werde ich natürlich von einem fiktiven Fall sprechen...
Der Shop bei dem die Datensätze weiter gereicht wurden, hatte im Namen Anabol effekt und irgendwas mit hotzi
Strafbefehl verstoß gegen Arzneimittelgesetz
Fallbeispiel:
Person A erhielt vor ein paar Monaten die Vorladung zu Polizei als Beschuldigter.
Zu dieser Vorladung ist Person A nicht erschienen.
Jetzt erhielt Person A einen Strafbefehl per Post.
Paragraph 6 a Absatz 2a Satz 1 Arzneimittelgesetz
Angeblicher Erhalt und Besitz am 21.11.2014 von Testosteron. Kaufpreis betrug ca 105 €
Zeugen:
Zentraler Kriminaldienst Hannover
und der ehemalige Shopbetreiber
Augenscheinsobjekt:
Ausdruck aus der elektronischen Verkaufsdokumentation.
Geldstrafe 20 Tagessätze zu je 20 € + Verfahrensgebühr.
Anmerkungen:
Person A hat keine Einträge im Strafregister, keine Verurteilungen, Punkte oder dergleichen. Ist also noch nie in irgend einer Weise negativ aufgefallen.
Es gibt keinen direkt Bezug zwischen dem Shop und dem Besteller. Der Kontakt lief absolut anonym. Bestellung über eine anonyme Email Adresse. Bezahlung in Bargeld per Brief.
Als Beweis wird wohl hier einzig die Verkaufsdokumentation mit der Zeugenaussage dienen.
Ich gehe mal hier von einer systematischen Strafbefehlswelle aus, nach dem der Online-Shop aufgeflogen war.
Lohnt sich in diesem Fall Einspruch ?